Johann Franz Yenpacher schreibt von Ynsprugg aus an die Gerichtsverpflichteten Anton Tauscher und Jakob Mayr, daß durch sein stetes Insistieren nunmmehr wegen des Schießens von Füchsen, Hasen und Enten ein Regimentsentscheid unterwegs sei, welcher im Sinne der Beklagten ausgefallen ist. An Spesen und Sporteln sind dem Herrn von Coreth 9 Gulden und dem Dr. Reinhardt für zwei Tagsatzungen die Gebühren zu ersetzen. Für die eigene vielfältige Mühewaltung soll die Abrechnung gleich dem Rodlohn der Immenstetter gehandhabt werden.
Rechtfertigung genannter Gemeindsleute und Rotten wegen der erfolgten Bestrafung für das abgehackte Holz. Lorenz Koch und andere beziehen sich auf alte Rechte von 1588. Auch Schmidten, Bogen und Gaist entnehmen seit undenklichen Zeiten ihre Hölzer von den Gemeinweiden, da sie keine eigenen Wälder besitzen. Die Gemeindsleute zu Kienzen bestreiten jede Schuld und verwahren sich gegen die Strafe von 30 Talern. Jakob Zobl bezieht sich auf ein 40jähriges Holzrecht. Hans Rief, Hans Renn und Michael Zobl von Schmidten behaupten, nur schlechtes Holz geschlagen zu haben. Auch Zählen verwahrt sich gegen die Strafe, da das Holz nur entsprechend den Weideanteilen genutzt wurde. Hans Fiegenschuech wurde mit 20 Taler bestraft, obwohl er lt. Kaufbrief von 1655 ein eigenes Waldele besitzt. Weitere Rechtfertigungen von Fricken, Nesslwenglen und Privaten folgen.
Anläßlich der erenbergischen Urbarsbereitung für die Pfarren Thanhaimb und Aschau wird von der Kommission unter Punkt 52 festgehalten, daß auch bei künftigen Baumaßnahmen 50 Tagwerk entsprechend der kaiserlichen Talfreiheit zu verrichten sind. Dafür müssen die anderen Pfarren des Gerichts das sog. Hofbrot reichen.
Die Untertanen der Pfarre Tanhaimb rechtfertigen sich wegen der vom Obristjägermeisteramt gegen sie eingebrachten Klage bezüglich des Gemsjagens. Sie belegen ihr Jagdrecht mit den 1665 zugesagten kaiserlichen Freiheiten, wonach ihnen das Gemspirschen bereits seit Ferdinand Karl 1650 gestattet wurde, wenn sie die jährliche Kuchlsteuer von 53 Gulden erlegen.
Das o.ö. Regiment in Insprugg fordert Pfleger Franz Karl von Rosst auf, die vom Obristjägermeisteramt geklagten Untertanen von Danhaimb wegen der Gemspirsch einzuvemehmen und darüber zu berichten.
Kammerbefehl an den Pfleger zu Ehrenberg wegen der Exzesse beim Pirschen nach Wildbret, welchen das Obristjägermeisteramt gegen die Untertanen im Gericht Ehrenberg und Vils bereits am 28. Nov. 1689 veranlaßt hatte.
An die Lechtaler ergeht der Regimentsbefehl, damit von den Gemeindsleuten jemand bestellt werde, um beim Durchmarsch der kaiserlichen und kurbayerischen Kriegsvölker die notwendigen Geldmittel nach dem Steuerfuß aufzutreiben. Von der Gerichtsobrigkeit werden dann die notwendigen Lebensmittel gekauft. Bei Nichtbeachtung dieses Befehls werden die Lechtaler gepfändet. Dagegen erheben die Lechtaler Beschwerde, werden aber durch Nachbescheid abgewiesen.
Franz Karl von Rosst richtet an den Gerichtsamtmann Thomas Rauscher von Thannhaimb ein Begleitschreiben zur Befehlsabschrift und zum beiliegenden Generalforstmandat, welches am nächsten Sonn- oder Feiertag vor der Kirche öffentlich zu verlesen ist. Die erfolgte Verlesung ist durch den hiesigen Forstüberreiter zu bestätigen.
