15 Monatsschriften der Winterschule von Nov. bis April. Folgende Schulkinder legen während der 101 Schultage der Schulaufsicht ihre monatlichen Schriftproben vor: Theresia Ragg, Maria Anna Schwarz, Ägid Bader, Josef Sandbichler, Johannes Ostheimer, Peter Vinzenz Fischer, Peter Holl, Lorenz Triendl, Franz Petz, Karolina Geisenhof, Magdalena Hengg, Genofeva Ostler, Apollonia Buchenberger, Magdalena Schonger und Josef Schonger. In beigefügter Schulbesuchstabelle werden alle 38 schulfähigen Knaben und 43 Mädchen namentlich aufgelistet, wie oft sie die Schule von Vils besuchten. Die meisten Schulkinder haben eine Besuchsfrequenz zwischen 90 und 101 Tagen. Die wenigsten Besuchtage hat Genofeva Ostler mit 25 !4 Tagen.
Das St. Mang-Gotteshaus in Füssen richtet an das o.ö. Gubemium eine Stellungnahme. Die Provinz Aschau jenseits des Lech, von Muesau bis Hombach, war bis zum Verkauf an das Erzhaus Österreich im Jahre 1609 Eigentum des Gotteshauses. Nach dem Aussterben der Familie Hochenegg anno 1671 und des Heimfalls der lehenbaren Herrschaft Vilsegg blieben einige Hoheitsrechte wie Jagdrecht und Malefizsachen zwischen dem Hochstift Augsburg und St. Mang ungeklärt. Von Augsburg wurden diese Rechte 1691 an das Erzhaus abgetreten, jedoch nicht von St. Mang. Die Anteile in der Muesau samt den Untertanen und Eigentumswäldem sind also nicht der gefürsteten Grafschaft Tyrol unterworfen. Daher sind auch Holzexporte aus diesen Wäldern nicht dem
Das Salzamt Hall entscheidet, daß der 1596 zwischen dem damaligen Afterlehensinhaber der Herrschaft Vils und dem Stift Augsburg geschlossene Vertrag wegen der Salzfässerrodfuhren von Pfronten nach Vils und Pinswang keine Gültigkeit mehr habe. Auch das Hofkammerreskript vom 2. Jän. 1732 an den Bischof von Augsburg sei widerrufbar und habe keinen Vertragscharakter. Die künftige Entziehung der Pfrontner Salzfuhren solle aber der Gemeinde Pfronten nicht kundgemacht werden, sondern den Vilsem und Pinswangem soll nach und nach alle Jahre etwas vom bisherigen Salzquantum zukommen, ohne bei der Gemeinde Pfronten eine Beschwerde zu provozieren. Auf diese Art könnte ganz unmerklich die allerhöchste Gesinnung unter göttlicher Protektion vollzogen werden.
Vor dem Pfleger und Landrichter Christoph Jakob Sterzinger und dem Gerichtsschreiber Johann Konstanz Paur meldet Eva Ginther, Witwe nach Jakob Herkommer, Brantweinbrenner in der Musau, eine Kerzenstiftung an. Mit Beistand ihres Schwagers Kaspar Herkommer und des Michael Homdacher stiftet sie für das Bruder-Ulrich-Gotteshaus in Unterpinswang zwei gelbe Wachskerzen, welche beim Beten des Rosenkranzes an Sonn- und Feiertagen anzuzünden sind. Dafür bringt sie das Prantackerl im Wert von 50 Gulden in die Stiftung ein. Der jeweilige Inhaber soll jährlich zu Martini die 2 Gulden Zins an den Heiligenpfleger des Gotteshauses ab führen. Da von geistlicher Vorstehung und vom Pfleger Josef Beyrer gegen diese Stiftung keine Bedenken vorliegen, soll der Stiftsbrief beim zuständigen Pflegamt Vils errichtet und dem Heiligenpfleger ausgehändigt werden.
Neuerliche Bitte der Vilser Rodfuhrleute an das o.ö. Gubemium, den alten Rodlohn von 30 kr je Faß beibehalten zu dürfen. Unter anderem wird begründet, daß die Vilser Rodfuhrleute mit vier Stunden Transportzeit einen doppelt so langen Weg hätten wie die von Reitti. Trotzdem erhalten sie für den doppelten Weg nur um 2 kr mehr. Ein hiesiger Rodmann benötige bei gutem Weg 12 Stunden, bis er wieder zu Hause ist, bei rauhem Weg sogar 14 Stunden.
