Erzherzog Ferdinand (I), Graf zu Tirol und Gubernator der oberösterreichischen Lande, bekundet, daß die Leute zu Sill Dian vor ihm erschienen sind. Sie berufen sich darauf, daß sie von Leonhard von Görz mit einem Jahr- und Wochenmarkt sowie weiteren Privilegien versehen wurden, welche ihnen von Kaiser Maximilian konfirmiert wurden. Die Marktverleihungsurkunde Leonhards von Görz ist wörtlich inseriert und wird hiemit neuerlich konfirmiert. Siegler: Erzherzog Ferdinand
Zwischen den Nachbarschaften Tristach und Amlach kommt es nach gescheiterter gütlicher Einigung zum Gerichtsabschied. Landrichter Jos Tausch, genannt Aichele, entscheidet auf Anrufen von Tristach wegen der Ochsenalm in Stein gegen Amlach, weil die Amlacher mit ihrem Kleinvieh in Unterrabvelnigeck überfahren. Erst seit zwei Jahren würden die Hirten Amlachs die Weide überschreiten. Da die Grenze zwischen der Schwarzen Wand hinauf zur Grauen Wand im Rabvelnigeck bis zum gelben Wandfleck von den Amlachern abgelehnt wird, entscheidet der Lienzer Richter, daß der alte Vertrag des Hans Mulstetter vom 4. Juni 1554 (vgl. Nr. 402) sinngemäß zu gelten habe. Siegler: Jos Tausch, Richter zu Lienz Beisitzer: Josef Kranz, Hans Perger, beide Bürger zu Lienz und Sebastian Taller
Gernemderatsprotokolle
Jakob Gaerucz, Jäger, und Chlewy Raderer, derzeit Forstmeister im oberen und unteren Inntal, beziehen sich auf den Verleihbrief Herzog Friedrichs, selig, und auch auf jenen vom röm. König Friedrich (III.), Herzog zu Österreich, Graf zu Tirol, als Vogt Herzog Sigmunds, und verleihen auf Bitte des Dorfmeisters und der Nachbarschaft im Dorf Zams auf deren Begehren die Rekultivierung auf den 'Oberreiten'. Die zu rodende Au grenzt halb an das Feld beim Dorf und halb an den gemeinen Innrunst, im Westen an die Landstraße, die über die Landbrücke geht. Die Au gehörte zum Feld, wurde aber durch Wassergewalt verschüttet und ist zugewachsen. Zams begehrt, die Au zu roden, einzufangen, da sie nicht als Forst oder Freiung gilt. Nach Besichtigung genehmigen die Forstmeister die Rodung der Au, um sie zu verbessern und als Feld zu nutzen. Siegler: Thomas Schenckh auf Angedair Zeugen: Meister Heinrich Palierer von Imst (Vmbst), Hans Chiirsner von Imst und Hans Wischauff von Fließ
Georg Perchtold, Sohn des Paulus Perchtold im Prannt, Pfarre Perwanng, verkauft als Vormund für die minderjährigen sechs ehelichen Kinder des Ruprecht Perchtolt und dessen Frau Ursula geborene Sprennger das Muttergut seiner Mündel an Bartlmä Perchtoldt. Der zu verkaufende Acker in der Leiten stammt von Peter Klotz und grenzt, im Osten an Hans Perchtolt, im Süden an Georg Perchtolt sen., im Westen an die Gemein und im Norden an Hans Schwarz und Jonas Perwannger. Der Kaufpreis beträgt 108 Gulden drei Vierer Steuer gegen Imst und einen Kreuzer Zehent an den Pfarrer zu Perwanng. Der Acker ist frei und eigen. Siegler: Hans Zehentner, Richter der Herrschaft Emnberg Siegelbitte an: Jakob Strele, Gerichtsanwalt der Pfarre Perwanng 2 /Berwang Zeugen: Georg Rimmel, Hans Schwarz und Peter Klotz, alle drei von Perwanng