Von dem o.ö. Regiment wird neuerlich der Brauch des allgemeinen Büchsentragens im Gericht Emnberg auf Veranlassung des Obristjägermeisteramtes untersagt. Dem Richter wird die Abschaffung aufgetragen. Sollten sich die Untertanen dagegen beschweren, müßten sie die entsprechenden Privilegien vorweisen.
Beschreibung der bewehrten Mannschaft (Paurschaft) in der Pfarre Thanheimb mit allen Namen des alten und des neuen Ausschusses. Es folgen die Namenslisten von 51 Schützen sowie 31 Namen des alten Ausschusses, angeführt von Hans Koch, Korporal, Thomas Miller, Gefreiter. Der neue Ausschuß wird von Korporal Anton Koch und 30 Mann gebildet. Weitere Schützengruppen mit 31 Mann werden von Korporal Hans Erich zu Erichen, Christoph Kaim, Matthias Schwaiger, Niholaus Woher, Hans Roch, Christian Wözer und Hans Erich angeführt. Eine weitere Schützengruppe unter Korporal Martin Aboltshauser ist mit hurzen Gewehren ausgestattet.
Auf Befehl der o. ö. Regierung wird dem Pfleger von Emberg aufgetragen, anläßlich des Reisjagens durch Hans Schedle und Matthäus Frick die Untertanen von Tanhaimb daran zu erinnern, daß nur die Gemspirsch gestattet ist.
Anläßlich der Klage des Obristjägermeisters Paris Graf Lodron, daß die Emberger Untertanen entgegen den Forstmandaten Büchsen tragen, sowie Hasen, Füchsen und dem Federwildbret nachstellten, wird von der o.ö. Regierung neuerlich auf den Befehl verwiesen, diesen Frevel abzustellen. Dabei ist der Überreiter in allen Forstangelegenheiten und beim Abnehmen der Büchsen zu unterstützen. Gleichzeitig sind alle dem Wildgeflügel schädlichen Gerichte verboten.
Joahnnes Schedle, Bader in Unterhöfen, und Matthäus Frick am Berg teilen dem Pfleger durch ihren Gerichtsantwalt mit, daß sie zur Ladung am 7. Jän. nicht erscheinen, weil sie sich auf die alten Tannheimer Jagdrechte berufen und sie die vier Hasen außerhalb der Forstgrenzen geschossen hätten.
Franz Karl von Rosst informiert den Gerichtsamtmann von Tannheim, Thomas Tauscher, daß sich der Forstüberreiter Zwerger über Johannes Schedle, Barbier, und Matthias Frick am Pergament wegen Jagdfrevels beschwert habe. Die beiden hätten nach dem letzten Schneefall mit der Büchse vier Hasen geschossen. Daher werden sie auf Montag, den 7. Jän. in die Gerichtsbehausung Emhaimb geladen.
Vor dem Pfleger der Flerrschaft Emnberg, Franz Karl von Rosst, und seinem Sohn Johann Gaudenz sowie den Richteramtsverwalter Michael Flofer erscheint der bevollmächtigte Gerichtsausschuß, um die Gerichtsrechnung abzuschließen und zu edieren. Hofer stellt die Steuerausstände in den Anwaltschaften fest. Anwalt im Lechtal, Kaspar Loeß, Gerichtsamtmann Tomas Tauscher von Thanhaimb, Altbürgermeister Johann Pachter von Reutte, Georg Herr von der Anwaltschaft Haiterwanng, Georg Tauscher, Anwalt zu Piechlpach, Hieronymus Strelle, Anwalt auf Perwanng, der Lermoßer Anwalt Christian Wagner und Gerichtsschreiber Johann Pfaundler schulden zusammen 864 Gulden Dieser Betrag ist mit den Erben nach Christoph Scheiber abzurechnen. Nach vorgenommenen Erläuterungen und Einwendungen des genannten Gerichtsausschusses (von Thanhaimb sind Thomas Tauscher und Martin Hörbst, Gestgeborenein Oberhöfen, nominiert) geloben die Gerichtsausgeschossenen, außer Matthäus Dold, Martin Rimbl und deren Vertreter die Einhaltung des Gerichtsschlusses.
