Kundmachungen/öffentliche Aushänge der Gemeine zu Gemeinderatsbeschlüssen und behördlichen Schreiben für das Jahr 1987, u.a. Bestimmungen zum Sammeln von Pilzen (zweisprachig: deutsch-italienisch), Aufruf zur Mitarbeit an der Verbesserung der Fahrpläne, Parte Alois Kathrein (ehem. Pfarrer und Ehrenbürger Flirsch);
Das Bäckerhandwerk im Gericht Ehrenberg richtet an den Pfleger Franz Karl von Rosst die dringende Bitte, dem Bans Poler zu Lech, Pfarre Aschau, seine neuerlich aufgerichtete Bäckerpfister und das Brotbacken zu untersagen. Im Rückvermerk wird dem Poler eine Strafe vom 10 Thaler angedroht, wenn er das angemaßte Bäckergewerbe nicht aufgibt. Dieser Unterlassungsbeschluß wird dem Poler vom Gerichtsdiener aus Pflach zugestellt.
Hans Streckseysen, Bürger von Hall und Pfleger der Siechen zu Hall, hat dem Silvester Mayr, Bürger und Metzger von Hall, auf 5 Jahre bestandsweise den Anger des Siechenhauses bei St. Leonha:t:d außerhalb der Stadt aber noch im Burgfrieden überlassen, wofür jährlich 6 Gulden Grundzins anfallen.;
Siegler: Silvester Mayr
Alter: 63; Wurde bei der Holzarbeit von einem triftenden Baumstamm erdrückt.
Schuldabtretung Josef Kneringer an Leopold Sonnweber in Ehrwald
Josefa Unold, Witwe Hartfuhr zu Unterhöfen (Anweiser Franz Geist), schuldet dem Schulstiftfond zu Nesselwengle ein von Helena Tauscher übernommenes Stiftgeld von 100 Gulden Der Zins von 4 % ist zu St. Georgi fällig. Das Schuldbekenntnis gelobt Unold dem Amtmann Johann Georg Zobl. Zeugen: Johann Georg Zobl von Schattwald und Christian Rief von Zöblen
Der Pfleger von Reift verordnet dem Franz Anton Ott, Anwalt der Pfarre Piechlpach, daß auf Ansuchen des Thomas Hosp auf der Lahn, daß alle Öfen, Herde und Kamine mit eisernen Ofenblechen versehen sein müssen, welche den Feuerstättenbesichtigem auszuhändigen sind. Bis Martini müssen alle Eisenöfen mit Blechen versehen sein.
Gefreiter; gefallen im Osten
Wählerliste der Gemeinde Keßen, erstellt vom Vorstand Martin Eder und Kassier Außenthaler. Es werden 311 Grundsteuerpflichtige (inklusive 41 Erwerbssteuerpflichtige) namentlich aufgelistet und mit ihrem Wohnort erfasst. Dazu kommen noch acht von der Steuer befreite Exempte wie Pfarrer Johann Klotzner, Kooperator Hausbacher, Verwalter Michael Sturm, Kontrollor Alois Jenner, Kommissär Karl Chiapponi, Zolleinnehmer Josef Sprenger, Zollamtskontrollor Josef Leo und Lehrer Johann Filzer.
Rudolf IV. bestätigt, daß die Bürger von Hall den Wein, den sie zu ihrem Eigenbedarf verwenden, zollfrei nach Hall transportieren dürfen.;
Siegler: Rudolf IV.
Die k.k. Postverwaltung schließt nach Ausscheiden des Postmeisters Hörbiger mit Johann Waldl, Metzgersohn in Wörgl, einen neuen Dienstvertrag gegen eine Kaution von 200 fl.
Getreidetabelle vom Viertl Kirchberg. Verzeichnis aller Bauern, welche Weizen, Korn, Gerste, Hafer und Türken erzeugen und wie viel davon gekauft oder verkauft wird.
