Schreiben der Wirte betreffend Beibehaltung der Totenmähler. Trotz Aufhebung solcher, fordern sie nach wie vor, Totenmähler für- Freunde und Verwandte der Verstorbenen abhalten zu dürfen. Die Zehrung soll jedoch pro Person 13 bis 15 Kreuzer, exklu...
Verordnung, dass das Brennen von Branntwein aus 'hinterm Getreide' (fällt bei der Mühle hinten heraus) und aus verdorbenen Getreidefrüchten erlaubt sei.
Klage an die Obrigkeit, dass das Bier im ganzen Unterinntal 'sehr schlecht beschaffen sei'. Die Bierbrauer würden sich keineswegs um eine Besserung der Qualität bemühen, weil sie bei dem hohen Preis des Weines ihr schlechtes Bier trotzdem verkaufe...
Bitte der bürgerlichen Kufsteiner Wirte an die Obrigkeit, um Gleichstellung mit den landgerichtlichen Wirten. Sie wollen zukünftig die Maß Wein zu 16, 14 und 12 Kreuzer ausschenken, gleichzeitig aber die gleiche Qualität beibehalten.
Unter Hinweis auf das Regulament müssen drei Kufsteiner Metzger, Niklaus Klingler, Matthias Eder und Josef Pertls Witwe wegen verbotenem Auskochen von Fleisch und Bratwürsten 6 fl zahlen.
Regulament, in welchem genau festgelegt wird, was jedem der beiden Gewerbe (Metzger, Wirte) zusteht. Für den Fall der Nichteinhaltung wird mit 6 fl Strafe gedroht. Sieben Schreiben des Kreisamtes Hall betreffend Einhaltung des Regulamentes.
Die Metzger beschweren sich darüber, dass die Wirte selbst Vieh kauften und schlachteten. Die Wirte fühlen sich andererseits in ihrem Geschäft dadurch beeinträchtigt, dass die Metzger Würste verkaufen.
Kundschaftsprotokoll wegen Abtretung des Ziegelstadels zu Kleinholz und der Fleischbänke beim Inntor an das Militär. Alte Kufsteiner Bürger, die sich noch an die Zeit vor 1703 erinnern können, werden als Zeugen angeführt, dass sowohl der Ziegelsta...
Antwortschreiben des k.k. Kreisamtes auf das Bittgesuch Georg Bartls, Bürger und Schuhmachermeister zu Kufstein wieder für das Handwerk arbeiten zu lassen. Das Kreisamt fordert das Stadtmagistrat Kufstein auf, diese Angelegenheit zu überprüfen.
Unter Hinweis auf die Generalhandwerksordndung von 1732 sollten junge und ältere Gesellen ohne Unterschied behandelt werden; nur die Löhne seien im Verhältnis zur geleisteten Arbeit zu bezahlen.
Erlass, dass die Leinweberei von allem Zunftzwang befreit sei. Sie haben niemals einen Handwerkszwang zu unterliegen, sondern es stehe die Leinwandsfabrikatur sowohl einem jeden von ihnen und anderen Landesinwohnern, zünftig oder unzünftig, ohne m...
Antwortschreiben der o.ö. Repräsentation und Hofkammer, dass es Anton Edenhauser verboten werde, in der Stadt zu arbeiten, jedoch dürfe er im Landgericht arbeiten.
Gesuch des Kufsteiner Tischlermeisters Josef Angerer an die o.ö. Repräsentations- und Hofkammer, dem Anton Edenhauser zu verbieten, Tischlerarbeiten zu verrichten.
Schreiben an die königlich bayrische Stadt- und Landgerichtsobrigkeit. Zum Jahrtag 1807 sind so viele Mitglieder gekommen, wie schon lange nicht mehr, sämtliche Anwesende haben bereitwillig ihre rückständigen Auflaggebühren bezahlt. Zudem wird Aus...
Streit über die Zunftmäßigkeit der Erler Nagelschmiede mit den Augsburger Schmieden. Es wird auch das Kufsteiner Handwerk aufgefordert, ein Gutachten abzugeben, ob das Erler Nagelschmiedhandwerk zunftmäßig sei. Das Augsburger Schmiedehandwerk gebe...
Zahlungsbestätigung der Huf- Waffen-, und Naglschmiede und Wagner für die Ausfertigung der Privilegienkonfirmation der Stadt Kufstein, dass für Pergament, Schnur, Taxen und Einbund 18 fl 46 kr bar abgeführt wurden.
Frage der Repräsentations- und Hofkammer, weshalb die drei Stadtmüller in Kufstein neben dem 30. Mußmaßl auch noch ein Schrotkleien zu fordern befugt und berechtigt seien.
Schreiben an die Kufsteiner Müller: Die Kufsteiner Müller hätten weder ein Beutelgeld bekommen noch jemals eines verlangt. Von jedem Star hätten die Müller das 30. Maßl als sogenanntes Mußmaßl bekommen. Die Müller hätten von jedem Star ein Maßl Gr...
Die Kufsteiner Müller haben binnen acht Tagen vier Fragen an die Repräsentations- und Hofkammer zu beantworten, da eine neue Mühlordnung verfasst wird.