Die Oberbehörde teilt dem Bergrichter von Windischmatrei aufgrund seines Berichtes vom 12. Sept. mit, daß auf seine Befürwortung der Bitte durch die gesamte Bürgerschaft Matreis, genehmigt wird, für ihren Baus- und Brennholzbedarf aus der überständigen Gantschenwaldung Holz zu nehmen. Statt des Landeggwaldes (Landwegwaldes), soll dieser dem Bergwerk gewidmete Gantschenwald bewilligt werden. Es ist der Bürgerschaft aber aufzutragen, die Taxen aufzuarbeiten und nach Hause zu tragen. Es ist aber darauf zu achten, daß weder an diesen noch an anderen Orten neuerliche Einfänge gemacht werden.
Vertragsauszug
Grundbesitzbögen und Grundparzellenprotokoll, Kodex VIOriginal Papier-Kodex, 107 Seiten beschriftet, Halbleder
Die Zunft- und Kerzenmeister des Hufschmiede-, Waffen- und Wagnerhandwerks in der kurfürstlichen Grenzstadt Schongau bestätigen, daß der von Niederhofen gebürtige Dominikus Keller, ehelicher Sohn des Josef Peter Keller und dessen Ehefrau Franziska, das Schmiedehandwerk wohl erlernt hat und allzeit ehrlich und fleißig ausgeübt hat.
Hans Wr.dmer, Bürger von Hall, bestätigt, daß er dem St. NIkolaus Gotteshaus zu Hall 30 Mark von der Zeit, als er dessen Kirchenpropst war, schuldig geblieben ist. Bis er die genannte Schuld zurückzahlen wird, räumt er dem Gotteshaus vor allen anderen Schuldnern seine jährliche Einnahme in Geld von einem Fuder Wein von Tramin, welches derzeit die Kinder des Zoter zahlen, ein. Als weitere Sicherstellung bietet er sein Haus in der Marktgasse, welches an das Haus des Heinrich des Rauchen und hinten an den Friedhof grenzt.;
Siegler:
Zeugen: Jörg der Füger, Bürger von Hall Ludweig Slazpekch, Rudolf Fuchsrnagen, Peter Sticht, Albrecht Faustner, Hans Graentner, Heinrich Newrburt, Lewtl von Lewbn, Hänsel von Hamerspach, Lantfrid von Schulles, Jörg Strobl, Geschworener des Rats zu Hall, Chunrad Honiger, Peter Fürer, Bürger von Hall
Situtationsplan des Gebietes zwischen Tösens und Ried, Bleistiftzeichnung.
Erzherzogin Claudia und Bischof Heinrich von Augspurg beziehen sich auf die 1628 erfolgte Gründung des Franziskanerklosters zu Reiti durch Erzherzog Leopold und ratifizieren einen Vergleich zwischen dem St. Anna-Gotteshaus zu Reiti und der Pfarre zu Praitenwang, um die Einkünfte aus dem Salzstadel, der St. Sebastiani-Bruderschaft und des Pfarrherm zu Praitewang neu zu regeln. Wegen der Finanzierung der Beleuchtung, des Opferweins, der Erhaltung des St. Anna-Gotteshauses und Franziskanerklosters bezieht man sich auf den Kammerbefehl vom 8. Juni 1637, welcher genannten zahlreichen Salzfaktom zu Reutti einen Salzaufschlag von 2 kr für das Peter-und Paul-Gotteshaus in Praitenwang und für das St. Anna-Gotteshaus vorschreibt. Den Franziskanern soll aus dem Klausenwald das notwendige Brennholz durch die Rodfuhrleute, welche die Salzrod in Reuti betreiben, kostenlos zugestellt werden. Siegler des
Die o.ö. Kammer teilt dem Pfleger zu Landeck Meinrad Vischer von Rosenburg mit, daß Josef Hofer das erledigte Mesneramt zu Zams erhalten soll, da keine begriin dete Ursache dagegen spreche, auch wenn der Pfarrer dagegen sein sollte. Hofer besitzt die Tauglichkeit zum Mesneramt, kann eine ausreichende Kaution erbringen und bietet an, auf eigene Spesen einen Organisten zu halten. Sollte sich der dortige Pfarrer weiterhin weigern, obwohl ihm dessen Aufnahme ohnedies nicht zustehe, so ist der Mesner Josef Hofer trotzdem aufzunehmen. Der Pfarrer solle sich mit seinen Einwendungen hieher wenden.
