Jahresrechnungen der Michaelsbruderschaft in Jochberg über die Einnahmen und Ausgaben. Mit dem Kassavorstand von 41 Gulden dem Sammelgeld am. Wolfgangsfest, zu Christi Himmelfahrt, zu Kirchweih und anderen Terminen, weiters mit den Spenden der Knappen und des Landsturms, dem Einschreibgeld und mit dem Stockgeld verfügt der Brudermeister Michael Krimbacher über 76 Gulden Davon werden der Vikar für Predigt und Beichte, der Mesner, die Kirchensänger, die Wirtszehrungen, die Schreibgebühr und sonstige Ausgaben in der Höhe von 18 Gulden 18 kr bestritten. Es folgen weitere Jahresrechnungen durch die Brudermeister: Andreas Koidl 1804 ff, Johann Oberhäuser 1809 f, Christian Aigner 1811 ff, Georg Obrist 1815 ff, Wolfgang Auberger 1818 1831, Wolfgang Hechenberger 1832 - 1842, Josef Bachler 1843 - 1848 und Peter Aufschnaiter 1849 - 1886.
Auszug aus der Inventur zur Stiftung der Michaelsbruderschaft des Vikars Michael Landerhauser.
Schuldscheine über Kirchenkapitalien, Herabsetzung des Zinses von 5 % auf 4 %.
Kirchenstuhlregister mit den Namen der Höfe, Anzahl der zu besetzenden Kir-chenstände und die zu entrichtenden Gebühren.
Schriftverkehr der Kirchenvorstehung Jochberg an das Landgericht wegen der rückständigen Dominikaisteuer. 8/'Jochberg
Urbar oder Stiftbuch des St. Wolfgang-Gotteshauses im Jochberg. Die Stiftsgelder sind jährlich zu St. Martin zu erbringen. Stiftspflichtig sind das Gut Raidlsberg im Pillersee seit 1517, das Kircheriehen zu Kessen seit 1521, Niederwalswegen zu Zell im Pinzgey, Niederaigen, Griesalpen, Oberhausen, Hintertal, Grossental seit 1498, Wibmmühle seit 1495, Heusshaus zu St. Johann seit 1519, 10 Rindergräser auf Riederalpen und 7 Vi auf Riblstall, das Mittemgut, das Gut Exenberg und Oberparm, das Gut Warmbach, die Taverne im Jochberg, das Gut Hinterlengau bei Söll seit 1509, das Gut Narzen seit 1523 und mehrere genannte Teilgüter, Grasrechte und Zehentgülten. Die 28 Stiftsgüter ergeben einen Jahresertrag von 77 Gulden 37 kr.
Tagebücher des Gemeindekassiers Anton Oppacher mit Verzeichnis aller Einnahmen und Ausgaben vom Militärjahr 1829 - 1934 und 1849/50 in der Viertelgemeinde Jochberg. Weitere Gemeinderechnungen von 1833/34, 1840/41, Tagebücher des Gemeindekassiers Johann Schwenter 1841 - 1844 (3
Gmndsteuerkataster geordnet nach Katastemummem, Nennung der Besitzer und Erwerbstitel.
Steuerregister nach Gutsnamen und Namen der Besitzer, mit späteren Kaufvermerken und Nachträgen neuer Besitzer.
Steuerberechnung ohne Prästandenabzüge in der Gemeinde Jochberg, geordnet nach Katastemummem und Eigentümern.
Steuerbuch der Gemeinde Jochberg nach der neuen Berechnung mit Zuschlag des Dominikale oder nach dem liquiden Steuerkapital, geordnet nach Katastemummem und Grundeigentümern.
Evidenzstellungsprotokoll der Grundstücke in der Gemeinde Jochberg, II. Teil. 8/'Jochberg
Evidenzstellungsprotokoll der Rustikalpartien der Gemeinde Jochberg, I. Teil, ohne Nennung der Grundeigentümer.
Steuerbuch für die Gemeinde Jochberg im ersten Jahr der kreuztrachtweisen Verteilung des Steuerwesens. Die Berechnung erfolgt nach Grundeigentümern, Katastemummem der Liegenschaften mit dem jeweiligen Katastralanschlag und der liquidierten Taxierung. Teilweise liegen die Grundstücke der Steuerpflichtigen außerhalb des Jochberger Steuersprengels.
