Hans Mayr vom unteren Schönberg stellt der Stadt Hall als Propst der Waldaufstiftung einen Revers über das Stift- und Baurecht des Geyerscheißgutes mit den in der Urkunde genannten Besitzungen aus, welches er von Christian Leener gekauft hat.;
Siegler:
Zeugen: Stadt Hall (großes Sekretsiegel) Erhart Leener, Wirt unterm Schönberg, Luenz Mayr von Telfes, Veit Kapferer von Telfes, Martin Mayr von Telfes
Reuersbrief (Schadlosbrief) des Anton und Mathias Munggenast auf Persyr (Parseier) in Flirsch, Zeugen sind der Gerichtsschreiber Martin Jaiss und der Schreiber Michael Schueller aus Landeck.
Sin títuloBitte der Gemeinde Ried, sie in ihrer Notlage durch den Pfleger und Richter zu Laudegg zu unterstützen.
Abrechnung der Erträge für den Kuraten in Nesselwängle. An Bargeld erhält er von der Gemeinde 128 Gulden von der Kirchenvorstehung 120 Gulden und für den Hilfspriester 11 Gulden 26 kr. Mit den Einnahmen für 195 Messen, große und kleine Stolgebühren aus dem zehnjährigen Durchschnitt, für allgemeine Gebete, an Flachsgaben und Erträgnissen der Grundstücke betragen die Einkünfte des Kuraten Glätzle über 550 Gulden Für allfällige Ertragsausfälle haftet die Gemeinde bis zu diesem Betrag, wozu sich der Gemeindevorsteher Ludwig Peintner und die Ausschußleute Andreas Abelzhauser, Johann Tauscher und Josef Schreiber verbürgen.
Bannwaldbrief für die Nachbarschaft Stanntzach. Vor dem Pfleger Burkhard Layman und Waldmeister Christoph Zeiller wird das Gehölz am Stanzacherberg mit nachfolgenden Grenzen ausgewiesen, worin auch die zu Elbmen Weiderechte für ihr Vieh besitzen. Mit Wissen der Nachbarn wird der zu Stannzach gelegene Schneggenwald, der allein Stanzach gehört, in Bann gelegt. Im Osten am Hirschbach beginnend, reicht der Wald hinauf in die Gelbe Wand bis zum Grat und über den Ruggen der Kugelwelzen nach hinab in die Ebene im Hennenwinkel und den Fußsteig hinab bis zum Hirschbach. Innerhalb dieser Grenzen ist ab sofort das Holzhauen verboten. Ausnahmen sind beim Waldmeister oder zumindest Waldhüter bewilligungspflichtig, bei sonstiger Strafe von 1 Gulden je Stamm und 12 kr je Ast. Weil die zu 8tannzach und Elbmen für Holz und Weide gegeneinander aufgerichtete Urkunden haben, sollen sie auch künftig außerhalb dieser neuen Einlagen ihre Rechte ebenso ausüben, wie die Stanzacher im Praitforchach, wo die Holzrechte ebenfalls ungeteilt sind. Wegen des verkauften Müllwaldls sollen die Stanzacher gegen jene im Praitforchach keine Ansprüche mehr haben. Den Verzicht geloben für Stannzach: Jakob und Wolfgang Lechleutner, Oswald Sprennger, Wolfgang und Hans Winckhler; für Elbmen: Hans Schwarz, Gerichtsanwalt, Jakob Lechleutner, Georg Weßle, Martin Füeg und Hans Güntherr dem Forstknecht David Schnöller. Siegler: Burkhard Laymann, Hauptmann und Pfleger zu Ernnberg
Franz Xaver Schedle, Bürger und Metzgermeister im Markt Reutte, verkauft sämtlichen Gemeindeinsassen zu Grähn drei freie und eigene Weiden oder Grasrechte in den Grähner Gemeindsehehaften unter Kat. Nr. 6711, welche er von seinem Vater Johann Schedle geerbt hatte, um 86 Gulden Den Kaufbetrag hat der Verkäufer vom Gemeindevorstand Sebastian Pflauder bar erhalten, was er hiemit quittiert. Unterschriften: Johann Georg Zobl, Gerichtsanwalt, Xaver Schedle, Metzger, Sebastian Pflauder Zeugen: Thaddäus Erdt, Unterhöfen und Michael Brechler
Baugenehmigung für Franz Schueler auf der Spilstuben zur Errichtung eines Stadels von 15 x 12 Schuh auf seiner zugekauften Wiese am Schlechterberg durch den Obristjägermeister Alexander Josef von Kinigl. Mit der Auflage, das Bauholz aus dem Eigenwald zu entnehmen, jährlich 3 kr Rekognitionszins an das Ehrenberger Forstamtsurbar zu zahlen, erteilt der Ehrenberger Pfleger Josef Jakob von Sterzinger die Verleihungsurkunde, worin die Baugenehmigung des Obristjägermeisteramtes inseriert ist.