Die o.ö. Regierung in Ynnsprugg genehmigt den Untertanen der Pfarre Thannhaimb weiter die freie Gemspirsch entgegen des Gutachtens des Obristjägermeisters Paris Graf Lodron, ihnen dieses Recht auf zehn Jahre zu suspendieren. Unter der Voraussetzung, daß die Untertanen weiter alle halbe Jahr die 53 Gulden Kuchlsteuer in das Schloß Ehmberg erlegen, wird eine weidmännische Pirsch gestattet.
Beschwerde der Untertanen von Tanhaimb beim Landesfursten, weil ihnen der Emberger Forstüberreiter Martin Zwerger das althergebrachte Recht verwehre, Füchse, Hasen, Enten, wilde Tauben und andere streichende Vögel zu jagen, obwohl dies im Forstmandat vom 22. Mai 1680 unter bestimmten Umständen (wie sie auf die Beschwerdeführer zutreffen) gestattet sei.
Salz- und Rodordnung für die Rodfuhrleute der Pfarre Tannhaimb mit den Nachbarschaften auf der Gestaig, zur Kapellen, auf der Wies, Frickhen, Schattwald, zu Kazengstaig, Zöblen, Ober- und Undterkienzen, Ober- und Unterhöfen, zu Schmiden, in Pogen und Gaist, am Berg, im Geschwendt, im Gren, zum Haldensee, Haller, zum Nesselwengle und im Rauth. Weil früher ganze Salzfässer zu je drei Fuder für das Pfannhausamt geführt wurden, ist die alte Ordnung von 1607 im Jahre 1649 gänzlich aufgehoben worden. Seit 1674 werden einvernehmlich mit Kurbayem die „halben Faßln“ mit 1 1/2 Fuder verwendet, weshalb von der o.ö. Regierung und Kammer diese neue Rodordnung verfügt wird. Daher wird der Salzfaktor zu Kleinnesselwanng, Thomas Rauscher, auf die neue Ordnung vereidigt. Alles von Reift! oder Weissenbach kommende Salz darf nur im Salzstadel zu Nesselwängle abgeladen werden. Es folgen die üblichen BestimZl/Tannheim mungen über Beladungsvorschriften, Zahl und Art der Fässer, über die Reihenfolge (- Rod) und Strafsanktionen.
Sammelakt über die Holznutzung in Gießenschwand in der Gemeinde Jungholz durch Michael Führer aus der Gemeinde Wertach mit Kopien von Vorakten bis 1670 zurück. Dabei beruft man sich auf Grenzbegehungen und Markemeuerungen, die gemeinsam mit Vertretern vom Hochstift Augsburg erstmals am 22.Z23. Juni 1716 in der Enge und am Steinenberg durch den Salzfaktor Thomas Tauscher und Waldmeister Georg Zwerger, Forstknecht Jakob Rueff und genannten Interessenten erfolgt sind. Quittungen über Spesenabrechnungen liegen bei. Weiters liegt ein Markungsbrief vom 4. Aug. 1671 betreffend der 50 genannten Grenzpunkte zwischen der Nachbarschaft in dem Junckhholz und der Pfarre Pfranten bei. Am 18. Juni 1716 ergeht durch den Pfleger von Rosst an den Gerichtsamtmann Thomas Tauscher die Aufforderung zur neuerlichen Grenzbegehung. Vom 2. Okt. 1731 liegt eine Vereinbarung zwischen Grenn, Nesselwengl und Füssen wegen der Viehweide auf der Alpe Gessenwang vor, wo alle fünf Jahre eine Begehung erfolgen soll. Es folgt die Kopie einer Stellungnahme des Salzamtes Hall wegen der Grenzverletzung durch den Wertacher Untertanen Johann Michael Schneider. Weitere Markungsverzeichnisse aus verschiedenen Jahrhunderten, teils undatiert, liegen bei. Ein Vertragsprotokoll über die Alpe Gappenfeld vom 16. Mai 1818 mit gefertigten Interessenten und die gerichtliche Ankündigung vom 18. Juni 1819 wegen einer österr. Landmarkungskommission beschließen diesen Junghölzer Grenzakt.