Gemeindebeschluß und Ordnung des Dorfes Elbmen und Klimb im unteren Lechtal anläßlich der Wasserschäden an Gütern und Häusern durch den Lech, um den Archenbau besser zu organisieren. Vor dem Anwalt Georg Loeß be schließen die Gemeindeabgeordneten folgende Maßnahmen: Jeder behauste Nachbar ist zur Erhaltung der Arche selbst oder durch einen Vertreter bei sonstiger Strafe von 15 kr verpflichtet. Das Dorf Klimb ist dazu nicht verpflichtet. Um Georgi sind die Zäune zu reparieren. Kühe, Rösser und Galtvieh sind mit Pfandgeld zu belegen, wenn sie auf Feldern angetroffen werden. Wer vorzeitig Vieh auf die Stablalpe auftreibt, muß 1 lb Schmalz an das Drei-Königs-Gotteshaus abliefern. Unerlaubtes Mähen, Rupfen und Lauben wird mit 15 kr belegt. Gemeindearbeiten werden durch einen Glockenstreich angekündigt, wer nicht kommt, muß 6 kr zahlen. Wird nach dem Mai noch Galtvieh unterhalb des Daisertales angetroffen, sind je Stück 2 kr zu büßen. Rösser auf der Stallweide werden mit 6 kr belegt. Weitere Punkte betreffen die Kaminbesichtigung gegen Feuergefahr, die Errichtung von Häusern oder Feuerstätten, Einheirat und Zuzug Fremder, das Stallvieh, die Einhaltung dieser 14 Punkte und das Gelöbnis genannter Elbmer und Klimber. Siegler: Johann Gaudenz Freiherr von Rost, Pfleger zu Ehrenberg Zeugen: Franz Karl Loes, Hößelger, Jakob Loes, Untergiblen
Nachdem David Hag(en) vor 6 Jahren von der Nachbarschaft Heiterwang der Wald am Tauren See im Gericht Ehrenberg um 6000 Gulden unter der Bedingung, denselben nach 40 Jahren abzuholzen, verkauft wurde, und er inzwischen dafür 3450 Gulden samt 100 Gulden Leitkaufbar bezahlte, ging dieser Wald nach dem Tode des David Hag(en) auf dessen Sohn Rudolf Hag(en) über. Dieser schuldet noch 2750 Gulden wovon er 1050 Gulden bar erlegt und den Rest von 1700 Gulden in zwei Fristen, samt 120 ft Zinsen zu zahlen hat. Rudolf Hag(en) machte sich erbötig, das ausständige Geld unter einmal zu bezahlen. Unter Burckhardt Layman von und zu Eiebenau, Pfleger der Festung und Herrschaft Ehrenberg wurde am 16.7.1603 vereinbart, daß Rudolf Hag(en) der Nachbarschaft Heiterwang 1820 Gulden bar zu erlegen hat, welchen Empfang die Nachbarschaft Heiterwang bestätigt. Der Wald ist vom 16. 7. 1603 an in 40 Jahren abzuholzen. Siegler: Burckhardt Laymann etc., Pfleger zu Ehrenberg Zeugen: Balthauser Gügel, Fischer und Seehüter zu Heiterwang, Matthäus Seiz, Postverwalter, Jeremais Maldaner, Oswald Raminger und Friedrich Werner, alle zu Heiterwang
Uriel Albl, Forstüberreiter zu Reiti, erteilt dem Forstknecht und Waldhüter Peter Singer den Auftrag, der Gemeinde Stockach im Lechtal für ihre unentbehrlichen und notwendigen Archengebäude aus dem Gemeinwald am Schenerberg das notwendige Pfötschenholz auszuzeigen. Das große Archenholz sollen sie von dort nehmen, wo es seit alters her geschehen ist.
Bürgermeister Jakob Lochbichler erstellt eine Matrikel der Gemeindebürger von Jungholz, welche lt. Gemeindegesetz vom 17. März 1849 eine direkte Steuer bezahlen. Es werden insgesamt 89 Personen namentlich erfaßt und ihr Beruf, ihr ständiger Wohnort, ihr Geburtstag, ihr Geburtsort, ihr Bürgerrecht und die jährliche Steuerleistung an Gemeindesteuer, Erwerbssteuer und/oder EinkommensSteuer angegeben. Unter derselben Wohnadresse werden weitere Steuerpflichtige erfaßt und bis 1885 alle Veränderungen, auch Sterbedatum evident gehalten.
