Signatur
Titel
Datum/Laufzeit
- 1839-07-05 (Anlage)
Erschließungsstufe
Einzelstück
Umfang und Medium
Original Papier 4 Blatt stark besch..
Archiv
Bestandsgeschichte
Abgebende Stelle
Eingrenzung und Inhalt
Einberufung auf Veranlassung des Landgerichtes Ischgl zu einer Konkurrenzverhandlung wegen HerrStellung und Erhaltung des Paznauner Talweges, wobei man sich auf den alten Vertrag der Zweidrittel-Gerichtsgemeinden beruft. Die Gemeinden haben gemeinschaftlich nach dem Steuerfuß dir Wege und Brücken mit den Gemeinden See, Ischgl und Galtür zu erhalten. Die Konkurrenzbeträge für die Erhaltung des Paznauner Talweges werden festgelegt. Der Unionsvertrag vom 24. Feber 1792 für die Zweidrittelgerichtsgemeinden ist aufgelöst. Für die Wiesberger Brücke seien die Paznauner Gemeinden nicht konkurrenzpflichtig. Da 1824 das Zweidrittelgericht aufgehoben wurde, fühlte sich niemand für den äußeren Teil des Paznauner Talweges zuständig. Nach Rekurs entschied die Hofkanzlei am 26. November 1835: Die Gemeinde Grins habe den Weg vom Steighaus auf 155 Klafter alleine zu erhalten und Strengen den Rest bis zur Wiesberger Brücke und die halbe Brücke. In diese Wegstrecke von 1839 Klafter hat die Gemeinde Käppi 1/3 der Kosten und Strengen 2/3 zu tragen.
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Benutzungsbedingungen
Reproduktionsbedingungen
In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache
- Deutsch
Schrift in den Unterlagen
Anmerkungen zu Sprache und Schrift
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen
Findmittel
TLA-Mikrofilm: 1913 1914
Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen
Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien
Verwandte Verzeichnungseinheiten
Anmerkung zur Veröffentlichung
Tiroler Geschichtsquellen 31/4
Alternative Identifikatoren/Signaturen
EAP
Themen
Orte
Namen
Genres
Identifikator "Beschreibung"
Archivcode
Benutzte Regeln und/oder Konventionen
Status
Entwurf
Erschließungstiefe
Teilweise