Grenzprotokoll zwischen der Pfarre Hindelang, Pfranten und der Nachbarschaft Tanhaimb verlaufend von Stainberg bis auf das Kappetal gegen der Enge. Auf Anordnung von Vizekanzler Payr und Kamm errat Franz Aichom werden die Land- und Waldmarkungen durch Thomas Tauscher, Amtmann, Matthäus Rief, Forstknecht, dessen Sohn Georg, Martin Hörbst, Gastgeborene Georg Wözer, Müller, Georg Tauscher, Hans Aman, Hans Schedle und Valentin Tanheimer auf der Gestaig, und genannten Bevollmächtigten von Hindelang durchgegangen, erneuert und beschrieben. Beginnend beim Markstein in dem Weissenpach mit österr. und bischöflichem Wappenschild werden insgesamt 13 Grenzpunkte bis zum Gaishom beschrieben. Es folgen 97 weitere Land- oder Holzmarkierungen zwischen der Pfarre Thanhaimb und der Pfarre Pfranten. Bei der Markierung waren als Zeugen anwesend von Kappel: Hans Renn, Konrad Tanhaimer, Mang Hoff, Sebastian Lienhart, Mang Kling (12 Jahre), Jakob Pföffer (11), von Wiss: Michael Zobel, Martin Hörbst, Matthias und Jakob Maur, Thomas (15) und Georg (12) Woher auf dem Schadtwaldt: von Frickhen: Hans Zobel, Hans Miller, Hans Kröffer, Lienhard Tanhaimer, Hans Zillepiller (12), Hans Renn, Bartlmä Zobl (10), auf der Halden: Christian Miller, Balthasar Lauter, Michael Zillepiller (18), am Berg: Konrad Zobel, Matthias Frickh, Jakob Jeger, Jakob Aman, Hans Zobel, Jakob Korner, Michael Obreiter, Georg Kienzerer, Hans Kappler, Christian Renn, Peter Kappler, Hans Aman, Nikolaus Hafenegger, Michael Schwennder, Martin Peintner, Hans Rauscher, Nikolaus Obreiter, Hans Jeger, Georg Aman (14), von Geschwenndt: Hans Schnöder, Martin Zobl, Tornas Platner, Martin Amman, Anton Koch, Michael Lang, Hans Biber und deren genannte Söhne.
