Signatur
AT GemA Jochberg 7-9-62
Titel
1679 April 10 Innsbruck
Datum/Laufzeit
- 1679-04-10 (Anlage)
Erschließungsstufe
Einzelstück
Umfang und Medium
Papier Abschrift Doppelblatt ,
Archiv
Bestandsgeschichte
Abgebende Stelle
Eingrenzung und Inhalt
Die o.ö. Hofkammer nimmt zum Stockgeldpauschale und dem Gutachten des Pflegers Stellung und setzt einen Betrag von 30 Gulden fest. Man geht davon aus, dass jeder Sack Kohle einen Kreuzer Stockrechtgeld abwirft. Die Kohlplätze sind genau zu überwachen. Ein Kohlhaufen soll vom Mittelpunkt bis zu den Zargen 25 Schuh messen, was 55 Fuder oder 330 Säcke Kohle beinhaltet. Ein kleinerer Kohlenhaufen von 18 Fuder ergibt 1 Gulden 48 kr Stockrecht usw.
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Benutzungsbedingungen
Reproduktionsbedingungen
In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache
- Deutsch
Schrift in den Unterlagen
Anmerkungen zu Sprache und Schrift
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen
Findmittel
TLA-Mikrofilm: 2128 2129 2130 2131
Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen
Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien
Verwandte Verzeichnungseinheiten
Anmerkung zur Veröffentlichung
Tiroler Geschichtsquellen 43/8/53
Alternative Identifikatoren/Signaturen
EAP
Themen
Orte
Namen
Genres
Identifikator "Beschreibung"
Archivcode
Benutzte Regeln und/oder Konventionen
Status
Entwurf
Erschließungstiefe
Teilweise