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Gemeindeverwaltung
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1753 Mai 8

Schreiben der Wirte betreffend Beibehaltung der Totenmähler. Trotz Aufhebung solcher, fordern sie nach wie vor, Totenmähler für- Freunde und Verwandte der Verstorbenen abhalten zu dürfen. Die Zehrung soll jedoch pro Person 13 bis 15 Kreuzer, exklu...

1820- 1869

Auflagebuch des Bierbrauerhandwerks zu Kufstein.

1822 - 1870

Rechnungsbuch des Bierbrauerhandwerks zu Kufstein.

1822 - 1870

Aufding-, Freisag- und Vorstellbuch des Bierbrauerhandwerks zu Kufstein.

1816 - 1861

Gesellenbuch des Bierbrauerhandwerks zu Kufstein.

1818

Meisterbuch des Bierbrauerhandwerks.

1787 Dez. 1

Verordnung, dass das Brennen von Branntwein aus 'hinterm Getreide' (fällt bei der Mühle hinten heraus) und aus verdorbenen Getreidefrüchten erlaubt sei.

1787 Nov. 2

Verbot des Branntweinbrennens aus Getreide; der Branntwein sollte aus verschiedensten Obstgattungen hergestellt werden.

1778 Juni 6

Verordnung, dass sämtliche Kufsteiner Wirte und Leute, die Fremde über Nacht beherbergen, diese schriftlich zu melden haben.

1770 Juli 24

Verordnung zum Bierpreis: Dieser wird nach der neuen wienerischen Messerei neu berechnet.

1762 März 30

Preisfestsetzung von Bier, Gemeinem Bier und Märzenbier.

1757 Jan. 9

Dem 'Bier-Fratschler zu Entach', Georg Bintacher, wird seine Konzession zum Ausschank von Bier oder Branntwein bestätigt.

1756 Dez. 17

Umgelds-Instruktion für die Bier-Brauer.

1756 Dez. 11

Klage an die Obrigkeit, dass das Bier im ganzen Unterinntal 'sehr schlecht beschaffen sei'. Die Bierbrauer würden sich keineswegs um eine Besserung der Qualität bemühen, weil sie bei dem hohen Preis des Weines ihr schlechtes Bier trotzdem verkaufe...

1753 April 6

Bitte der bürgerlichen Kufsteiner Wirte an die Obrigkeit, um Gleichstellung mit den landgerichtlichen Wirten. Sie wollen zukünftig die Maß Wein zu 16, 14 und 12 Kreuzer ausschenken, gleichzeitig aber die gleiche Qualität beibehalten.

1789 April 28

Antwort des Kreisamtes Schwaz auf die Klage.

1788 Mai 6

Klage der Kufsteiner Metzgeimeister, dass der Gastwirt Joseph Lettenbichler selbst Vieh schlachte.

1787 Aug. 31

Neue Verordnung wegen des Fleischverkaufs.

1787 Aug. 9 (26)

Mittels Hofdekret werden alle Satzungen bezüglich Kälbernes, Lammfleisch, Schlaf- und Schweinefleisch aufgehoben.

1781 Aug. 13

Unter Hinweis auf das Regulament müssen drei Kufsteiner Metzger, Niklaus Klingler, Matthias Eder und Josef Pertls Witwe wegen verbotenem Auskochen von Fleisch und Bratwürsten 6 fl zahlen.

1778 Dez. 21/1779 Dez. 17

  • AT StA Kufstein 7-9-11-78
  • Einzelstück
  • 1778-12-21 - 1779-12-17
  • Teil von Gemeindeverwaltung

Regulament, in welchem genau festgelegt wird, was jedem der beiden Gewerbe (Metzger, Wirte) zusteht. Für den Fall der Nichteinhaltung wird mit 6 fl Strafe gedroht. Sieben Schreiben des Kreisamtes Hall betreffend Einhaltung des Regulamentes.

1778 Dez. 21

Die Metzger beschweren sich darüber, dass die Wirte selbst Vieh kauften und schlachteten. Die Wirte fühlen sich andererseits in ihrem Geschäft dadurch beeinträchtigt, dass die Metzger Würste verkaufen.

1752 April 14

Kenntnisnahme des oben angeführten Schreibens.

1752 April 8

Beantwortung, dass die Metzger alle Sonntag die Leberwurst ausgeben und an den zwei Märkten das Fleisch auskochen.

1752 März 10

Anfrage der Repräsentations- und Hofkammer wegen der Abgabe der trockenen Speisen durch die Metzger.

1755

Kundschaftsprotokoll wegen Abtretung des Ziegelstadels zu Kleinholz und der Fleischbänke beim Inntor an das Militär. Alte Kufsteiner Bürger, die sich noch an die Zeit vor 1703 erinnern können, werden als Zeugen angeführt, dass sowohl der Ziegelsta...

