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Descrizione archivistica
1409 Sept. 29, Lienz
AT GemA Matrei i. O. B-2-10 · Unità documentaria · 1409-09-29
Parte di Gemeindeverwaltung

Am 7. Juli 1514 vidimiert der Brixner Notar Niklas Mauracher auf Bitte des Hans Nußdorfer für Michael Freiherr zu Woikenstein einen alten Vertrag mit 3 Siegeln, welcher zwischen Bischof Eberhard von Salzburg, Graf Heinrich von Görz und den Bauleuten der Kataialm (Almen Catel) und Brosnig abgeschlossen wurde. Erasmus, Burggraf von Lienz, Niklaus von Weispriach und Peter auf der Maur bekunden, daß Bischof Eberhard den Bauleuten auf der Kataialm (Zötel) und Brosnig, weiche die 2 Schwaigen innehaben, 28 Rinder und 120 Stück Kleinvieh auftreiben dürfen, hingegen die Alm Brosnig ausschließlich den Mit(te)idorfern und Zediachern vom Markt Matrei mit je 2 Ochsen und 2 Stieren zusteht. Von der Ruckhenperger Alm, genannt Auernig, sollen die Salzburger und Görzer Bauleute nach ihrem Wissen oder der Entscheidung des Obmannes handeln. Wegen des Langnitzarbaches (Langknizenbachs) in Defereggen soll ein Augenschein gemacht werden. Vom Zollweg, der von den Gerichtsleuten aus Lienz, Virgen und Defereggen benutzt wird, darf keine Maut eingehoben werden. Was Wilhelm von Weng in Mittersill einhebt, ist unzulässig und vom Herrn zu Salzburg abzuschaffen. Der Kauf und Verkauf beim Markt zu St. Jakob i. D. ist für die Leute der beiden Herrschaften uneingeschränkt. Der Schmid von Defereggen soll seinen Anger weiter umfangen. Wegen der Gö(r)tschacher Alm haben die Trattenberger (Dratenberger) innerhalb genannter Grenzen keinerlei Rechte, wie von den Gö(r)tschachern und Gödnaehern nachgewiesen wurde. Zeugen des Transumpts: Ulrich Mitscheller, Gregor Seemann und Christoph Vasolt, Landrichter zu Lienz Notar: Niklaus Mauracher, Notar zu Brixen mit Signet

1709 Juni 8
AT GemA Matrei i. O. B-2-100 · Unità documentaria · 1709-06-08
Parte di Gemeindeverwaltung

Christian Meßner auf Schlaiten, Landgericht Lienz, bestätigt, daß seine Schwägerin Katharina Kiendzer von Josef Kiendzer auf Zedlach (Schädlach) für ihr angefallenes Erbe nach ihrem Vater Christian Kiendzer und nach ihrer Mutter Maria geborene Lukaser heute entrichtet wurde. Er hat für sie 55 Gulden eine Kuh und 3 Schafe erhalten. Somit stellt er an Josef Kiendzer keine weiteren Forderungen für seine 'Schnur'. Siegler: Johann Anton Eisanckh von Marienfels, Land richter zu Lienz Zeugen: Blasius Fratschnig und Lukas Krassnig

1709 Okt. 9, Innsbruck
AT GemA Matrei i. O. B-2-101 · Unità documentaria · 1709-10-09
Parte di Gemeindeverwaltung

Die Oberbehörde teilt dem Bergrichter von Windischmatrei aufgrund seines Berichtes vom 12. Sept. mit, daß auf seine Befürwortung der Bitte durch die gesamte Bürgerschaft Matreis, genehmigt wird, für ihren Baus- und Brennholzbedarf aus der überständigen Gantschenwaldung Holz zu nehmen. Statt des Landeggwaldes (Landwegwaldes), soll dieser dem Bergwerk gewidmete Gantschenwald bewilligt werden. Es ist der Bürgerschaft aber aufzutragen, die Taxen aufzuarbeiten und nach Hause zu tragen. Es ist aber darauf zu achten, daß weder an diesen noch an anderen Orten neuerliche Einfänge gemacht werden.

1709 Dez. 14
AT GemA Matrei i. O. B-2-102 · Unità documentaria · 1709-12-14
Parte di Gemeindeverwaltung

Bartlmä Fuetsch auf Zedlach quittiert seiner Mutter Margarethe Ladstetter, daß er ihr nach seinem Vater Andrä Fuetsch sei. seit 26. März 1697 abgegebenen Vergwißbrief 140 Gulden schuldet, welche aus dem eingebrachten Heiratsgut stammen. Weiters versichert er seiner Mutter hypothekarisch genannte Fahrnisse, 15 Gulden Morgengab und 49 Gulden 20 kr versprochene Wiederlag. Auf weitere Ansprüche, insbesondere die 'Velleianische Freiheit”, verzichtet die Mutter. Siegler: Wolf gang Lasser, Pfleger mit Unterschrift Zeugen: Kaspar Pirnpamer, Schlosser zu Windischmatrei, Mathes Grandtegger, Schmied in Defreggen, und Georg Rasp auf Zedlach.

1710 Okt. 13
AT GemA Matrei i. O. B-2-103 · Unità documentaria · 1710-10-13
Parte di Gemeindeverwaltung

Zwischen der Bürgerschaft zu Windischmatrei und den drei Nachbarn, die Brugger genannt, kommt es wegen der Schafweide in der Fahrau mit den Nachbarn zu Kalten haus und Prossegg zum Vergleich. Beklagte kommen mit ihren Schafen über das Greillegg herein bis ans Terlegg. Es wird entschieden, daß die alte Schidmark das Greillegg aufrecht bleibt, doch sollen die Beklagten zwei Tage in der Woche (Sonntag, Montag) in der Fahrau hüten. Bei Schneeflucht dürfen sie auch außerhalb dieser Zeit mit Ihren Schafen dort verweilen. Die Bürgerschaft und die drei Brugger dürfen wie bereits 1679 geklärt wurde, mit ihren Rindern, Schafen und Ziegen bis an die Prossegg- (Proßegg-)Zäune weiden. An weiteren Weiderechten ist festzuhalten, daß die Matreier Hirten von Haus aus zwei Tage in der Woche alle berechtigten Weiden nutzen dürfen, soweit sie in einem Tag mit Stab und Tasche kommen können. Die Einhaltung geloben für Windischmatrei: Dominikus Forstlechner, Johann Kletenhamer, Sebastian Wollgemueth, Gastgeborene Leonhard Rautter, Handlsmann und Michael Köfler sowie die 3 Brugger Heinrich Unterzainer, Sebastian Stainer und Hans Waldner sowie genannte Kaltenhauser und Prossegger (Proßegger). Ratifikation durch das Salzburger Hofgericht am 6. März 1711