Vils wird aufgefordert, alle Grundstücke und Hutweiden auszustecken und zum Ackerbau oder als Wiesmähder zu verwenden. Darauf wird berichtet, daß die Hutweiden schon 1771 ausgesteckt wurden und nur noch steinige oder von Wasser bedrohte Gründe vorhanden seien. Man benötige dringend mehr Viehweiden, da die Alpen wegen der Schneelage nur zwischen Ende Juni und Anfang September bestoßen werden können. Von den Hutweiden hat die Bürgerschaft 13.984 Klafter ausgemessen und verteilt. Bereits 1702 wurde ein Großteil der Hutweiden zu Äckern urbar gemacht. Die noch vorhandenen öden Gründe sind sehr rauh und kaum mit Wasen oder Erde sondern nur mit Sand und Steinen bedeckt. Die etwas besseren Gründe sind durch Überschwemmung bedroht und sehr klein. Die wenigen noch unaufgeteilten Hutweiden benötigen die Musauer dringend als Viehweiden, da sie die Alpen nur 3 Monate nutzen können.
Auszug aus der Bestallungsurkunde für Pfarrer Anton Ulrich Gstöll, welche 1702 von Pfleger Anton von Roßt ausgestellt worden war. Der Ertrag aus dem Widumsgut wird mit 60 Gulden der Zehent aus Hafer, Gerste, Flachs, Bohnen und Roggen mit 140 Gulden veranschlagt. Für wöchentlich zwei Messen in der St. Katharina-Kapelle werden 70 Gulden für 52 Wochenmessen bei St. Anna 12 Gulden beim Hl. Geist 12 Gulden für Jahrtage 18 Gulden zu Kirchweih in den drei Kirchen 1 Gulden 25 kr, und für Stolgelder 12 Gulden festgesetzt. Dafür muß der Pfarrer den Opferwein beschaffen und den Widum erhalten, sodaß ihm noch 295 Gulden verbleiben. Weiters muß er obgenannte Messen halten, dem Schulmeister und Mesner zu Weihnachten, Ostern und Pfingsten eine Mahlzeit geben, in Abwesenheit einen tauglichen Priester auf seine Kosten stellen, die Türkensteuer bezahlen und der Stadt für den neu erbauten Widum jährlich 40 Gulden ersetzen.
Bürgermeister und Kassier Beatus Ostler legt die Gemeinderechnung für das Kalenderjahr 1769 vor. Den Einnahmen von fast 744 Gulden stehen Ausgaben für Zehrungskosten, für arme Leute, für die Niederlag, für die Lehrerbesoldung, für Kuhhirten, Roßhirten, Galthirten, Ochsen- und Kälberhirten, für drei Gemeindestiere, für Brunnen- und Wegmacher, für Deckung des Komhauses, für den Rechnungsleger usw. gegenüber. Die Rechnung wird vom Pfleger Johann Michael Geisenhofer für richtig befunden.
Die Vilser und Pfrontner Rodfuhrleute geben dem Bürgermeister Beatus Ostler zu Protokoll, weshalb sie für die Beibehaltung des erhöhten Weglohnes von zusätzlich 5 kr sind. Wegen der fehlenden Brücke bei der Auch gebe es noch immer Wartezeiten, steckengebliebene Wagen und folglich beschränkte Ladekapazitäten. Die fünf Kreuzer gehen schon am Zoll von Großnesselwang (3 kr) und der Rest durch die Verteuerung des Hafers verloren. Daher wird die Herrschaft gebeten, bis zu einer generellen Regelung den erhöhten Weglohn beizubehalten, zumal diese Landstraße durch Soldatendurchmärsche zehnmal mehr belastet werde als die obere Straße. Man glaube nicht, daß es die allerhöchste Absicht sei, den Rodfuhrleuten, so augenscheinlich zu schaden und den alten Lohn aufzudrängen, da bei so teueren Zeiten sonst ein weiterer Salztransport unmöglich sei.
