König Heinrich, Herzog von Kärnten usw. bestätigt den Leuten von Imst (Umst) die Freiheiten, welche sie von seinem Vater Meinhard und ihm selbst bisher erhalten haben. Siegler: König Heinrich von Böhmen
Wegen der Holznutzung kommt es zwischen den Pfarren Breitenwang und Aschau zu einem Vergleich. Die Kommission unter Georg Wolf von Zwischenburg und Hans Gramppich bezieht sich auf den Schiedsspruch des Ehrenberger Pflegers Georg Gossembrot und die Aussagen der Ausschußleute beider Pfarren. Demnach sollen die von Aschau an dem Berg Harlander das Holz nur zu ihrem Hausbedarf gebrauchen. Weiters sollen sie die von Reutte in ihrem Weidebetrieb nicht behindern und die Wipfel und Äste aufräumen. Die Aschauer dürfen die Bäume nahe der Hütten und Tajen am Harlander nicht umhauen, damit die von Reutte und Breitenwang genügend Holz haben. Alle anderen Weiderechte und Holzrechte sollen sie ohne Einschränkung durch die Aschauer je nach Bedarf nützen. Siegler: Die Aussteller
Kaufbrief der Nachbarschaft zu Elbmen und Klim von der Nachbarschaft in der Mortenau im Lechtal. Die Bevollmächtigten der Nachbarschaft Mortenau namens Georg Bader sen., Georg Singer, Georg Salb und Jakob Schreyjeckl verkaufen mit Bewilligung des Pflegers Burghard Layman den Gemeindsleuten zu Elbmen und Klim die Holz- und Weiderechte in Elbmer Berg mit genannten Grenzen: wie Nemwand, Nermtal, im Prunen, die Muten, Hochöggspitz, Kotenwand, Murlahne, Großwand ob dem Keller, in der Platen, Knebelskopf, auf dem Stabl usw., um einen Kaufpreis von 115 Gulden an die bevollmächtigten Elbmer Martin Schwartz, Hannes Werner, Christoph Ellsess und Hans Schneller. Die Eimer dürfen dort auch heuen und mähen. Siegler: Burghard Leyman, Hauptmann und Pfleger der Festung und Herrschaft Ernnberg Siegelbitte an: Wilhelm Leutl, Gerichtsschreiber Zeugen: Jakob Bischoff, Anwalt in Hornbach, Pfarre Aschau, Georg Ginther auf Gurtschen, Georg und Christoph Singer in Breitenforchach
Zwischen König Ferdinand und denen von Hohenegg zu Vilsegg kommt es wegen des neuen Zolls zu Pinswang zu einem Vergleich. Die Untertanen von Hohenegg sollen von dem Holz, das sie auf dem Boden der kgl. Majestät gewinnen, nur den halben Zoll bezahlen. Von jenem Holz und Kalk, so sie nicht auf königlichen Boden gewinnen, müssen sie keinen Zoll bezahlen. Nach Füessen auszuführendes Brennholz muß vorher angemeldet werden. Siegler: König Ferdinand, Hans Dietrich von Hohenegg, als Vogt der Kinder nach Peter Hohenegg, Hans von Hoheneggs Witwe und Kinder sowie für Walter und Georg Hohenegg.
Wolfgang Pegkh, Bürger zu Kiczpühel, verkauft für sich und seine Ehefrau dem Christian Klausner zu Gundthalbing 41 kr jährliche Herrengült auf dem Perelgut zu Gundthalbing im Gericht Kiczpühel, worauf Klausner selbst ansässig ist, um eine ungenannte Summe. Das Gut ist freieigen. Die Gült hat der Verkäufer von Gilg Lemberger erworben. Siegler: Wilhelm Säller, Bürgermeister zu Kiczpühel Zeugen: Gilg Pegkh, Hans Satrach, beide Bürger, und Hans Hüetler, Gerichtsschreiber zu Kiczpühel
Armen- und Gemeinderechnungen unter genannten Gemeindevorstehern und Kassieren von Going.