1710 Okt. 14, Windischmatrei
AT GemA Matrei i. O. B-2-104 · Unità documentaria · 1710-10-14
Parte di Gemeindeverwaltung

Wegen der Weide am Schwar zenberg kommt es zwischen der Matreier Bürgerschaft und den Nachbarschaften Weier (Waler), Ganz und Brüggen einseits und der Nachbarschaft zu Zedlach (Zötlach) als Beklagte zu einem Vergleich vor dem deputierten Kommissar Franz Josef Kleienmayr, Salzburg, Pfleger zu Saxenburg und Veldtsperg in Oberkärnten. Nach Augenschein ist Zedlach berechtigt mit dem Vieh unter Aufsicht eines Hirten in den Schwarzenberg bis an die Fahrau oder Ramplsegg am Freitag und Samstag herauszufahren. Die anderen Tage ist die Weide den Klägern Vorbehalten, außer bei Schneeflucht. Dafür sind die Zedlacher verpflichtet, Brücken und Wege unentgeltlich zu erhalten und zu machen. Sollte der zu erhoffende Marchbrief auftauchen, so ist dieser Vergleich aufgehoben und es haben die alten Grenzen zu gelten. Die Einhaltung geloben genannte Matreier und die Zedlacher Lorenz Orthner, Georg Ruggenthailer, Gregor Grader, Peter Rasp, Alban Frider, Blasi Pötterer, Valentin Ruggenthailer, Sebastian Wachtlechner, Melchior und Simon Ruggentahller, Simon SchrÖckhueber, Sebastian Gasser usw. sowie genannte Zeugen. Ratifikation durch das Salzburger Hofgericht am 6. März 1711

1710 Nov. 14, Salzburg
AT GemA Matrei i. O. B-2-105 · Unità documentaria · 1710-11-14
Parte di Gemeindeverwaltung

Begleitschreiben der Salzburger Hofkanzlei zur Ratifizierung der Weideverträge an die Gerichtsherrschaft Windischmatrei. Nach Augenschein und Anhörung der Parteien von Windischmatrei und den Prosseggern und Kaltenhausern; sodann mit der Nachbarschaft auf Zedlach (Zötlach), erfolgte die gütliche Einigung, daß die Kaltenhauser und Prossegger am Sonntag und Montag in der Fahrau und die Zedlacher am Freitag und Samstag am Schwarzenberg mit ihrem Vieh herausfahren mögen.

1711 - 1722
AT GemA Matrei i. O. B-2-106 · Serie · 1711 - 1722
Parte di Gemeindeverwaltung

Protokoll über die beschlossenen Auflaggelder für den Kauf der Bürgerhäuser, für die Zulassung zum Weiderecht, für Kauf von Zollhäusern, für angesagte Robottage, Einkauf von Handwerkern, für die Höhe der Zulaßgelder, Zahlungsbedingungen und weitere Auflagen.

1712 Mai 2
AT GemA Matrei i. O. B-2-107 · Unità documentaria · 1712-05-02
Parte di Gemeindeverwaltung

Simon Schröckhueber auf Zedlach quittiert, daß er und sein mithausender Bruder Matthias ihrer Schwester Anna an mütterlichem Erbe 19 Gulden 2 kr sowie 20 Gulden verliehenes Geld samt Zinsen, somit insgesamt 49 Gulden schulden. Die Gebrüder bestätigen, die jährliche Fälligkeit zu Georgi samt Zinsen und geben ihr Vermögen zur Pfand sicher Stellung. Siegler: Wolfgang Lasser, Pfleger Zeugen: Andrä Ganzer zu Ganz (Gänzen) und Alban Lagner an der Gassen

1714 Mai 11
AT GemA Matrei i. O. B-2-108 · Unità documentaria · 1714-05-11
Parte di Gemeindeverwaltung

Hans Hinterauer zu Hinterkhürchen, Gericht Windischmatrei, bekundet, daß er der St. Florian und Hl.-Kreuzkapelle ober dem Markt die seit 1694 versicherten 64 Gulden 38 kr von Bartlmä Schweinacher übernommen habe zu bezahlen. Dazu will er weitere 116 Gulden stiften und zu St. Georgi verzinsen. Weiters verpflichtet er sich, für das von Schweinachers Erben gekaufte Hinterkircher-Gütl dem Herrn Pfarrer, welches dem Pfarrurbar freistiftbar ist, zur Sicherstellung zu verpfänden, bis er für die Kapelle das Kapital samt Zinsen bezahlt hat. Siegler: Pfarrer Wilhelm Ernst Lasser Zeugen: Franz Anton Fürst, Schreiber und Lorenz Wols egger, Dienstknecht

1715 Jan. 10
AT GemA Matrei i. O. B-2-109 · Unità documentaria · 1715-01-10
Parte di Gemeindeverwaltung

Es wird bekundet, daß Hans, Thomas und Simon Wibmer am Stein (Stain) nach Absterben ihres Vaters Ruep Wibmer ihre inhabenden Güter samt der halben TeilmahdWahl, sonst Loswiese genannt, welches der St. Albans-Pfarrkirche zinsbar ist, laut Entrichtvertrag vom 3. Mai 1703 und 23. Febr. 1713 an Hans übertragen haben. Hans Wibmer hat seine Brüder völlig abgefertigt, doch wurde beim Entrichtvertrag die Los wiese nicht genannt, welche hiemifc für Hans Wibmer Stainer veranleitet wird. Siegler: Wilhelm Ernst Lasser, Pfarrherr der St. Albans Pfarrkirche, Wolfgang Lasser, Edler von Zollheim, Pfleger Zeugen: Dominikus Donatus Forstlechner, Bergrichter und Waldmeister und Franz Anton Fürst, Schreiber

1559 Juni 26 in Gschlöss (Schloß)
AT GemA Matrei i. O. B-2-11 · Unità documentaria · 1559-06-26
Parte di Gemeindeverwaltung

Zwischen den Inhabern des Innergschlöss (innern Schloß) und den Salzburger Lehensleuten als Inhaber des Außergschlöss (äußern Schloß) kommt es zur Neuvermarkung zwischen den beiden Alpen herunten im Grund und Boden. Die Außergschlöss (äußern Schlösser) beschweren sich, daß die Streitlweide überözt werde. Die Außergschlöss (äußern Schlösser) nennen das TÖrl mit dem steinigen engen Gemäuer als Grenze; die Innergschlöss (innern Schlösser) halten den Hohen Bichl bei dem Kuhsteig unter der Hohen Kendl als Ziel und Mark. Daher wird der strittige Ort im Vergleichswege ungefähr gemittelt. Die Grenze'soll beim Weg auf den Trattlen unter den Zirben, wo ein großer Grenzstein liegt, sein. Die Einhaltung genannter Grenzen wird von der Kommission bei sonstiger Strafe gefordert. Die Einhaltung geloben genannte Interessenten. Siegler: Honexson Oberdörfer und Hans Schmidt als Kommissäre Beisitzer: Stefan Lercher, Pfleger zu Virgen, Ulrich Zöllner, Gerichts- und Gegenschreiber zu Matrei; Honeron Zeyst zu Stuhlfeiden, Hans Peldner zu Aßlab, Kaspar am Berg, Wolfgang Teisl, Wirt unterm Thauern, Balthasar Proßegger

