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1530 Dez. 20
AT GemA Heiterwang 7-9-10 · Einzelstück · 1530-12-20
Teil von Gemeindeverwaltung

Rodordnung zwischen den Rodleuten zu Haitterwang und denen von Reutti. Gaudenz von Rosst, Pfleger zu Emnberg, vidimiert auf Bitte des Anton Gigele, Fischmeister zu Haiterwanng, Tanhaim und Malserhaid, am 25. Jän. 1638 den alten Rodbrief von 1530, welcher lautet: Kaufleute klagen, daß die Güter durch Tirol zu langsam geführt und in den Niederlagen nicht gut versorgt würden. Hingegen verlangen die Rodleute wegen Teuerung eine Aufbesserung des Fuhrlohnes. Daher verordnet die o.ö. Kammer, daß die Niederlage der Güter über den Fern herein in Haiterwanng verbleiben soll. Haiterwanng hat 33 Wagen und Reuti 49 Wagen zu halten und über den Fern, nach Nasareit oder Ymbst zu führen. Dazu haben H. fünf und R. sieben Rodführer jährlich neu zu nominieren. Bei Bedarf sind auch mehr Rodwagen bereitzustellen. Der Kaufmannsdiener oder Fertiger muß den Bietern zu R. und H. den genauen Bedarf an Rodwagen, die zu beladen sind, bekanntgeben. Die Bieter müssen die Rodleute noch vormittags verständigen, um die Rösser von der Alm zu holen, Die Fuhrleute müssen die Wagen unverzüglich beladen und sie in die Ballhäuser nach Nasereith oder Ymbst führen, ohne sie zu verlieren oder zu beschädigen. Der Kaufmann soll die Güter ziffernmäßig ordnen. Für jede Wagensaum nach Nassereith erhalten die Haiterwanger Rodleute 22 kr und nach Imst 32 kr Fuhrlohn. Dieser Lohn wird nach vorgebrachter Beschwerde um 1 kr bzw. um 2 kr erhöht. Dafür sollen in Haiterwanng eine Waage und ein versperrbares Ballhaus, trocken und wetterfest, errichtet werden. Von jedem geladenen Wagen im Ballhaus muß der Kaufmann je Nacht 1 kr bezahlen. Jeder durchgeführte Marktwagen muß für jedes Roß 4 kr Niederlaggeld entrichten. Dieses Geld hat ein ehrbarer, jährlich zu wählender Heiterwanger in eine versperrte eiserne Büchse zu geben, wozu die Rodführer zu Reutte, zu Heiterwang und die Obrigkeit je einen Schlüssel haben. Davon ist zu Weihnachten den Bietern die Belohnung vor je drei Zeugen zu geben. Kammergüter und Kriegsmaterial sind bevorzugt zu transportieren. Unterschriften: Rudolf Graf zu Sulz, Statthalter, Wilhelm Schürf Baidung, Kanzler von Tirol

1578 Juli 22
AT GemA Heiterwang 7-9-11 · Einzelstück · 1578-07-22
Teil von Gemeindeverwaltung

Zwischen Reuti, Pfarre Praittenwanng, und der Gemeinde zu Haiterwanng, Pfarre Püechlpach, kommt es wegen strittiger Weide- und Waldgrenzen im Rauchalbly und auf der Homwanndt zu einer Neuvermarkung. Zur Tagsatzung treffen sich genannte Reuttener unter dem Ernberger Richter Hans Mayer samt Geschworenen am Ort Gurtten mit denen von Haittewanng namens Hans Weber, Oswald Muesawer, Adam Jäger, Jakob Gigl, Matheis Koch, Matthäus Pach, Jakob Muesawer, Mang Hosp, Martin Humpp, Hans Wild und Hans Miller, alle Haiterwanng, sowie Jakob Klainhans von Püechlpach. Beginnend am Rauchalbliskopf werden genannte Marksteine beschrieben, verbessert, erneuert und durch weitere Kreuzzeichen von Hans Schneller aus Pflach markiert. Die wichtigsten Grenzpunkte sind: der Schlelgwelze gegen den Klauswald, gegen das Rauchalblistal, im Schratental (Scharrtental), nach der Hornwand, herum auf die Hayrenwand, in der Grueb und hinaus auf das Lichte Egg, in den lichten Weißen Schroten. Wegen der großen Distanz werden mehrere neue Marken gesetzt und beschrieben. Im Ryntal enden die Almrechte von Reuti und Haitterwanng. Viele strittige Steine werden für ungültig erklärt. Innerhalb genannter Grenzen, einschließlich der Hütte zu Gligerle hat Heiterwang seine Weiderechte, doch darf Reutte die Weide auf der Hornwand bis zur Schleglwelze besuchen. Die Kosten dieses Vergleichs sind je zur Hälfte zu tragen. Forst- und Jagdrechte des Landesfürsten werden durch diesen Vergleich nicht berührt. Siegler: Hans Mayr, Richter zu Emberg Spruchleute: Jakob Petter, Waldmeister zu Ehrenberg, Benedikt Weissenpach und Georg Reinprecht, Gerichtsschreiber zu Ehrenberg

1597 April 1
AT GemA Heiterwang 7-9-12 · Einzelstück · 1597-04-01
Teil von Gemeindeverwaltung

Die Nachbarschaft Haiterwanng verkauft an David Hag (Hagen), kaiserlicher Hofkammerrat und Inhaber der Herrschaft Werften und Maut, für das Messinghüttwerk am Stainenberg in Pflach mit Zustimmung Erzherzog Ferdinands zu Österreich den Wald am Taurer See im Gericht Ehrenberg um 6000 Gulden mit der Verpflichtung der Abholzung nach 40 Jahren zum Nutzen der Pfarre Bichlbach und zur Erhaltung eines Kaplans in Haiterwanng. Genannte Personen: Balthasar Gügel, röm. kaiserl. Majestät Fischer und Seehüter, Matthäus Seiz, Posthalter, Mang Hosp, Hans leger, Zacharias Maldanner, Sebastian Geschwendt und Georg Müller, alle zu Haiterwang; Georg Frannckh, Gerichtsschreiber, Jakob Petter, Forstüberreiter und Waldmeister zu Ehrenberg. Siegler: Hans von und zu Winkelhofen etc. Pfleger zu Ehrenberg Zeugen: Hans Stöckher, Daniel Klainhannß, Veit Keller und Adam Stockher, Tobias Lermichkheimer, Verweser des Messinghüttwerkes in Pflach

