Pièce 10 - 1530 Dez. 20

Cote

AT GemA Heiterwang 7-9-10

Titre

1530 Dez. 20

Date(s)

  • 1530-12-20 (Production)

Niveau de description

Pièce

Étendue matérielle et support

Beglaubigung durch obgenannte Pfleger am 25. Jän. 1638

Histoire archivistique

Source immédiate d'acquisition ou de transfert

Portée et contenu

Rodordnung zwischen den Rodleuten zu Haitterwang und denen von Reutti. Gaudenz von Rosst, Pfleger zu Emnberg, vidimiert auf Bitte des Anton Gigele, Fischmeister zu Haiterwanng, Tanhaim und Malserhaid, am 25. Jän. 1638 den alten Rodbrief von 1530, welcher lautet: Kaufleute klagen, daß die Güter durch Tirol zu langsam geführt und in den Niederlagen nicht gut versorgt würden. Hingegen verlangen die Rodleute wegen Teuerung eine Aufbesserung des Fuhrlohnes. Daher verordnet die o.ö. Kammer, daß die Niederlage der Güter über den Fern herein in Haiterwanng verbleiben soll. Haiterwanng hat 33 Wagen und Reuti 49 Wagen zu halten und über den Fern, nach Nasareit oder Ymbst zu führen. Dazu haben H. fünf und R. sieben Rodführer jährlich neu zu nominieren. Bei Bedarf sind auch mehr Rodwagen bereitzustellen. Der Kaufmannsdiener oder Fertiger muß den Bietern zu R. und H. den genauen Bedarf an Rodwagen, die zu beladen sind, bekanntgeben. Die Bieter müssen die Rodleute noch vormittags verständigen, um die Rösser von der Alm zu holen, Die Fuhrleute müssen die Wagen unverzüglich beladen und sie in die Ballhäuser nach Nasereith oder Ymbst führen, ohne sie zu verlieren oder zu beschädigen. Der Kaufmann soll die Güter ziffernmäßig ordnen. Für jede Wagensaum nach Nassereith erhalten die Haiterwanger Rodleute 22 kr und nach Imst 32 kr Fuhrlohn. Dieser Lohn wird nach vorgebrachter Beschwerde um 1 kr bzw. um 2 kr erhöht. Dafür sollen in Haiterwanng eine Waage und ein versperrbares Ballhaus, trocken und wetterfest, errichtet werden. Von jedem geladenen Wagen im Ballhaus muß der Kaufmann je Nacht 1 kr bezahlen. Jeder durchgeführte Marktwagen muß für jedes Roß 4 kr Niederlaggeld entrichten. Dieses Geld hat ein ehrbarer, jährlich zu wählender Heiterwanger in eine versperrte eiserne Büchse zu geben, wozu die Rodführer zu Reutte, zu Heiterwang und die Obrigkeit je einen Schlüssel haben. Davon ist zu Weihnachten den Bietern die Belohnung vor je drei Zeugen zu geben. Kammergüter und Kriegsmaterial sind bevorzugt zu transportieren. Unterschriften: Rudolf Graf zu Sulz, Statthalter, Wilhelm Schürf Baidung, Kanzler von Tirol

Appraisal, destruction and scheduling

Accruals

Mode de classement

Conditions d’accès

Conditions de reproduction

Langue des documents

  • allemand

Écriture des documents

Notes de langue et graphie

Caractéristiques matérielle et contraintes techniques

Instruments de recherche

TLA-Mikrofilm: 2036 2037

Existence et lieu de conservation des originaux

Existence et lieu de conservation des copies

Unités de description associées

Descriptions associées

Note de publication

Tiroler Geschichtsquellen 37/14/1

Identifiant(s) alternatif(s)

EAP

Sujets

Lieux

Noms

Genres

Identifiant de la description

Identifiant du service d'archives

Règles et/ou conventions utilisées

Statut

Brouillon

Niveau de détail

Moyen

Dates de production, de révision, de suppression

Sources

Accession area

EAP

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