1715 Febr. 3
AT GemA Matrei i. O. B-2-110 · Unità documentaria · 1715-02-03
Parte di Gemeindeverwaltung

Zwischen Hans Wibmer am Stein (Stain) mit Beistand seines Sohnes Peter einerseits und dem ehel. Bruder Simon Wibmer in der Lublaß anderseits kommt es zum Erbvergleich. Nach Vermögensteilung vom 20. Febr. 1713 ist Hans Wibmer seinem Bruder Simon aus dem mütterlichen Erbvermögen 400 Gulden schuldig. Simon verzichtet auf die 400 Gulden in brüderlicher Liebe und begnügt sich mit 36 Gulden die mit 16 Gulden bei Balthasar Rainer und mit 20 Gulden bei Simon Rüggenthaler veranlagt sind. Überdies gibt Simon seinem Bruder Hans dazu noch ein Kalbele. Siegler: Wolfgang Kaspar von Zollheimb, Pfleger und Amtmann der Herrschaft Windischmatrei Zeugen: Johann Khletenhamer, Marktrichter und Lorenz Fuetsch zu Grueben

1715 Okt. 14
AT GemA Matrei i. O. B-2-111 · Unità documentaria · 1715-10-14
Parte di Gemeindeverwaltung

Zwischen Sebastian Wachtlechner am Gran d(t)eggergut und Mathes Gasser kommt es zu einem Anwünschungsvertrag. Da Wachtlechner keine Leibserben hat, übergibt er seine Güter, die er mit seinem Schwager Michael Fegl am 9. April 1714 durch Teilung erhalten hat, seinem an Sohnes statt angenommenen Mathes Gasser, der ihn nach seinem Tod beerben soll. Er übergibt das Viertel Grand(t)eggergut auf Zedlach, die Stadillbergwiese, die Pschorzmahd (Bsorzmahd) und ein halbes Mühlrecht im Bach in Tyroll zu genannten Bedingungen. Siegler: Johann Sigmund Rosst, Herrschaftsverwalter zu Lienz, Wolfgang Lasser, Pfleger Zeugen: Franz Anton Fürst und Johann Wolfgang Jud, Schreiber

1717 Okt. 6
AT GemA Matrei i. O. B-2-112 · Unità documentaria · 1717-10-06
Parte di Gemeindeverwaltung

Margarethe Stainer, Witwe nach Gregor Wibmer, Maria Stainer, Ehefrau des Paul Trattner in der Lublaß (Lublas), sowie Agnes und Maria Stainer, und deren Schwester Barbara übergeben ihrem Bruder und Vetter Balthasar Stainer das Bergwies! Mauereben oder Mayreben, die Wiese Unterthreuen oder Plasischgerin, das Hinterauer-Bergmähdl, alle 3 Stück auf der Ruedam.er Alm unter Treuen gelegen, sowie das Musiggen-Rergmähdl am Stainberg und das Nasen-Bergmähdl am Bretterkogl (Perterkogl), welche Ausbrüche aus dem Hinterauengut sind. Genannte Grundstücke sind dem Erzstift Salzburg zu Beutellehen grundrechtbar. Siegler: Amtssiegel der Hofkammer Unterschriften: Christoph Moriz Faber, Hof meiste reiverwalter, Johann Baptist Khäserer Zeugen: Dominikus Donatus Forstlehner, Bergrichter, Johann Wolfgang Jud, Schreiber, Sebastian Wollgemueth, Gastgeborene

1719 Febr. 18
AT GemA Matrei i. O. B-2-113 · Unità documentaria · 1719-02-18
Parte di Gemeindeverwaltung

Afra Wibmer, Ehefrau des Blasius Rainer zu Stallen und Rosina Wibmer, Ehefrau des Sebastian Wachtlechner auf Zedlach, Anna Wibmer, Witwe nach Simon Stockher und Maria Ruggenthaller übergeben ihrem eheleiblichen Bruder Hans Wibmer am Stein (Stain) ihre Anteile an der Hälfte der Bergwiesen mit genannten Grundstücken (vgl. 47/12), welche dem Erzstift als Beutellehen grundrechtbar sind. Siegler: Amtssiegel der Hofkammer Unterschriften: Christoph Moriz Faber, Hofmeistereiverwalter, Johann Baptist Khäserer Zeugen: Dominikus Donatus Forstlechner, Bergrichter, Johann Wolfgang Jud, Schreiber

1719 März 12
AT GemA Matrei i. O. B-2-114 · Unità documentaria · 1719-03-12
Parte di Gemeindeverwaltung

Matthias Rüepler am Lagnig, Gericht Windischmatrei, quittiert seinen Brüdern Georg, Josef und Jakob Rüepler in der Seinizen, daß das Erbe seiner Eltern nach Stephan Rüepler oder Perger und Katharina geborene Unterrainer bar entrichtet wurde, um damit das Lasserische Güetl am Lagnig samt Fahrnissen zu kaufen. Er verzichtet daher auf alle weiteren Forderungen an seine Brüder. Siegler: Wolf Lasser zu Zollheim, Pfleger Zeugen: Dominikus Donatus Forstlechner, Bergrichter und Johann Wolfgang Jud, Schreiber

1719 März 25
AT GemA Matrei i. O. B-2-115 · Unità documentaria · 1719-03-25
Parte di Gemeindeverwaltung

Peter Khöll am Klaunz übergibt seinem eheleiblichen Sohn Blasius seine bisher innegehabte Lehensgerechtigkeit auf 3/4 aus dem dritten Drittel der Hube am Niederklaunz, das Wälzl-Gütl genannt und genannte Grundstücke, welche dem Erzstift Salzburg lehenbar sind. Siegler: Unterschriften: Amtssiegel der Hofkammer Christoph Moriz Faber, Hofmeistereiverwalter, Johann Baptist Khaserer Zeugen: Dominikus Donatus Forstlehner, Bergrichter und Johann Wolfgang Jud, beide Schreiber zu Windischmatrei