Auszug aus den Kommissionsakten des Pflegers zu Innichen Josef von Tschußy, welcher im Instanzenprozeß als Amtskläger gegen die Töchter nach Johann Kurz sowie die Nebenkläger Sebastian Oberhamber und Kaspar (Andrä) Mayrginter wegen des strittigen Grundzinses appelliert. Es geht um Kornzins, Weisat, Robot und Pfennigzins auf genannten Grundstücken des Johann Kurz. Da eine gütliche Einigung von den Kontrahenten nicht angenommen wird, wird das kommissarische Urteil durch Landrichter Strobl von Toblach zur Appellation an die landesfürstliche Kommission nach Innsbruck weitergeleitet. Nach Verfahrensfragen, Regreßansprüchen kommt es zur Kammererläuterung vom 25. Mai 1751. Dem Pfleger von Toblach Jakob Strobl wird von dem o.ö. Regiment und Kammergericht wegen des strittigen Grundzinses nach Akteneinsicht am 19. April 1751 eröffnet, daß er sowohl in der Hauptsach als in einzelnen Punkten 'wohl gesprochen' habe und der Klage wegen des Steinangers dem Pfleger von Innichen nicht stattgegeborenen werde.
Paul Durnpacher, Bürger zu Lienz,verkauft seinen Egarten von anderthalb Mader jenseits der Trag (Drau), der an seinen Acker und an den öffentlichen Weg ins Aichholz sowie an des Ulreich Tischler und an des Schwagers Paul Toblacher Gereut grenzt und das Burglehen ist, dem Mathe Mach, dem Fleischer zu Lienz Siegler: Jörg von Venbach, Stadt- und Landrichter zu Lienz Zeugen: Jorg Koch, Steffan Rädl, Jorg Posch, Bürger zu Lienz
Laut Ehenbichler Gemeindeverordnung vom 18. März 1675 (vgl. Nr. 37) müssen ein einheiratender Mann an Einkaufgeld 10 Gulden und ein Frau 5 Gulden vor der Hochzeit erlegen. Wegen Erhöhung dieser Gelder in den Nachbargemeinden beschließt Echenpichl einschließlich Rieden hinter dem Homberg und Mihi am Kazenberg die Anhebung auf 15 Gulden flir den Mann, 10 Gulden für die Frau, 2 Gulden für einen Knaben und 1 Gulden 30 kr für ein Mädchen. Dieser Gemeindebeschluß wird von der Obrigkeit bestätigt und die Einhaltung von Matthias Henggi, Michael Fichnaler, Maurermeister, Nikolaus Rid, Jakob Ginther und Hans Hörbst von Echenpichl, sowie von Georg Hörbst hinterm Homberg vor dem Ehrenberger Pfleger Kaspar Joachim Tschuy bekräftigt. Zeugen der Siegelbitte. Willibald Schneller, Gerichtsschreiber, Anton und Franz Nigg Siegler: Kaspar Joachim Tschusy zu Schmidhofen, Pfleger und Landrichter der Herrschaft Ehrenberg
Gutachten der Juridischen Fakultät in Vhnsprugg wegen der strittigen Verarchung am Hechenbach zwischen den Gemeinden Holzgau und Oberschönnen als Kläger und den Gemeinden am Höchenbach, Spilstuben und Langen als Beklagte. Um das allen Gemeinden gehörige Holzgauer Feld durch eine dauerhafte Archenverbauung besser zu schützen, ist die Mithilfe aller Gemeinden notwendig, doch verweigern die Gemeinden am Hechenbach die Unterstützung an der Lechverbauung, bis ihnen die Holzgauer auch bei der Verbauung des Hechenbachs beistehen. Die Fakultät meint, daß die Holzgauer als Appellanten für die Verarchung des Hechenbachs nicht herangezogen werden sollten. Durch die ordentliche Verarchung des Hechenbachs könnte den anwachsenden Gewässern vorgebeugt werden, da deren Austritt 1762 und 1764 nur durch Nachlässigkeit entstanden sei. Es ist nicht zu vermuten, daß die Appellanten Holzgau und Oberschönnen ihre wertvollen Felder einer offensichtlichen Wassergefahr aussetzen würden.
