Alter: 0; Schwurgerichtsverhandlung gegen Theres Gebhard (26 Jahre) am 16.6.1851. Wurde beschuldigt ihr neugeborenes Kind unversorgt gelassen hatte, sodass es umkam. War lebensfähig. Durch mildernde Umstände zu 7 Jahren Kerker verurteilt.
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Alter: 0; Schwurgerichtsverhandlung gegen Theres Gebhard (26 Jahre) am 16.6.1851. Wurde beschuldigt ihr neugeborenes Kind unversorgt gelassen hatte, sodass es umkam. War lebensfähig. Durch mildernde Umstände zu 7 Jahren Kerker verurteilt.
Alter: 0; Leiche des Kindes der Maria Hinterholzer wurde aus dem Bach geborgen und im Ortsfriedhof begraben.
Alter: 0; Frau aus dem Oberinntal gebar ein Kind und warf es in den Abort. Wurde entdeckt und verhaftet.
Alter: 0; Gerichtsverhandlung gegen Wallburg Prerauer (20J Dienstmagd), die ihr neugeborenes Kind erdrosselt und in den Bach geworfen hatte. Leiche des Kindes wurde gefunden, ihre Mutter half ihr dabei. Wurde zu 7 Jahren, ihre Mutter zu 6 Jahren schweren Kerkers verurteilt.
Alter: 0; Arzt wurde zu einer Frau gerufen. Gab zuletzt zu, eine Geburt hinter sich zu haben. Hatte ihr Kind getötet und versucht, es zu verbrennen.
Alter: [unklar]; Leiche eines Neugeborenen wurde bei Hall aus dem Inn gezogen und im Stadtfriedhof beerdigt. Tod durch Ersticken.
Alter: 0; Gerichtsverhandlung gegen die Dienstmagd Maria Nagele (30 Jahre) aus Roppen wegen Kindsmord. Hatte ihr Kind gleich nach der Geburt erwürgt. Leiche des Kindes wurde entdeckt. Urteil: 6 Jahre schwerer Kerker.
Alter: 0; Kurz nach der Geburt am freien Feld erstickte die Dienstmagd Aloisia Moritz (25 Jahre) ihr Kind. Schwurgerichtsverhandlung gegen Aloisia Moritz am 19.12.1876. Urteil: 3 Jahre schwerer Kerker.
Alter: 0; Schwurgerichtsverhandlung am 20.6. gegen Rosina Eberharter (33 Jahre), Dienstmagd in Zellberg. Kurz nach der Geburt eines Kindes erwürgte sie es. War geständig. Urteil: 2,5 Jahre schwerer Kerker.
Alter: 0; Schwurgerichtsverhandlung gegen Barbara Obinger (24 Jahre) wegen Kindsmord. Urteil: 3 Jahre schwerer Kerker. Keine weiteren Details.
Alter: 0; Schwurgerichtsverhandlung gegen die Magd Therese Oberhofer (25 Jahre) am 21.12.1878. Kurz nach der Geburt erwürgte sie ihr Kind und versteckte die Leiche zu Hause. Wurde schnell entdeckt. Urteil: 5 Jahre schwerer Kerker.
Alter: 0; Schwurgerichtsverhandlung gegen die Näherin Anna Kogler (34 Jahre) wegen Kindsmord am 22.9.1879. Tötete ihr Kind gleich nach der Geburt und versteckte die Leiche in ihrem Zimmer. Wurde allerdings schnell überführt, leugnete aber lange die Tat. Urteil 4 Jahre schwerer Kerker.
Alter: 0; Schwurgerichtsverhandlung am 9.3.1880 gegen Martina Haid (47 Jahre), Magd in Pradl. Am 6.12. wurde beim Abortsäubern die Leiche eines Neugeboren gefunden. Mutter konnte ausgeforscht werden. Leugnete ihre Tat bis kurz vor dem Ende des Verfahrens und gab zuletzt zu, das Kind noch lebend in den Abort geworfen zu haben. Urteil: 5 Jahre schwerer Kerker.