Das Inventar enthält 96 signierte Stücke ge gliedert nach Gemeindegerechtigkeiten und Prozeßbriefen (35 Stück), Urkunden des 17. und 18. Jahrhunderts (Nr. 36-74), Kirchen-, Widum- und Spitalsschriften (62-74), verschiedene jüngere Schriften (7596) und mehrere unsignierte Archivalien. Sie alle wurden 1818 zu Päckchen gebunden, damit nicht 'die alte Unordnung und Verwirrung' wieder eintrete. Auf Verlangen der Vorstehung wurden sie 1818 in das sichere Widum-Archiv hinterlegt. Ehemals wurden sie in 2 Kisten aufbewahrt, wovon die größere beim Marschdeputierten Roman Kramer, die kleinere beim Gemeindevorsteher Alois Pedross hinterlegt waren. Diese Kisten hatten 3 Schlösser, wovon ein Schlüssel bei der Gerichtsobrigkeit, einer beim Dorfvogt und einer beim Kassier verbleiben hätte sollen. Unter dem Richter Franz Senn waren die zwei Kisten immer im Gerichtshaus, ebenso die drei Schüssel. Die Kisten dürften oft offengestanden sein, da einige Schriften von Mäusen angefressen wurden. Viele wichtige Stücke gingen laut Kurat bei 'so fahrlässiger Aufbewahrung' verloren.
Andre Küssenpfennig, Kirch herr zu Prutz, vergleicht sich mit seinen Pfarrleuten zu Ried wegen des (Üpfer-)Stockes an der Landstraße, von dessen Ertrag er irrtümlich ein Drittel beanspruchte. Nach Aussage der Rieder gehört aber der Stock dem Mesner der St. Leonhardskirche bzw. dem Widumgut, laut Aussage der Urbarbücher. Ein Schiedsgericht, bestehend aus dem Brixner Bischof Ulrich, dem Pfleger von Laudegg, Junker Hans Wilhelm von Mülein genannt Durchsäs, dem Kirchherrn zu Nanders, Paul Weyss, und dem Richter von Laudegg, Matthias Höchiiber, entscheidet zugunsten der Rieder. Siegler: Der Aussteller
Seelsorgsstiftung
Standesliste der Bergarbeiter vom 5. Mai 1809, Protokollabschrift der landschaftlichen Schutzdeputation vom 22. April 1809, Protokollauszug über Landesverteidigungsmaßnahmen vom 20. April 1809, Vergütungen für Raub- und Brandschäden, Standesliste der zweiten Schwazer Landwehrkompanie, Mannschaftsliste von Hauptmann Reischers Kompanie, Dislokationsliste der Landsturmkompanie Kitzbühel vom 4. Dez. 1800.
Spitalsrechnung über das Armenspital der Schranne Ebbs vom 1. Nov. 1834 bis 31. Okt. 1835 unter der Verwaltung des Johann Baumgartner zu Hazenstött. Die verliehenen Kapitalien an 31 Darlehensnehmer behagen 4925 fl 26 kr. Teilweise reichen die Darlehen bis 1803 zurück. Die Rechnung wird in Anwesenheit der Gemeindevorsteher Martin Gast, Johann Hochmuth, Georg Hilzensauer, Johann Greiderer, Johann Schwaighofer und Thomas Karrer adjustiert und vor dem Gerichtsadjunkten, dem Pfarrer Georg Harasser und dem Ausschuss Christian Buchauer durchgegangen.
Christoph Heisenjeckhl zu Venndls verkauft dem Frühmeßbenefizium aus seinem Gehöft auf Platenrain zu Venndls, welches an Hans Tristramb, Michael Sturmb und Maria Heisenjeckhls Güter grenzt, eine ewige Gült von 1 Gulden 18 kr zu einem Kaufpreis von 26 Gulden Die Gült ist jährlich um St. Galli fällig und kann zu Lichtmeß gekündigt werden. Siegler: Karl Baldauf zu Kaunsegg, Pflegsverwalter und Richter der Herrschaft Laudegg Zeugen: Christian Zanngerl, Hans und Peter Keller, alle drei zu Venndls RV: Hans Erhärt als jetziger Inhaber
Alter: 60; Wurden ertrunken im Dorfbach aufgefunden.