Das Bezirksamt Landeck lehnt das Ansuchen der Zündholzfabrikamen Josef Darthe, Heinrich Huber und Karl Gabi im Haus des Bezirksarztes Josef Huber in Angedair aus feuerpolizeilichen Gründen, wegen Einspruch der Anrainer, wegen Geruchsund Lärmbelästigung und wegen der angrenzenden Holzbauten ab. Auch der Rekurs an die Statthalterei wird am 19. Oktober wegen Feuersgefahr, mangelhaften Bauzustandes der bisherigen Heiz- und Kaminanlagen, ungeeigneter Verbesserungsvorschläge und nachgewiesener Fahrlässigkeit abgelehnt, da bereits die bestehende Zündholzfabrik ungenügend feuersicher ist und wegen ihrer Lage für die vielen Holzbauten in Landeck eine Gefahr bedeutet.
Alter: 54; Metzgermeister. Hat sich amtlich als irrsinnig erklären lassen! Tod durch Erhängen.
Anordnung des fürstbischöflichen Ordinariats Brixen über die Vereidigung der Gemeindevorstehung, bestehend aus Bürgermeister und 2 Gemeinderäten; u.a. dass sie in der Kirche und in die Hand des Seelsorgers geschehen solle. Signiert von Präsens Joseph von Bohuslaw und Sekretär Kaspar Rauter.
UntitledVoranschlag über die Verarchung des Kirchenbachls in Jochberg, die Verlegung einer Brunnenleitung und Errichtung eines Schusstennens aus Holz mit Skizze und Stellungnahmen wegen strittiger Finanzierung.
Friedrich Schäffler, Bürger zu Ratemberg, und seine Frau Anna verkaufen dem Konrad Landtsydler und dessen Frau Margreth ihr eigenes Haus an der neuen Zeile, welches an Christian Reyssensackhs Häuser und mit dem Gärtlein hinten an die Ringmauer grenzt. Davon sind jährlich ein lb Berner Oblatzins an die Virgiliuskirche, zwei lb an die dortige Bruderschaft und zwei lb an das Spital zu Ratemberg zwischen Michaeli und Martini zu zinsen. Siegler: Hans Münchawer, Pfleger zu Ratemberg Zeugen: Ulrich Wyser, Jörg Nawleichschedl, Ulrich Gratt, Christian Lueff und Heinrich Mosser, alle Bürger zu Ratemberg
Andrä Mayr, Bürger zu Imst, als Gerhab der Anna Magis, Witwe des verstorbenen Andrä Totl, verkauft dem Hans Schmidl, Bürger daselbst als Spitalmeister 1 1b Berner Gelds Grundzins von ihrem Landacker am Kabisweg zu Imst. Siegler: Christoph Hörburger, Pfleger Zeugen: Hans Kolli, Bürgermeister Hans Hueber, Valtin Nagl und Hans Jäger jun., alle Bürger zu Imst
Vergleich zwischen Stadt- und Landgericht Kizpichl wegen der erlittenen Unkosten anlässlich des Durchmarsches der königl. polnischen und herzoglich lothringischen Soldaten. Dafür soll die Stadt den Viertlem einen Ausgleich von 50 Gulden bezahlen vorbehaltlich späterer Wachtkosten. Siegler: Franz Ruedorffer, Bürgermeister
Josef Mäscher und seine Ehegattin Maria geborene Aussersdorfer Witwe des Josef Baldauf, zu Asch, vereinigen ihre Güter. Laut Verlassenschaft und Kaufkontrakt hat diese das Witwengut am 2. Juni 1780 erworben, wofür ihr Ehegatte eine Aufzahlung von 650 Gulden zu leisten hat. Stiefvater Michl Angerer und Mutter Gertraud Sulzenbacher akontieren 800 Gulden Heiratsgut für Maria Aussersdorfer. Für die beim Kauf entnommenen Fahrnisse vergüten sie ihr 340 Gulden Für die Schulden haben die Eheleute anteilmäßig die Zinsen zu tragen. Sollte Maria Aussersdorfer vorzeitig sterben, bevor ein Kind das 25. Lebensjahr erreicht hat, muß ihr Ehemann alle Verpflichtungen übernehmen. Siegler: Johann Christoph Hofstetter, Pfleger zu Anras