Kaiser Leopold konfirmiert den auf Herzog Friedrich zurückgehenden Freiheitsbrief (1416) zur Gemspirsch für die Dntertanen des Tales Thanheimb, welcher zuletzt von seinem Vetter Sigmund Franz am 15. Mai 1665 bestätigt wurde (vgl. Nr. 42). Der wörtlich inserierte Freiheitsbrief von 1665 enthält die Konfirmationen von Herzog Friedrich, Erzherzog Leopold (1622), Ferdinand Karl (1648) und die vom Obristjägermeister Georg Christoph Graf von Arzt am 12. Juli 1650 ausgeweitete Jagdberechtigung, auf Gemsen mit Feuerrohren zu schießen, jedoch nur innerhalb des Pfarrbezirkes. Die Gemspirsch im Gebirge dürfen nur Ortsansässige des Tannheimertales betreiben, jedoch keine Tag- und Handwerker oder müßiggehendes Gesindel. Die weidmännische Zeit erstreckt sich von Jakobi bis Andräi mit angehender Brunft. Keinesfalls dürfen die Geißen von den Kitzen unzeitig weggeschossen werden. Dafür müssen die Untertanen von Thanhaimb weiterhin jährlich 53 Gulden Kuchlsteuer zu Nikolai erlegen, bei sonstigem Verfall der Jagdfreiheit. Diese Freiheit ist jährlich zu Quatember durch den Forstknecht in Gegenwart des Überreiters zu publizieren und abzulesen, um jeder Unwissenheit vorzubeugen. Kaiser Leopold begründet den Untertanen des Tales Thanheimb die Konfirmation dieser Privilegienerweiterung mit deren beständiger Devotion und ihrem erwiesenen Eifer trotz schwerer Kriegspressuren. Siegler und Orig. Unterschrift: Kaiser Leopold
Peter Pachler richtet an den Gerichtsamtmann und Salzfaktor Thomas Tauscher in Nesßlwennglen ein Schreiben, wonach auf kaiserlichem Wunsch die Grenzpässe ausreichend befestigt, die notwendige Mannschaft geworben und verpflegt, sowie der notwendige Munitions- und Proviantvorrat eingekauft werde. Wegen der Finanzierung - ein Drittel soll die o.ö. Hofkammer übernehmen - ist die tirolische Landschaft noch in Verhandlung. Da eine kaiserliche Antwort und der Landtagsbeschluß noch ausständig sind, so entschließt sich Pachler, Anwalt im Lechtal, aus Kostenersparnis wieder zur Rückkehr, ln der Anlage übersendet er einen Entwurf zur Gemspirsch, welcher noch zu korrigieren ist. Gleichzeitig berichtet er, daß er wegen zu geringen Faktorgelds an die o.ö. Hofkammer ein Memorial übergeben habe, worüber er bei seiner Heimkehr das Weitere berichten werde.
Zwecks der Reparierung der Straße über das Joch nach Hindelang stellen die Eingesessenen von Hindelang den Untertanen von Tanhaimb einen Revers aus. Da die Tannheim er diese Straße immer für ihre Kommerziell benützen, wird um nachbarliche Mithilfe von je einem Tagwerk ersucht. Gleichzeitig wird versichert, daß ihnen für diese Hilfeleistung keine Verpflichtung oder künftiges Präjudiz erwächst. Siegler: Franz Kurz, augsburgischer Landamtmann der Herrschaft Retenberg, Thomas Scholl und Alexander Waibel
Die o.ö. Regierung in Ynsprugg läßt dem Pfleger Franz Karl von Rosst Urkundenabschriften von Verordnungen des Obristjägermeisteramtes und des Forstmeisteramtes zukommen, welche besagen, daß den Untertanen auf Tannhaimb die freie Gemspirsch und das Gemsjagen im Gericht Emberg nur mit Schaft und Eisen gestattet ist. Demnach teilt das Obristjägermeisteramt der Regierung mit, daß diese vorgeschützte Freiheit ganz unklar sei, wobei man sich auf das vom Forstknecht Hans Linnder am 21. Sept. 1595 an den Forstüberreiter Jakob Fetter ergangene Schreiben berufe. Im beigefügten Gutachten des Forstüberreiters Uriel Albl an Obristjägermeister Paris Lodron und Obristforstmeister Franz Aichom beruft sich dieser auf einen langwierigen Streit unter Obristjägermeister Hans Christoph Fux aus dem Jahre 1650, wonach von Jakobi bis Andräi mit erzfürstlicher Bewilligung die Gemsjagd unter bestimmten Auflagen gestattet sei, wenn dafür weiterhin die Kuchlsteuer entrichtet werde. Wegen des Ausfällens der Gemsen wird eine Abschrift des Schreibens von 1595 an die Tannhaimber beigefügt (vgl. Nr. 17 a). Daraus ist zu ersehen, daß die Gemsen von alters her mit Schaft und Eisen gejagt werden. Für Albl ist jedoch nicht erkennbar, ob die von Erzherzog Ferdinand Karl erteilten Freiheiten für die Tannhaimber sich auf diese Gemsjagd beziehen.
