Signatur
Titel
Datum/Laufzeit
- nach 1882 (Anlage)
Erschließungsstufe
Einzelstück
Umfang und Medium
Pap.-Konzept 4 Bl. mit Ergänzungen
Name des Bestandsbildners
Verwaltungsgeschichte
Bestandsgeschichte
Abgebende Stelle
Eingrenzung und Inhalt
Ähnlich dem ersten Entwurf (siehe U 37) werden Zweck und Ziel des Vereins definiert. Im § 10 beruft man sich auf das Landesgesetz vom 27. Dezember 1881 ISt. 1882. Die Höhe der Entschädigung richtet sich auch nach den verwertbaren Teilen des verunglückten Rindes. Innerhalb der Gemeindegrenze, außer der Malfonalpe, werden pro Kilo 2 kr vergütet. Vor der Entschädigung sind alle Forderungen der Gemeinde zu befriedigen. Über die Gebarung hat der Gemeindevorsteher Rechnung zu legen und dem Gemeindeausschuß obliegt die Revision. Jedes Mitglied darf in die Unterlagen Einsicht nehmen.
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Benutzungsbedingungen
Reproduktionsbedingungen
In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache
Schrift in den Unterlagen
Anmerkungen zu Sprache und Schrift
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen
Findmittel
Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen
Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien
TLA, Mikrofilm Nr. 1915, 1916,1921, 1922;
Verwandte Verzeichnungseinheiten
Anmerkung zur Veröffentlichung
Hölzl, Sebastian: Gemeindearchive des Bezirks Landeck (= Tiroler Geschichtsquellen Nr. 31), Innsbruck 1991, Nr. 16: Gemeinde- und Zunftarchiv Pettneu, S. 105-152, hier: S. 119 (Nr.39).