Alter: 0; Schwurgerichtsverhandlung gegen Francisca Pfeifer (30 Jahre), Bauerntochter am 21.9.1881. Hatte ihr Kind gleich nach der Geburt erstickt. Die Leiche versteckte sie auf dem Dachboden. Ihr Zustand wurde aber erkannt und sie legte ein umfangreiches Geständnis ab. Ihr Liebhaber lehnte die Vaterschaft ab. Urteil: 3 Jahre schwerer Kerker.
Alter: 0; Schwurgerichtsverhandlung gegen Karolina Keßler (27 Jahre) aus Bezau am 19.9.1881. War Teilnehmerin eines Hebammenkurses in Innsbruck. Brachte in ihrer Unterkunft ein Kind zur Welt. Als dieses zu schreien begann, hielt sie ihm den Mund zu bis es erstickte. Wollte die Leiche im Herd verstecken, was aber entdeckt wurde. War sofort geständig. Urteil: 5 Jahre schwerer Kerker.
Alter: 0; Schwurgerichtsverhandlung gegen Johanna Landerer (26 Jahre), Dienstmagd aus Zams am 12.12.1882. Erwürgte ihr Kind gleich nach der Geburt. Leugnete nicht die Tat. Urteil: 3 Jahre schwerer Kerker.
Alter: 0; Schwurgerichtsverhandlung gegen die Bauerntochter Krescenz Kiechl (25 Jahre) am 19.9.1883. Hatte ihr Kind kurz nach der Geburt erstickt. Doktor erkannte ihre Schwangerschaft und sie gestand die Tat. Bei einer Obduktion wurde das Kind als lebensfähig bezeichnet, was die Täterin lange abstritt. Wurde zu 4 Jahren schweren Kerkers verurteilt.
Alter: 0; Schwurgerichtsverhandlung gegen Kreszenz Picher (37 Jahre), Dienstmagd, am 17.6.1884. Hatte ihr Kind gleich nach der Geburt erstickt und im Friedhof von Flirsch begraben. Dort wurde es gefunden und die Täterin ermittelt. Bezeichnete den Tod ihres Kindes als Unfall. Urteil: 3 Jahre schwerer Kerker.
Alter: 0; Schwurgerichtsverhandlung am 10.3.1885 gegen Anna Renn (26 Jahre), Kellnerin in Wilten. Stammte aus Tannheim. Wurde für schuldig befunden, ihr neugeborenes Kind erstickt zu haben. Untersuchen ergaben, dass das Kind lebensfähig war, was die Täterin ursprünglich leugnete. Urteil: 3 Jahre schwerer Kerker.
Alter: 0; Leiche eines Neugeborenen wurde aus dem Inn gezogen. Mutter konnte eruiert werden in der Magd Julie Kaudelka (26 Jahre), die kurzfristig von Innsbruck nach Kufstein gekommen war. Schwurgerichtsverhandlung gegen Julie Kaudelka am 12.3.1885. Urteilsverkündung wurde auf die nächste Session verschoben. Am 16.6.1885 zu 18 Monaten schweren Kerkers verurteilt.
Alter: 0; Schwurgerichtsverhandlung gegen die Bauerntochter Nothburga Holzknecht aus Prutz am 11.12.1885. Hatte ihr Kind kurz nach der Geburt getötet. Leugnete dies zuerst, später berichtete sie von einer Totgeburt. Ärztliches Attest sprach allerdings dagegen. Urteil: 5 Jahre schwerer Kerker.
Alter: 0; Magd erstickte ihr neugeborenes Kind in einem Hause beim Bahnhofsplatz. Wurde verhaftet. Schwurgerichtsverhandlung gegen die Dienstmagd Maria Parigger (23 Jahre) am 8.3.1885. Hatte gleich nach der Tat ihrer Hebamme die Tat gestanden. Urteil: 5 Jahre schwerer Kerker.