Die Untertanen von Tanhaimb und die Lechtaler des Gerichts Emberg bitten die o.ö. Regierung, das Verbot des Gemspirschens wieder aufzuheben und das Nötige beim Pfleger Franz Karl von Rosst zu veranlassen, da sie die Kuchlsteuer bezahlt haben.
Hans Guethaintz zu Haldensee tauscht für sich und als Gewalthaber des Hans Rappoldt zum Nesselwenglen mit dem Georg Fiegenschuech sen. zu Khienzen und Hans Rieff, Zimmermeister in Oberrhöffen (beide als Bevollmächtigte der inländischen Inhaber der Alpe Gappenvelt), und Matthäus Schneider, Hauptmann zu Oy, Herrschaft Retenberg, Herrn Heinrich Khisel, Spitalmeister zu Kempten, Andrä Geis von Haslach und Mathäus Schal von Faistenoy (als Bevollmächtigte der ausländischen Alpinhaber und im eigenen Namen) die bisher innegehabten Mähder, welche an der Zirmseite liegen, mit genannten Grenzen. Dafür tauschen die Bevollmächtigten für sich und namens der in- und ausländischen Alpinhaber mit Guethaintz den Gern, Etlesgern genannt. Was im Oberm Tristei steht und oberhalb liegt, soll nunmehr Guethaintz und Rappoldt gehören, das Untere soll zur Alpe gehören. Dieser Tausch wird ohne Aufpreis durchgeführt, sodaß kein Teil dem anderen etwas zu zahlen hat. Siegler: Franz Karl von Rosst, Pfleger zu Emberg, Johann Pfaundler, Richter zu Emberg Siegelbitte an: Thomas Tauscher, Gerichtsamtmann zu Thanhaimb Zeugen der Siegelbitte: Ulrich Schraz, Matthäus Rief, Forstknecht, Martin Hörbst, Gastgeborene Anton Höss zum Nesselwenglen, alle Thanhaimb, Seifrid und Hans Lochpiller, Schuhmacher, beide zu Großnesselwang
Erzherzog Sigmund Franz bestätigt seinen Untertanen zu Thanhaimb den Freiheitsbrief, der auf Herzog Friedrich zurückgeht, und den zuletzt Erzherzog Ferdinand Karl am 17. April 1648 und Erzherzog Leopold am 27. Juli 1622 konfirmierten. Unterschrift: Sigmund Franz
Die Geschwister Hans, Jakob, Katharina, Melchior, Anna und Ursula Renn, Kinder des verstorbenen Jakob Renn im Pogen, Pfarre Thanhaimb (Gerhab: Georg Fiegenschuech), sowie die Halbgeschwister Thomas Zobl (Gerhab: Lorenz Renn in Unterhöfen), Elisabeth Zobl (Gerhab und Ehegatte Othmar Krob aus der Herrschaft Retenberg) und Maria Zobl (Gerhab: Hans Schweighart von Prockhenperg in der Herrschaft Retenberg), Kinder des Paul Zobel und der verstorbenen Mutter Anna Sept. verkaufen dem Martin Renn im Pogen die von ihrer Mutter geerbte Eigenbehausung samt Frühgarten und Pennte. Das Haus grenzt im Osten an Georg Fiegenschuech zu Schmiden, im Süden und Westen an die Gemeinde und im Norden an den Käufer. Dazu kommen noch ein Krautgarten auf der Achrainen, ein Flachskasten im Rohr und anderthalb Weiden in der Pogner Viehweide zum Gesamtpreis von 250 Gulden Davon muß der Käufer 16 ft 15 kr. nach Vils verzinsen, dem St. Martins-Gotteshaus 55 Gulden zahlen, dem Martin Hörbst, Wirt und Gastgeborenein Oberhöfen, 117 Gulden 4 kr und dem Michael Weyrather 53 Gulden An Gerichtskosten und Zehrung sind 8 ft 41 kr zu erlegen. Siegler: Hans Heinrich Sandler, Richter der Herrschaft Emberg Siegelbitte an:Thomas Tauscher, Gerichtsamtmann zu Thanhaimb Zeugen der Siegelbitte: Hans Mayer, Martin Hörbst, Wirt und Gastgeborenein Oberhöfen, Georg Schedle in Dickhach und Georg Zobel zu Zöblen
Stellungnahme des Ernberger Richters Franz Karl von Rosst zum Gesuch der Thanhaimber Untertanen an den Landesfürsten Sigmund Franz betreffend des Gemspirschens und der für 1662 und 1663 einbezahlten Kuchlsteuer von je 53 Gulden Diese Steuer verlangen sie zurück, falls ihnen das Pirschen verwehrt wird.