1603 Juli 17 Ehrenberg
AT GemA Heiterwang 7-9-13 · Einzelstück · 1603-07-17
Teil von Gemeindeverwaltung

Nachdem David Hag(en) vor 6 Jahren von der Nachbarschaft Heiterwang der Wald am Tauren See im Gericht Ehrenberg um 6000 Gulden unter der Bedingung, denselben nach 40 Jahren abzuholzen, verkauft wurde, und er inzwischen dafür 3450 Gulden samt 100 Gulden Leitkaufbar bezahlte, ging dieser Wald nach dem Tode des David Hag(en) auf dessen Sohn Rudolf Hag(en) über. Dieser schuldet noch 2750 Gulden wovon er 1050 Gulden bar erlegt und den Rest von 1700 Gulden in zwei Fristen, samt 120 ft Zinsen zu zahlen hat. Rudolf Hag(en) machte sich erbötig, das ausständige Geld unter einmal zu bezahlen. Unter Burckhardt Layman von und zu Eiebenau, Pfleger der Festung und Herrschaft Ehrenberg wurde am 16.7.1603 vereinbart, daß Rudolf Hag(en) der Nachbarschaft Heiterwang 1820 Gulden bar zu erlegen hat, welchen Empfang die Nachbarschaft Heiterwang bestätigt. Der Wald ist vom 16. 7. 1603 an in 40 Jahren abzuholzen. Siegler: Burckhardt Laymann etc., Pfleger zu Ehrenberg Zeugen: Balthauser Gügel, Fischer und Seehüter zu Heiterwang, Matthäus Seiz, Postverwalter, Jeremais Maldaner, Oswald Raminger und Friedrich Werner, alle zu Heiterwang

AT GemA Heiterwang 7-9-14 · Einzelstück · 1617-05-09
Teil von Gemeindeverwaltung

Jakob Klainhans, derzeit Gerichtsanwalt, Peter Hosp, Dorfmeister, Peter Kupprian, Kirchpropst, Jakob und Hans Jäger, Gebrüder, Michael Mayr, Schmied, und Hans Rainer in der Au, alle zu Bichlbach, und Matthäus Seiz, Wirt und Gastgeborene Georg Schüsstl, Adam Recheiß, Hans Gramer und Kaspar Schuester, auf der Leen und zu Wängle der Pfarre Bichlbach im Gericht Ehrenberg, als Ausschuß der beiden Drittel Bichlbach und Lähn, bestätigen, von der Nachbarschaft Heiterwang für die St. Lorenzkirche anläßlich der neuen Pfarrerichtung in Heiterwang, von Bichlbach 1100 Gulden Ablöse erhalten zu haben. Auch die jährlichen 5 Gulden Zinsen von diesem Geld an das Urbar der Kirche von Bichlbach brauchen die Heiterwanger nicht mehr zu bezahlen. Siegler: Burckhardt Laymann von und zu Liebenau, Ehrenheim und Steinenberg, Hauptmann und Pfleger der Festung und Herrschaft Ehrnberg. Viertelhauptmann im Oberinntal und Inner- und Außerthor, und Jakob Khlainhans. Siegelbitte an: Josef lasch, derzeit Richter zu Ehrnberg Zeugen: Wilhelm Leüth, Gerichtsschreiber zu Ehrnberg, Georg Pfeffer, Bürger und Gerichtsredner zu Reutte, Cristoph Klainhanß, Wirt und Gastgeborenezu Bichlbach und Hans Gusst, genannt Fürsst zu Lermoos, alle im Gericht Ehrnberg seßhaft

1619 Okt. 24
AT GemA Heiterwang 7-9-15 · Einzelstück · 1619-10-24
Teil von Gemeindeverwaltung

Vergleichbrief für etliche Nachbarn zu Haitterwang anläßlich der Ausstückung von Grundstücken. Burghard Layman von Liebenaw, Pfleger der Festung und Herrschaft Emberg, bekundet, daß die Gemeinde des Dorfes Haiterwang vor einigen Jahren eine eigene Pfarrkirche errichtet und sich von der Pfarre Püechlpach abgekauft habe. Dadurch haben sich viele eine Schuldenlast aufgebürdet. Daher wird ihnen eine Grundausstückung bewilligt (Kammerbefehl vom 1. Juli), um die Schulden zu bezahlen und den Pfarrer erhalten zu können. Laut Insert sind vom Grunderlös 150 Gulden für Schulden und der Rest von 270 Gulden für den Pfarrer in Gülten anzulegen, sowie 1 Gulden Grundzins in das Pflegamt zu entrichten. Vor Wilhelm Leitl, Gerichtsschreiber, Christoph und Hans Peter, Forstüberreiter, Hans Hager zu Piechlpach, Anwalt, Anton Gigeis, Hoffischer, Matthias Senn (?), Posthalter, Georg Meßmer, Sebastian Gschwendt und Martin 14 /Heilerwang Told, Dorfmeister zu Haiterwanng, wird die Aussteckung der Gründe vorgenommen für: Elias Jäger, Wirt, Christian Solderer, Anwalt, Jakob Rammlsten, Zacharias Gschwendt, Schmid, Kaspar Hosp, Mesner, Hans Hafner, Elsbeth Kramer, Wwe., Christoph Kramer, Mang Konrad, Ulrich Hennggi, Georg Daiser, Rädermacher, Andrä Niggl. Jakob Perchtold, Georg Teschler und Georg Kramer, Georg Koch, Hans Wörle, Kaspar Üblher, Martin Told, Balthasar Gigl, Georg Cramer, Hans Rauch, Georg Hosp, Georg Mesmer, Georg Conrad, Matthäus und Adam Jäger, Matthias Gigl, Georg Stricker, Hans Rauscher, Bartlmä Cramer, Bartlmä und Adam Radi sowie Georg Lenpach. Die meist kleinen Gartengrundstücke werden mit ihren Maßen und den Anrainern beschrieben. Siegler: Burghard Laymann, Pfleger zu Emberg

