Unità documentaria 28 - 1642 Okt. 8

Codice di riferimento

AT GemA Ehenbichl 7-9-28

Titolo

1642 Okt. 8

Date

  • 1642-10-08 (Creazione)

Livello di descrizione

Unità documentaria

Consistenza e supporto

Original Pergament -Libell 12 Blatt , anhangend Siegel fehlen

Istituto conservatore

Storia archivistica

Modalità di acquisizione

Ambito e contenuto

Zwischen den Gemeinden Praitwang, Ehenpichl, Pflach, Mühl und Leen kommt es mit dem Markt Reitti wegen der Steueranlage, Wustung, dem Sitzund Alpgeld zu einem kommissioneilen Vergleich vor dem Emberger Pfleger Jakob Gappold und Anton von Rosst. Die Gemeindevertreter sind: Barltmä Henggi, Jakob Komman, Hans Hochrainer, Michael Kurz, Matthäus Schraz, Hans Zwerger, Georg Jackh, Georg Teuffenprun, Oswald Torwartl, Simon Traxl, Georg Schweiggl, Georg Kecht und Hans Rainer, sowie Bürgermeister Christoph Öxl samt genannten Bürgern. Öxl sagt unter Eid aus, daß der Kaufbrief der Ratsalpe unauffindbar sei. Der Überschuß aus der Heusteuer mit 2 kr je Fuder ist gemäß Steuerregister von 1586 nach Proportion zu vergüten, und die Landsteuer von 189 Gulden nicht zu überschreiten. Das Steuereintreiber haben getrennte Bücher zu führen und veränderte Güter neu zu taxieren. Das Markt- und Gemeindesteuern sind vom Säckelmeister getrennt einzutreiben und zu quittieren. Die Gemeinde- bzw. Bürgermeisterrechnungen sind dem Richter vorzulegen. Der Bürgermeister muß den gesamten Ausschuß der umliegenden Gemeinden zeitgerecht zur Steueranlage einberufen. Das Alpgeld ist mit den interessierten Gemeinden zu teilen. Pflach behält den Anteil an der Ratsalpe. Der vordere Ratsalpenteil darf von den anderen Gemeinden nicht überschlagen werden. Die Niederlagrecht ist wie im Freiheitsbrief von 1494 beizuhalten. Reitti hat aus dem Weggeld die Arche zu erhalten. Die Benützung des Ammerwaldes ist wie im Brief von 1628 unverändert beizubehalten. Die Weiderechte sind miteinander, wie im Brief von 1451 geregelt, beizubehalten. Die Brunnen in Reitti sind aus dem Wagenkreuzer wie seit 1564 zu finanzieren. Die Arche an der Lus wurde mit dem Wasserbau am Lech 1551 geregelt und die Ritschenerhaltung obliegt ebenfalls dem Markt. Totengräber und Hebammen hat jeder Teil selbst zu erhalten. Die Besoldung des Schulmeisters teilt sich die Pfarre Praitenwang mit Reutti. Urkunden der gesamten Pfarre Praitenwanng sind in einer Truhe mit zwei Schlüsseln samt Inventar zu verwahren. Beglaubigte Abschriften für beide Teile sind ratsam. Der Reuttener Alphirte darf nur mit Zustimmung der anderen Gemeinden bestellt werden. Der Rechnungsrest von 1141 Gulden ist anteilig aufzuteilen. Die Erlöse aus dem Alp- und Lusgeld wurden 1628 ausgeglichen und der Ertrag des 6/'Ehenbichl Ammerwaldes 1616 abgelöst. Die Unkosten des Vergleichs tragen die Parteien je zur Hälfte. Siegler: Die Aussteller

Valutazione e scarto

Incrementi

Sistema di ordinamento

Condizioni di accesso

Condizioni di riproduzione

Lingua dei materiali

  • tedesco

Scrittura dei materiali

Note sulla lingua e sulla scrittura

Caratteristiche materiali e requisiti tecnici

Strumenti di ricerca

TLA-Mikrofilm: 2039 2040

Esistenza e localizzazione degli originali

Esistenza e localizzazione di copie

Unità di descrizione collegate

Descrizioni collegate

Nota bibliografica

Tiroler Geschichtsquellen 37/6/24

Identificatori alternativi

EAP

Soggetti

Luoghi

Nomi

Generi

Codice identificativo della descrizione

Codice identificativo dell'istitituto conservatore

Norme e convenzioni utilizzate

Stato

Bozza

Livello di completezza

Intermedio

Date di creazione, revisione, cancellazione

Fonti

Area dell'acquisizione

EAP

Soggetti collegati

Persone ed enti collegati

Generi correlati

Luoghi collegati