Christan Mair zu Drisstach, Gerhab der Kinder des verstorbenen Bruders Ulreich und Christina, Schwester des Mair und Ehefrau des Thomas Mawrer zu Drisstach verkaufen eine Hube, Erbteil der Kinder des Ulreich und der Christina, genannt Kcholnigk am Gaimperg gelegen, die Lorenntcz Räder baut und freies Eigen ist, dem Jorg Leidenfrost, Bürger zu Lienz Die Hube ist ein ehemaliges Lehen der von Flachsperg, die jedoch von Hanns Flachsperg frei gegeben wurde. Siegler: Junkcher Anndre von Hochenwurg, Hauptmann zu Lienz Zeugen: Jorg Pewrbegkch, Hanns Horn, Wolfgang Kempper, alle drei Bürger zu Lienz
Befehlsabschrift der o.ö.Regierung zu Ynsprugg, daß künftig die Ausfuhr von Schmalz, Butter, Klein- und Großvieh für jedermann verboten ist, bei sonstigem Verlust aller Privilegien und Freiheiten.
Vikar Johann Nepomuk Haas ruft zur einer Haussammlung für eine Frühmesse durch Johann Vointspacher auf.
Sammelposition: Steueraufstellung Andrä Fellers für das Viertel Niederndorf, Steuerrestvorschreibung, Meldepflicht für ehemalige österr. Soldaten.
Das Kreisamt Schwaz stellt fest, dass um das Verbot der Totenmähler zu umgehen, diese gestiftet werden und unter der Bezeichnung 'Jahrestage' jährlich wiederholt werden.
Veit Huber, Johann Empacher, Elias Schnallrieder, Johann Thumer, Simon Margreiter und Johann Sulzenbacher beantragen namens der Nachbarschaft Liesfelden die Protokollierung des gütlichen Einverständnisses mit dem Wasenmeister Johann Peermoser. In sieben Punkten werden die Rechte und Pflichten des Abdeckers festgelegt. Siegler: Johann Franz Kolb, Stadt- und Landrichter zu Rattenberg
Kurat Franz Peter Endter von Fendis, Franz Christian Köle, Engelbert Schlecher, Gerichtsverpflichteter und seine Frau Katharina geborene Kirscher errichten eine Stiftung von 1300 Gulden wovon 1000 Gulden für 20 Messen, 200 Gulden für die Fastnachtandacht und 100 Gulden zur Erhaltung einer gelehrten Hebamme zu widmen sind. Dieser Betrag soll zum Kauf des Zehents verwendet werden und ist der Gemeinde bar übergeben worden, damit der Gerichtsverpflichtete Engelbert Schlecher und der Dorfvogt Matthias Schranz sowie Josef Schranz, Kassian Schranz und der Zehentverwalter Martin Denz sich hypothekarisch verpflichten, mittels Gemeindebeschluß diese Stiftung zu erfüllen. Zur Einhaltung verpflichten sich durch Handgelöbnis obgenannte Bevollmächtigten. Nachträge von 1786 zu weiteren Stiftungen durch Schustermeister Thomas Richle für 60 Gulden durch Josef Schlecher für 50 Gulden und von 1789 durch die Geschwister Schranz über 216 Gulden
Der verstorbene Hans Hörmann, landesfürstlicher Diener, Hofhandelsmann und Bürger von Hall, hat in seinem Testament vom 2. Jul' 1639 für fromme Stiftungen bei der Nikolauskirche 1000 Gulden gestiftet, wofür an seinem Todestag jeweils drei Messen und an den Quatembern ebenfalls je drei Messen gelesen werden sollen.