Georg Christoph Graf von Arzt, Obiisljägermeister Erzherzog Ferdinand Karls, verleiht von Amts wegen dem Adam Khirschl, Archenmeister zu Zams, auf dessen Ansuchen vom 8 Febr. 1654 einen fünf Mannmahd großen Grund in der Oberpatscheider Au unter dem Schloß Kronburg in der Gemeinde Zams. Er grenzt im Osten an Blasius Giterl, im Süden an Georg Zobl, Erasmus Kolp, an das Gut des Klosters Stams usw., im Westen und Norden an den Innstrom. Von der zu Erbbaurecht verliehenen Au sind jährlich an die Pflegherrschaft Landeck 12 kr Grundzins und an die St. Andrä-Pfarrkirche zu Zams 6 kr Afterzins zu entrichten. Siegler: Graf Arzt
Gregor Kelsz, Bürger zu Imst, und Anna seine Frau verkaufen dem Stoffl Posch, Kirchpropst zu Imst 7 lb Berner ewige Gülte aus mehreren Gütern ('Espan') daselbst. Siegler: Gregor Kelsz Zeugen: Hans Magus zu Imst
im Grübig oder Vielalp für Nassereith;
Abhandlung nach Maria Schneider, Ingehäusin bei Matthäus Schneider, beim Grabner zu Kundl. Sie verstarb am 21. Dez. 1813 mit 78 Jahren ohne Leibeserben doch mit letztwilliger Anordnung. Das kleine Vermögen erben die drei Geschwister Matthias, Johann bzw. deren Kinder und Ruprecht, sowie die Halbgeschwister aus der zweiten Ehe der Mutter Maria Baumgartner mit Georg Kolbegger namens Maria, verehelichte Steinbacher und Ursula verwitwete Marzel,
Schneidermeisterin zu Kundl. Siegler: Johann Paul von Inama, Landrichter zu R. Zeugen: Franz Warminger, Aktuar, und Peter Gschwendner, Gerichtsausschuss
Binder Peter Nuetlpeck, Prior des Augustinerklosters zu Ratenberg und der Konvent bekunden, dass Konrad Verg, Bürger zu Ratenberg dem Kloster 33 lb Berner Gült für vier Jahrtage jeweils am Montag nach Quatember zu genannten Bedingungen gestiftet hat. Der Jahrtag soll allzeit am Sonntag davor von der offenen Kanzel verkündet werden. Am Jahrtag sind jedem Konventbruder, der die Messe liest und bei der Vigil ist, 6 kr und dem Prior- oder wer das Seelamt singt - 2 kr, dem Schaffer 2 kr usw. zu geben. Dazu sind vier Kerzen anzuzünden und ist nach Gewohnheit des Ordens ein Tuch aufzubreiten. Die zur Gült verschriebenen Urbargüter und Gründstücke werden in einem eigenen Brief beschrieben. Zur Erfüllung der StiftungsVerbindlichkeiten haftet der Orden mit all seinen Eigengütem. Weiters sind als Pönale an den Rat der Stadt Ratenberg zwei Mark Meraner Münz zu zahlen. Siegler: Priorats- und Konventsiegel
Rundschreiben wegen Abbrennens von Abfällen
Zwischen den Inhabern der Alpe Valderschein, Pfarre Perwanng, wird vor dem Richter Jakob Kleinhanns der alte Ordnungsbrief in einigen strittigen Punkten revidiert. Die Holz- und Weiderechte innerhalb genannter Grenzen sollen auf Wunsch der Nachbarn auf Christian Winkler, Hans Negele, Christian Klotz, Bartlmä Rainer, Jakob Ulseß, Adam Fridel, Hans Koch, Wolf Lechleutner, Sigmund Winkler, Paul Georg Singer und Matthäus Fridel aufgeteilt werden. Die Einhaltung dieses Teilungsvergleiches geloben Christian Winkler, dessen Bruder Sigmund Winkler und Hans Negele, sowie die Nachbarn im Preitforchach. Die Teilung erfolgte im Beisein der Inhaber und Teilgenossen Christian Klotz, Paul und Georg Singer, Wolf Lechleutner, Bartlmä Rainer, Jakob Ulseß, Christian Winkler, Jörg Meßmer und Hans Schwarz zu Elbmen, Benedikt Strele zu Perwanng und Hans Hamerer. Siegler: Jakob Kleinhanns, Richter zu Emnberg Beisitzer und Zeugen: Georg Franckh, Salzgegenschreiber, und Wolfgang Pinkl, Gerichtsschreiber, Urban Rainer, Christoph und Hans fetter, Waldmeister im Gericht Ehrenberg, Jeremias Henggi, Bürger zu Reuti