Die Untertanen des Montafon einerseits und die Gemeinden Steinsberg und Guarda von Unterengadin anderseits vergleichen sich wegen der 'gemeinen Besclmiizung' auf der Alpe Vermont, weiche den Engadiner Gemeinden gehört. Von Seiten Österreichs werden Benno Graf Brandis. Erbkämmerer und Geheimer Rat, Johann Valentin Schmidt von Valenstein, o,ö. Regimentsvizekanzler und Johann Jakob Arparell nominiert und von den gemeinen Drei Bünden Obristleutnant Ambrosi Planta von Wildenberg, alter Landrichter zu Mal ans, Hhmptmann Georg Viezel, alter Landmann zu Zuoz, sowie Peter Titsch und Hans Verseil als Bevollmächtigte des Tales Montafon, sowie genannte Vertreter des Vcltlins und des Steinsberger Gerichts. Die Kommission einigt sich, daß die Engadiner Gemeinden den Montafonern für die gemeine Beschmtzung und Besteuerung einen einmaligen Betrag von 200 Gulden bar bezahlen soll, vorbehaltlich des Zukaufs weiterer österr. Alpen. Den Engadinern ist der Durchtrieb des Viehs auf der Landstraße zu gestatten. Siegler: Brandts, Valenstein, Arparell, Planta und Viezel
Die Nachbarschaft Iselsberg (Ißlsperg) vergleicht sich mit der Nachbarschaft Untergöriach wegen eines zu errichtenden Almzauns. Künftig sollen beide Nachbarschaften den Zaun gemeinsam entlang der Markung auf Collein, von dem Gainig-.Egg, den Roßboden hinein bis auf den Riedenbach und hinauf an Lerchnes Einfang zäunen und erhalten . Sollte ein Nachbar auf Geheiß des jeweiligen Rottmanns nicht zäunen wollen, muß er 3 Gulden Strafe bezahlen. Zur Einhaltung dieses Vergleichs verpflichten sich von Iselsberg Blasi Lercher, Matthäus Härbarth, Josef Unterpichler, Simon Oberpichler, Valentin Unterstainer, Matthäus Grueber, Valentin Oberstainer, Christian Wollnig, Matthäus Stroganz, Ruprecht Gumbpitsch, Hans Khüechofer, Georg Lercher, Andra Plautsch und Gregor Mietsching; von Untergöriach Valentin Weingartner, Michael Nußpamber, Augustin Mayr, Bartlmä Tschullnig, Jakob Panndorfer, Andrä Nußpamber, Sebastian Schlaitner und Stefan TschelXnig. Siegler: Johann Sterzinger von Sigmundsried, Landrichter der Herr schaft Lienz Zeugen: Johannn Balthasar Archer und Lorenz Anton Koller, beide Schreiber
Vor Michael Hofer, Richter der Herrschaft Ehrenberg, Waldmeister Johann Zwerger, Forstüberreiter Martin Zwerger, den Beisitzern Martin Meßmer und Georg Niggl sowie dem Gerichtsschreiber Johann Keller werden die Marken der Wiesmähder in dem Pflacher und Pinswanger Seiling für genannte Inhaber neu ausgesteckt. Die Grenze von Matthias Schweiggis Greit beginnt im Gilltal, berührt den Weg des Veit Gschwender und Josef Murr. Weitere Mahdinhaber sind: Johann Geisenhof, Ferdinand Zeiler, Anna Storf, Alois Singer, Franz Fuchs, Georg Ruep, Klara Schweigel, Johann Singer und Franz Josef Drexl, Mang Meister und Josef Strigl mit genannten Grenzen. Weitere Inhaber sind Wwe. Anna Dreer, Franz Anton Schönnich, Franz Wötzer, Wwe. Elisabeth Zobl, Matthias Peintner, Matthias Schweigl, Johann Schaal, Franz Zobl, Franz Josef Wächter, Josefa Gritsch, Maria Anna Wötzer, Eugen Pohlers Sohn, Benedikt Trentini, Franz Schierey, Anton und Georg Rupp, Josef Tiefenbrunn, Alois Singer, Martin Strigl und Klara Schweigl vulgo Stofeis.