Die o.ö. Hofkammer nimmt zum Stockgeldpauschale und dem Gutachten des Pflegers Stellung und setzt einen Betrag von 30 Gulden fest. Man geht davon aus, dass jeder Sack Kohle einen Kreuzer Stockrechtgeld abwirft. Die Kohlplätze sind genau zu überwachen. Ein Kohlhaufen soll vom Mittelpunkt bis zu den Zargen 25 Schuh messen, was 55 Fuder oder 330 Säcke Kohle beinhaltet. Ein kleinerer Kohlenhaufen von 18 Fuder ergibt 1 Gulden 48 kr Stockrecht usw.
Vor dem Brixner Kommissar Anton Felix Graf Troyer, Dekan zu Imst, und dem Pfleger Andrä Sterzinger von der Herrschaft Laudegg, dem Pfarrer Christian Witting von Wenns und dem Kuraten Franz Beyer von Arzl kommt es wegen Renovierungskosten von 900 Gulden für die Pruzer Pfarrkirche zwischen Pfarrer Thomas Pircher, Dorfvogt Anton Wolff usw. einerseits und den Kuratien Ried, Kauns, Kaunerberg, Kaunertal, Faggen und Tesens mit genannten Abgeordneten zu einem neuen Aufteilungsschlüssel, da der alte von 1667 unklar ist und die Turmreparatur von 1729 nur unter Vorbehalt bezahlt wurde. Im Vergleich einigt man sich, daß 100 Gulden sogleich bezahlt werden, wovon es die Kirchen in Kaltenbrunn, Ried, Kauns, Vendls, Tesens und St. Christina 25 Gulden trifft, und die Gemeinden Ried, Kauns Kaunerberg, Kaunertal, Tesens, Vendls (8 Gulden 30 kr) und Faggen zusammen 75 Gulden Künftig muß Prutz jeden geplanten Um- oder Neubau, auch Reparaturen oder Renovierungen zur Begutachtung bei der Obrigkeit anmelden. Ob auch Kirchenzierden, Meßgewänder und Orgelreparaturen mitzufinanzieren sind, soll ein Gutachten klären.
Vom Landgericht werden dem Schullehrer von Kirchbichl die neuen Löhne für Dienstboten, Handwerker und Taglöhner mitgeteilt. Der Taglohn für einen Knecht oder Maurer wird auf 30 kr festgesetzt, für eine Näherin mit Kost auf 4 kr. Ein Schneidermeister erhält mit Kost 9 kr, ein Geselle 8 kr, ein Taglöhner mit Kost 10 kr, ohne Kost 22 kr. Sollte jemand einen höheren Arbeitslohn erpressen, wird er mit 5 fl bestraft. Diese Verordnung ist vom Schullehrer öffentlich zu verkünden.
