Alter: 0; Schwurgerichtsverhandlung am 14.9.1887 gegen die Dienstmagd Anna Hauser (24 Jahre) aus Hopfgarten. Hatte ihr Neugeborenes kurz nach der Geburt erstickt und anschließend begraben. Einige Unklarheiten, daher auf Dezemberperiode vertagt. Abschluss der Verhandlung am 13.3.1888. Urteil: 1 Jahr schwerer Kerker.