Alexius, Abt des Prämonstratenserstiftes Wilten beurkundet am 3. März 1487 auf Bitte des Kaspar Ruepp, Gewalthaber aller Inwohner und Insassen des Marktes Imst (Umbst) ein von Simon, Abt des Benediktinerordens zu Ettal vom 24. Juli 1458 auf Bitte des Ulrich von Freundsberg verfaßtes Transsumt der nachfolgend verzeichnten von tirolischen Landesfürsten der Tiroler Landschaft erteilten Privilegien und zwar:
1342 Jän. 28: durch Kaiser Ludwig für sich und seinen Sohn Markgraf Ludwig von Brandenburg;
1343 März 6, Rattenberg: von Kaiser Ludwig auf Bitte Ekharts von Villanders; 1352 Jän. 9, Meran: von Markgraf Ludwig von Brandenburg (Bauleut etc. Ordnung);
1406 Feber 24, Innsbruck: von den Herzogen Leopold und Friedrich;
1415 Juli 10, Innsbruck: von Herzog Ernst
1417 Jän. 28, Brixen: von Herzog Friedrich;
1419 Feber 22, Wien: von Herzog Albrecht IV.
1439 April 12, Innsbruck: von Herzog Friedrich IV.
1439 Aug. 3, Hall: von Herzog Friedrich IV.
1456 Dez. 29, Innsbruck: von Herzog Sigmund
1446 April 2, Wien: von König Friedrich
1451 Aug. 17, Innsbruck: von Herzog Sigmund (alle Originale im Landschaftlichen Archiv)
Siegler: Stiftssiegel von Wilten
Zinsverschreibung des Herrn Johann Ulrich Schachtier von Johann Schwerzier vom Rotenberg, Gericht Sulzberg von 1000 Gulden Kapital. Schwerzier, in der Herrschaft Bregenz, wohnhaft, bekundet, daß er der Witwe des Johann Ulrich Schachtier 1000 Gulden Kapital um eine Gülte von 50 Gulden von seinem aus sieben Winterfuhren bestehenden Gut am Rotenberg verschrieben hat. Siegler: Johann Georg Nagel, Amtmann des Gerichtes Sulzberg, Tilgungsund Abtretungsvermerk vom 23. Nov. 1839
Zwischen Saurs und ge nannten Anrainern kommt es vor dem Landecker Richter Thomas Schweizger und den Zamser Geschworenen Hans Musch, Ulrich Kolp und Matthias Zobl wegen der Verarchung des Inns zu einem Vergleich. Die von Schönwies sollen zu oberst ihrer Güter wo es nötig ist, den Inn bis an Georg Götschs und Joes Perchtolds Güter verarchen bis an die Gemein, wo das neue Kirchl steht. Die Häuser ober dem Weg gegen den Berg haben nur die Hälfte zur Verarchung beizmragen. Zuerst sollen die Archen beim fallenden Bach dem Gestöß nach zwischen Georg Spengler und Jörg Götsch ob dem neuen Kirchl verarcht werden. Weitere Arcbengienzen und Verpflichtungen werden genannt. Jeder Nachbar zu Saurs muß die Einhaltung dieses Archenspruchs bei sonstiger Strafe geloben. Die Verlesung des Spruchs haben vernommen: Adam Reheis, Dorfvogt zu Saurs, Ulrich Wasser, Jörg Spengler, Joes Pertholdt, Hans Salzmair, Ulrich Umbrein, Hans Hölting, Peter Vitsch, Stoffl Gebhardt, Felix Pertli, Ehrard Vitsch, Paul Sturinb, Hans Weigeli, Christian Puecher, Peter Enlehger, Valentin Perchtoldt, Augustin Geiger sen., Hans Pertli und Sohn Christian, Peter Spiner, Hans Eztaller, tiastian Wezl, Heiß Schncble, Jorg Wezl, Stoffl Gantner und Sohn Haus, Stefan Geiger, Hans Duly, Hans Räggli jun., Hans Pamgartner. kleinlich Schrenckh und Konrad Pregizer. Siegler: Thomas Schweizger, Richter zu Landeck Zeugen: obgenannte Vereiner und Sprecher aus Zams