1640 März 31
AT GemA Heiterwang 7-9-16 · Einzelstück · 1640-03-31
Teil von Gemeindeverwaltung

Vergleich zwischen Haitterwanng als Kläger und einigen Perwanngem als Beklagte wegen eines Holzschlags in der Melkalpe. Anton Gügele, Fischmeister, Hans Seiz, Postmeister, Jakob Jäger, Anwalt, und Georg Koch als Ausgeschossene für Haiterwanng klagen Jeremias Glezl, Salomon Strelle, Jakob Konrad, Georg Glezl und Hans Hosp auf Perwanng, weil diese eine ziemliche Anzahl Stämme niederhackten und dadurch die Weide der Melkalpe verwüsteten. Als Schadenersatz für die Verwüstung erhalten die Haiterwannger 8 Gulden Als Strafe an die Herrschaft sind 4 Gulden zu bezahlen, weiters 3 Gulden an Unkosten an die Obrigkeit. Wegen der 'Verhackung' haben die Perwannger um Verzeihung gebeten. Siegler: Hans Zehenndtner, Richter der Herrschaft Emberg Zeugen: Hans Mößmer als Beisitzer

1644 April 14
AT GemA Heiterwang 7-9-17 · Einzelstück · 1644-04-14
Teil von Gemeindeverwaltung

Hans Zehendtner, Richter zu Ehrenberg, beurkundet auf Bitte der Gemeinde der Pfarre Haiterwang den Vergleich vom 29. Mai 1643 zwischen der Gemeinde und ihrem Mitnachbam Georg Mesmer sen. Beklagter Mesmer wird in dem inserierten Vergeleich aufgefordert, den auf seinen Gütern aufgeworfenen Graben und die gemachte Einzäunung wieder zu beseitigen, um die Frühjahrs- und Herbstweide nicht zu behindern. Dieser Vergleich wurde vom Ehrenberger Pflegsverwalter Anton von Rosst vor genannten Vertretern von Haiterwang Mathias und Georgias Jäger, Jakob Konrath, Hans Weirather sen., Hans Radi und Jakob Gigl geschlossen. Siegler: Hans Zehendtner, Richter zu Ehrenberg

(1449) o.J.
AT GemA Heiterwang 7-9-18 · Serie · 1449
Teil von Gemeindeverwaltung

Anno 1649 wurden der Gemeinde Haiterwang der ganze Mühlbichl und verschiedene Flecken Grund bei ihren Häusern, sowie das Stück am Achfeld ausgesteckt und verliehen. Dafür sind an das Pflegamt Ehrenberg 1 Gulden 15 kr Grundzins und an das Liebfrauen-Gotteshaus zu Haiterwang 1 Gulden 17 kr Afterzins zu entrichten. Überdies ist die jährliche Wildbretfütterung dem Obristjägermeisteramt oder in dessen Namen dem Ehrenberger Forstüberreiter ein Fuder Grummet im Wert von 4 Gulden 20 kr zu reichen.

1672 Juli 16
AT GemA Heiterwang 7-9-19 · Einzelstück · 1672-07-16
Teil von Gemeindeverwaltung

Markungsbrief für den Emberger Schloß- und Klausenwald. Auf Anordnung des Franz Karl vom Rosst, Pfleger der Festung Emnberg, soll die Grenze des Clausenwaldes durch Hans Zwerger, Forstüberreiter, Hans Konrad Pfaundler, Zöllner an der Emberger Klause, und Hans Jakob Azger, Kapitänleutnant, in Gegenwart des Jakob Köpf], Bürgermeister im Markt Reiti, Paul Albel, Bürger und Forstüberreiter, Leonhard Herr aus Praitenwanng als Säckelmeister, Georg Lagger von Ehenpichl, Peter Zwerger, Forstknecht, Anton Seuz, Postmeister von Haiterwanng, Hans Peter, Forstknecht von Piechlpach, Christian Wagner, Anwalt von Lermoß, am 2. Juli 1672 besichtigt, renoviert und beschrieben werden. Es werden 169 Grenzmarken beschrieben (vgl. Markbrief von 1696 und 1710). Siegler: Franz Karl von Rosst, Pfleger und Kommandant der Festung und Herrschaft Emberg

1675 Jän. 16 ff
AT GemA Heiterwang 7-9-20
Teil von Gemeindeverwaltung

Protokollabschriften über zu verhandelnde Wustungen, Steuern und Fron- fuhren, welche von den Gerichtsausschüssen des Lechtales im Gericht Emberg vorgelegt wurden. Vor dem Pfleger, weiters Hans Konrad Pfaundler, Zöllner an der Emberger Klause, und Johann Pfaundler, Gerichtsschreiber, wird den Ausschüssen eine gütliche Einigung oder eine gerichtliche Erkenntnis anheimgestellt. Weiters geht es um die Tobias-Kellerische-Forderung, 50 fl Almosen, Servisgeld für die Spaurischen Soldaten aus dem Jahre 1667, um die Reisekosten des Franz Keller und des Anwalts Wagner, sowie um Leutnant Azgers Militärgewehr. Folgende Abgeordnete des gesamten Lechtales nehmen dazu Stellung: Anwalt Kaspar Loefer, Balthasar Schwarz zu Filmen, Christian Egger zu Elbigenalp, Christian Gramaiser zu Högerau, Kaspar Weissenpach im Heßlgeer, somit alle sechs Drittel des Lechtales. Bezüglich der verrichteten Fuhren beziehen sie sich auf den Rezeß vom 12. und 13. Dez. 1674 und lassen sich auf keinen Disput ein. Zu den weiteren Punkten äußern sich von der Pfarre Praitenwang genannte Vertreter u.a. von Haiterwang Kaspar Köpfl, Anwalt, und Hans Glezl.

1678 Aug. 14 Innsbruck
AT GemA Heiterwang 7-9-21 · Einzelstück · 1678-08-14
Teil von Gemeindeverwaltung

Verleihungsbrief über die Grundausstückung in der Gemeinschaft Haiterwang. Paris Graf Lodron verleiht als Obristjägermeister zu Ynnsprugg von Amts wegen der ehrsamen Gemeinde und Nachbarschaft zu Haiterwang, Gericht Ehmberg, folgende Flecken Grund: die Tiefe Lacken, ob dem Einfang, ob dem Achfeld, neben dem Achfeld, bei Rauschers Behausung und den Unterteil (?) mit genannten Grenzen und Anrainern gegen einen Jahreszins von 4 Gulden 25 kr zu Martini. Siegler: Paris Graf Lodron, Obristjägermeister der fürstlichen Grafschaft Tyrol