Drei Brückenrechnungen von 1763/64, 1792/93 und 1805 von den Brückenmeistem Paul Auberger, Anton Plezer und Georg Oberhäuser.
Rechnungen über die Empfänge und Ausgaben aus den Gemeindegrasungen im Jochbergwald, welche 1840 durch den Bergherm Sebastian Hechenberger, 1841 Johann Obrist, 1842 -1846 Josef Schwenter, 1847 Veit laxer, 1848 Sebastian Mitterer, 1849 Josef Kantscher und 1850 von Josef Kerscher gelegt werden.
Protokolle über die Einigung der Grasung im Jochbergwald samt Güterzuteilungen. Die alte Ordnung ist nach dem Tod des Schullehrers Josef Gugelberg verloren gegangen. Jährlich werden vom neuen Bergherm die Bedingungen und Strafen für die Grasweide neu festgelegt. Jedem der 13 Güter werden 30 Waldgräser zugeteilt.
Sammelakt betr. Waldexzesse, Strafverhandlungen der 13 Güterinhaber, Zeugenaussagen betr. Jochbergwald, Gemeinderechte zur Schneeflucht, Gerichtskostenverzeichnis usw.
Abrechung der Nachbarschaft in Jochberg mit Andrä Foidl und Paul Wagstötter wegen der Prozesskosten mit dem eingenommenen Melkgeld und Grasgeld für die Jahre 1746 bis 1749. Der Gesamtbetrag von 1290 Gulden setzt sich aus 33 Positionen (die oben zitierten Rechnungsbelege sind auf der Rückseite signiert) zusammen.
Weiterer Schriftverkehr des bestellten Anwalts Benedikt Stöckl mit den 13 Güterinhabem im Rechtsstreit mit dem Faktoramt; Verrechnung von Schreibgebühren durch den Protokollisten Josef Posch; Auszug aus dem Kaufbrief des Josef Posch zu Unterspital wegen 17 Grasrechten; Quittung für Hans Oberhäuser für bezahltes Anlait- und Siegelgeld.
Schriftverkehr der Interessenten und Ausgeschossenen der 13 Güterinhaber an den Bergrichter Johann Karl Budina wegen der umstrittenen Aussteckung eines Grundstückes für Rupprecht Foidl im Jochbergwald als Ausgleich für die neu erbaute Schmelzhütte. Kostenverzeichnisse des Advokaten Benedikt Stöckl wegen der Aussteckung für Wagstötter; Spesenverzeichnisse des Landgerichtsprokurators Johann Adam Wallner an die 13 Güterinhaber; Begleitschreiben der o.ö. Regierung zur kommissioneilen Untersuchung im Jochberger Waldexzess; Rechnungen und Quittungen vom Gastwirt Matthias Oppacher in Jochberg.
Anton Dominikus Praun richtet an seinen Amtskollegen Franz Josef Kroll, Stadt- und Landrichter der Herrschaft Kizbichl, wegen der 13 Güterinhaber ein Ladungsschreiben, weil diese beim Ausholzen sträflich gewütet hätten und deshalb am Montag den 31. um 8 Uhr bei der Pflegsbehausungvorzuladen sind. -
Kostenverzeichnis des Berg- und Waldmeisteramtes wegen des Waldexzesses der Nachbarschaft Jochberg.
Kostenverzeichnis für die Weidenaussteckung der 13 Güterinhaber gegen Paul Wagstötter und weitere Rechnungen und Quittungen von 1745 in derselben Angelegenheit.
Konzepte, Fragmente, Kopien, Rechnungen, Pfändungsklage an Gertraud Hö-rl, Spesenabrechnung der 13 Güterinhaber, Josef Matthias Pürckhls Kostenverzeichnis im Wägstötter-Prozess, Beschwerdepunkte gegen Paul Wagstötter, Rechtsstreit wegen Schneeflucht im Jochbergwald durch Ausländer, Dankschreiben der 13 Güterinhaber in der Kausa Wagstötter, Abrechnung des Andrä Koidl zu Kristem und eine Rechnung der Nachbarschaft im Jochberg.
