Hans Sprennger zu Reuti im Gericht Emberg und seine Frau Christina Mesner bekunden, daß sie alljährlich zu Martini zuhanden des Heiligenpflegers und Kirchpropstes zinsen mußten. Da der Zinsbrief im Jahr 1552 bei der feindlichen Eroberung der Emberger Klause verloren ging, wird auf Antrag des Heiligenpflegers Oswald Kleinhans und des Kirchpropstes Georg Obreiter für das St. Anna-Gotteshauses ein neuer Zinsbrief ausgestellt. Es soll jährlich zur rechten Zinszeit 1 Gulden 18 kr an den Heiligenpfleger bei St. Anna zu Reutti gereicht werden. Dafür werden Haus und Hof samt Frühgarten zu Oberreuti auf der Keg verschrieben. Dieses Pfandobjekt liegt bei Mattheis Henggis Tischlerbehausung und wurde von Matthias Micheli gekauft. Sollte sich der verlorene Gültbrief wieder finden, so ist er zu kassieren und ungültig. Siegler: Georg Frannckh, Richter zu Emberg Zeugen: Georg Frei und Thomas Perkh, beide zu Reutti
Franz von Plawen und Franz Drechsl zu Pflach veranlassen als Eigentümer einer Schneidmühle bzw. einer Gipsmühle einen Lokalaugenschein am Lech, da am rechten Ufer nicht nur die Gemeindegründe, sondern auch ihre Gebäude gefährdet sind. Straßenmeister Johann Flaberla und Vorsteher Johann Georg Beirer stellen die Schäden fest und veranlassen deren Behebung und die Anlegung eines neuen Kanals. Beigefügt ist die Abschrift eines Befundes vom 7. Juli 1817 betreffend die Archenverbauung für die Gipsmühle des Peter Drexl.
Aufstellung der Unkosten wegen eines Augen scheines des Waldmeisters.
Die ausgemessene Neuraut(h) in der Landecker Öde wird für genannte Inhaber erweitert. Die alten und neuen Maße für Franz Kolb, Josef Krautschneider, Ludwig Röck, Anton Partoll, Anton Peer, Franz Recheis, Johann Eder und Simon Fallaster werden von Franz Josef Linser protokolliert und vom Dorfvogt Ulrich Pacher bestätigt. Teilweise wurden die Erweiterungen eigenmächtig vorgenommen und nachträglich sanktioniert.
Vermarkungsvertrag zwischen den Gemeindsleuten zu Biberwier und den drei Höfen Holzer, Orter und Miller von Ehrwaldt, Pfarre Lermoß. Vor Kaspar Joachim von Tschusy usw., Pfleger und Landrichter der Herrschaft Ehrenberg, dann Willibald Schnöller, Gerichtsschreiber, Johannn Georg Jäger, Anwalt, und Georg Hendler als Beisitzer zu Lermoß, klagen die Biberwierer, weil die drei Höfe beim Holzen und Weiden zu weit auf deren Grund, die sog. Lange Lehn hineingeraten. Biberwier ist durch Andrä Hundertpfund, Adam Keyler, Jenewein Mayr, alle Gewalthaber, dann Josef Zobl, Gloggenwirt, Franz Dietrich Mezger, Jakob Rauth, Anton Sailler, Schmied, Paul Kerber, Sattler, Franz Walcher und Johann Pader vertreten; die Ehrwalder Höfe durch Veith Spillmann, Anton Posch, Lorenz Drexl und Benedikt Kerber. Genannte Grenze beginnt bei der Straße unterm Köllenbächle und soll durch sechs genannte Marksteine und Zäune verdeutlicht werden. In neun Punkten werden die Weiderechte für Rinder und Pferde, die Pfandbedingungen und die Sonderrechte im Biberwierer Einfang geregelt, vorbehaltlich dzt. unbekannter brieflicher Rechte. Die Einhaltung geloben obige Gewalthaber in Abwesenheit genannter unparteiischer Männer. Siegler: Kaspar Joachim von Tschusy, Landrichter
Verzeichnis aller Steuerpflichtigen mit Angabe der direkten Staas- und Landessteuern sowie der Gemeindeumlagen
Sem títuloBeleg über die Mitgliedschaft bei der Sennereigenossenschaft Pettneu
Sem títuloDorfrechnung für Häring betreffend Wetterämter und Mäusefänger. Genannte neuen Gutsbesitzer bestreiten die Kosten nach dem Steueräquivalent.