1774 Juli 6

Antwortschreiben des k.k. Kreisamtes auf das Bittgesuch Georg Bartls, Bürger und Schuhmachermeister zu Kufstein wieder für das Handwerk arbeiten zu lassen. Das Kreisamt fordert das Stadtmagistrat Kufstein auf, diese Angelegenheit zu überprüfen.

1774 Okt. 3

Das Kreisamt verordnet wegen willkürlicher Preisbildung und einer dadurch bedingten Preissteigerung eine Tax (Preisfestsetzung).

1753 Sept. 11

Unter Hinweis auf die Generalhandwerksordndung von 1732 sollten junge und ältere Gesellen ohne Unterschied behandelt werden; nur die Löhne seien im Verhältnis zur geleisteten Arbeit zu bezahlen.

1768 Okt. 14

Erlass, dass die Leinweberei von allem Zunftzwang befreit sei. Sie haben niemals einen Handwerkszwang zu unterliegen, sondern es stehe die Leinwandsfabrikatur sowohl einem jeden von ihnen und anderen Landesinwohnern, zünftig oder unzünftig, ohne m...

1787 Juli 15

Dem Johann Stumpf wird vom Kreisamt Schwaz die Verfertigung seiner Tischlerarbeit im Bezirk der Hofmark Thierberg erlaubt.

1762 März 1

Antwortschreiben der o.ö. Repräsentation und Hofkammer, dass es Anton Edenhauser verboten werde, in der Stadt zu arbeiten, jedoch dürfe er im Landgericht arbeiten.

1762 Jan. 12

Gesuch des Kufsteiner Tischlermeisters Josef Angerer an die o.ö. Repräsentations- und Hofkammer, dem Anton Edenhauser zu verbieten, Tischlerarbeiten zu verrichten.

1751 Juli 22

Schreiben der Kufsteiner Schneidermeister an die Obrigkeit wegen des Verbots der Schneiderarbeit seitens der Artilleristen.

1807 Mai 24

Schreiben an die königlich bayrische Stadt- und Landgerichtsobrigkeit. Zum Jahrtag 1807 sind so viele Mitglieder gekommen, wie schon lange nicht mehr, sämtliche Anwesende haben bereitwillig ihre rückständigen Auflaggebühren bezahlt. Zudem wird Aus...

1767 Aug. 4

Hiermit wird der Streit beendet und die Erler Schmiede anerkannt.

1767 Juni 20

Streit über die Zunftmäßigkeit der Erler Nagelschmiede mit den Augsburger Schmieden. Es wird auch das Kufsteiner Handwerk aufgefordert, ein Gutachten abzugeben, ob das Erler Nagelschmiedhandwerk zunftmäßig sei. Das Augsburger Schmiedehandwerk gebe...

1755 Jan. 18 Wien

Zahlungsbestätigung der Huf- Waffen-, und Naglschmiede und Wagner für die Ausfertigung der Privilegienkonfirmation der Stadt Kufstein, dass für Pergament, Schnur, Taxen und Einbund 18 fl 46 kr bar abgeführt wurden.

1751 Nov. 23

Anweisung der Repräsentations- und Hofkammer, dass die Müller in Kufstein zukünftig nur noch das 30. Mußmaßl zu fordern berechtigt seien.

1751 Sept. 2

Schreiben des Stadtmagistrats Kufstein: Das Maßl Schrotkleien sei seit jeher als Entgelt für den Transport so observiert worden.

1751 Aug. 14

Frage der Repräsentations- und Hofkammer, weshalb die drei Stadtmüller in Kufstein neben dem 30. Mußmaßl auch noch ein Schrotkleien zu fordern befugt und berechtigt seien.

1751 Juli 23

Schreiben des Stadtmagistrates Kufstein: Das Stadtmagistrat Kufstein kann über die Fragen der Hofkammer keine bessere Auskunft geben.

1751 Juni 25

Die Repräsentations- und Hofkammer ist über die Beantwortung der Fragen nicht zufrieden.

1751 Juni 5

Schreiben an die Kufsteiner Müller: Die Kufsteiner Müller hätten weder ein Beutelgeld bekommen noch jemals eines verlangt. Von jedem Star hätten die Müller das 30. Maßl als sogenanntes Mußmaßl bekommen. Die Müller hätten von jedem Star ein Maßl Gr...

1751 Mai 14

Die Kufsteiner Müller haben binnen acht Tagen vier Fragen an die Repräsentations- und Hofkammer zu beantworten, da eine neue Mühlordnung verfasst wird.

1751 April 23

Strafgelderbescheid der Repräsentations- und Hofkammer wegen Mängel bei Franz Hueber, Josef Köllenberger und Sebastian Treffer.

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