Siegler: bischöfliches Vikariat Brixen; Stefan Gifel, Stadt pfarrer von Hall; Stadt Hall
Alter: 25; Salzbergarbeiter, wurde beim Einsturz eines Stollens von den Gesteinen erschlagen. Begraben in seiner Heimatgemeinde Thaur.
Alter: 2; Kind einer Dienstmagd.
Alter: 44; Maurer aus Kappl. Tod durch Erhängen.
Alter: 76; Stadtarbeiter. Stürzte sich in der Nähe der Karwendelbrücke in den Inn. Leiche wurde in Mühlau von Faltbootfahrern geborgen. Stammte aus Hötting.
Alter: 16; Student Richard Krabb kam von der Jagd nach Hause und begegnete in Graf bei Grins dem Wirtssohn Lenz. Aus unbekannter Ursache löste sich ein Schuss und eine Schrotladung traf das Opfer in die Brust.
Alter: 16; Architektursohn aus München. Setzte sich auf einen Baumstamm. Rutschte von dem ab und stürzte in den See. Ging unter und konnte erst zu spät geborgen werden.
Alter: 24; Sohn eines Gastwirtes. Tod durch Erschießen.
Alter: 41; Sprang in den Inn, nachdem er am Ufer seine Kleider abgelegt hatte. Verlor kurz vorher seinen Arbeitsplatz. Seine Leiche wurde am 23.8. bei Kufstein aus dem Fluss geborgen.
Alter: 23; Hilfsarbeiter aus Imst. Sollte Leitungsmasten auswechseln. Stieg dazu auf die Masten hinauf und entfernte die Haken. Beim Abstieg brach ein Mast und das Opfer stürzte 4m auf den Boden. Mastenteil fiel nach und verletzte ihn zusätzlich. Starb noch am gleichen Tag. Stammte aus Jerzens.
Alter: 45; Vorerst unbekannter Mann hatte sich im Wald erhängt. Identifiziert als Maschinenschlosser aus Wörgl. Daten in
Alter: 78; Goss Brennspiritus über Holzscheite, um schneller zu Feuer zu kommen. Restglut dürfte aber noch vorhanden gewesen sein, sodass eine Stichflamme die Kleider des Opfers erfasste. Trotz schneller Hilfe starb die Frau einige Stunden später im Spital.
Der verstorbene Mattheus Wagner, Handelsmann und Bürger von Hall, hat in seinem Testament vom 15. April 1628 für fromme Stiftungen bei der Nikolauskirche in Hall 1900 Gulden gestiftet, wofür jährlich 15 Messen zu lesen sind. 1636 hat sein Bruder Georg Wagner, Bürgermeister von Hall, 260 Gulden für zwei Messen gestiftet.
Siegler:
Alter: 42; Geistig verwirrt, Tod durch Erhängen.
Alter: 38; In der Nacht geriet eine Gruppe von Männern in Streit. Bei einer Rauferei wurde der Kaminkehrergehilfe von dem Knecht Josef Mark (45 Jahre) aus Fließ durch einen Messerstich tödlich verletzt. Schwurgerichtsverhandlung in Allgemeiner Tiroler Anzeiger 20.9.26, 8: Kindl galt ebenfalls als gewalttätig, daher mildes Urteil: 5 Monate strenger Arrest.
Alter: 69; Tourist aus Berlin. Stürzte beim Abstieg vom Fellhorn ab und verletzte sich tödlich.
Alter: 23; Knecht in Innerberg. Wurde von einem kollernden Stein erschlagen.