Signatur
Titel
Datum/Laufzeit
- 1393-01-07 (Anlage)
Erschließungsstufe
Einzelstück
Umfang und Medium
Privilegienbuch, nicht beglaubigt, fol. 3-6
Bestandsgeschichte
Abgebende Stelle
Eingrenzung und Inhalt
Herzog Stefan III. von Oberbayern bestätigt und vermehrt die Rechte und Privilegien von Kufstein. 'Wann wür Khuffstain im fürbas unser statt haissen, nennen und sie haben und fürdern wellen von besondem gnaden als ander unser statt (...)' Die neue Stadt erhält das ausschließliche Niederlagsrecht für alle Waren, welche sowohl zu Wasser als auch zu Lande zu beiden Seiten des Inn eingeführt werden. Diese dürfen nur von der Stadt selbst an die Bürger und Untertanen des Gerichts verkauft und nur mit ihrer Einwilligung weiter geführt werden. Im Gericht Kufstein darf kein selbständiger Handel getrieben werden, alle Waren und Lebensmittel müssen zum Verkauf in die Stadt auf den Wochenmarkt kommen, der jeden Samstag stattfindet. Daneben wird besonders bestimmt, daß niemand im Gericht Gewand verschneiden, Eisen feil haben und nach Waag und Maß verkaufen darf. Nur was in der Stadt nicht verkauft wird, darf weiter gehandelt werden. Zudem wird die Errichtung einer neuen Schenke im gesamten Umkreis des Gerichtes verboten.
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Benutzungsbedingungen
Reproduktionsbedingungen
In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache
- Deutsch
Schrift in den Unterlagen
Anmerkungen zu Sprache und Schrift
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen
Findmittel
TLA-Mikrofilm: 1626
Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen
Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien
Verwandte Verzeichnungseinheiten
Anmerkung zur Veröffentlichung
Tiroler Geschichtsquellen 46/13/04
Alternative Identifikatoren/Signaturen
EAP
Themen
Orte
Namen
Genres
Identifikator "Beschreibung"
Archivcode
Benutzte Regeln und/oder Konventionen
Status
Entwurf
Erschließungstiefe
Teilweise