1685 Juni 25
AT GemA Heiterwang 7-9-22 · Einzelstück · 1685-06-25
Teil von Gemeindeverwaltung

Markungsbrief für den Emberger Schloß- und Klausenwald. Auf Anordnung des Franz Karl von Rosst zu Aufhofen und Kelburg, Kommandant und Pfleger der Festung und Herrschaft Emberg, wird die Neuvermarkung durch Johann Zwerger, Waldmeister, Martin Zwerger, Forstüberreiter, im Beisein des Johann Konrad Zeiller, Bürgermeister im Markt Reiti, Mathes Brunhueber, Ratsbürger, Georg Lagg, Hans und Peter Zwerger von Ehenpichl, Michael Jeger, Anwalt, Christoph Kolpp, Georg und Matheis Weirater, alle Haiterwang, Christian Rainer und Hans Koch von Piechlpach und Matthias Hosp von Lermoß am 19. Juni vorgenommen. Die erste Mark beginnt in der Kanz Raite bei der Landstraße. Insgesamt werden 172 Grenzpunkte besichtigt, markiert und renoviert (vgl. Markbriefe von 1672, 1696 und 1710). Die letzte Mark befindet sich beim Loßfeir. Die nächste Markungserneuerung soll in zehn Jahren erfolgen. Siegler: Franz Karl von Rosst, Pfleger zu Ernnberg

1686 Mai 4
AT GemA Heiterwang 7-9-23 · Einzelstück · 1686-05-04
Teil von Gemeindeverwaltung

Steuerquittung für die Gemeinschaft zu Haiterwang. Unterfertigter Steuereinnehmer Reinhardt bestätigt, daß er zum Steuertermin auf Georgi 94 Gulden 30 kr Ordinari- und Extrasteuer durch Johannes Mosauer und Georg Pechtold erhalten habe.

1686 Juli 18/24 Ehrenheini
AT GemA Heiterwang 7-9-24 · Einzelstück · 1686-07-18
Teil von Gemeindeverwaltung

Vor Johann Gaudenz Baron von Rosst, als Pflegamtsvertreter, weiters Johann Pfaundler, Gerichtsschreiber, Georg Leuprechtsmayr von Asch und Johann Paur klagt die Bürgerschaft des Marktes Reiti und der umliegenden Orte der Pfarre Praitenwang gemeinsam mit Francis Keller gegen die Gemeinde Haiterwanng, welche jedoch auf drei Terminvorgaben nicht reagiert. Gerichtsdiener Michael Seuitner verkündet daher die Tagsatzung öffentlich vor der Amtsbehausung zu Emnkeimb, worauf von den Beklagten niemand erschien, weshalb in Abwesenheit die Erkenntnis ergeht, daß lt. Vertrag vom 14. Aug. 1598 eindeutig hervorgehe, daß der Albelebach am Gebirg am Spiß vom Joch herab bis an den Haiterwanger See die Grenze zwischen Reiti samt der Pfarre Praitenwang bilde. Der am 8. Juli vorgenommene Augenschein hat ergeben, daß die Pfändung der Rösser am Spißalbl durch die Reuttener rechtens war. Im Nachbescheid vom 24. Juli werden die beklagten Haiterwanger neuerlich geladen, um die gepfändeten zwei Rösser auszulösen, doch zeigen sie weiterhin Renitenz. Daher werden diese mit 90 Gulden taxiert. Davon gehen 30 Gulden an das Gericht, 59 Gulden 46 kr zur Schadensgutmachung an Reutte und 28 Gulden 10 kr an Pfändungskosten. Die Rösser sind nunmehr Eigentum der Reuttener, die von den Beklagten zusätzlich noch 17 Gulden 56 kr zu erhalten haben.

1696 Juni 25
AT GemA Heiterwang 7-9-25 · Einzelstück · 1696-06-25
Teil von Gemeindeverwaltung

Grenzerneuerung zwischen der Pfarre Praitte Wang und der Pfarre Haiterwang im Gebiet des Rauchelble. Zwischen Bürgermeister und Rat von Reiti, Pfarre Praitewang (außer Pflach) einerseits und der Gemein der Pfarre Haiterwang anderseits kommt es anhand des Pergamentlibells vom 22. Juli 1578 (vgl. Urk. Nr. 14/2) bei der Hornwand wegen Holz- und Weiderechten zu einer Renovierung der Marken, um Streitigkeiten vorzubeugen. Unter Waldmeister Johann Zwerger und Forstknecht Peter Zwerger kommt es mit Bürgermeister Georg Herr, Konrad Zeiller, Georg Niggl, alle von Reiti, und den umliegenden Orten der Pfarre Praitewang einerseits und denen von Haiterwang namens Michael Jeger, Anwalt, Hans Weirater, Schmied, Hans Perchtold, Christian Schweiggl und Hans Niggl anderseits zur Grenzerneuerung. Beginnend beim herrschaftlichen Klauswald werden die Grenzen nach dem Markbrief von 1578 neu bestimmt. Der 21. und letzte beschriebene Grenzstein steht bei Weisse Leillach. Gleichzeitig wird den Heiterwangem aufgetragen, den Viehübertrieb in die Pfarre Praitenwang lt. Urkunde vom 9. Aug. 1585 zu unterlassen. Künftig soll diese Grenze alle 20 Jahre renoviert werden. Siegler: Franz Karl Freiherr von Rost, Pfleger zu Emberg Zeugen: Martin Härting, Anwalt, Martin Zwerger, Matheis Rauscher

1696 Juni 26
AT GemA Heiterwang 7-9-26 · Einzelstück · 1696-06-26
Teil von Gemeindeverwaltung

Markungsbrief über den herrschaftlichen Schloß- und Klausenwald. Auf Anordnung des Ehrenberger Pflegers Franz Karl Freiherr von Rosst werden die Waldgrenzen durch Waldmeister Johann Zwerger, Christian Walnefer, Leutnant, Hans Jakob Pfaundler, Zöllner, und Johann Michael Kästner, Büchsenmeister, als Deputierte beschrieben. Zugegen sind als zitierte Abgeordnete auch Georg Herr, Bürgermeister im Markt Reiti, Martin Rainer, Säckelmeister von Mill, Hans Ginther, Peter und Hans Zwerger, alle von Ehenbichel, Hans Weirater, Schmied von Piechlbach, Michael Vasser aus dem Erwaldt und Felix Feineier von Piberwier bei der am 18. Juni 1696 angesetzten Begehung. Insgesamt werden 192 Grenzmarken beginnend bei der Landstraße, beschrieben, welche sich meist an Rot- oder Weißtannen, auf Schroten oder eingesetzten Marksteinen, aber auch auf Buchen befinden. Siegler: Franz Karl Freiherr von Rosst, Pfleger auf Emberg