Die verbürgerten Untertanen und Rodfuhrleute des Stadtls Vils nehmen zur aufgehobenen Zulage von 5 kr je Faß Stellung. Mit der Begründung des o.ö. Gubemiums, daß die Landstraße von Vils über Oy nach Pfronten in guten Zustand gebracht wurde und beabsichtigt sei, das Weggeld von 3 kr nach Nesslwang ebenfalls aufzuheben, wurde diese Zulage aufgehoben. Die Rodlöhner sind der Meinung, daß eine solche Aufhebung nur landesweit einheitlich möglich sei, wenn überall gleiche Straßenverhältnisse herrschen. Es werden Preissteigerungen für Hafer, die unterschiedlich schwierigen und langen Wege sowie die verschiedenen Umrechnungskurse gegen die Abschaffung des Weggeldes ins Treffen geführt, weiters die engen Ortsdurchfahrten, die schwierige Archdurchquerung am Steinach zu Pfronten, welche bei Regenwetter mehrere Tage nicht passierbar sei. Weitere Furten bei Ried zu Pfronten, in Weischbach und die weglose Strecke vom Gschwendt ober Nößlwang bis zur Wertachpruggen verteuern die Transportkosten, sodaß der alte Lohn von 25 kr je Faß nicht zu halten sei. Von diesem Lohn müssen noch die 3 kr Weggeld an Nesslwang bezahlt werden, was auch den Rodfuhrleuten von Pfronten schwerfalle, denn damit sei gerade das Futter an Flafer und Heu für das Pferd zu finanzieren, jedoch nicht der Fuhrmann und der Wagen. Daher bitte man um Beibehaltung des Fuhrlohnes von 30 kr je Faß.
Wegen des von der Augsburger Regierung in Nösslwang neu angelegten Weggeldes nehmen die Vilser Rodfuhrleute gegenüber der o.ö. Repräsentation und Hofkammer Stellung. Die Strecke zwischen Kempten und Oy könne mit den hiesigen Verhältnissen nicht verglichen werden. Daß der Müller Peter Triendl auf der neu angelegten Straße mit starken Pferden sogar vier Fässer geführt habe, sei keine Richtschnur, da ihm ein Pferd bereits verendet sei. Meist werden von Balthasar Eberle, Jakob Holzhey, Franz Schonger, Anton, Ignaz und Wolfgang Wörle zwei bis drei Fässer geführt, oder vier Fässer mit drei Pferden, jedoch nie zwei Fässer mit einem Pferd. Die Nösselwanger wollen mit der erhöhten Last bei gleichzeitig um 5 kr erhöhtem Lohn nur den Vilsem konkurrier!. Es gehe nicht um eine Rodlohnerhöhung, sondern um eine Weggeldreduzierung. Daß der unbesonnene Mitbürger Anton Wörle den Sohn des Anton Erdt von Pfronten beleidigt habe, bedauere man. Dafür sei er vom Pflegsverwalter mit Kerker bestraft worden. Unbestritten ist, daß Gotthard Wörle und Hans Georg Kels gegenüber Rodleuten von Kempten äußerten, daß sie die 3 kr Weggeld nicht zahlen könnten und, daß man deshalb bei der Hofkammer vorstellig werde. Die Pfrontner gaben zu, daß um diesen Lohn auch von ihnen keiner fahren könne. Man bestreite aber nicht, daß die Landstraße gut angelegt sei.
Ignaz Wörle, Bürger zu Vils, und seine Ehefrau Maria geborene Ostler stellen dem Kirchpropst des St. Anna-Gotteshauses zu Reitti Philipp Renn einen Schuldschein über einen Betrag von 150 Gulden aus. Das Kapital ist jährlich am 10. Okt. mit 5 % zu verzinsen. Zur Sicherstellung werden zwei eigene Gärten in der Hilpoltsreitte verpfändet, welche zwischen Johann Hefele, Gail Einsl und Franz Schonger liegen. Siegler: Johann Michael Geisenhofen, Pflegsverwalter der Stadt und Herrschaft Vils RV: Tilgungsvermerk vom 20. April 1777 an Pfleger Johann Georg Hechberger in Reitti
Die Bürgerschaft von Vils richtet an die Obrigkeit den Einwand, ob dem Wasenmeister Jakob Apröll zu seinem Hausbau wirklich zum Schaden der Bürgerschaft die Befreiung von allen Frongeldem und Holzgeldem zuzugestehen sei, da er ohnedies von allen Gemeindeerledigungen befreit sei. Da bereits der Jäger und der Gerichtsdiener zum Nachteil der Bürgerschaft diese Privilegien genießen, würde den Untertanen weiterer Schaden zugefügt, wenn man dem Wasenmeister eine halbe Hofstelle zubilligt.