Paul Michael Leitner und Josef Franz Sterzinger intervenieren aus Mitleid für Ruprecht Foidl beim Pfleger Georg Falger, weil diesem der verliehene Einfang streitig gemacht werde. Man erwarte, dass der angefochtene Foidl wenigstens von der Herrschaft keine Missgunst zu befürchten habe.
Pfleger Georg Falger von Kizpichl beruft sich auf einen Befehl der o.ö. Regierung und Hofkammer und verordnet dem Ruepp Foidl zu Schwerta wegen des schwebenden Verfahrens mit den 13 Güterinhabern, welches diese vor dem Faktoramt Schwaz angestrengt haben, sich der weiteren Holzschlägerung und weite8/'Jochberg ren Ausräumung des Einfangs zu enthalten, da die Nachbarschaft im Jochberg eine Rückstellung ihres Blumbesuchs beantragt hat.
Die o.ö. Regierung und Hofkammer trifft eine einstweilige Verfügung an das Faktoramt in Schwaz, wovon auch der Pfleger zu Kizpichl in Kenntnis gesetzt wird. Es geht um einen Rekurs der Jochberger Nachbarn gegen das Berggericht, weil dieses dem Ruep Foidl zu Schwerta als Schadensausgleich anlässlich der Erbauung der Schmelzhütte im Jochbergwald einen Einfang bewilligt hat. Die Jochberger bitten um Rückgängigmachung dieser berggerichtlichen Entscheidung. Da durch diese Einzäunung ein Präjudiz geschaffen würde, sollen vom Faktoramt weitere Erhebungen gepflogen werden und beide Parteien vorerst nichts unternehmen.
Vor Bergrichter und Waldmeister Johann Karl Budina und Gerichtsschreiber Johann Jakob Sehalber erscheinen Christian Vöter zu Oberwald, Simon Oberhäuser zu Risem, Marx Kircher zu Au und Hans Probst am Oberwald namens der 13 Güterinhaber im Oberhäuser Werchat im Jochberg. Es wird ihnen bei 300 Gulden Strafe aufgetragen, den Windwurf in der Rieben aufzuarbeiten. Wegen schlechter Hege und Wiederaufforstung im Jochbergwald wird gleichzeitig eine Strafe von 75 Gulden ausgesprochen.
Inhaltsangaben einiger Urkunden, welche den Jochberg betreffen; 1533 vergleichen sich Ferdinand I. und Erzbischof Matthäus Lang wegen der Landgren zen. Am 17. Aug. 1673 werden Weide, Wasser, Wasserleitung usw., welche Tiroler und Salzburger Untertanen gemeinsam haben, weiter zur gemeinsamen Nutzung bestimmt. Der Vertrag vom 9. Dez. 1690 bezieht sich auf jenen von 1673. Diese Verträge werden in einem Begleittext kommentiert.
Beschreibung aller Almen, welche an den Jochberger Blumbesuch grenzen und Salzburger Grasrechte haben: Wildalpe mit 144 Gräsern, Ackertal 180, Zintersbach 240, Schöntagweide 90, Kost 70, Schölmberg 50, Moosalm 60, Hauskäser 110 und Tratenbach 208, somit 1174 Gräser. Der Blumbesuch der Jochberger besteht aus 364 Grasrechten. Im folgenden Archivinventar wird eine
Anlässlich der von den Tiroler Landständen ergangenen Beschwerden bezieht sich die kaiserliche Resolution auf Punkt 19 der Gravamina: Es sollen ohne Vorwissen der Stände aus den herrschaftlichen und gemeinen Gründen zu Baurechten und Wohnungen keine Aussteckungen erfolgen. Die Aussteckungen werden in der Tiroler Landordnung (4. Titel, 4. Buch) geregelt, woran sich die Stände nach Meinung der kaiserl. Majestät zu halten haben.