Jörg Kanntz, Pfleger der Herrschaft Emberg, und Simund Rotthuet, Pfleger der Herrschaft Hochenschwangaw, bekunden, daß vor vielen Jahren zwischen Underpinswang (Herrschaft Emberg) und Hochenschwangaw ein Grenzvertrag errichtet wurde, der das Gebiet am Schwarzenberg und Kitzberg betrifft und von Georg Wotsch von Zwingenberg, kaiserlicher Rat, und Hans Genwein, Richter zu Landegg, im Jahre 1515 errichtet wurde. Da die Baummarken inzwischen alle verkommen sind, werden die Grenzen gemeinschaftlich abgegangen und neu gesetzt. Die neue Steinsäule am Schwarzenberg zeigt auf der einen Seite das österr. Schild und auf der unteren Seite einen Dreiberg, worauf drei Tannen, auf der anderen Seite das Wappen der Herrschaft Hohenschwangaw, worauf ein Schwan ersichtlich ist. Weitere Grenzsteine in der Au, in der Hinteren Platte, im Hellental, am Kitzberg und in der Hanitzer Gmeb werden beschrieben. Siegler: Die Aussteller
Verpflegungsliste für Offiziere, Reiter und Fußvolk, welche unter dem Kommando des Kaspar Schoch nach Schwaz und und wieder über Tanhaimb heraus Zehrungskosten beanspruchten. Nach Gemeinden und Ortschaften werden alle Soldaten mit Name und Dienstgrad aus dem Gericht Ehrenberg aufgelistet und deren Kosten für Essen, Getränk und Wein, meist zwischen 20 und 48 kr, verbucht. Die Teilnehmer stammen aus Ober- und Unterhöfen, Khiezinge, Zöblen, Frickhen, Kliappell, Staig und Wies. Aus genannten Orten werden ca 100 Soldaten aufgelistet.
Hans Heczin (?) und seine Frau verkaufen der St. ^ Johannes- und St. Laurenzkirche zu Imst eine Gülte um 2 lb Berner. Die obere Hälfte der Urkunde fehlt. Siegler: Hans Pawr, Bürger daselbst Zeugen: Thoman Nater, Hans Häugler, Heinz Syglar, Hans Schlapfer und Hans Haller, alle Bürger zu Imst
für Galtviehgemeinschaft Lermoos, Ehrwald und Biberwier in genannten Waldungen;
Eisenbahn-Pionier im Osteinsatz; tödlich verunglückt in Karsava in Lettland
Jakob Schenach, o.ö. Regimentsrat stellt an die Stadt Vils für Schreib- und Vermittlerdienste, welche durch Herrn Federle, Hieronymus Werte und David Erdt veranlaßt wurden, eine Rechnung von 8 Gulden 6 kr.
Anton Schett, Nagelschmiedmeister von Kundl, verkauft dem Matthias Schneider beim Grabner ein Stück Baugrund auf der Kohlstatt (Kat. Nr. 314) um 68 fl. Siegler: Amtsstempel des Landrichters und Unterschrift
Streit über die Zunftmäßigkeit der Erler Nagelschmiede mit den Augsburger Schmieden. Es wird auch das Kufsteiner Handwerk aufgefordert, ein Gutachten abzugeben, ob das Erler Nagelschmiedhandwerk zunftmäßig sei. Das Augsburger Schmiedehandwerk gebe nur dann Ruhe, wenn das Schmiedehandwerk in Kufstein schriftlich bestätigt, dass es das Handwerk in Erl für zunftmäßig anerkenne.
Vom Forstamt Reutte erhält der Urbarkassier des Gerichtes Umdeck Johann Baptist Linser die Aufforderung, das Verteilungsprotokoll der Gemeinden Landeck und Zams betreffend die Ode zur Ausfertigung für den Verleihbrief des Obrist-Jägermeisteramtes binnen drei Wochen einzusenden. Im Antwortkonzept wird auf die Individualverteilimg hingewiesen, welche meist so gering ausgefallen sei, daß sie die hiefür erforderlichen Verleihungsrichtlinien kaum erfülle.