Einberufung auf Veranlassung des Landgerichtes Ischgl zu einer Konkurrenzverhandlung wegen HerrStellung und Erhaltung des Paznauner Talweges, wobei man sich auf den alten Vertrag der Zweidrittel-Gerichtsgemeinden beruft. Die Gemeinden haben gemeinschaftlich nach dem Steuerfuß dir Wege und Brücken mit den Gemeinden See, Ischgl und Galtür zu erhalten. Die Konkurrenzbeträge für die Erhaltung des Paznauner Talweges werden festgelegt. Der Unionsvertrag vom 24. Feber 1792 für die Zweidrittelgerichtsgemeinden ist aufgelöst. Für die Wiesberger Brücke seien die Paznauner Gemeinden nicht konkurrenzpflichtig. Da 1824 das Zweidrittelgericht aufgehoben wurde, fühlte sich niemand für den äußeren Teil des Paznauner Talweges zuständig. Nach Rekurs entschied die Hofkanzlei am 26. November 1835: Die Gemeinde Grins habe den Weg vom Steighaus auf 155 Klafter alleine zu erhalten und Strengen den Rest bis zur Wiesberger Brücke und die halbe Brücke. In diese Wegstrecke von 1839 Klafter hat die Gemeinde Käppi 1/3 der Kosten und Strengen 2/3 zu tragen.
Jeronimus Sveytz, Stadtamtmann zu Vils, Klemens Knoll, Baltus Baldus, beide Bürgermeister, Jakob Satler, Heinrich Schongar, Thomas Kolar und Jörg Holl verleihen ihrem Mitbürger Kaspar Boss die Hofstatt hinter dem Güllstein bei der Ringmauer, wo eine Brücke aufgemacht ist. Er kann diese nutzen, ausund einfahren, doch soll er sie ohne Kosten für die Gemeinde erhalten. Die Mistlache dabei soll er ordentlich ablassen, damit man dort gehen und fahren kann. Dafür soll er dem Bürgermeister jährlich zu St. Jörgen 12 kr Zinsen. Sollte die Brücke dem Bürgermeister oder der Herrschaft von Hocheneck ungelegen sein, so muß er sie auf eigene Kosten abtragen.
Hans Freuntl am Oberlechen, Herrschaft Kitzbühel, übergibt seinem Sohn Christoph mit Beistand des Christian Brandt zu Brandt in Hörpfing sechs Rindergräser auf der Westerachen und Niderkam in der Sperten, Kreuztracht Kirchberg, Herrschaft Ytter. Freuntl hat diese Rinderweiden am 15. Jän. 1658 gekauft. Siegler: Georg Theobald Rottmayr, Pflegs- und Propsteiverwalter der Herrschaft Ytter und Propstei Englsberg Zeugen: Karl Leitwein, Wirt und Gastgeber am Kirchberg, Martin Pfisterer, Pflegbote zu Hopfgarten
Akten zum Jahrmarktrecht: Gesuch von 14 Kirchdörfern um Verlegung des Marktes vom Faschingsmontag auf Maria Verkündigung und Rückfrage des Landgerichtes wegen dieser Verschiebung 1820; Bewilligung zur Verschiebung des Faschingmarktes 1821 (zweifach); weitere Verschiebung des Viehmarktes von Maria Verkündigung auf den zweiten Donnerstag nach Ostern, durch Hofkanzleidekret genehmigt 1829; zwei Unkostenverzeichnisse genannter Gewerbetreibender zum verliehenen Jahrmarktsprivileg 1817.