Sebastian Unterrainer, Bergrichter und Waldmeister der Herrschaft Kizpichl, stellt für die Bevollmächtigten der 13 Güter namens Wolfgang Koidl, Daniel Seybald, Simon Oberhäuser, Sebastian Hechenperger und Wolf Oberhäuser ei8/'Jochberg nen Protokollauszug wegen einer Holzlieferung aus dem Jochberg aus. Demnach wurde mit der Stadt Kitzbühel unter Christian Länderer und dem Stadtschreiber Christian Milbacher am 25. März 1683 ein Ländholzvertrag geschlossen, worin auch die Schadensgutmachung für die Herausbringung des Ländholzes bis dato geregelt wird. Künftig sollen für erlittene Schäden zu jedem Klafter 2 kr vergütet werden. Siegler: Sebastian Unterrainer, Bergrichter und Waldmeister der Herrschaft Kizpichl
Quittung über ein Pauschale von 30 Gulden von Bergrichter Sebastian Unterrainer an die Nachbarschaft der Jochberger Kreuztracht, welche lt. Befehl der o.ö. Hofkammer für das Aushacken und Brennen im Jochbergwald ausgestellt wurde.
Die o.ö. Hofkammer nimmt zum Stockgeldpauschale und dem Gutachten des Pflegers Stellung und setzt einen Betrag von 30 Gulden fest. Man geht davon aus, dass jeder Sack Kohle einen Kreuzer Stockrechtgeld abwirft. Die Kohlplätze sind genau zu überwachen. Ein Kohlhaufen soll vom Mittelpunkt bis zu den Zargen 25 Schuh messen, was 55 Fuder oder 330 Säcke Kohle beinhaltet. Ein kleinerer Kohlenhaufen von 18 Fuder ergibt 1 Gulden 48 kr Stockrecht usw.
Bezüglich der am 10. Dez. 1678 bewilligten Verhackung und Verkohlung des überständigen Holzes im großen Jochbergwald fordert die o.ö. Hofkammer vom Bergrichter zu Khüzpichl ein Gutachten zum Bittgesuch, ob statt des Stockrechtes ein einmaliger Unkostenbeitrag von 30 Gulden möglich sei.
Anlässlich des Berichtes des Bergrichters und Waldmeisters vom 13. Mai genehmigt die o.ö. Hofkammer den Untertanen in der Jochperger Kreuztracht, das überständige Windwurfholz zu verarbeiten und zu verkohlen. Zu diesem Zweck soll vom Forstüberreiter der Waldbezirk vom Schüttal der Straße nach gegen das Bürgerlehen bis zum Bürgerschlag und hinauf an die Hochplaickhen ausgezeigt werden. Von der exportierten Holzkohle ist das gebührende Stockgeld an das Waldmeisteramt zu zahlen. Keinesfalls darf der Wald gerodet, sondern es muss ein Jungwald herangezogen werden. Siegler: Bernhard Christoph von Pflaumbem, Stadt- und Landrichter, Sebastian Unterrainer, Bergrichter und Waldmeister zu Küzpichl
Matthäus Unterrainer, Bergrichter und Waldmeister zu Küzpichl, erteilt der Nachbarschaft der Oberhäuser Werchat nach Augenschein eine Rodungs- und Schwendungsgenehmigung mit genannten Auflagen im Bürgerholzschlag ober dem Fiedriolboden bis heraus an den sog. Sugler, welcher bereits von den Gewerken verhackt wurde, weiters vom Klausental bis über die Fürschlächt gegen Spital. Es folgt eine Genehmigungserweiterung am 25 August.
Die Nachbarschaft des Oberhäuser Werchats richtet an Ludwig Ruedl von Ruedlsperg, Bergrichter der Herrschaft Kizpühl, eine neuerliche Stellungnahme wegen des strittigen Blumbesuchs im Jochbergwald. Die Jochberger beanspruchen die Waldweide für sich allein und lehnen eine Beteiligung der Sonnberger ab, da nur sie mit ihren Gütern im Jochbergwald berechtigt seien. Allerdings wurden auf den Almen viele Gräser an Auswärtige verkauft, wovon nun genannte Rechte abgeleitet werden.