Kurat Michael Gabriel Jeger quittiert dem Benedikt Kerber, Kirchpropst, daß er für geistliche Verrichtungen, mit Ausnahme des Georg Jägerischen Jahrtages, 42 Gulden 32 kr bar empfangen habe. Dagegen wendet die Ehrenberger Gerichtsschreiberei ein, daß der ehemalige Pfleger mit Benedikt Kerber bereits 1755 das Rauchgeld und Wachsgeld, sowie für bezahlte Hostien 1755 abgerechnet habe, wie aus der Rechnung des Michael Bader sei. hervorgehe.
Die Nachbarschaft auf Zedlach klagt gegen Georg Oberruggentaller, weil er seine Ziegen zum Schaden ihrer Wiesen hüten lasse und sein Vieh, welches er beim Hinteregger- und Rüg gentaller-Gut überwintere, auf die Zedlacher Weide auftreibe und dem auf gerichteten Vertrag zuwider, auch das Kleinvieh in den Wald treibe, wo die Roß, Kühe und Rinder ihre Weide haben. Er schulde den Almhirten Kost und Lohn, vernachlässige die schuldigen Roboten, weshalb nur schwer Hirten zu bekommen seien. Es wird entschieden, daß auf die Gemein nur das in der Zedlacher Rott überwinterte Vieh aufgetrieben werden darf. Zugekauftes oder aufgenommenes Vieh darf nicht auf der Gemein weiden, bei sonstiger Strafe von 10 Gulden Gleichzeitig wird beklagter Oberruggentaller angewiesen, die gemeinen Almhirten zu entlohnen und beim Weg- und Brückenbau pflichtmäßig seine Roboten zu leisten. Neue Holzriesen sind zu unterlassen, um dem Oberruggentaller keinen Schaden zuzufügen. Die Gerichtskosten sind von beiden Parteien je zur Hälfte zu tragen. Siegler: Martin Ebenperger, Pfleger und Amtmann der Herrschaft Windischmatrei
Engelmar von Flachsperg verkauft aus Notdurft dem Andre (Mesenhofer) dem Schneider Bürger zu Lienz, und dessen Ehefrau Barbara einen halben Zehent zu Lienz jenseits der Tra (Drau) im Feld, das 'im Aychholz' genannt wird, um 42 Mark Agler, Siegler: selbst
Entscheidungsgründe betr. Brückenerhaltung
Abtretung von Pachtzinsen zu Gunsten des Kirchenbaues
Vor dem Kommissar des Augsburger Ordinariats Dr. Lukas Gech, Stadtpfarrer zu Vils, wird eine eigene Seelsorgestelle geplant und ein Vertragsentwurf errichtet. Bereits 1733 suchten Lähn und Wängle wegen weiter Entlegenheit von der Mutterkirche beim Biechlbacher Pfarrer Josef Benedikt Tauscher um einen eigenen Kaplan auf eigene Kosten an, welchem ein neues Haus mit Frühgarten errichtet wurde. Diese Kaplanei in Lähn war jedoch ohne Ordinariatsgenehmigung errichtet worden und soll hiemit ratifiziert werden. Dazu verpflichten sich Lähn und Wengle für die St.Brandoni-Filialkirche Wein, Wachs, Hostien und Paramente zusätzlich zu finanzieren, bis die Eigenmittel der Kirche ausreichen. Der Widum auf der Lähn soll für den Priester unentgeltlich bleiben. Zudem soll der Priester im Quartal 15 Gulden bar erhalten und aus der Stiftmesse des Thomas Hosp weitere 34 Gulden jährlich. Lahn verpflichtet sich zur kostenlosen Holzlieferung. Die Rechte der Mutterkirche dürfen nicht geschmälert werden. Dafür soll der Kaplan auf der Lähn an Sonn- und Feiertagen um sechs die Messe lesen und an genannten Feiertagen insgesamt 64 Stiftmessen applizieren. Weitere Verpflichtungen gegenüber der Pfarre werden genannt. Die Lähner Kaplanei soll nach dem Muster von Jungholz und Steinberg eingerichtet und auf neun Jahre approbiert werden. Zur Einhaltung dieses Vertrages unterschreiben der Bichlbacher Pfarrer Johannes Adam Schneller, Kaspar Kramer, Thomas Hosp, Martin Zoz und Franz Rimml.