1705 Juni 12/25 Heiterwang
AT GemA Heiterwang 7-9-27 · Einzelstück · 1705-06-12
Teil von Gemeindeverwaltung

Kaufkontrakt zwischen der Gemein zu Haiterwang und etlichen Piechelbachem wegen Windwurfholzes im Albtal. Da auf Veranlassung des Waldmeisters das überständige Holz und das Windwurfholz in dem Albtal von Haiterwang nicht abgetrieben wird, soll es an den Piechlpacher Anwalt Georg Tausch, an Forstknecht Adam Peter und weitere Interessierte in den folgenden 12 Jahren abgetrieben und verkauft werden. Nach Augenschein durch die Haiterwanger Hans Perchtold und Balthasar Gigl soll alles Holz, das nicht ver14!Heiterwang fault ist, auf einem zu errichtenden Weg bis 1718 von den Pichlbachem entfernt werden. Dafür erhält Heiterwang bis Martini 1706 eine Abfindung von 88 Gulden Dazu verpflichten sich im Protokoll vom 12. Juni obgenannte Parteien vor Georg Jeger, Anwalt zu Permoos, und Hans Jakob Schedler, Barbier von Piechlbach. Im Nachtrag vom 25. Juni wird der abzuholende Waldbezirk mit Grenzmarken beschrieben und der Verlauf des Forstweges festgelegt und bestätigt durch: Johann Wolfgang Herr, Christian Schweigel, Balthasar Jeger, Hans Niggel und obgenannte Verkäufer, sowie genannte Käufer von Bichlbach. Siegler: Johann Zwerger, Waldmeister

1705 XII 21 Reutte
AT GemA Heiterwang 7-9-28 · Serie · 1705-12-21
Teil von Gemeindeverwaltung

Bürgermeister Johann Amann, Baumeister Peter Fridl, Georg Heer, Salzfaktor Christoph Zeiller, Johann Konrad Zeiller, Johann Keller, Anton Lauscher, Paul Zeiller, Jakob Nigg, Josef Linder, Michael Leuprecht und Tobias Teuffenprunn, alle Ratsverwandte des Marktes Reutte, für sich und die gesamt Bürgerschaft, im Beizug von Michael Scholz zu Mihi, für sich und als Gewalthaber zu Breitenwang und in Vertretung des bei der Kaufabrede anwesenden Säckelmeisters Jakob Sprenger und Georg Lagg in Versprechung seines Bruders Matheus Lagg, Gewalthaber zu Ehenpichl, im Namen der umliegenden Orte der Pfarre Breitenwang, außer Pflach, bekennen, daß am vergangenen 1. Mai (1705) die versammelte Gemeinde den Verkauf der schon vor etlichen Jahren der Pfarre Breitenwang zugesprochenen 'neue Äklele, als Spiss Miter- und Hinterberger Kärle' mit Angabe des Nutzungsbereiches an die Gemeinde Heiterwang, vertreten durch den Postmeister und Anwalt Johann Wolfgang, Balthasar Gigl, Stamser Fischer, und Johann Perktold um 150 Gulden genehmigte. Ein dreijähriges Rückkaufrecht wurde vereinbart. Siegler: Johann Gaudenz Freiherr von Rost usw., Oberstkommandant und Pfleger der Festung und Herrschaft Ehrenberg. Zeugen: Christoph Griesser und Oswald Schweiggle, beide zu Pflach, und Andrä Singer, Vorsteher zu Aschau

1706 Okt. 18
AT GemA Heiterwang 7-9-29 · Einzelstück · 1706-10-18
Teil von Gemeindeverwaltung

Markungsbrief zwischen den beiden Pfarren Piechlbach und Haiterwang auf der Sonnenseite am Kolberg. Bereits am 1. Juli 1688 erfolgte eine Abgrenzung vom Alpsteig über die Platen zum Postweg, über die Herrenrauth und hinauf zum Markschrofen. Da aber über diesem Markschrofen bis zum Joch hinauf noch nie eine Vermarkung erfolgt sei, ersuchen die Heiterwanger um eine Abgrenzung, wozu die Bichlbacher einwilligten. Zum Augenschein erscheinen von Bichlbach: Anwalt Georg Tauscher, Adam und Georg Petter, Forstknechte, Mattheis Gertner, Thomas und Jakob Jeger; von Heiterwang: Anwalt Johann Wolfgang Herr, Johannes Prantl, Fischmeister, Christian Schweigl, Jakob Jeger und Matthias Meßmer. Genannte Marken werden an Bäumen und Steinen angebracht. Verlaufenes Vieh soll nicht gepfändet, sondern der Nachbar vorher gewarnt werden. Erst wenn das Vieh „unter dem Hirtstab“ absichtlich über diese Grenze getrieben wird, darf gepfändet werden. Siegler: Johann Zwerger, Waldmeister

1708 Nov. 12 Reutte
AT GemA Heiterwang 7-9-30 · Einzelstück · 1708-11-12
Teil von Gemeindeverwaltung

Waldmeister Johann Zwerger nimmt in seiner Gegenklage vor der Emberger Gerichtsobrigkeit in Reiti Stellung. Anlaß der Klage war die eigenmächtige Holzzuteilung durch den Heiterwanger Anwalt Johann Wolfgang Herr und die Gewalthaber Christian Schweigl und Hans Perchtold an den Galthirten Anton Widehoffer aus dem herrschaftlichen Zwirchenwald. Waldmeister Zwerger hat dieses Holz konfisziert und für eigen Zwecke verwendet, überließ aber dem armen Hirten auf Bitte des Anwalts zwei Klafter. Zwerger verwahrt sich dagegen, daß der Heiterwanger Anwalt entgegen der Waldordnung in seine Kompetenzen eingreife, denn wenn ein jeder Holz bewilligen dürfe, benötige man keinen Waldmeister mehr. Überdies sei der herrschaftliche Zwirchenwald ein Bannwald. Gleichzeitig wird auf die verbotene Holzentnahme des Schmiedes Peter Mader hin gewiesen und die Strafe an gedroht. Zwerger beantragt Schadenersatz und 20 Thaler Strafe für den Anwalt. 14IHeiterwang Am 12. Nov. 1708 wird der Anwalt zu Haiterwang It. Rückvermerk zur Stellungnahme dieser Gegenklage binnen 14 Tage aufgefordert.