1719 Sept. 27, Windischmatrei
AT GemA Matrei i. O. B-2-116 · Unità documentaria · 1719-09-27
Parte di Gemeindeverwaltung

Nach Maria Tratner, Ehefrau des Lorenz Waldner am Wolsegg kommt es zur Vermögensaufteilung der Erblasserin. Laut Vergwißbrief vom 4. März 1701 hat sie 54 Gulden zugebracht. Von ihren Eltern, Veit Tratner und Maria geborene Hauzer hat sie an Fahrnissen 35 Gulden und weitere 30 Gulden geerbt. Nach Abzug der Zehrungskosten, Schreib- und Taggelder verbleibt ein Rein vermögen von 115 Gulden 49 kr. Ihre 5 Kinder Sebastian, Hans, Urban, Maria und Ursula erben somit je 23 Gulden 9 kr. Dieses Geld ist bei Valentin Ladstetter, Abkäufer des Lorenz Wälder, veranlagt. Siegler: Wolfgang Lasser, Edler von Zollheim, Pfleger der Herrschaft Windischmatrei, mit Unterschrift

1721 Mai 6
AT GemA Matrei i. O. B-2-117 · Unità documentaria · 1721-05-06
Parte di Gemeindeverwaltung

Zwischen den Nachbarn am Berg in der Sei nitzen, Unterrain und den Asslabern (Aßlabern) namens Georg und Mich] Stiepler, Peter Schneider, Stefan Fuetsch, Alban Berger, Georg Unterrainer, Johann Schweinacher, Veit und Matthias Ganzer zu Asslab (Aßlab) vergleichen sich wegen genannter Heimwaldungen sonnseitig vom Lößwald bis zum Plitzgraben. Aus diesen Wäldern ist auch das Brücken- und Zaunholz von den beteiligten Waldinhabern zu entnehmen. Ebenso wird auf der Schattseite der Wald zu sieben Parzellen genannten Inhabern zugeteilt. Siegler: Dominikus Forstlechner, Bergrichter und Waldmeister Zeugen: Anton Purst, Richter zu St. Veit i. D. und Hans Schwinghackl, Bürger und Gastgeborenezu Windischmatrei

1721 Mai 19
AT GemA Matrei i. O. B-2-118 · Unità documentaria · 1721-05-19
Parte di Gemeindeverwaltung

Vinzenz Wibmer zu Prossegg und Jakob Wibmer in der Lublaß als Gerhaben der Kinder des Gregor Wibmer zu Hinterauen und der Margaretha Stainer sei. namens Gregor, Peter, Balthasar und Martin übergeben ihrem Vetter Balthasar am Stein (Stain) vom Gut zu Hinterau die Lehensgerechtigkeit, weiters ein Viertel aus der Schwaig Gruben und ein Einfängl zu Hinterau, sowie das halbe Gut zu Pschinig (Bschinig) in der Seinizen, welches dem Spital zu Windischmatrei freistiftbar ist. Weiters übergeben sie eine der St. Albans-Pfarrkirche freistiftbare Wiese an Ziem in der Seinizen, genannt Raigerpichl. Dafür verpflichtet sich Balthasar am Stein die vier Brüder und deren Mutter am Gut Hinterau lebenslang zu versorgen und einen Zehrpfennig zu überreichen. Siegler: Wilhelm Ernst Lasser, Pfarrherr zu St. Alban und Wolfgang Adam Lasser, Pfleger und Amtmann der Herrschaft Windischmatrei Zeugen: Dominikus Donatus Forstlechner, Bergrichter und Waldmeister; Hans Schwinghack!, Gastgeboreneund Blasi Pambgartner, alle drei Bürger zu Windischmatrei; Anton Fürst, Richter zu St. Veit i. D.

1724 März 11
AT GemA Matrei i. O. B-2-119 · Unità documentaria · 1724-03-11
Parte di Gemeindeverwaltung

Zwischen Peter Wibmer am Stein (Stain) in Vertretung seines Vaters Hans einerseits und den Ger haben der Enkel des verstorbenen Sebastian Hinte rauer namens Anna und Maria Gasser sowie Margreth, Tochter des Sebastian Gasser jun. und Susan na, Gattin des Thomas Ruggenthaler auf Zedlach anderseits kommt es wegen einer hinterlassenen Schuld des Sebastian Hinterauer bei Hans Wibmer bzw. Heinrich Ganzer zu Kaltenhaus über 18 Gulden zu einem Vergleich. Jeder Teil trägt die Hälfte der Verpflegskosten bei Hans Wibmer samt Zinsen. Siegler: Wolf Adam Lasser, Pfleger Zeugen: Anton Fürst, Richter in Defereggen und Simon Stainer, Inwohner zu Windischmatrei

1578 Dez. 5
AT GemA Matrei i. O. B-2-12 · Unità documentaria · 1578-12-05
Parte di Gemeindeverwaltung

Die Nachbarn von Kalten haus namens Georg Hinderauer, Hans Perger, Wirt unterm Matreier Thauern, Thoman Mayr zum Haus und die Nachbarn von Prossegg (Proßegg) namens Michel Rasp am Prossegg (Gberproßegg), Jakob Jägler, Sigmund Hainzer, Weber, Jakob Fridl, Hans Stainer, Stefan Pschinig, Ruep Sturmb, Klemens Gump und Augustin Schathecher einerseits vergleichen sich mit der Bürgerschaft des Marktes Windischmatrei wegen des Laubhackens, Lau Brechens, Erlenschlagens und der Weidenutzung in der Hinterau beim Kaltenhauser Moos. Große und grüne Erlen zu hakken ist für beide Seiten verboten. Die alten Erlen sollen beide an bestimmten Tagen nutzen. Das Hacken der großen Erlen ist ohne Vorwissen der Obrigkeit verboten. Zum Schutz des Weges sind die Erlen zu hegen bei sonstiger Strafe von 20 Gulden Siegler: Balthasar Grimmig zu Stall, Pfleger auf Weißenstein (Weissenstain) für die Herrschaft Matrei und Balthasar Paller, Amtmann für die Urbarsobrigkeit Zeugen: Kaspar Khalbsor, Gericht- und Kastengegen schreiber

1724 Sept. 5
AT GemA Matrei i. O. B-2-120 · Unità documentaria · 1724-09-05
Parte di Gemeindeverwaltung

Agnes Egger, Ehewirtin des Christian Ober häuser am Egg unterm Klauswald, liegt krank zu Bett, ist jedoch guten Verstandes und gibt ohne jede Überredung ihren letzten Willen kund. Der Leichnam soll nach katholischem Brauch zu geweihter Erde bestattet und das Meßopfer gehalten werden. Das laut 12. Nov. 1719 überkommene väterliche Vermögen von 280 Gulden 10 kr und die mit ihrer Schwester gemeinsam geerbten Fahrnisse, sowie die 12 Gulden Morgengab ihres Gatten Christian Oberhäuser legiert sie in das Hauswesen ihres Ehegatten, da sie bereits durch fünfjährige Krankheit viele Unkosten verursachte. Einen Teil erhält die eheliche Tochter Maria, Ehe wirtin des Sebastian Obenfelders am Obenfeld(ner). Die Testierer in behält sich jedoch eine Änderung dieser Verfügung vor. Wolfgang Adam Lasser, Pfleger zu Windischmatrei Siegler: Zeugen: Sebastian und Jakob am Mattersberg, Thomas und Matthias Rannacher am Zoppet, Blasius (?) Holzer und Simon Mattersberger am Steig