Verzeichnis der Einnahmen des Gewalthabers Veit Tembel, die er von Josef Rimel und an Einkaufgeld von Moritz Eieg, Michael Nigg, Bartl Kerle, sowie an Hirtenlohn und Schulmeistergeld eingenommen hat. Größte Ausgaben sind die Andräisteuer, die Georgisteuer, der Zehent und das abgelieferte Einkaufgeld.
Salzburger Hofratsbefehl auf Anfrage des Bartlmä Wurzrainer, des Kaspar Astner und Mitlieferanten, bei einer jährlichen Schmalzlieferung von 200 Zentner, das Pfund Butterschmalz um 6 kr verkaufen zu dürfen.
Erneuerung des von Erzherzog Leopold am 15. Feber 1625 erlassenen Handwerksmandates mit Neufestsetzung der Verdienste und Arbeitslöhne für die Meister des Schuhmacherhandwerks, für die Rotlederer, für die Färber, Kirschner, Sattler, Tischler, Wagner, Maurer, Hafner, Zimmerleute und Sagmeister. Siegler: Leonhard Höffter, Pfleger und Urbarrichter zu Kizpichl, und Benedikt Thanner, Stadt- und Landrichter
Original Papier Libell und Pergament-Einband, mit aufgedrücktem Siegel,Archivsignatur Nr. 51
Verordnung wegen Fortdauer des Schützendienstes für Offiziere.
Markbrief der Rattenberger und Radfelder Lehensassen gegen Andrä Hölzl am Zimmermoosberg. Jakob Fuchs, Bergrichter und Waldmeister der Herrschaften Rattenberg und Kufstein, bezieht sich auf den Mark- und Teilbrief vom 30. Juni 1627, der nunmehr wegen abgekommener Grenzzeichen erneuert werden soll. Genannte Grenzen beginnen auf der Lindrissen beim Grafenried und sind in Buchen, Eiben, Tannen und Ahomen markiert. Siegler: Jakob Fuchs Zeugen: Hans Liembinger, Berggerichtsschreiber, Martin Pletzacher, Waldhüter
Peter Vayst von Praytenloch und seine Frau Walburg verkaufen um eine ungenannte Geldsumme ihrem Vetter und Schwager Lienhard dem Vergen, Frühmesser zu Rattenberg, ihren Erbteil am Haus zu Rattenberg, welches von ihrem Schwager Kunrad dem Vergen auf sie gekommen war. Siegler: Jörg Waldegker zu Baldenberg, Heinrich der Zerhoch,. Richter zu Rattenberg Zeugen: Mattheis Mittelndorfer, Gesell zu Urssenperg, Hans Teuffenpeck und Hans Hainei, beide Bürger zu Muespach
Maria Elisabeth Mayr geborene Wolgemueth zu Oberplanitzing (Qberplanizing) beantragt eine Vermögensaufstellung und Liquidation und bezieht sich auf den Genußvertrag vom 19, Sept. 1746 (vgl. Nr, 42) die Gerhabschaftsrechnung vom 30. September 1748 und den Bestandsvertrag mit Mayr, Purwalder und Fux. Bei der Liquidation der toten und lebenden Fahrnisse wird auf 24 Blatt ein Vermögen von 554 fl 34 kr inventarisiert welches mit dem errechneten Bestandgeld und der Restschuld ihrer Kinder eine Vermögensdifferenz ergibt. Insgesamt hat die Witwe noch über 1000 fl zu fordern, was durch die Kommission ausführlich begründet wird. Da sich alle Mobilien noch in Verwahrung der Witwe befinden, hätte sie jeden Abgang zu verantworten. Da die Kinder weit entfernt sind, kann sie nicht gegen Kostgeld auf genommen werden, ohne das Hauswesen zu vernachlässigen. Daher sollte der Austrag erfolgen und sich die Witwe um anständige Bestandübernehmer kümmern, um noch größeren Schaden zu verhindern. Siegler: Johann Florian Peisser, Pfleger zu Anras