Alter: 0; Die Bauerntochter Maria Wopfner (18 Jahre) tötete in Volderwald ihr neugeborenes Kind durch Erwürgen. Gendarmerie begann mit Erhebungen, Hebamme erkannte eine Geburt. Gestand schließlich die Tat und gab das Versteck der Leiche an. Schwurgerichtsverhandlung gegen Maria Wopfner am 11.3.1887. Urteil: 3 Jahre schwerer Kerker.
Alter: 0; Schwurgerichtsverhandlung am 14.9.1887 gegen die Dienstmagd Anna Hauser (24 Jahre) aus Hopfgarten. Hatte ihr Neugeborenes kurz nach der Geburt erstickt und anschließend begraben. Einige Unklarheiten, daher auf Dezemberperiode vertagt. Abschluss der Verhandlung am 13.3.1888. Urteil: 1 Jahr schwerer Kerker.
Alter: 0; Schwurgerichtsverhandlung gegen die Dienstmagd Anna Lauser (20 Jahre) am 14.3.1888. Hatte ihr Neugeborenes durch mangelnde Pflege sterben lassen. Versteckte die Leiche anschließend im Kleiderkasten. Wurde aber nach wenigen Tagen entdeckt. Reumütiges Geständnis. Urteil: 1 Jahr schwerer Kerker.
Alter: 0; Schwurgerichtsverhandlung gegen die Kellnerin Karolina Schlechtleitner (19 Jahre) am 15.6.1888. Bei der Entleerung einer Abortgrube wurde die Leiche eines neugeborenen Kindes entdeckt. Die Täterin konnte bald ausgeforscht werden. Mutter wollte sich herausreden und bekam trotzdem viele Milderungsgründe. Urteil: 3 Jahre schwerer Kerker.
Alter: 0; Schwurgerichtsverhandlung gegen die Dienstmagd Franziska Prenseisen (35 Jahre) am 14.6.1888. Hatte ihr Kind gleich nach der Geburt erstickt. Wurde entdeckt und angezeigt. Urteil: 10 Jahre schwerer Kerker!
Alter: 0; Schwurgerichtsverhandlung gegen die Kellnerin Anna Meraner (26 Jahre) aus Eppan am 25.9.1888. Erstickte ihr Kind gleich nach der Geburt. Hatte ihre Schwangerschaft stets verleugnet. Versteckte die Leiche in einem Ofenrohr. Urteil: 5 Jahre schwerer Kerker.
Alter: 0; Dienstmagd Maria Hinterhofer (21 Jahre) aus Bayern wurde verdächtigt, eine Geburt verheimlicht zu haben. Leugnete dies anfänglich, gestand später, ihr Neugeborenes erstickt zu haben. Die Leiche wurde in ihrem Zimmer gefunden. Schwurgerichtsverhandlung am 11.6.1889. Urteil: 5 Jahre schwerer Kerker und anschließende Ausweisung.
Alter: 0; Schwurgerichtsverhandlung gegen die Dienstmagd Maria Berger (24 Jahre) am 12.6.1889. Wurde anscheinend von ihrem Geliebten Josef Dollinger, Knecht aus Aldrans (26 Jahre), dazu gedrängt. Dieser stritt die Anschuldigung ab. Urteil: 3 Jahre schwerer Kerker für Berger und 3 Monate für Dollinger.
Alter: 0; Ledige Monika Lechner (25 Jahre) erschlug ihr neugeborenes Kind und versteckte die Leiche in einem Herd. Wurde entdeckt, sie gestand die Tat. Geschehen ist die Tat allerdings am 9.12.1889! Mysteriöse Anzeige im Matrikenbuch Kirchbichl: Bergung einer weiblichen Leiche am 10.5. aus dem Inn. Soll eine gewisse Lechner gewesen sein (ca. 40J!?). Schwurgerichtsverhandlung am 13.3.1890. Urteil: 5 Jahre schwerer Kerker. Verhandlung öffentlich. Im Zuschauerraum anscheinend auffallend viele Frauen.
