Signatur
Titel
Datum/Laufzeit
- 1339-06-20 (Anlage)
Erschließungsstufe
Einzelstück
Umfang und Medium
Privilegienbuch, nicht beglaubigt, fol. 1-2
Bestandsgeschichte
Abgebende Stelle
Eingrenzung und Inhalt
Kaiser Ludwig I. erklärt in seinem und im Namen der Kaiserin, sowie für ihre Erben, daß die Bürger des Marktes Kufstein gemäß seiner und seiner Vorfahren Freibriefe mit keiner Verpflichtung beschwert sein sollen, als die Innbrücke zu erhalten. Eine weitere Freiheit, nämlich die Befreiung von der landesfürstlichen Gerichtsbarkeit wird bestätigt. Die Bürger können nur mehr wegen Totschlags, Raubes und Diebstahls vor das landesfürstliche Gericht gestellt werden. Wenn ein Bürger jemanden verletzt, darf ihn der Marktrichter nur entsprechend ihres Marktrechtes einziehen und an Leib und Gut bestrafen, so lange der Verwundete noch am Leben ist. Auflauf und Gewalttätigkeiten sollen die Bürger vorerst unter sich beizulegen versuchen. Kufstein werden die gleichen Rechte verliehen wie der Stadt München, auch das gleiche Pfandrecht wird den Kufsteinern eingeräumt. Weiters sollen die Kufsteiner Bürger die Nutzung an Holz und Weide im Umkreis von einer Meile um den Markt haben.
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Benutzungsbedingungen
Reproduktionsbedingungen
In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache
- Deutsch
Schrift in den Unterlagen
Anmerkungen zu Sprache und Schrift
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen
Findmittel
TLA-Mikrofilm: 1626
Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen
Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien
Verwandte Verzeichnungseinheiten
Anmerkung zur Veröffentlichung
Tiroler Geschichtsquellen 46/13/01
Alternative Identifikatoren/Signaturen
EAP
Themen
Orte
Namen
Genres
Identifikator "Beschreibung"
Archivcode
Benutzte Regeln und/oder Konventionen
Status
Entwurf
Erschließungstiefe
Teilweise