Cote
Titre
Date(s)
- 1393-01-07 (Production)
Niveau de description
Pièce
Étendue matérielle et support
Privilegienbuch, nicht beglaubigt, fol. 3-6
Histoire archivistique
Source immédiate d'acquisition ou de transfert
Portée et contenu
Herzog Stefan III. von Oberbayern bestätigt und vermehrt die Rechte und Privilegien von Kufstein. 'Wann wür Khuffstain im fürbas unser statt haissen, nennen und sie haben und fürdern wellen von besondem gnaden als ander unser statt (...)' Die neue Stadt erhält das ausschließliche Niederlagsrecht für alle Waren, welche sowohl zu Wasser als auch zu Lande zu beiden Seiten des Inn eingeführt werden. Diese dürfen nur von der Stadt selbst an die Bürger und Untertanen des Gerichts verkauft und nur mit ihrer Einwilligung weiter geführt werden. Im Gericht Kufstein darf kein selbständiger Handel getrieben werden, alle Waren und Lebensmittel müssen zum Verkauf in die Stadt auf den Wochenmarkt kommen, der jeden Samstag stattfindet. Daneben wird besonders bestimmt, daß niemand im Gericht Gewand verschneiden, Eisen feil haben und nach Waag und Maß verkaufen darf. Nur was in der Stadt nicht verkauft wird, darf weiter gehandelt werden. Zudem wird die Errichtung einer neuen Schenke im gesamten Umkreis des Gerichtes verboten.
Appraisal, destruction and scheduling
Accruals
Mode de classement
Conditions d’accès
Conditions de reproduction
Langue des documents
- allemand
Écriture des documents
Notes de langue et graphie
Caractéristiques matérielle et contraintes techniques
Instruments de recherche
TLA-Mikrofilm: 1626
Existence et lieu de conservation des originaux
Existence et lieu de conservation des copies
Unités de description associées
Note de publication
Tiroler Geschichtsquellen 46/13/04
Identifiant(s) alternatif(s)
EAP
Sujets
Lieux
Noms
Genres
Identifiant de la description
Identifiant du service d'archives
Règles et/ou conventions utilisées
Statut
Brouillon
Niveau de détail
Moyen