Anläßlich der Neuanstellung des Mesners Johannes Zobl werden die Mesnergüler vom Gerichtsschreiher Elias Kolb unter Beiziehung des Gerichtsverpflichteten Pelegrin Giterl, des Zammer Dorfvogts Sigmund Kolp und Jakob Georgs samt den Genußrechten neu beschrieben. Zum Mesneramt gehören das Haus samt Stadel, Stall und zwei Frühgärten in der Mittergasse, welche von Georg Zanger! für das Mesentum gekauft wurden. Genannte Äcker hinter dem Turm, in der Pennt, zu Mauren, ob der Pruggen und die zugehörigen Mähder werden mit Grenzen beschrieben. Die Mesnereinkünfte aus Jahrtagen, Gottesdiensten bei St. Marlin, Begräbnisgeld. Taufgeld, Versehgängen, Hochzeiten, Wettcriäuten und Tagläuten werden aufgelistet. Der Mesner hat stets auf die Uhrzeil (wegen der Wasserrod) zu achten, dem Pfarrer fleißig aufzuwarten, seine Abwesenheit zu melden, das Gotteshaus zu kehren, das Ewige Ficht zu betreuen und die Kirchen- und Friedhofstüre zu verschließen. Seine Mutter Maria geborene Gapp haftet mit 1.000 Gulden Bürgschaft für die Ornate laut Inventar für Schäden und Verluste. Zeugen der Bürgschaft sind Hans Fad um und Jakob Georg. Siegler: Pfarrer Marx Tepsl von Zams und Pflegsverwalter Jakob Stock!
Der Rekurs des Franz Schenich und Konsorten betreffend des Alpbesuchs mit Schafen wird abgewiesen, da das Kleinvieh getrennt vom Hornvieh aufgetrieben werden muß. Weder durch Gewohnheit noch lt. Kataster ist ein Weiderecht für Schafe nachweisbar. Die Gemeinde Pflach wird angewiesen, ein geeignetes Alpenrevier binnen acht Tagen zu bestimmen und einen erwachsenen Hirten beizustellen.
Peter Kolpp zu Unlersaurs, Gericht Landeck, tauscht mit Be willrgung und Wissen Josef Schwaighofers, Amtmann im Thurn zu Hirschberg in Wenns (Grundherr: Johann Karl Fieger zu Hirschberg) mit seinem Prüder Michael Kolpp zu Unlersaurs das von seinem Vater Andrä Kolpp geerbte Haus samt Hofstatt, Stadel, Stall, Baum- und Frühgarien, welches im Osten an Jenebein Haider, im Süden an Johann Schmidt, im Westen an Josef Raggl und Paul Schmidt und im Norden an die Gemeine Gasse grenzt. Weiters tauscht er eine Frühmahd auf den Ängern, die Greit-Galtmahd, den Acker im Kornfeld, 1/4 Kabisgarten und 1/4 Mannmahd in Geren im Gesamtwert von 545 Gulden mit einem jährlichen Grundzins von 1 Gulden 45 kr zu Martini. Im Gegentausch erhält er von seinem Bruder ein Baurecht (Örtlichkeit unleserlich), wobei ihm ein Wertausgleich mit 200 Gulden abgegolten wird. Siegelbitte an: Amtmann Josef Schwaighofer Siegler: Johann Fieger zu Hirschberg als Grundherr Zeugen: Karl Wacker, Josef Raggl, beide zu Untersaurs Dorsalvermerk: Am 9. Feber 1727 wurde Anton Kolpp als Baumann aufgenommen
Rudolf IV. bestätigt, daß er den großen Zoll von Innsbruck und Hall von Heinrich dem Snelman zurückgelöst und der Stadt Hall für ihre Verdienste verliehen hat.;
Siegler: Rudolf IV.
Alter: 45; Starb nach einem Sturz von einem Baum.
Alter: 40; Tagelöhner, ging auf die Jagd und wurde danach vermisst. Seine Leiche wurde am 23.9.1907 im Gebirge aufgefunden. Tod durch Absturz.