1710 Juli 2
AT GemA Heiterwang 7-9-31 · Einzelstück · 1710-07-02
Teil von Gemeindeverwaltung

Erneuerung des Markungsbriefes über den herrschaftlichen Schloß- und Klausenwald (vgl. Urk. vom 26. Juni 1696) durch Johann Gaudenz von Rosst, Pfleger zu Emberg, vor dem Deputierten Jeremias Haller, Gerichtsschreiber. Da die letzte Grenzbeschreibung schon 14 Jahre zurückliegt, sollen Johann und Johann Georg Zwerger, Wald- und Forstmeister, Peter Zwerger, Forstknecht in Reiti, in Gegenwart von Paul Zeiller, Bürgermeister des Marktes Reiti, Ignaz Seinter, Hans Zwerger, Säckelmeister von Ehenbichel, Hans und Josef Zwerger, Söhne Peter Zwergers, Gabriel Hundertpfund von Lermoos, Franz Vasser von Ehrwald, Georg Peter und Rochus Petter von Piechlbach, Johann Wolfgang Herr, Anton Jeger und Hans Perchtold von Haitterwang die Neuvermarkung vornehmen. Beginnend in der Kanzraitten werden insgesamt 170 Marksteine beschrieben, wobei der letzte auf dem Schloßkopf durch das vorgenommene Fortifikationsgebäude abgekommen ist. Dabei stellen die Deputierten mit Verwunderung fest, daß aus dem Klausenwald sehr viele Holzstämme und etliche Markbäume niedergehauen wurden, wie die Ehenbichler dem Waldmeister meldeten. So wurden Martin Mayr und Hans Kerber von Haiterwang bestraft. Weitere Holzfrevler werden mit 3 Gulden je Stamm geahndet. Viele Bäume hat der Zöllner für sein Wachtholzwerk gehauen. Diese Vermarkung ist alle zehn Jahre zu wiederholen und die Unkosten sind zu je 1/4 von der Herrschaft, von Piechelbach und Haiterwang, von Praitenwang und von der Pfarrer Lermos zu tragen. Siegler: Johann Gaudenz von Rosst, Pfleger zu Ernberg

1712 Dez. 14 Innsbruck
AT GemA Heiterwang 7-9-32 · Einzelstück · 1712-12-14
Teil von Gemeindeverwaltung

Kaiser Karl VI. belehnt Blasius Jud mit einer Wiese zu Mühlbach samt einem Gries, welche der Grafschaft Görz als Lehenherrschaft zu Lehen ist. Unterschriften: Gr. H. Welsperger und M. Fröhlich Dr.Original Pergament 32,5 x 73,5 cm, anh. S. fehlt

1714 März 9
AT GemA Heiterwang 7-9-33 · Einzelstück · 1714-03-09
Teil von Gemeindeverwaltung

Gemeindebeschluß und -Ordnung für die Pfarre und Gemeinde Haiterwang betreffend Einkaufgeld. Anläßlich der Einheirat fremder unvermögender Weibspersonen, welche sich hier häuslich niederlassen und dadurch Einheimische zur Abwanderung nötigen, sowie wegen der Kriegslasten, Fronfuhren, Soldatendurchmärsche und unerschwinglicher Steuern wird folgende Satzung und Ordnung beschlossen: Heiratet eine ortsfremde Person nach Heiterwang, so muß sie vorher um Bewilligung ansuchen bei sonstiger Strafe von 6 Gulden Vor der Heirat sind 10 Gulden Einkaufgeld und ein Kapital von mindestnes 150 Gulden bei der Gemeinde zu hinterlegen. Handwerksleute können bei Bedarf auch zu günstigeren Bedingungen aufgenommen werden. Die Einhaltung dieser Ordnung geloben für die Gemeinde die Gewalthaber Johann Prantl, herrschaftl. Seefischer, Balthasar Gigl, Stamser Seefischer, Franz Zobl, Posthalter, dem Anwalt Anton Jäger, in Gegenwart des Gerichtsverpflichteten Hans Niggl, und der Zeugen Johannes Aman, Güterfaktor zu Reitti, und Josef Perchtold auf der Lähn in Piechlbach. Siegler: Johann Gaudenz Freiherr von Rosst, Pfleger zu Ehmberg

1717 Juli 15 Reutte
AT GemA Heiterwang 7-9-34 · Einzelstück · 1717-07-15
Teil von Gemeindeverwaltung

Pfleger Ignaz Rosst zu Reiti teilt dem Anwalt zu Haiterwang Anton Jäger mit, daß lt. Kameralbefehl das in Kauf stehende Weiherle des Peter Mader, in dem sog. Arch- oder Mühlbach gelegen, soweit es die Gerechtsame der Gemeinde betrifft, keineswegs dazu legitimiere, fischen zu dürfen. Laut Obristfischmeisteramt vom 7. Mai 1703 ist der in den See einfließende Mühlbach ein landesfürstliches Fischerwasser und daher das Fischen bei sonstiger Geld- und Kerkerstrafe verboten. Es bleibt der Gemeinde aber freigestellt, die vermeintliche Gerechtsame durch Dokumente zu beweisen.

1739 Okt. 30
AT GemA Heiterwang 7-9-35 · Einzelstück · 1739-10-30
Teil von Gemeindeverwaltung

Sämtliche Gemeindsleute der Pfarre Haiterwang ersuchen die o.ö. Hofkammer, das von Georg Mosauer widerrechtlich erbaute Wohnhaus in dessen Abwesenheit demolieren zu dürfen. Wie aus dem Verhörprotokoll des Ehrenberger Pflegers Josef Johann von Pach ersichtlich ist, hat Mosauer das Haus auf dem Heiterwanger Wald- und Weidebezirk neu erbaut und ist nach dem Demolierungsmandat sofort außer Landes verreist, um dem Ölhandel nachzugehen. Dessen Frau und Kinder sind inzwischen in ein anderes Haus in das Dorf gezogen, doch der verbotene Neubau stehe noch immer. Daher ersuchen Paul Kerber, Anwaltschaftsverwalter, Johannes Schüechtle, Micheal Schädle und Severin Perckdold namens der Heiterwanger, diesen Neubau in Mosaurs Abwesenheit abreißen zu dürfen.