Auszug aus dem Vilser Pflegamtsprotokoll bezüglich Anweisung eines Grundstückes für den Wasenmeister Jakob Abrael. Der Vilser Bürgermeister und sämtliche Gerichtsverpflichteten werden vor das Pflegamt zitiert, um sie anzuhören, ob sie gegen die Zuteilung eines Krautgartens an den Wasenmeister im sog. Hagenweidach etwas einzuwenden hätten. Der Frühgarten von 100 x 50 Schritt soll zum Anbau von Korn verwendet werden. Die Bürgerschaft stimmt der Umwidmung ihrer Viehweide zu, wenn ihr dadurch kein Nachteil erwächst und das Grundstück wieder an sie zurückfällt, sobald die Wasenmeisterei eingestellt wird.
Die o.ö. Repräsentation und Hofkammer zu Inspruck teilt dem Josef Leopold Freiherr von Roßt, Pfleger der Herrschaft Vils, mit, daß dem Pfarrer von Vils bei einer Kartoffelernte der angemessene Zehent zustehe. Um Streitigkeiten vorzubeugen, wird empfohlen, statt der geforderten 10 % Erdäpfel wie in anderen Orten ein Äquivalent an Bargeld zu bezahlen.
Das Augsburger Pflegamt quittiert der Bürgerschaft zu Vils, daß es vom Amtsbürgermeister Gotthard Wörle an ausständigem Weggeld nach Abzug der Gebühr an das Pflegamt 60 Gulden bar erhalten hat. Beiliegend eine Gebührenbestätigung der Herrschaftskanzlei für den Ankauf von 10 Zentner Flachs für den Hausgebrauch der Vilser.
Gotthard Wörle und Josef Anton Lob, beide Bürgermeister zu Vils, bestätigen der Maria Magdalena Rief, Tochter des verstorbenen Johann Georg Rief, daß sie eine Abwasserleitung vom Platzbrunnen neben der Friedhofsmauer statt durch den Friedhof (wegen Überschwemmung der Gräber mit faulem Wasser) durch ihren Garten leiten wollen. Da dieser Weg kürzer sei, sich dort ohnedies der Durchlauf für das Wasser von der Straße befinde und das bisherige Abwasser die Fundamente der Kirche gefährde, wird die Bitte unter der Bedingung gewährt, daß die Gemeinde die Kosten für die Errichtung und Erhaltung des Grabens übernimmt, solange das Abwasser von diesem Brunnen eingeleitet wird. Weiters verpflichtet sich Vils zu einer einmaligen Zahlung von 4 Gulden für den gewährten Gartendurchlauf.
Bürgermeister und Untertanen der Stadt Vils richten an das Kreisamt Imst wegen der Archenverbauung und Wasserableitung im sog. Reith, welche 1746 anläßlich der Wehranlage Roßschläg nicht vorschriftsmäßig errichtet worden war, eine Stellungnahme. Nach dem Lokalaugenschein rechtfertigt sich Vils damit, daß dieser Schanzbau erst vor etwas mehr als hundert Jahren gegen die Schweden errichtet und dabei nie an eine Bachverbauung gedacht worden sei. Aus dem damaligen Protokoll ist zu entnehmen, daß die Gemeindsleute von Letzen die Verarchung und Erhaltung ihrer Viehweide durchgeführt haben, wie dies vom Zöllner Maximilian Paur erhoben wurde. Hauptursache der Überschwemmungen ist der Kühbach, der jedoch nicht Vilser Grundstücke tangiert. Den Nutzen einer Verbauung haben die Eigentümer gegen Roßschläg und die der Grundstücke gegen Tyroll.
Abrechnung über das Niederlagsgeld und Weggeld mit dem Bürgermeister Gotthard Wörle für das 3. und 4 Quartal. Die Einnahmen ergeben für die 1621 Salzfässer in 2 Quartalen 127 Gulden 59 V, kr und die Ausgaben 111 Gulden
Das Pflegamt Vils fragt im Auftrag des Salzamtes Hall an, ob die hießige Rodstatt den um 4 kr reduzierten Fuhrlohn, welcher im Jahre 1742 geregelt wurde, wohl einhalte.
