Einzelstück 34 - 1717 Juli 15 Reutte

Signatur

AT GemA Heiterwang 7-9-34

Titel

1717 Juli 15 Reutte

Datum/Laufzeit

  • 1717-07-15 (Anlage)

Erschließungsstufe

Einzelstück

Umfang und Medium

Original Papier Doppelblatt mit Unterschrift und Verschlußsiegel

Bestandsgeschichte

Abgebende Stelle

Eingrenzung und Inhalt

Pfleger Ignaz Rosst zu Reiti teilt dem Anwalt zu Haiterwang Anton Jäger mit, daß lt. Kameralbefehl das in Kauf stehende Weiherle des Peter Mader, in dem sog. Arch- oder Mühlbach gelegen, soweit es die Gerechtsame der Gemeinde betrifft, keineswegs dazu legitimiere, fischen zu dürfen. Laut Obristfischmeisteramt vom 7. Mai 1703 ist der in den See einfließende Mühlbach ein landesfürstliches Fischerwasser und daher das Fischen bei sonstiger Geld- und Kerkerstrafe verboten. Es bleibt der Gemeinde aber freigestellt, die vermeintliche Gerechtsame durch Dokumente zu beweisen.

Bewertung, Vernichtung und Terminierung

Zuwächse

Ordnung und Klassifikation

Benutzungsbedingungen

Reproduktionsbedingungen

In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache

  • Deutsch

Schrift in den Unterlagen

Anmerkungen zu Sprache und Schrift

Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen

Findmittel

TLA-Mikrofilm: 2036 2037

Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen

Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Beschreibungen

Anmerkung zur Veröffentlichung

Tiroler Geschichtsquellen 37/14/25

Alternative Identifikatoren/Signaturen

EAP

Themen

Orte

Namen

Genres

Identifikator "Beschreibung"

Archivcode

Benutzte Regeln und/oder Konventionen

Status

Entwurf

Erschließungstiefe

Teilweise

Daten der Bestandsbildung, Überprüfung, Löschung/Kassierung

Quellen

Bereich Zugang

EAP

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Verwandte Personen und Organisationen

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