1740 ca.
AT GemA Heiterwang 7-9-36 · Einzelstück · 1740
Teil von Gemeindeverwaltung

Stellungnahme der Gemeinde Haiterwang an die Gerichtsobrigkeit zu Ehmberg zu den von Pfarrprovisor Gschwenter behaupteten Gerechtigkeiten auf dem Anwesen 'Hofstatt'. Daraus leiten Andrä Diller und seine Ehefrau das Recht ab, zu Heiterwang gegen die Ach ein Haus bauen zu dürfen, worauf ihnen der Provisor einen Schuldbreif ausstellte. Im vorliegenden Gutachten wird das vom Provisor behauptete Hofstattrecht mit der daraus resultierenden Hypothek ausführlich widerlegt und nachgewiesen, daß sich lt. Urbar und Schuldbrief vom 26. Nov. 1695 der Hausbau des Jakob Radi mit dessen Unterpfand für das Gotteshaus nur auf das Grundstück, genannt Aigele, aus dem Hofstattgut beziehe. Diese Verpfandung hat Radi vor Pfarrer Thomas Pichl, Kirchpropst Georg Perckholdt und dem Mesner Andrä Mosauer vorgenommen. Das Urbar von 1674 nennt aber Martin Radi sen. auf diesem Grundsück nur als Bewohner und nicht als Besitzer. Keinesfalls sei daraus ein Hofstattrecht abzuleiten. Laut Versatzbrief folgte auf Radi Georg Millers Tochter Maria, weiters Sohn Jakob Radi und Maria Miller, welche das Haus schon früher an Matthäus Pach verschrieben hatten. Das Hofstattrecht hingegen kaufte Georg Maister von Johann Ammann.

1747 Dez. 10
AT GemA Heiterwang 7-9-37 · Einzelstück · 1747-12-10
Teil von Gemeindeverwaltung

Wegen des Transportes des Rodsalzes von Lermos bis Reitti wird in Haiterwang für die Lad- und Rodstatt Lermos eine allgemeine Rodordnung beschlossen. Je nach Anzahl der Steuerfuhren sind pro Heiterwanger Gemeindsmann bis zu vier Salzfässer entsprechend der Rod vom Salzstadel in Lermos aufzuladen und zu verführen. Je Pferd, Ochse oder Stier darf vom Faß geladen werden. Die jährliche Rod beginnt zu Michaeli und muß binnen neun Tagen angetreten werden. Ist jemand wegen Viehverkaufs im Rückstand, darf er die Rod nachholen. Das Transportvieh zu verleihen, ist nur in genannten Ausnahmefällen möglich. Wenn das Vieh krank ist, muß dies gemeldet werden, um in der Rod nicht zurückzubleiben. Wer sein Gut verkauft, muß, wenn er daraus einen Nutzen zieht, in diesem Rodjahr noch die Fässer führen. Stirbt jemand nach Georgi, so sind von den Besitznachfolgem ein bis zwei Fässer je nach Besitzgröße zu führen Wer zu Georgi in die Steuerliste kommt, hat entsprechend dem Steueraufkommen die Rod binnen neun Tagen zu leisten. Bei einer Übertretung sind 30 kr Strafe und im Wiederholungsfall der Ausschluß aus der Rod vorgesehen. Diese Ordnung wurde 1747 von Franz Anton Strele, Anwalt, mit genannten 21 Interessenten beschlosssen und am 28. Okt. 1758 ergänzt.

1755 Sept. 30
AT GemA Heiterwang 7-9-38 · Einzelstück · 1755-09-30
Teil von Gemeindeverwaltung

Vor dem Pfleger Kaspar Joachim Tschusy, dem Waldmeister Johann Paul von Praiten, k.k. Hauptzöllner Johann Georg Pfaundler und vor dem Aktuar Johann Konstanz Paur kommt es wegen der Grenzerneuerung im herrschaftlichen Schloß- und Klausenwald betreffend die Pfarren Piechlbach und Haiterwang zum Lokalaugenschein. Die letzte Vermarkung erfolgte 1710 und 1721 (vgl. Urk. Nr. 14/22) und unterblieb sodann durch 34 Jahre. Bei der Begehung anwesend sind: für die Pfarre Praitewang der Bürgermeister von Reiti Johann Ferdinand Zeiller und der Säcklmeister Nikolaus Rid sowie Forstknecht Paul Eyrsch, für Lermoß Martin Widemann und Urban Kerber im Erwald für Piechlbach Josef Zoz und für Haiterwang Severin Perktold. Es werden insgesamt 169 Grenzmarken, beginnend bei der Kanzraiten an der Landstraße bis zum Fortifikationsgebäude, beschrieben. Die Begehungskosten werden auf die Herrschaft und die drei Pfarren aufgeteilt. Siegler: Kaspar Joachim Tschusy, Pfleger und Landrichter der Herrschaft Ehrnberg

1756 Juni 19 Ehrenheim
AT GemA Heiterwang 7-9-39 · Einzelstück · 1756-06-19
Teil von Gemeindeverwaltung

Vor Franz Xaver Amann, Amtmann der Pfarre Thannheimb, sowie Anton Grad und Dominikus Fischer kommt es wegen des Benefiziaten von Thannheimb und dessen Finanzierung zu einem Beschluß.

1768 Mai 14 Heiterwang
AT GemA Heiterwang 7-9-40 · Einzelstück · 1768-05-14
Teil von Gemeindeverwaltung

Durch Franz Anton Strele und Severin Perktold wird anläßlich der Straßenerweiterung im Dorfe und in der Waalgasse zu Haiterwang ein Gemeindegrund jenen Parteien zugeteilt, welche lt. Gemeinderatsprotokoll vom 12. Juli 1768 Gartengrundstücke abtreten mußten, nämlich: Johannes Reichle, Martin Gigl, Emerich Millers Erben, Martin Mayrs Erben, Michael Muerpeckh, Georg Mesmer, Georg Entstrasser, Anton Miller und Leopold Dold. In einer Nachverhandlung am 17. Mai 1771 wird dem Leopold Dold am Anger in der Schmidte nahe dem Mühlbühel ein Ersatzgrund zugemessen.