Der Pfleger der Herrschaft Vils erläßt an den Bürgermeister der Stadt Vils ein Dekret, welches auf den Lokalaugenschein des Verarchungswesens durch den Oberzöllner von Reutte Bezug nimmt. Wegen des schlechten Zustandes der Archen wird mit sofortiger Wirkung jedem Gutsinhaber ein anteiliger Kostenbeitrag aufgeladen, welcher dem Pflegamt binnen 8 Tagen als Finanzierungsplan vorzulegen ist.
Pfarrer Lukas Gech von Vils attestiert der Pfarrgemeinde, daß er zur Herstellung eines neuen Pfarrhauses 200 Gulden bar erhalten habe. Dieser Bauschilling wurde von der Gemeinde freiwillig erbracht, woraus ihr kein Nachteil und keine Verpflichtung erwachsen soll. Gleichzeitig protestiert der Pfarrer, daß er mit Übernahme der Baulasten seine Nachfolger nicht belasten will und sie daher zur Erhaltung des Baues keineswegs beitragen müssen. Nach einer Zusage des Augsburger Ordinariates soll der noch offene Bauschilling nicht auf den Nachfolger abgewälzt werden.
Vertragsentwurf für einen Mensaltitel für einen Theologen im Markt Reutte der Pfarre Praitewang. Siegler: Kaspar Joachim von Tschusy, Pfleger und Landrichter der Herrschaft Ehrenberg
Kostenvoranschlag des Maurermeisters Franz Kleinhans aus Pinswang für die Neudeckung des Kirchendaches der Liebfrauenkirche in Vils. Der schlechte Zustand des Schindeldaches erfordere dringend eine Neudeckung, um weiteren Schnee- und Wassereinbrach zu verhindern. Kleinhans empfiehlt eine Deckung mit Ziegelplatten, wobei 28.000 Stück erforderlich sind. Mit den Firstziegeln, der Dachlattung und dem notwendigen Kalk, jedoch ohne Handlangerdienste, werden 348 Gulden 15 kr veranschlagt. Die Neudeckung mit Schindeln samt Nägeln kostet 246 Gulden
Ausgaben der Gemeinde Vils für das Rechnungsjahr 1746 mit ähnlichen Posten wie 1745, darunter Wartgeld für die Hebamme, Holzgeld für den Schulmeister, Ausgaben für die Nachtwächter, für Homabschneiden, Zaunbesichtigung, Feuerstättenkontrolle, für Einfettung der (Feuer)spritze, für Archenverbauung und für Trinkgelder.
Ausgaben der Gemeinde Vils für das Rechnungsjahr 1745. Die größten Ausgaben werden für Zehrungskosten beim Bauding, am St. Georgentag, für den Umgang am St. Mangtag, für arme Leute, für das Wetterschießen, für Weggelder des Pflegers, für den Wegmacher auf der Lözen, den Brunnenmacher Andrä Hengg, für die Kuhhirten, Roß- und Ochsenhirten, für Futtergelder des Gemeindestiers und für die Tagschichten genannter Vilser verrechnet.
Steuerrestanten zur Thomassteuer, erstellt vom Pflegsverwalter Willibald Schnöder. Genannte Vilser schulden insgesamt 15 Gulden 32. Das gesamte Steueraufkommen beträgt 58 Gulden 47 kr, wovon die Herrschaft 30 Gulden und Bürgermeister Öberle 9 Gulden 15 kr erhalten.
Steuerrestanten für die Thomassteuer. Folgende Vilser schulden zwischen 12 kr und 2 Gulden an Steuerrückständen: Johann Wörle, Schuster, die Pfarrkirche, Josef Öberle, Bürgermeister, Blasius Schwendt, Martin Heuggen, Martin Puechenberger, Bernhard Wörle, Andrä Ostler, Anton Schonger, Johann Wörle, Martin Wörle, Johann Pflueghöher, Josef Schaitacher, Johann Hengg, Franz Anton Lob, Johann Georg Keller, Michael Geisenhofer, Walter Schonger, Josef Sandbichler, Peter Nigg, Schneider, Christian Ostler, Matthias Nagele, Johann Georg Niggl, Margaretha Höss, Matthias Probst, Christoph Höll, Johann Georg Hengg, Anton Rieser, Jakob Stöcker, Josef Öberle, Paul Wörle, Michael Penz und Thomas Wörle.