Vor Laux Hofer, Pfleger und Urbarrichter zu Khizpühel, und Heinrich Mayrhofer, Stadt- und Landrichter erscheinen die Gewalthaber der 13 Güter und lassen einen zwischen ihnen getroffenen Weidevergleich protokollieren. Demnach soll der Blumbesuch im Jochberg nur vom eigenen Vieh aufgesucht und kein fremdes Galtvieh geweidet werden. Wer von den 13 Gutsbesitzern kein eigenes Vieh hat, darf auch gegen Belohnung kein fremdes Vieh aufnehmen. Wer kein Eigenvieh auftreibt, ist von allen Kosten befreit. Alljährlich sollen aus den 13 Gutsbesitzern zwei Bergherren bestellt werden. Jedes aufgetriebene Vieh muss mit einem Markeisen gekennzeichnet werden, bei sonstiger Pfändung. Jährlich zu St. Ruprecht soll abgerechnet werden. Andere als die von den Bergherren verordneten Weiden dürfen nicht aufgesucht werden. Wer mit Melkvieh in den Jochberg fährt, erhält vom Bergherm einen Weideplatz ausgezeigt. Ohne Wissen der Bergherren darf niemand von den 13 Gütern auftreiben. Die Erhaltung der Straßen und Wege obliegt allen Gutsinhabern. Die Einhaltung dieses Vergleichs geloben Martin Laxer zu Taxen, Ruepp Laxer zu Ed, Hans Pachter zu Jochperg, Leonhard Neuthenner am Hintern Reith, Thomas Perger zu Spital, Georg Schrat-tl zu Oberwald, Martin Taler zu Oberhausen, Thomas Khünstler zu Grueb, Sebastian Oberhäuser zu Au, Wolfgang Auerperger am Mayrhof und Thomas Reiter zu Gfoll. Siegler: die Aussteller
Maximilian Gandolph, Erzbischof von Salzburg, verleiht dem Thomas Fürlinger einen Teilzehent in der Hopfgertner-, Westendorfer- und Kirchberger Kreuztracht, Pfleggericht Ytter, welcher aus dem Erzstift zu Beutellehen stammt. Siegler: Der Aussteller mit Unterschrift
Vergleich der Waldservitutenkommission mit der Gemeinde Scheffau. Die Gemeindebevollmächtigten Johann Widauer, Josef Hörl, Josef Haselsberger, Leonhard Widschwendter, Leonhard Egger und Josef Strobl übernehmen von genannten Vertretern des k.k. Ärars die Staatswälder Scheibenbichl, Wegscheid und Kaiseralpenwald mit genannten Grenzen zu genannten Bedingungen in das Gemeindeeigentum. Das Trifthoheitsrecht auf der Söllandler Ache und auf dem Treffererbach bleibt beim Ärar. Siegler: Kufsteiner Gerichtssiegel, Waldkommissionssiegel und Siegel des Ministeriums für Landeskultur und Bergwesen
Quartiersliste der einquartierten Soldaten der Attlari-Reservedivision mit genannten Quartieren.
Martin Dilzer zu Venndls verkauft dem Frühmeßbenefizium zu Venndls von seinem Acker ober dem Dorf Venndls, welcher im Osten und Süden an Hans Heisenjeckl, im Westen an Jakob Gail und im Norden an Michael Sturmbs Güter grenzt, eine jährliche Aftergülte von 1 Gulden 51 kr um den Kaufpreis von 37 Gulden Künftig sind dafür jährlich um St. Galli ein Sehet Schmalz und der Rest in Bargeld zu erlegen. Der Zins ist jährlich zu Lichtmeß fällig und kündbar bei gleichzeitiger pfandrechtlicher Sicherstellung des Gültinhabers auf allen Gütern des Verkäufers. Siegler: Karl Baldauf zu Kaunsegg, Pflegsverwalter und Richter in Laudegg Zeugen: Christian Zanngerl, Hans und Peter Keller, alle drei zu Venndls RV: Jetzt Peter Groß als InhaberOriginal Papier 41 x 31,5 cm mit aufgedr. S.
