Signatur
Titel
Datum/Laufzeit
- ca 1870 (Anlage)
Erschließungsstufe
Einzelstück
Umfang und Medium
Pap. Konzept 10 Bl. undatiert
Name des Bestandsbildners
Verwaltungsgeschichte
Bestandsgeschichte
Abgebende Stelle
Eingrenzung und Inhalt
Laut Statutenenlwurf verpflichten sich die Vereinsmitglieder auf Gegenseitigkeit, die Mittel für Viehschäden und Unglücksfälle aufzubringen. Jeder Viehbesitzer kann durch den Gemeindevorsteher aufgenommen werden. Sein Vieh wird geschätzt und danach die Prämie berechnet. Bei Verweigerung der Aufnahme kann an den Ausschuß berufen werden. Der Ein- und Austritt kann jederzeit erfolgen, doch bleibt die Solidarhaftung für das laufende Semester bestehen. Die Versicherung ist nur für das Rindvieh vorgesehen. Vor der Vereinsaufnahme darf im Stall durch 6 Monate keine ansteckende Krankheit gewesen sein, die Einschätzung erfolgt durch zwei von der Gemeindeversammlung gewählte Schätzmänner. Die Leistung bezieht sich auf Krankheiten, Notschlachtungen, Absturz, Blitzschlag, Feuer, Überschwemmung, auch Diebstahl usw. Bei Verkauf des Tieres geht die Versicherung auf den neuen Besitzer über. Weitere Bedingungen werden in § 29 genannt.
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Benutzungsbedingungen
Reproduktionsbedingungen
In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache
Schrift in den Unterlagen
Anmerkungen zu Sprache und Schrift
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen
Findmittel
Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen
Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien
TLA, Mikrofilm Nr. 1915, 1916,1921, 1922;
Verwandte Verzeichnungseinheiten
Anmerkung zur Veröffentlichung
Hölzl, Sebastian: Gemeindearchive des Bezirks Landeck (= Tiroler Geschichtsquellen Nr. 31), Innsbruck 1991, Nr. 16: Gemeinde- und Zunftarchiv Pettneu, S. 105-152, hier: S. 119 (Nr.37).