Alter: 0; Kind der Magd Maria Schuster (31 Jahre), das sie anscheinend getötet hatte. Wurde verhaftet. Schwurgerichtsverhandlung gegen die Täterin am 11.12.1891. Hatte ihr Kind gleich nach der Geburt erstickt. Urteil: 5 Jahre schwerer Kerker.
Alter: 0; Eine Magd und ein Knecht wurden verhaftet, da der Verdacht eines Kindsmordes bestand. Wurden ins Gericht von Hall überführt. Kind konnte noch nicht gefunden werden. Gerichtsverhandlung am 28.7.1892 gegen Maria Rhomberg (24 Jahre). Sie wurde schuldig gesprochen, ihren Liebhaber Andrä Pichler nicht gehindert zu haben, ihr neugeborenes Kind zu töten. Er wurde in die Irrenanstalt eingewiesen. Urteil gegen sie: 2 Jahre schwerer Kerker.
Alter: 0; Schwurgerichtsverhandlung am 14.12.1892 gegen Maria Mair (18 Jahre) aus Pfronten. Wurde beschuldigt, ihr Neugeborenes getötet und in die Jauchengrube geworfen zu haben. Hatte Schwangerschaft verheimlichen wollen, was nicht gelang. Kind wurde gefunden, ärztliche Untersuchung ergab die Geburt. Bis zum Schluss geleugnet. Urteil: 3 Jahre schwerer Kerker.
Alter: 0; Hatte ihr neugeborenes Kind zu Hause aufgebahrt und behauptete eine Totgeburt gewesen zu sein. Ärztliche Untersuchung ergab allerdings eine Tötung. Schwurgerichtsverhandlung gegen Maria Unterberger (33 Jahre) am 15.12.1893. Verteidigung wollte auf geistige Einschränkung und Schwermut plädieren, Geschworene erkannten allerdings auf Mord. Urteil: 3 Jahre schwerer Kerker.
Alter: 0; Schwurgerichtsverhandlung gegen Anna Waldvogel (25 Jahre) am 10.12.1895: Wurde angeklagt, ihr Kind gleich nach der Geburt in die Abortgrube geworfen zu haben, wo es starb. Tödlich waren aber Schläge gegen den Kopf des Kindes. Durch einige Milderungsgründe erhielt sie 3,5 Jahre schweren Kerker.
Alter: 0; Schwurgerichtsverhandlung gegen Aloisia Zoller (29 Jahre) am 11.6.1896. Tochter eines Schuhmachers tötete ihr Kind gleich nach der Geburt und warf es in die Abortgrube. Als diese entleert wurde kam die Kindesleiche zum Vorschein. Sachverständige erklärten es für lebensfähig, allerdings nur für kurze Zeit. Wurde lediglich für Geburtsverheimlichung verurteilt. Urteil: 4 Monate Kerker.
Alter: 0; Schwurgerichtsverhandlung gegen Magdalena Weirather (36 Jahre), Bauerntochter aus Weißenbach (Lechtal). Gerüchte verlauteten, dass sie anfangs Mai eine Geburt hatte, die sie verleugnete. Leiche eines Neugeborenen fand man am elterlichen Dachboden. Untersuchungen ergaben, dass das Kind erwürgt wurde. Urteil: 6 Jahre schwerer Kerker. Druckfehler im Bericht, wo das Alter der Täterin mit 86 Jahren angegeben wurde!
