Signatur
AT GemA Heiterwang 7-9-34
Titel
1717 Juli 15 Reutte
Datum/Laufzeit
- 1717-07-15 (Anlage)
Erschließungsstufe
Einzelstück
Umfang und Medium
Original Papier Doppelblatt mit Unterschrift und Verschlußsiegel
Bestandsgeschichte
Abgebende Stelle
Eingrenzung und Inhalt
Pfleger Ignaz Rosst zu Reiti teilt dem Anwalt zu Haiterwang Anton Jäger mit, daß lt. Kameralbefehl das in Kauf stehende Weiherle des Peter Mader, in dem sog. Arch- oder Mühlbach gelegen, soweit es die Gerechtsame der Gemeinde betrifft, keineswegs dazu legitimiere, fischen zu dürfen. Laut Obristfischmeisteramt vom 7. Mai 1703 ist der in den See einfließende Mühlbach ein landesfürstliches Fischerwasser und daher das Fischen bei sonstiger Geld- und Kerkerstrafe verboten. Es bleibt der Gemeinde aber freigestellt, die vermeintliche Gerechtsame durch Dokumente zu beweisen.
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Benutzungsbedingungen
Reproduktionsbedingungen
In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache
- Deutsch
Schrift in den Unterlagen
Anmerkungen zu Sprache und Schrift
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen
Findmittel
TLA-Mikrofilm: 2036 2037
Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen
Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien
Verwandte Verzeichnungseinheiten
Anmerkung zur Veröffentlichung
Tiroler Geschichtsquellen 37/14/25
Alternative Identifikatoren/Signaturen
EAP
Themen
Orte
Namen
Genres
Identifikator "Beschreibung"
Archivcode
Benutzte Regeln und/oder Konventionen
Status
Entwurf
Erschließungstiefe
Teilweise