Gutachten des Bürgermeisters wegen Erhöhung des Rodlohnes in Absprache mit dem Salzamt Hall, wegen hoher Wege- und Transportkosten mit den Ochsen oder mit den Pferden. Auch die Art der Geldsorten spielt bei der Kalkulation eine Rolle. Es werden soziale Hintergründe erörtert.
Die o.ö. Hofkammer fordert das Pflegamt Vils auf, den drohenden Streik der Rodfuhrleute abzuwenden und spricht die Hoffnung aus, daß sich die Salzkontrahenten auf eine Erhöhung des Salzrodlohnes einigen können. Gleichzeitig soll den Fuhrleuten die Gefährlichkeit ihres Tuns und der allfallige Verlust ihrer bisherigen Einkünfte vor Augen gehalten werden.
Verzeichnis der ausständigen Steuerpflichtigen zur Thomassteuer. Genannte Vilser schulden insgesamt 14 Gulden 58 kr. Übernahme und Aufteilung der Steuer bestätigt Pflegsverwalter Willibald Schnöller.
Dem Pflegsverwalter der Herrschaft Vils Willibald Schnöller wird von der o.ö. Hofkammer zu Yhnsprugg geantwortet, daß den Salzkontrahenten das Geld in reichsmäßigen Geldsorten anzuweisen ist.
Josef Benedikt, Bischof von Chur, stiftet der Stadt Vils als gebürtiger Vilser in Absprache mit dem dortigen Pfarrherrn Anton Ulrich Gstell für die dortige Jugend eine ewige Schulstiftung mit einem Kapital von 2000 Gulden wovon dem Lehrer je Quartal die Zinsen von 25 Gulden aus seiner Verlassenschaft anzuweisen sind. Davon soll der Lehrer das alleinige Auslangen finden, ohne die Stadtgemeinde zu belasten. Für die Schulstube, Lehrerwohnung und Beheizung muß der Schulmeister selbst aufkommen. Er muß jährlich vom 1. Okt. bis 1. April Schule halten und die Jugend am Freitag oder Samstag in Christenlehre unterweisen. Der Lehrer soll nach Möglichkeit aus der Stadt Vils stammen und das Orgelspiel beherrschen. Er ist verpflichtet, in der Pfarrkirche die Orgel zu schlagen. Die Anstellung des Lehrers obliegt dem jeweiligen Pfarrer und Amtsbürgermeister oder bei Uneinigkeit dem Pfleger zu Vils.
Vor Franz Anton Hueber, Gerichtsschreiber der Herrschaft Ehrenberg, werden auf Ersuchen des Josef Petz, Tischlermeister von Vils, die Zeugen Andrä Mosauer, Zunftmeister von Haiterwang, und Sebastian Zoz, Brudermeister von Piechelpach, beide der Hauptlade Piechelpach zugehörig, einvernommen. Demnach seien sie berechtigt, auch verheiratete Personen aufzudingen und ledigzusprechen, wie dies mit dem Heiterwanger Maurer Bartlmä Pair geschehen sei. Ebenso bezeugt Anton Tiefenprun, Rädermacher und Wagner zu Reiti als Zunftmeister, daß man Hans Georg Paur von Thanheimb als Verheirateten zum Tischlermeister zünftig angenommen habe. Siegler: Josef Johann von Pach, Pfleger und Landrichter der Herrschaft Ehrenberg
Die Augsburger Stadt Füessen verpflichtet sich, zur Erhaltung der von Vilsem neu erbauten Brücke auf der Vilser Alpe jährlich 20 kr beizutragen, welche am Tag der Alpfahrt fällig werden. Das Brückengeld wird so lange bezahlt, als die Galtalpe im Besitz der Stadt Füssen ist. Dafür muß Vils die Brücke selbständig erhalten und den Füessenem jederzeit den Viehtrieb ihres Galtviehs gestatten.