1727 Juni 14
AT GemA Matrei i. O. B-2-121 · Unità documentaria · 1727-06-14
Parte di Gemeindeverwaltung

Wolfgang Adam Lasser, Pfleger und Lehensamt mann der Herrschaft Windischmatrei verleiht nach Jakob Rainer sein halbes Viertl aus dem Hof an der Gassen zu Zealach, da der Verstorbene keine Mannserben hinterläßt, dessen leiblichen Töchtern Maria, Katharina, Regina und Eva, nach Zustimmung durch die Hofkammer in Salzburg als zuständige Freistiftherrschaft, gegen Erlegung von 210 Gulden Siegler: Wolf Adam Lasser, Amtmann, mit Unterschrift

1729 Mai 13
AT GemA Matrei i. O. B-2-122 · Unità documentaria · 1729-05-13
Parte di Gemeindeverwaltung

Um für den künftigen Holzbedarf beim Rechen bau oder zur Hausnotdurft der Matreier Bürgerschaft oder bei Feuersnot und Wassergüß vorzubauen, ersucht Sebastian Wollgemueth, derzeit Marktrichter und Bürgermeister beim salzburgischen Berggericht und Waldmeisteramt etwas Wald in der Fahrau so wie im Jahre 1662 auszustecken, und in Bann zu legen. Beginnend bei Josef Stainers alten Bannwald heraus zu Sebastian Stainers Zaungut zu Brüggen, zu dessen Törl-Egg und über das Egg hinauf zu dem Stann-Steig, den Weg eben hinaus zum Außerer-Schartl, zu einem Stein, welcher mit einem Kreuz bezeichnet ist, dann gerad hinauf zum SchartL Außer mit waldmeisterlicher Bewilligung darf in diesem bezeichneten Bannwald niemand Holz schlagen, Poschen hacken, Tässen schneiden oder Plissen rechen, bei sonstiger Strafe von 5 Gulden pro Stamm. Mittellose werden mit fünfwöchiger Keusche bei Wasser und Brot bestraft. Siegler: Wilhelm Rudolf Forstlechner, kaiserl. Bergge richtverwalter und Michael Eder, Salzburg. Gerichtsschreiber und Berggerichtsadministrator

1729 Dez. 9
AT GemA Matrei i. O. B-2-123 · Unità documentaria · 1729-12-09
Parte di Gemeindeverwaltung

Simon Ruggenthalier auf Zedlach (Zötlach) bekundet durch seinen mithausenden Bruder Andrä und Matthias Grader, daß er von seinem Schwager Peter Wibmer am Stein (Stain) 178 Gulden samt Zinsen erhalten hat, welche er seiner Ehefrau Barbara geborene Fuefcsch schuldig war. Er quittiert seinem Schwager hierait mit diesem Brief, daß er ihn von allen weiteren Ansprüchen entlastet. Siegler: Wolfgang Adam Lasser, Pfleger und Amtmann Zeugen: Sebastian Wol(h)lgemueth, Marktrichter, Jakob Klettenhammer, Schreiber und Christian Troyer, Inwohner zu Matrei

1730 April 12
AT GemA Matrei i. O. B-2-124 · Unità documentaria · 1730-04-12
Parte di Gemeindeverwaltung

Balthasar Prugger, Spieglberger zu Kal ten haus übergibt dem Georg Rieppier am Berg (Pergament in der Seinizen sein bisher innegehabtes Spiegiberger-Gut, die Hauserin-Wies und ein Angerl zu Raneburg, welches dem Wolfgang Lasser, Pfleger zu Windischmatrei, freistiftbar ist. Weiters übergibt es eine halbe Hausmühl und Stampf, welche dem Urbaramt zinsbar ist und am 14. Febr. 1716 von der Mühl zu Hinterau abgelöst wurde. Siegler: Wolfgang Lasser und Wolfgang Adam Lasser, Pfleger Zeugen: Franz Anton Fürst, Richter in Defreggen, Jakob Klettenhammer, Schreiber, Michael Perger, Bierbrauer und Georg Unterrainer zu Pruggen (Brüggen)

1730 Juli 4
AT GemA Matrei i. O. B-2-125 · Unità documentaria · 1730-07-04
Parte di Gemeindeverwaltung

Die Gerhaben des Michael Unterleibinger, Sohn des Hans Unterleibinger und der Maria Aigner sei., verkaufen dem Christian Rubisayer, Bürger im Markt Matrei, den unter den Wassergefahr liegenden Einfang unterm Markt beim Kalchofen, welcher dem Herrschaftsurbar freistiftbar ist, um eine ungenannte Kaufsumme, welche im Notlbuch vermerkt ist. Siegler: Wolf gang Adam Lasser Zeugen: Jakob Klettenhammer, Schreiber, Christian Köfler, Weber und Christoph Ponlander, Schneidermeister, alle zu Matrei

1733 Febr. 28
AT GemA Matrei i. O. B-2-126 · Unità documentaria · 1733-02-28
Parte di Gemeindeverwaltung

Michael Oberfercher am Thall-Gut im Beistand des Jakob Thorer von Vir gen klagt den Christian Troyer und Christian Köfler, Spital- und Webermeister, samt 15 anderen Matreiern aus der Pat(t)ergasse, weil sie mit Holz und Stroh über seinen Grund fahren, obwohl der Vergleich vom 17. Febr. 1706 dies nur einigen Außermarktern gestatte. Künftig darf der Weg durch Oberferchers Gut nicht mehr betreten werden. Diejenigen, welche zum Kaufgeld von 25 Gulden beitragen, wird der obere Weg bei Schnee und Eis eingeräumt. Sollte dabei ein Schaden entstehen, ist dieser dem Oberfercher zu vergüten. Die Markter verpflichten sich zur Anlegung des Weges mit einer Tagschicht oder mit einem Beitrag. Zur weiteren Erhaltung verpflichten sich die Unterklaunzer Blasi Köll, Simon Mattersberger, Balthasar Aßlaber, Hans Pichler und Andrä Hinterkhürcher. Zeugen: Jakob Kletenhamer, Schreiber, Martin Stainer, Jäger und Michael Oberitzer auf Presslab Siegler: Zacharias Benedikt Weixlpaumber, Gerichts schreiber und Umbgelter zu Windischmatrei