Die Nachbarschaft im Oberhäuser Werchat bittet die o.ö. Regierung, da die Knappschaft beim Bergwerk im Jochperg täglich zunehme und auch die Holzknechte und Taglöhner mehr Herbergen und Wohnungen benötigen, die vom Bfleger befürwortete Bildung von Einfängen für diese Bersonen abzulehnen. Denn sobald die Knappen ein Häusl samt Garten bekommen, halten sie zum Schaden der Nachbarschaft Hühner, Schweine und Kühe, für welche sie kein Winterfutter haben. Es sollte dem Bfleger bewusst sein, dass mit jedem neuen Häusl auch der Holzbedarf steigt und wegen der Ziegenhaltung der Kleinhäusler der Wald geschädigt wird. Auch wegen der Entwässerung einer feuchten Wiese 8/'Jochberg durch Perkhamers Garten ersucht man die Regierung um einen Lokalaugenschein und um eine Revision der pflegamtlichen Entscheidung.
Auszug aus der vidimierten Befehlsabschrift der o.ö. Regierung in Insprugg. Den 13 Güterinhabern wird bezüglich ihrer Rechte im Jochbergwald mitgeteilt, dass der Knappschaft, welche im Jochberg behaust ist, gegen den üblichen Zins auf dem Blumbesuch je eine Kuh gestattet wird. Den Knappen und Söllnem, welche im Oberhäuser Werchat wohnen, ist es auch gegen Entrichtung eines Grasgeldes nicht gestattet, mehr als eine Kuh zu haben.
Die Untertanen von Jochberg beziehen sich auf ihr unlängst an die Majestät vorgebrachtes Bittschreiben wegen des Blumbesuchs im Jochbergwald. Sie teilen mit, dass der Beschwerdeführer Thomas Berger zu Spitall vor einigen Wochen verstorben sei und die Nachbarn der vier Werchate Henntal, Koching, Haßlwandt und Aurach sich mit Bergers Erben geeinigt hätten. Sie wollen jenes Geld, welches Berger der Kammer angeboten habe, mit Einverständnis des Bergrichters erlegen.
Ludwig Ruedl zu Ruedlsberg, Bergrichter, und Christian Grienperger, Holzmeister der Herrschaft Küzpüchl, bekunden, dass die Untertanen der Oberhäuser Werchat als Inhaber des Blumbesuchs im Jochberg um Abgrenzung und Aufrichtung eines Hags gegen das Erzstift Salzburg bei der o.ö. Regierung angesucht haben. Deshalb erging am 12. Juni 1598 der Befehl, die Weiden am Jochberg durch einen Hag zu schützen. Der Hag mit einer Länge von 1400 Bergklaftem darf bis zu einem Drittel mit Mauern und Gräben errichtet werden. Die übrige Weidegrenze soll mit liegendem Holz wie Astach, welches als Kohlholz ungeeignet ist, errichtet werden. Zum Vollzug dieses Befehls werden die Gewalthaber Georg Oberhäuser, Hans Auer und Gail Exenperger verpflichtet. 8/'Jochberg Siegler: Die Aussteller
Die Nachbarn im Oberhäuser Werchat beschweren sich beim Pfleger, weil mit viel Mühe und großer Arbeit ein ansehnliches Holzwerk errichtet wurde, um das Triftholz für das Schmelzwerk nach Kizpuhel auf der Ache herauszubringen. Dieses Holzwerk bringe den Oberhäusern nicht wenig Schaden, weil ihnen die Grundstücke, Brücken und Wege weggespült würden. Für die Erhaltung werden viele Kosten und Tagwerke aufgewendet. Hingegen unterstehen sich die Nachbarn von Aurach und am Sonnberg, obwohl sie im Jochberg keine Weiderechte haben, mit ihnen ihren Blumbesuch aufzusuchen. Auch die Nachbarn aus dem Binzgew kommen aus dem Ausland über die Grenze weit herüber, um mit ihrem Vieh im Oberhäuser Werchat zu weiden. Man bitte daher, sie vor dem Übertrieb aus dem Binzgew zu schützen und den Nachbarn am Sonnberg und zu Aurach den Blumbesuch hierorts zu verbieten.