Die Steuerrestanten, welche von genannten Vilsem zu St. Thomas fällig werden, betragen 21 Gulden 8 % kr. Von der gesamten Thomassteuer von fast 59 Gulden erhält die Herrschaft 30 Gulden und der Pfleger 4 Gulden Zehrungsgeld. Bürgermeister Öberle muß noch 3 Gulden 29 kr bar erlegen.
Jakob Schenach, o.ö. Regimentsrat stellt an die Stadt Vils für Schreib- und Vermittlerdienste, welche durch Herrn Federle, Hieronymus Werte und David Erdt veranlaßt wurden, eine Rechnung von 8 Gulden 6 kr.
Die o.ö. Hofkammer erinnert daran, daß zwischen den Untertanen von Vils und Pfronten wegen des Transportes von Salzfässern ein Vertrag von 1596 die Nachladung allgemein regelt. Um künftig Differenzen zu vermeiden, soll den Salz-Rodfuhrleute von Pfronten von dem via Vils transportierten Salzfaßlquantum ein Drittel zugeteilt werden. Doch dürfen die Pfrontner dabei nicht säumig werden.
Die o.ö. Hofkammer teilt dem Zöllner Johann Jakob Pfaundler zu Emberg mit, daß die Untertanen zu Muessau das Holz aus ihrem Eigenwald bei der Ausfuhr zu Pinswang mit 1 kr je Klafter verzollen dürfen, jedoch vom Waldmeister Johann Georg Zwerger jedesmal die Erlaubnis einholen müssen.
In der o.ö. Regimentsbehausung in Insprugg wird vor genannten Räten und Georg Anton von Rosst, Pfleger der Herrschaft Vils, ein Rechtsstreit zwischen der Bürgerschaft von Vils (vertreten durch Balthasar Schonger, Hieronymus Wörle und Josef Eberle) und dem dortigen Bürger Martin Wörle wegen eines strittigen Hauskaufs durch Vergleich beigelegt. Zinsen und Kapitaltilgung werden geregelt, die Prozeßkosten dem Wörle nachgelassen und sein Wohlverhalten eingefordert.
Regierungsdekret betreffend die Weiderechte auf dem sog. Salober, welches den Weidestreit zwischen St. Magnus zu Füessen und die Gemeinde Vils klärt.
Dem Regiment wird wegen der Pfarrdotation sowie dem Jus nominandi und praesentandi berichtet, daß in Vils nur ein Pfarrer sei. Vor etwa 350 Jahren sei Vils als Filiale vom St. Mang-Gotteshaus in Fiessen providiert worden. Auf Antrag der Herren von Hochenegg wurde mit Konsens des Augsburger Bischofs ein Pfarrer installiert. Die Aufnahme eines Pfarrherren war an das jus nominandi der Herren von Hochenegg und an das jus praesentandi des St. Mang-Gotteshauses gebunden.
Bürgermeister und Rat der Stadt Vils werden von der o.ö. Regierung aufgefordert festzustellen, welchen Rechtstitel der Präsentation die Pfarre oder Benefizien tragen.
Mit Hofkanzleidekret werden namens des o.ö. und v.ö. Lehenshofes alle aufgefordert, verschwiegene Lehen oder in fremde Hände geratene Lehen, welche ohne lehensherrlichen Konsens sind, oder als Allod besessen werden, binnen drei Monaten zu melden. Sollte ein Vasall oder Lehensträger ein Lehen weiter verschweigen, so ist dieses verfallen und konfisziert.
Jahresabrechnungen über den Hirtlohn und das Alpgeld von der Vilser Galtalpe für die Jahre 1721, 1725, 1726, 1728, 1732, 1735, 1736, 1737, 1740, 1742, 1766 und 1768, vorgelegt von den beiden Bürgermeistern Franz Anton Lob und Georg Wörle, dann Walter Schonger und Thomas Strobl, Hieronymus Wörle und David Erdt, Josef Öberle, Simon Wörle und Beatus Ostler.
Die o.ö. Hofkammer rügt den Salzfaktor von Reithi nach einer Beschwerde der Rodfuhrleute, weil er die Haller Salzfässer selbst bei schlechtestem Weg alle auf einmal von Lermoß nach Reithi liefern lasse. Anton Federle beklagt sich, daß er das zugewiesene Salzdrittel nicht führen dürfe. Allfällige Bedenken dagegen sind nach Innsbruck zu melden.