1733 März 17, Windischmatrei
AT GemA Matrei i. O. B-2-127 · Unità documentaria · 1733-03-17
Parte di Gemeindeverwaltung

Für die über 60 Jahre alte Anna KÖ11, welche bei Gregor Lotter sberg er am Lottersberg untergeben war, legen ihre Beiständer Gregor Lottersberger und Thomas Preßlaber als Beiständer für die Zeit ab 11. Juni 1728 Rechnung. Das vorhandene Vermögen von 383 Gulden 46 kr ist bei genannten Schuldnern veranlagt, woraus sich 26 Gulden 30 kr Zinsen ergeben, An Ausgaben sind die Schenkung von 170 Gulden vom 18. Juni 1729 an Gregor Lottersberger sowie kleinere Posten ausgewiesen. Die Rechnung wird von den Erbsinteressenten Gregor und Urban Köll als unbedenklich befunden, weshalb die Beiständer von der Obrigkeit aus ihrer Pflicht entlassen werden. Der Vermögensrest wird den rechtmäßigen Erben somit zugeteilt. Siegler: Wolfgang Adam Lasser, Pfleger zu Windischma trei

1734 Nov. 29, Salzburg
AT GemA Matrei i. O. B-2-128 · Unità documentaria · 1734-11-29
Parte di Gemeindeverwaltung

Die Salzburg. Hofkammer antwortet auf die Bittschrift der Bürgerschaft und des Landgerichtsausschusses von Matrei wegen der gegenseitigen Mautbefreiung mit den Lienzern, daß man die Lienzer und Defregger künftig dem im Jahre 1699 erlassenen Rezeß gemäß von der Salzmaut befreie, wenn auch die Lienzer den Matreiern die Mautfreiheit zugestehen. Diese Befehlsabschrift ist nicht nur sämtlichen Untertanen, sondern auch dem kaiserlichen Mautamt zu Lienz zur Nachricht zu bringen.

1735 Jan. 17
AT GemA Matrei i. O. B-2-129 · Unità documentaria · 1735-01-17
Parte di Gemeindeverwaltung

Andrä Raut(t)er am Klaunz kauft von Martin Schröckhueber zu Seblas eine Bergwiese genannt Gollerath, welche ein Ausbruch aus seinem Gut zu Seblas ist, und dem Urbaramt Windischmatrei freistiftlich untersteht. Die Kaufsumme von 25 Gulden ist mit der Bedingung verknüpft, daß der Verkäufer die Wiese wieder zurücklösen kann. Raut(t)er verpflichtet sich, diese Wiese wieder mit dem Hauptgut zu vereinen und inzwischen jährlich ein Vierling Roggen als Hilfszins zu leisten. Siegler: Wolfgang Adam Lasser, Edler von Zollheim, Pfle ger und Amtmann der Herrschaft Windischmatrei Zeugen: Jakob Khletenhammer, Schreiber, Christian Troyer, Inwohner, beide zu Windischmatrei

1595 Sept. 17, (Quatember im Herbst)
AT GemA Matrei i. O. B-2-13 · Unità documentaria · 1595-09-17
Parte di Gemeindeverwaltung

Veit Proser zu Pros(s)eggver kauft mit Zustimmung des Jakob Gadolt, Urbaramtmann der Herrschaft Windischmatrei, als Grundherrschaft, der Bürgerschaft seine Sagmühl, welche er von seinem Vetter Erhard Prösser, Sagmeister, geerbt hat. Die Mühle liegt unter dem Markt unterhalb der Mühle des Hans Khöll. Davon ist jährlich 1 Gulden Zins an das Amt Windischmatrei und ein Stiftkreuzer zu entrichten. Der Kaufpreis beträgt 24 Gulden Siegler: Jakob Gadolt, Amtmann der Herrschaft Win dischmatrei Zeugen der Siegelbitte: Christian unterm Rain in der Seinitzen, Christian zu Sebias

1737 Febr. 27
AT GemA Matrei i. O. B-2-130 · Unità documentaria · 1737-02-27
Parte di Gemeindeverwaltung

Michael Lien die r zu Hinterburg als Gerhab über die Kinder nach Matthias Steffer am Klaunz und der hinterlassenen Witwe Elisabeth Mattersberger namens Matthias, Sebastian, Maria und Theres verkauft dem Vinzenz Steffer am Klaunz das den beiden Pflegsöhnen vererbte ein Watschgerbau große Gütl am Oberklaunz, das halbe Stefergut genannt, welches dem Herrn Adam Lasser sei. freistiftbar ist, um eine ungenannte Summe Geld, samt allen Fahrnissen. Siegler: Wolfgang Adam Lasser, Edler von Zollheim, Pfle ger zu Windischmatrei, Wolf Andrä Lasser, Land- und Bergrichter in der Großarl Zeugen: Jakob Kletenhammer, Schreiber, Christian Köf ler, Webermeister, beide zu Matrei (Mattrey)

1737 März 30
AT GemA Matrei i. O. B-2-131 · Unità documentaria · 1737-03-30
Parte di Gemeindeverwaltung

Die Nachbarschaft zu Seblas unter Sebastian Wollgemueth, Marktrichter, Simon Ganzer, Andrä Kraßnig, Gregor Päterer, Martin Schreckhueber und Veit Tradtner ersucht das Waldmeisteramt, ihre Heimwaldung nach dem am 18. Mai 1736 vorgenommenen Vergleich entsprechend der Güter aufzuteilen und ihre Stockrechte zu protokollieren. Genannte Waldparzellen vom Proseggraben hinaus auf der Sonnenseite werden den Seblasern zugeteilt, weiters werden die Waldungen an der Schattseite in Mitteregg und Brühl (Priel) ausgewiesen. Auch den drei Söllhäusern werden ohne Nachteil der Hauptgüter Stockrechte zugeteilt. Der Rott zu Klausen bleibt trotz der vorgenommenen Stockrechtsteilung ihr Laubrecht unbenommen. Siegler: Wilhelm Rudolf Forstlechner, Bergrichter und Waldmeister zu Windischmatrei

1738 Mai 24
AT GemA Matrei i. O. B-2-132 · Unità documentaria · 1738-05-24
Parte di Gemeindeverwaltung

Bezugnehmend auf den MLaubrrns-Abteilungs brief” vom 18. Sept. 1659 verleiht der Bergrichter Rudolf Forstlechner auf Bitten der Bürgerschaft neuerlich das Stockrecht in Schwarzenberg, da sich inzwischen viele Namen der Hausinhaber geändert haben. Ein Teilwald reicht vom tiefen Talegg bis an das Scheitzeggele, ein weiterer an das Graudornach-Egg, 3. auf HaßlachEbnerisen, 4. auf das Blaue Risl, 5. zur Weißen Risen, 6. zum TotenBrüggl, 7. an Waldners Zaun und 8. an Ruggenthallers und Stromayrs Kirchsteig durch das Fahregg. Die bisherigen und die neuen Berechtigten werden genannt. Siegler: Wilhelm Rudolf Forstlechner, Bergrichter und Waldmeister