1775 Sept. 14
AT GemA Heiterwang 7-9-41 · Einzelstück · 1775-09-14
Teil von Gemeindeverwaltung

Vor Christoph Jakob Sterzinger, Pfleger und Landrichter zu Ehrenberg, dem Waldmeister Johann Paul Strele von Haiterwang, dem Schreiber Johann Paur, sowie den herrschaftlichen Forstknechten Paul Fischer und Josef Peter kommt es zwischen Preitewang und Flaiterwang wegen des Rauchalbeles zur Markemeuerung. Die Begehung erfolgt mit Ignaz Falger, Bürgermeister zu Reutte, Ferdinand Falger, Salzfaktor, Johann Peter Neiner, Säckelmeister, Franz Anton Eder von Breitewang und Matthias Lagg von Ehenbichl einerseits und Michael Murpek, Georg Mesmer, Kaspar Kloz, Johann Pußjeger und Johann Georg Mayr von Heiterwang anderseits. Bezugnehmend auf die Abmarkung von 1696 (vgl. Urk. Nr. 16) wird die Grenze am Rauchalbele bei der Homwand renoviert. Es wurden alle alten Marken entdeckt. Beginnend beim Rauchenkopf trennt die Mark den Klausenwald zwischen Breitewang und Heiterwang, weiter die Schleglwelze entlang usw. Die letzte der 16 Grenzmarken ist ein weißer Schroten oder sog. 'Weiße Leilach', wo die Holz- und Weidegrenze mit Praitenwang endet. Siegler: Christoph Jakob von Sterzinger, Pfleger und Landrichter zu Ehrenberg

1847 Nov. 20 Reutte
AT GemA Heiterwang 7-9-42 · Einzelstück · 1847-11-20
Teil von Gemeindeverwaltung

Protokoll zum Vergleich der Forsteigentumspurifikationskommission mit dem Salinenaerar betreffend die Rauchalpleswaldung. Der seit 1845 anhängige Rechtsprozeß endet unter Gemeindevorsteher Josef Jäger sowie den Ausschußleuten Michael Vilser, Johann Georg Schonger und Benedikt Rainer durch Vergleich: Die strittige Rauchwaldungs-Grenze beginnt lt. Markbrief von 1578 (vgl. Urk. Nr. 2) beim Markstein Nr. 7 im Schartental und reicht bis zur Turnellenbergspitze. Der Wald nordöstlich dieser Linie soll Eigentum der Gemeinde Heiterwang sein, die andere Seite gegen den Rotlech gehört zur Saline. Als Holzausgleich erhält Heiterwang 600 Gulden und aus der Versteigerungvon 1845 weitere 20 Gulden Bei der Gemeindeversammlung am 21. und 25. Nov. wird dieser Vergleich durch genannte 45 Heiterwanger mit Unterschrift bekräftigt, vom Gubemium am 31. Dez. 1847 genehmigt und von der Hofkammer am 23. März 1848 ratifiziert.

1848 Sept. 18
AT GemA Heiterwang 7-9-43 · Einzelstück · 1848-09-18
Teil von Gemeindeverwaltung

Vergleichsprotokoll zwischen der Waldservituten-Ausgleichungskommission und der Gemeinde Heiterwang, vertreten durch Josef Jäger, Gemeindevorsteher, Michael Vilser, Johann Georg Schonger, Benedikt Rainer, Braumeister, Johann Georg Bußjäger und Alois Strelle. Zur Ablösung der Servituten werden obige sechs Bevollmächtigte von genannten 49 Gemeindebürgern durch Unterschrift ermächtigt. Folgende Staatswälder gehen mit ihren Dienstbarkeiten in das Eigentum der Gemeinde Heiterwang über: Gschwendtwald, Schmidtewieserwald, Taurenbergwald, Estermaiswald, Rauchekopfwald, Rauchalpelsthalwald, Kühbodenseitenwald, Glöb- und Bannwald, Gschwandterwald, Zwirchen- und Spißwald, Pitztenthalwald und Kohlbergwald. Die Rechte am Spißwald bleiben aber für Breitenwang Vorbehalten. Dem Aerar bleiben Forstwegerrichtungen und Holzlieferungen ohne Schadenersatz Vorbehalten. Mit den Wiesmähdem bleibt der bisherige Holzbezug für Heupillen, Zäune und Brunnen aufrecht. Das Trifthoheitsrecht am Plansee und Heiterwangersee samt Verbindungskanälen bleibt erhalten. Es folgen Protokolle bezüglich des Thaumwaldes von 1852 samt Plan, des Klausewaldes von 1851 mit Plan, des Zwirkwaldes mit Plan, des Hombergforstes, des Lehnwaldes usw.

1850 April 26 Reutte
AT GemA Heiterwang 7-9-44 · Einzelstück · 1850-04-26
Teil von Gemeindeverwaltung

Vermarkungsprotokoll samt Plan über die im Vergleich vom 20. Nov. 1847 festgelegte Waldgrenze im Rauchalpleswald zwischen dem Aerar und Heiterwang.

1851 Juni Berwang
AT GemA Heiterwang 7-9-45 · Einzelstück · 1851-06
Teil von Gemeindeverwaltung

Markungsprotokoll für die Berwanger Eigentums-Gemeindewaldung und den Heiterwanger Gemeindewald. Genannte Berwanger und die Heiterwanger Josef Jäger, Michael Vilser, Johann Georg Schonger, Benedikt Rainer, Johann Georg Bußjäger und Alois Strele beziehen sich auf den Vergleich vom 28. Sept. 1848.

1865 Nov. 14
AT GemA Heiterwang 7-9-46 · Einzelstück · 1865-11-14
Teil von Gemeindeverwaltung

Servitut am Rauchalpl für Heiterwang

1886 April 6
AT GemA Heiterwang 7-9-47 · Einzelstück · 1886-04-06
Teil von Gemeindeverwaltung

Bestreitung des Jagdrechtes auf Parzelle Nr. 1000, 1428 f, 1431

1913 Dez. 12
AT GemA Heiterwang 7-9-48 · Einzelstück · 1913-12-12
Teil von Gemeindeverwaltung

Kaufvertrag für Heiterwang betr. BP 47

1920 Nov. 25
AT GemA Heiterwang 7-9-49 · Einzelstück · 1920-11-25
Teil von Gemeindeverwaltung

Tauschvertrag der Gemeinde mit Alois Gatto

1924 April 22
AT GemA Heiterwang 7-9-50 · Einzelstück · 1924-04-22
Teil von Gemeindeverwaltung

Kaufvertrag für Heiterwang betr. EZ 297 II

1901 - 1967
AT GemA Heiterwang 7-9-51 · Serie · 1901 - 1967
Teil von Gemeindeverwaltung

Strafprotokoll der Gemeinde Heiterwang von 1901 bis 1967 mit ca. 140 Personen, denen Geld-, Arrest- und/oder Kerkerstrafen verhängt wurden.

Gemeindeverwaltung
AT GemA Heiterwang 7 · Bestandsgruppe