Auszug aus einem Bittschreiben des Gerichtsausschusses an den Steuereinnehmer Abraham Reinhard, welches vor dem Pfleger Jakob Thurnhueber, Richter Heinrich Sandler und Gerichtsschreiber Georg Reichart veranlaßt wurde. Wegen der vom Jahre 1638 bis 1644 ausgehändigten Ordinari- und Extraordinaristeurn per 15289 Gulden 54 kr ersucht der gesamte Ausschuß um eine entsprechende Quittung. Bezüglich der Bestätigung von 1646 müsse er sich noch gedulden, bis die Kammer die entsprechende Urkunde ausgestellt habe. Wegen der sechsmonatigen Kriegshilfssteuer könne man deren Höhe erst nach deren Fristablauf nennen. Wegen der beschwerlichen Truppeneinquartierungen konnte der Fleischpfennig noch nicht bezahlt werden, vielmehr hoffe man, daß das Gericht von dieser Steuer befreit werde. Ebenso hoffen die Gerichtsuntertanen, daß man ihnen die nächste Andräisteuer wegen Unvermögenheit und Armut erlasse. Dieses Schreiben wurde auf Bitte des Gerichtsausschusses durch die Gerichtsschreiberei dem Steuereinnehmer übermittelt.
Gerichtsanwalt Johann Georg Zobl stellt der Gemeinde Grän einen Revers aus, daß Franz Xaver Wech mit seiner Ehefrau als pfarrlicher Untertan des Drittels Ellmen im mittleren Lechtal bereits im neunten Jahr sich in der Gemeinde Grän aufhaltet. Nach Gesetzeslage ist ein ununterbrochener Aufenthalt von 12 Jahren erforderlich, um in der Gemeinde Grän als Gemeindemann aufgenommen werden zu müssen. Er will daher der Gemeinde die Befürchtung nehmen, sich als Gemeindebürger zu etablieren und versichert durch Revers, daß er auch bei mehr als zehnjährigem Aufenthalt in Grän keine Gemeinderechte beanspruchen werde, was durch den Gerichtsamtmann bestätigt wird.
Schuld- und Pfandurkunde Doppelbl.
Die o.ö. Hofkammer teilt dem Zöllner Johann Jakob Pfaundler zu Emberg mit, daß die Untertanen zu Muessau das Holz aus ihrem Eigenwald bei der Ausfuhr zu Pinswang mit 1 kr je Klafter verzollen dürfen, jedoch vom Waldmeister Johann Georg Zwerger jedesmal die Erlaubnis einholen müssen.
Mahnschreiben betr. Arbeitsaufruf in der Langau 1815, Straßenerhaltung zum Pass Thum durch Bergknappen auf Kosten der Jochberger 1822.
A/ Bl 48) Berg- und Hüttenakten 1804 - 1834, C 49 - 54) Verträge/ Protokolle über Erztransport, Grubenholz usw., D) Verkaufswert des Eisenwerkes Pillersee 1867, E) Bergbaustatistik 1801 -1815 und 1859, Hüttenstatistik: Rohund Gusseisen 1860 - 1871, Schwäbische Frischmethode 1813ff, F) Beschreibung des Schmelzprozesses in Pillersee 1800 ff, Eisenhüttenkunde um 1820, Instruktion für Lohnwagen und Tragsessel 1841, Bergbaugedingerechnung 1849, Eisenbahnbau im Lauer Unterbaustollen 1851, Vertrag über Handschlittentransport von Erz im Pietzergraben 1863, Bericht über Gebra, Foierling und Hochalpe 1868, Bergbuch über Befahrungen 1874 - 1903, chemische Analyse von Eisenerz aus Pillersee 1874, G) drei gedruckte Berichte, Zirkulare.
Vertrag zwischen Herzog Maximilian in Bayern und Erzherzog Leopold von Österreich wegen Einhebung und Erhöhung etlicher Zölle und Aufschläge. Man beruft sich auf die am 3. Mai in Füssen abgehaltene Konferenz, welche den seit 1619/20 geltenden Tiroler Wein- und Getreideaufschlag neu regelt.
Naiv-religiöses Comic mit erbaulichen Sprüchen.