1738 Mai 28
AT GemA Matrei i. O. B-2-133 · Unità documentaria · 1738-05-28
Parte di Gemeindeverwaltung

Martin Ortner am Tarriehen, Landgericht Wagrain quittiert als Bevollmächtigter seiner Ehefrau Apolonia Wibmer seinem Schwager Peter Wibmer am Stein (Stain), daß er ihrethalben nichts eingenommen oder ausgegeben habe, Siegler: Wolfgang Adam Lasser, Edler von Zollheim, Pfle ger und Amtmann der Herrschaft Windischmatrei Zeugen: Jakob Khletenhamer, Schreiber und Christian Troyer

1739 Febr. 9
AT GemA Matrei i. O. B-2-134 · Unità documentaria · 1739-02-09
Parte di Gemeindeverwaltung

Ruepp Wu(h)rnig zu Mitt(e)ldorf, Gericht Vir gen wohnend, quittiert für sich und seine Ehefrau Katharina Orthner, daß sie von ihrem Schwager und Bruder Thomas Orthner auf Zedlach 22 Gulden 46 kr erhalten haben, welche aus dem Erbvermögen nach deren Mutter Maria ged, Hofer vom 26. Mai 1736 stammen. Weitere 20 Gulden 24 kr stammen aus dem väterlichen Erbe nach Abraham Hofer. Wu(h)rnig hat somit von seinem Schwager 43 Gulden 10 kr bar empfangen und es werden an Thomas Orthner keine weiteren Forderungen gestellt. Siegler: Wolf gang Adam Lasser, Pfleger Zeugen: Thomas Gasser, Kleinhäusler und Urban Fuetsch in Pach ob Mitteldorf

1739 März 7
AT GemA Matrei i. O. B-2-135 · Unità documentaria · 1739-03-07
Parte di Gemeindeverwaltung

Florian Ruggenthaller, nunmehr auf Schlaitzen (Schlatten) hausend, quittiert für seinen verstorbenen Vater Martin, daß ihm Urban und Christian Rasner am Oberruggenthall für das am 24. Juli 1728 abgehandelte Gut am Oberruggenthall, welches dem Urbaramt Windischmatrei freistiftbar ist, 1660 Gulden bezahlt haben. Weiters haben sie für Kauf und Leutkauf am 24. April 1731 für die Angerlmahd, welche dem Schloß Bruck (Prugg) grundrechtbar ist, nach einem Vergleich wegen strittiger 20 Gulden mit heutigem Tag 106 Gulden bar eingenommen. Nach Bezahlung dieser zwei Kauf summen stellt Ruggenthaller an die Rasner keine weiteren Forderungen mehr. Siegler: Wolfgang Adam Lasser, Pfleger Zeugen: Sebastian Wohlgemueth, Gastgeboreneund Christian Troyer, Inwohner, beide zu Windischmatrei

1740 Juli 10
AT GemA Matrei i. O. B-2-136 · Unità documentaria · 1740-07-10
Parte di Gemeindeverwaltung

Peter und Paul Wibmer Brüder und Mithauser am Stein (Stain) teilen mit ihrem mithausenden Bruder Georg wegen Unfriedens die Güter mit Beihilfe ehrlicher Mittelsmänner und Zustimmung der Grundherrschaft auf. Georg erhält die halbe Schwaig, die Ruedaramerin genannt, sowie die Hälfte einer Wiese und eines Einfangs, wovon die andere Hälfte Balthasar Stainer besitzt. Die übrigen genannten Güter der ganzen Schwaig am Stein verbleiben den Brüdern Peter und Paul Wibmer. Von der Fahrnis erhält Georg ein Drittel. Ebenso werden die Barschaft und die Aktiva und Passiva, sowie die Gerichtskosten gedrittelt. Zum Wertausgleich müssen die zwei Brüder 60 Gulden Schulden übernehmen. Die Rechte auf der Gemeinweide werden ebenfalls gedrittelt.- Bis auf 200 Bretter gehört das Holz dem Georg zum. unentbehrlichen Hausbau. Er hat bei Peter bis zur notdürftigen Fertigstellung des Hauses Wohnrecht. Siegler: Josef Posch, Pfarrherr und Wolf gang Adam Las ser, Pfleger und Urbaramtmann der Herrschaft Windischmatrei Zeugen: Franz Zehentmayr und Josef Eder, Handelsmann

1741 Febr. 3
AT GemA Matrei i. O. B-2-137 · Unità documentaria · 1741-02-03
Parte di Gemeindeverwaltung

Martin Paumbgartner, Lederer zu Windisch matrei, verkauft mit Zustimmung der Urbarobrigkeit dem Christian Rubisayer ein Fünftel seiner Haus- und Fronmühl, die er gemeinsam mit Sigmund Stampfer, Hans Waldner, Christian Troyer und Maria Stainer innehat, und dem Urbaramt der Herrschaft Windischmatrei mit Freistift unterworfen ist. Verkäufer hat diesen Anteil am 31. Okt. 1730 erworben und verkauft ihn um 14 Gulden Siegler: Wolfgang Adam Lasser, Edler von Zollheimb, Pfleger und Amtmann der Herrschaft Windischmatrei Zeugen: Jakob Klettenhammer, Schreiber und Christian Forstlechner, Färber

1741 März 31
AT GemA Matrei i. O. B-2-138 · Unità documentaria · 1741-03-31
Parte di Gemeindeverwaltung

Sebastian Ruggenthaller auf Zedlach quittiert für sich und seinen Vater Georg, daß er von Thomas Orthner auf Zedlach (Zetlach) jene 110 Gulden erhalten hat, welche die Ehefrau nach Michael Orthner beim Hauswesen Orthners veranlagt hatte. Ruggenthaller hat die 110 Gulden bar erhalten und stellt keine weiteren Forderungen. Siegler: Wolfgang Adam Lasser, Pfleger zu Windischma trei Zeugen: Jakob Klettenhammer, Schreiber und Josef Eder, bürgerlicher Handelsmann, beide aus Windischmatrei

1741 Okt. 23
AT GemA Matrei i. O. B-2-139 · Unità documentaria · 1741-10-23
Parte di Gemeindeverwaltung

Jakob Wibmer, nunmehr in der Kleiner 1, Land gericht Wagrain änsessig, quittiert, daß er von seinem Bruder Peter Wibmer am Ste(a)in die Abfertigungssumme von 390 Gulden laut Übergabebrief vom 19. Sept. 1740 für die Stainerischen Güter erhalten habe. Dasselbe bestätigt er dem mithausenden Bruder Paul. Siegler: Wolfgang Adam Lasser, Pfleger und Urbaramt mann mit Unterschrift Zeugen: Franz Zehentmayr, Schreiber, Christian Köfler, Webermeister