Alter: 16; Mädchen konnte nachgewiesen werden, dass sie ihr Neugeborenes getötet hatte. Wurde mit ihrer Mutter verhaftet. Später anscheinend berichtigt, dass das Kind tot geboren wurde (Innsbrucker Nachrichten 14.10.96, 2)
Alter: 0; Leiche eines Neugeborenen wurde im Friedhof gefunden. Als Mutter ausgeforscht wurde Johanna Schennach, Bauerntochter (27 Jahre). Schwurgerichtsverhandlung am 15.3.1898 in Bozen: Vater des Kindes wandte sich noch vor der Geburt von der Mutter ab. Wollte das Kind abtreiben, fand aber keine Helfer. Nach der Geburt erwürgte sie das Kind. Wegen großer psychologischer Probleme wurde sie freigesprochen. Dennoch 10 Monate Kerker wegen Verleitung zur Mitschuld (versuchte Helfer bei der Abtreibung zu finden)
Alter: 0; Küchenbedienstete in Kufstein. Gebar ein Kind und erstickte es. Versteckte es am Dachboden. Ihre Tat wurde entdeckt. Leugnete anfänglich die Tat. Schwurgerichtsverhandlung gegen Maria Trager (25 Jahre). Fürchtete sich vor Schande und Verurteilung durch die Eltern. Urteil: 3,5 Jahre schwerer Kerker.
Alter: 0; Johanna Brantner (22 Jahre), Kellnerin aus Kematen, brachte ein Kind zur Welt, das sie verheimlichen wollte. Erstickte es. Der herbeigerufene Arzt erkannte die Geburt und die Beschuldigte gestand - ihr Kind hätte sie aber nicht absichtlich getötet. Schwurgerichtsverhandlung am 6.3.1899. Geschworene glaubten der Aussage der Täterin. Daher wegen fahrlässiger Tötung nur zu 3 Monaten schweren Kerkers verurteilt.
Alter: 0; Frau erwürgte ihr Kind kurz nach der Geburt und versteckte es am Dachboden. Wurde aber entdeckt und der Gendarmerie übergeben. Sektion ergab, dass das Kind lebensfähig gewesen wäre. Schwurgerichtsverhandlung am 8.3.1899 gegen Nothburga Erhart (38 Jahre), Dienstmagd. Urteil: 6 Jahre schwerer Kerker.
Alter: 0; Schwurgerichtsverhandlung gegen Magdalena Wängle (22 Jahre), Bauerntochter, am 5.6.1899. Wurde beschuldigt ihr Neugeborenes erwürgt und im Garten begraben zu haben. Nach langem Leugnen gestand sie die Tat. Urteil: 4 Jahre schwerer Kerker.
Alter: 0; Schwurgerichtsverhandlung gegen Mathilde Geiger, Dienstmagd aus Kaisers. Nach Geburt eines lebensfähigen Knaben erwürgte sie ihn auf Anraten des Vaters. Urteil: 2 Jahre schweren Kerkers.
Alter: 0; Schwurgerichtsverhandlung gegen die Dienstmagd Maria Krepper (20 Jahre). Erstickte ihr neugeborenes Kind. Urteil: 3 Jahre schwerer Kerker.
Alter: 0; Die Leiche eines neugeborenen Kindes wurde in einer Abortgrube gefunden. Die Mutter wurde schnell gefunden: Adelheid Köhle (27 Jahre), Aushilfsköchin aus Pfunds. Schwurgerichtsverhandlung im September 1902. Urteil: 4 Jahre schwerer Kerker.
Alter: 0; Schwurgerichtsverhandlung gegen Marie Maier, Küchenmädchen im Hotel Europe, stammte aus Kitzbühel (27 Jahre). Erstickte ihr Kind gleich nach der Geburt. Urteil: 3 Jahre Kerker
Alter: 0; Schwurgerichtsverhandlung über Anna Höfling (23 Jahre) aus Ebbs. Erwürgte ihr neugeborenes Kind gleich nach der Geburt. Urteil: 3 Jahre schwerer Kerker.
Alter: 0; Schwurgerichtsverhandlung über Alice Zanghellini (23 Jahre), geboren in Jenbach, aus Borgo. Ließ ihr Neugeborenes nicht überleben. Urteil: 2 Jahre schwerer Kerker.