Bergrichter Jakob Fuchs stellt den Lehensassen der Stadt R. und den Ratvelder Lehensassen einen Mark- und Vergleichsbrief gegen Peter Margreiter, Inhaber des Gutes Hintermauckhen, aus (vgl. oben Nr. 7). Siegler: Der Aussteller Zeugen: Hans Leimbinger, Berggerichtsschreiber, Simon Part, Bürger und Schuhmachermeister, Hans Junckholzer zu Weng bei Brixlegg
Original Pergament-Libell 16 Blatt, Siegel anhangend, zerbrochen, Archivsignatur Nr. 50
Frater Paul Glazl, Einsiedler am Wisele bringt bei Gericht vor, daß sich die gesamte Gemeinde Vendls anläßlich des Zehentverkaufs durch Franz Kolpp von Zambs und seiner Frau am 23. Feber 1738 entschlossen habe, den Zehent von dem Benefiziaten Franz Renn und den zwei Eremiten durch eine „pragmatische Losung“ an die Gemeinde Vendls abzutreten. Daher ist auch die Meßstiftung für Franz Kolp(p) von diesem Zehent zu verzinsen. Dafür bürgen die Gewalthaber von Vendls Andrä Kölle, Bildhauer, Christian Pichler, Dorfvogt, Reinhard Pult, Severin Schranz, Jakob Pult und Jakob Tenz. Frater Glazl bekräftigt dies durch eigenhändige Unterschrift und Handgelöbnis für den Benefiziaten und für seinen Mitbruder Frater Anton Wösch an Gerichtsschreiber Philipp Andrä Sterzinger. Zeugen: Ignaz Heel und Abraham Köle Siegler: Andrä Sterzinger, Pfleger zu Laudegg
Alter: 50; Bäuerin, starb nach einem Sturz von einem Felsen am Weg nach Eiberg.
Vor Landrichter Virgil Hueber in der Herrschaft Üter kommt es zwischen dem Markt Hopfgarten als Kläger und Leonhard Elbmer zu Hehenmos als Antworter zu einem gütlichen Vergleich wegen des unberechtigten Vorwurfs heimlich Schmalz außer Landes zu verkaufen.
Anlässlich des Berichtes des Bergrichters und Waldmeisters vom 13. Mai genehmigt die o.ö. Hofkammer den Untertanen in der Jochperger Kreuztracht, das überständige Windwurfholz zu verarbeiten und zu verkohlen. Zu diesem Zweck soll vom Forstüberreiter der Waldbezirk vom Schüttal der Straße nach gegen das Bürgerlehen bis zum Bürgerschlag und hinauf an die Hochplaickhen ausgezeigt werden. Von der exportierten Holzkohle ist das gebührende Stockgeld an das Waldmeisteramt zu zahlen. Keinesfalls darf der Wald gerodet, sondern es muss ein Jungwald herangezogen werden. Siegler: Bernhard Christoph von Pflaumbem, Stadt- und Landrichter, Sebastian Unterrainer, Bergrichter und Waldmeister zu Küzpichl
Anweisung der Repräsentations- und Hofkammer, dass die Müller in Kufstein zukünftig nur noch das 30. Mußmaßl zu fordern berechtigt seien.
Schreiben des Dorfmeisters Franz Matt [Math] an den Pfleger Johann Stöckl [Stöchl] von Landeck betreff Verweigerung der Abgabenleistungen mit Antwort des Pflegers.
Sin títuloMargarethe Wibmer, Ehefrau des Vin zenz auf Schweinach, vergleicht sich mit ihren drei ehelichen Brüdern Jakob, Kaspar und Ruprecht Wibmer wegen des von ihrem Vater Paul Wibmer sei. hinterlassenen Mahdstückes hinter Gruben, der Pschorz(alm) (Bsörz) genannt, in der Seinizen gelegen, welches vom Erzstift Salzburg zu Beutellehen ist. Sie verzichtet hiemit auf ihren Viertelanteil. Siegler: Kammeramtssekretsiegel Unterschrift: Kammerrat, Generaleinnehmer und Kriegszahl meister Marzellinus Khnoblach Zeugen: Paul Köll und Paul Tradtner, beide Bürger und Schmiede zu Matrei, Matthäus am Stein (Stain)