Agnes Zacher, Witwe des Matthias Mair, Messner zu Aßling, lebt nicht mehr in diesem Gericht, weshalb ihr seit Entrichtvertrag vom 21. Juni 1784 zugewiesener Anweiser Anton Libiseller zu Libisell aus der Anweisschaft entlassen werden möchte. Ihr Vermögen beträgt laut Heiratskontrakt vom 12. Sept. 1767 an versprochener Morgengabe 50 Gulden welche bei ihrem Stiefsohn Anton Mair veranlagt sind. Da sie seit einem halben Jahr nicht mehr bei ihm lebt, sind dafür 3 % Zinsen zu entrichten. Weitere 350 Gulden hat sie bei ihrem Bruder Josef Zacher zu Innichen laut Entrichtvertrag zu fordern, die jedoch hier nicht zur Verrechnung kommen. Die Gebühren, Wirtshauszehrung und Taxen trägt die Agnes Zacher selbst (9 Gulden 37 kr), damit die 50 Gulden unangetastet bei ihrem Stiefsohn verbleiben. Dieser Betrag soll nach ihrem Tod an Klara Zacher, Ehefrau des Anton Mayr, geschenkt werden. Zeugen: Beisitzer Bartlmä Vergeiner, Hiebier zu Thal und Anton Hefter Siegler: Johann Erasmus Hofstetten, Pfleger der Herr schaft Anras
Georg Wörtz, Bürger zu Imst und seine Frau Mar garet geborene Mayr verkaufen dem Georg Posch dzt. Bürgermeister, Jeremias Holer, Baumeister, Georg Kellin, Veit Tenig, Georg Pichler, Plans Jeus, Hans Jeich, Martin Rodt, Adam Seles, Michael Wolgfaller, Gail Holler, Kaspar Eyselin und Hans Climer, alle des Rats zu Imst und der Bürgerschaft daselbst 5 Meraner Zahlberner Tiroler Münz als Gülte auf dem der Bürgerschaft gehörigen Rathaus am Platz, die Mahd Kohlgrub eine Egart am Galgengufel (Galgengifl) etc. Siegler: Erhard Schidenhofer, Pflegsverwalter zu Imst Zeugen: Bernhard Sailler zu Karrösten, Bartholomäus Peer am Grieß, Gericht Landeck (Landegg), Georg Stattmüller und Leonhard Lanfelder, beide zu Sclnvaz, Gericht Freundsberg
Abrechnung der Pfarre Tannheim wegen beizustellender Reitpferde und Fuhrrosse, für Mannschaftsverpflegung und Mundportionen, für Transportkosten und Botengänge, für Pulver- und Bleitransporte usw., welche chronologisch anhand von Quittungen alle Ausgaben auflistet, um sie dem Gericht in Rechnung zu stellen.
Lienhard Pranntstetter zu Kuntl teilt mit seinem Bruder Lamprecht das gesamte Vater- und Muttererbe, nämlich die Pachspeunte zu Kuntl mit genannten Grundstücken zwischen Straße und Berg sowie Äcker und Wiesen zu Herlangstal und bei der Lienhardskirche, zu Twenhenlaa, jenseits der Ache, beim Widumacker, zwischen des Linttawer und der Gassen gelegen. Es wird das gegenseitige Heimfallsrecht vereinbart, falls einer der Brüder keine Leibserben hat. Überdies erhält Lamprecht Pranntstetter das Kapferlehen zu Liesfelden und Groß-Stepach ob der Lienhardskirche gegen Übernahme der Schulden an die Kirchpröpste der Lienhardskirche. Siegler: Lienhard Pranntstetter und sein Schwager Stefan Voitperger
Besichtigung der Lebzelterei der Witwe Antonia Auracher durch den Bürgermeister, einem Rat des Inneren und dem Stadtschreiber. Bezüglich des Preises wird festgestellt, dass Antonia Auracher das weiße Wachs pro Pfund für Kerzen und Stöckl (Holzbretter für die Kerzen) für 7 Gulden, das gelbe Wachs für 52 Kreuzer verkauft. Eine Qualitätsüberprüfung kann in Kufstein jedoch nicht stattfinden, da ein Sachverständiger nicht vorhanden sei.
Original Papier Doppelblatt mit aufgedrücktem Siegel, Archivsignatur Pos. 1/8
Alter: 43; k.k. Holzarbeiter. Ertrank bei der Holztrift.