1597 Sept. 5
AT GemA Matrei i. O. B-2-14 · Serie · 1597-09-05
Parte di Gemeindeverwaltung

Vor Freiherr Michael von Wolkenstein und Rodenegg, Dompropst des Erzstiftes Salzburg, wird mit den Untertanen zu Windischmatrei, welche auf der Alpe Innerschloss (Innergschlöß ) Weiderechte besitzen, auf ihre Bitte hin, mit dem Pfleger eine Alpordnung vereinbart. Es wird geregelt, wann, wie und wie oft das Groß- und Kleinvieh der Berechtigten und des Amtmannes mit und ohne Hirten aufgetrieben werden darf. Auch der Dompropst und dessen Amtmann muß sich an die beschränkten Stückzahlen halten. Von einem Hof dürfen 24, von einem Viertel 6 und von einem Wätschger 3 Kühe aufgetrieben werden. Für Ochsen, Pferde, Kleinvieh und Schafe werden die Grasrechte analog festgesetzt. Der Auftrieb wird mit dem Amtmann und dem Rat der Alpherren jährlich neu festgesetzt. Für die berechtigten Urbarsleute zu Klausen, Schweinach und Bichl gelten geringere Viehzahlen. Ungenützte Rechte können an einen anderen Mitberechtigten abgetreten werden. Der Amtshof hat ein ganzes Hofrecht, der Markt- und Burgfried Matrei hat 23 Watschger-Bau, die Urbarsleute hinter der Burg 10 Watschger-Bau, zu Brüggen 8 Watschger-Bau, die vier Urbarleute zu Sebias 4 Watschger-Bau, jedes Bürgerhaus 2 Rinder.

1743 Febr. 5, Windischmatrei
AT GemA Matrei i. O. B-2-140 · Unità documentaria · 1743-02-05
Parte di Gemeindeverwaltung

Nach Elisabeth Schreckhueber, lediger Herbergsmensch bei Simon Ruggenthaller auf Zedlach wohnhaft, wird deren Verlassenschaft beschrieben und verteilt. Laut Erbsverhandlung vom 7. Dez. 1741 nach deren Brüdern Matthias und Simon Schreckhueber sei., beide Mitbewohner auf Zedlach, hat sie beim Gutskäufer Georg Rainer 82 Gulden 4 kr ausstehende Guthaben sowie die anfallenden Zinsen zu fordern. Erbberechtigt sind die Kinder nach Simon Schreckhueber und die älteste Erbtochter Margarethe. Siegler: Wolfgang Adam Lasser, Pfleger

1743 März 11
AT GemA Matrei i. O. B-2-141 · Unità documentaria · 1743-03-11
Parte di Gemeindeverwaltung

Zwischen Peter Wibmer am Stein (Stain) und seinem Sohn Peter jun. und dem mithausenden unverheirateten Bruder Paul kommt es wegen Übergabe und Entrichtung des Hinterfalls zur gütlichen Einigung. Paul übergibt wegen hohen Alters und weil er zu seinem Bruder Peter völliges Vertrauen hat, die Hälfte seiner Güter und Fahrnisse, und zwar die ganze Schwaig am Stein, die Ruedamerin genannt und genannte Grundstücke, welche dem Urbaramt freistiftbar sind. Diese Güter sind laut brüderlicher Teilung vom 10. Juli 1741 auf ihn gekommen und werden nunmehr an Bruder Peter übergeben. Peter verpflichtet sich, ihm lebenslänglich in gesunden und kranken Tagen zu versorgen, inklusive Tabakgeld 3 Gulden Zehrpfennig zu leisten und ihn nach christlichem Brauch begraben zu lassen. Den Verwandten sind 18 Gulden als Hinterfallgeld zu entrichten. Zur Sicherstellung der Abhaltung für Paul verschreibt Peter sein Vermögen. Siegler: Wolf gang Adam Lasser mit Unterschrift Zeugen: Franz Zechetmayr, Schreiber und Simon Stainer

1743 März 11
AT GemA Matrei i. O. B-2-142 · Unità documentaria · 1743-03-11
Parte di Gemeindeverwaltung

Zwischen Peter und Paul Wibmer einerseits und deren Bruder Georg anderseits, kommt es wegen der Abgrenzung der Grundstücke nach der erfolgten Aufteilung am 10. Juli 1741 zu Streitigkeiten, die nunmehr durch Vergleich geregelt werden. Die Brüder einigen sich mit ihren Beiständern nach gerichtlichem Lokalaugenschein, daß das Arbesackerl dem Georg zugehört. Beim Kabisgartl soll die Grenze schräg herab an den spitzigen Stein gehen. Auf dem sog. Törl (Terl) soll die Grenze zum Weg und Bach! gehen. Der hohe Einfang ist von der Koy-luckhen bis zur Gabelung des Bachls hinauf unbestritten. Künftig soll die weitere Grenze das Bachl gegen der Seinizen, von Ralfen herab bilden. Somit gehört das herauswärts gegen Matrei Liegende dem Georg allein. Alles was innerhalb dieses Bachls gegen den Thauren liegt, gehört dem Peter. Der Zaun ist von Peter und Georg je zur Hälfte zu errichten und zu erhalten. Peter trägt die Gerichtskosten zu 2/3 und gibt dem Bruder 15 Gulden für diesen Vergleich. Die Beschau- und Zehrungskosten trägt Peter alleine. Siegler: Wolf gang Adam Lasser, Pfleger und Urbaramt mann mit Unterschrift Zeugen: Franz Zechetmayr, Schreiber, Josef Eder, Christian Köfler und Christian Troyer

1743 Mai 14, Salzburg
AT GemA Matrei i. O. B-2-143 · Unità documentaria · 1743-05-14
Parte di Gemeindeverwaltung

Die Hofkammer genehmigt das vom Landschaftsausschuß unterbreitete Projekt, daß wegen der fortdauernden Kriegsunruhen zur standhaften Beschützung des bedrängten Vaterlandes und zur Bestreitung der täglichen schwersten Auslagen bis auf weiteres der Aczis mit nächstem Quartal auf allerlei Getränke erhöht werde. Die Besteuerung soll nach dem Fuß des Kameralumgelds erfolgen, nur mit dem Unterschied, daß vom Bier 20 kr aufzurechnen und somit das Viertl um 2 Pfennig teurer als bisher auszuschenken sei. Sämtliche Umgeldämter sollen nach jedem Quartal der Landschaft alles entsprechend erwähnter Aczis verrechnen.