Agnes Egger, Ehewirtin des Christian Ober häuser am Egg unterm Klauswald, liegt krank zu Bett, ist jedoch guten Verstandes und gibt ohne jede Überredung ihren letzten Willen kund. Der Leichnam soll nach katholischem Brauch zu geweihter Erde bestattet und das Meßopfer gehalten werden. Das laut 12. Nov. 1719 überkommene väterliche Vermögen von 280 Gulden 10 kr und die mit ihrer Schwester gemeinsam geerbten Fahrnisse, sowie die 12 Gulden Morgengab ihres Gatten Christian Oberhäuser legiert sie in das Hauswesen ihres Ehegatten, da sie bereits durch fünfjährige Krankheit viele Unkosten verursachte. Einen Teil erhält die eheliche Tochter Maria, Ehe wirtin des Sebastian Obenfelders am Obenfeld(ner). Die Testierer in behält sich jedoch eine Änderung dieser Verfügung vor. Wolfgang Adam Lasser, Pfleger zu Windischmatrei Siegler: Zeugen: Sebastian und Jakob am Mattersberg, Thomas und Matthias Rannacher am Zoppet, Blasius (?) Holzer und Simon Mattersberger am Steig
Kaufvertrag für einige Grundstücke, unterzeichnet von Josef Moser und Gabriel Moser, sowie Pius (?) Geiger und Joseph Wahler (?), bestätigt durch das kk. Bezirksgericht.
UntitledPetition wegen Grundsteuer
Wie Nr. 111.
Kaspar Widtmann, Bürger und Krämer zu Hopfgarten, bittet um Wiederverleihung der Wirtsgerechtigkeit im Haus des Andrä Schwabel, dann Adam Prugger, zu Hopfgarten.
Sammelposition:Vorladungen der Gemeinden wegen Steuervorschreibung, Steuerberechnung für Ebbserberg und Rettenschöss.
Herzog Ernst und Friedrich IV. legen den Streit zwischen Arzl, Thaur und Rum bezüglich der Au unterhalb von Arzl am Inn bei. Zur Zeit Albrechts von Wehingen, Pfleger zu Thaur, und Nikolaus Vintler, Amtmann an der Etsch, wurden die Wiesen vor Arzl urbar gemacht und dazu hat die Stadt Hall zwei Schiffe gestellt. Die Thaurer und Rumer verpflichteten sich, 200 Transporte mit Wagen durchzuführen, um das Holz zu den Schiffen bzw. den Archen (Uferverbauungen) zu führen. Wenn dann die Archen aus Holz errichtet waren, sollten die Arzler sie mit Steinen ausbauen. Diese Au sollten die Haller, Rumer, Thaurer und Arzler nützen. Daran soll sich auch künftig nichts ändern bei Androhung schwerer Strafen. Am 4. März 1457 bestätigt Herzog Sigmund diese Urkunde, und im Jahre 1503 bestätigt die Stadt Hall den Inhalt dieser beiden Urkunden.;
Statistische Seelenbeschreibung der zum Militär konskribierten Männer, sowie der zum Kriegsdienst tauglichen Pferde. In Vils wohnen in 96 Häusern 113 katholische Familien mit 499 Personen, in Musau in 25 Häusern 29 Familien mit 152 Personen, somit in beiden Ortschaften 651. Zum Militärdienst sind in Vils 11 Mann und in Musau 7 Mann konskribiert, von den 79 Pferden nur 4. Insgesamt gibt es 26 Ochsen, 269 Kühe und 204 Jungrinder.
Georg Falger, Stadt- und Landrichter, publiziert die Gubemialentscheidung im Lohnstreit zwischen den sechs Viertlern und den Geyschneidem, wobei man sich auf die Laxordnung von 1646 bezieht. Es wird zur Recht erkannt, dass die Erstinstanz übel geurteilt habe. Daher ist der Abschied dahin zu reformieren, dass die Geyschneider berechtigt sind, sowohl nach dem Taglohn als auch stückweise zu arbeiten.
Das Landgericht Ried teilt dem Gemeindevorsteher Kassian Schranz von Fendis mit, daß eine Abweichung von der Vorschrift zur Interkalarrechnung für die Kuratie Fendis nicht statthaft ist. Die vom Kuraten Jäger geforderte Garantie für eine ähnliche Verrechnung nach seinem Abgang erscheint überflüssig, da durch Gubemialzirkular für ähnliche Fälle vorgesorgt ist.
Petter Stranner, Bürger zu Lienz, verkauft einen Teil einer Behausung zu Lienz am Untern Platz, die er vom verstorbenen Hanns Lenngholczer gekauft hat, und die rechtes Burglehen ist, dem Nigklass Aychholczer zu Lienz und Rudigund, seiner Ehefrau, um 25 fl Rheinisch. Siegler: Hanns Silberpeckh, Stadtrichter zu Lienz Zeugen: Lienhart Tischler, Peter Trobsinger, Pawl Sittich, alle drei Bürger zu Lienz
Bürgermeister Johann Aman und die Mitinteressierten des Marktes Reiti und der Pfarre Perwanng veranlassen dieses Markungsprotokoll, weil die Nachbarn in Reitbach der Pfarre Perwanng mit ihrem Vieh in der Alpe Rats weideten und dadurch einen Schaden von 30 Gulden verursachten. Zur Klärung der Grenze erfolgt am 30. Juli die Begehung durch Waldmeister Johann Zwerger, Pfleger Franz Karl Baron von Rost, Peter Zwerger, Forstknecht zu Echenpichl und den Schreibjungen Hans Ulrich Herbst von Thanhaimb. Reiti ist durch Hans Konrad Zeiller, Matthäus Prunhueber, Johann Seuiter, Georg Herr, Georg Niggl, Georg Schneller, Hans Zwerger, Georg Warmer von Echenpichl, Matthäus Henggi von Pflach, Andrä und Martin Schneller als Galthirten, Franz Knecht, Senner, und Michael Fridl, Metzger, vertreten, Perwanng durch genannte Bevollmächtigte. Strittig ist nach der Markemeuerung von 1680 der Grenzpunkt Nr. 18 in der Nöß, welcher lt. Urkunde von 1558 versetzt wurde. Daher wird nochmals das Markungsprotokoll vom 13. Juni 1680 verlesen und wörtlich protokolliert. Martin Koch, Matthäus Sprenger und Albin Singer von Rinnen sowie Max Perchtoldt in Raitbach geben zu, daß sie die Mark verändert haben. Worauf sich die Raitbacher zur Markungsvisitation von 1680 bekennen. Am 3. Aug. werden die zum Waldmeister Johann Zwerger zitierten Raitbacher Jakob Perchtoldt, Wolfgang Perwannger und Nikolaus Greßle zu 30 Gulden Kostenersatz und 4 Gulden Strafe verurteilt.
Durch Hofkammerbefehl wird dem Pflegsverwalter Josef Stöckhl die Einquartierung des Umgeldschreibers Anton Pöschl in Landeck oder Zams verordnet. Er soll eine anständige Wohnung gegen billigen Zins erhalten. Wenn dies nicht möglich ist, so hat Pöschl, solang er den Weinschreibei dienst versieht, von der Gemeinde Zams das nächst der Brücke von der Gemeinde Zorns erbaute Zollhäusl gegen einen Jahreszins von 6 Gulden bestandsweise zu erhalten. Die auf diesortige Verordnung demolierte Küche darf wieder errichtet werden, muß jedoch nach seinem Abzug wieder abgetragen werden. Weitere Reparaturen hat Pöschl selbst zu bestreiten. Über erfolgte Durclifülirung ist anher zu berichten. Darauf antwortet die Gemeinde Zams an den Pfleger, daß sie ihm vorerst den Einzug in das Zollhäusl verboten habe, bis er von der hohen Behörde die Konzession dazu habe, zumal ja keine Küche vorhanden sei. Es wird ersucht, den 'sehr leidentlichen Zins' an den Herrn Umgelter Lachartinger zu überweisen.
Protokoll der Gemeindeausschußsitzungen Angedair ab 17.10.1900-1904 der vereinigten Ortsgemeinde Landeck