Bittgesuch der Untertanen zu Tanhaimb an den Landesfürsten, die ihnen von Herzog Friedrich gewährten Privilegien zur Gemspirsch zu konfirmieren. Die im rauhen Gebirge lebenden Bittsteller leben nur von Gerste und Hafer, welche nicht immer ausreifen und durch Hochwetter bedroht sind. Die Kuchlsteuer 1662 sei bereits bezahlt und nach Abschluß des heurigen Gamsschießens zu Andräi werde die Rate von 53 Gulden für heuer entrichtet. Gleichzeitig bittet man, an den Pfleger von Emberg, Franz Karl von Rosst, ein entsprechendes Dekret zu erlassen und erinnert an die am 2. Mai in Ynnsprugg überreichte Bittschrift.
Verhandlungsprotokoll vor der o.ö. Regierung wegen der Kriegslastenverteilung zwischen den Lechtalern und Aschauem einerseits und den klagenden Tanhaimem anderseits. Den zwei Pfarren des Lechtals werden 5703 Gulden an Kriegsschäden verrechnet, wovon Thanhaim 4800 Gulden zu tragen hätte. Die Pfarre Aschau wird mit 3021 Gulden eingestuft, wovon es Thanhaim 730 Gulden treffe. Da es hier nicht um die tatsächlich erlittenen Schäden, sondern lt. zahlreicher Beilagen um den Restbetrag von 56564 Gulden der im gesamten Gericht Emberg vor 1641 errechnten Schäden gehe, habe jede Pfarre ihren Kostenanteil zu tragen. Bei der Beurteilung 52/Tannheim der unterschiedlichen Posten der Kriegsschäden bezieht man sich auf die oberinntalischen Kommissionserläuterungen. Demnach waren die Lechtaler durch Schanzbauten, Holzlieferungen, Erbauung der Wachthütten, durch Lieferung von Heu, Einquartierungen, Durchzüge und Steuern belastet. So trugen sie allein für das Salmanische Regiment 4000 Gulden durch Geld und Geldeswert bei. Die Kommission hat in der Abrechnung aber nur das Wachtgeld berücksichtigt. Die Beschwerde der Tanhaimer wird auch aus formellen Gründen, Widersprüchlichkeiten und Fristversäumnis angefochten. Da das Tal ohnedies unfruchtbar sei, dürften die Verfahrenskosten höher als die Schadenssumme sein, zumal sich viel ihren Broterwerb außer Landes suchten. Zu weiteren Beilagen wird von beiden Parteien Stellung genommen.
Anton von Rosst, Hauptmann und Pflegsverwalter zu Emberg, bekundet, daß die Untertanen der Pfarre Thanhaimb um die Gemspirsch angesucht haben und ihnen unterm 12. Juli durch die o.ö. Regierung und Kammer unter Andrä Freiherr von Spaur die Genehmigung erteilt wurde. Davon werden der Pflegsverwalter, dann Waldmeister und Forstüberreiter Uriel Albl sowie der Richter Hans Heinrich Sandler verständigt. Dieser in Innsbruck am 12. Juli 1650 ausgestellte Befehl ist hier wortwörtlich inseriert (vgl. Nr. 53).
Georg Christoph Graf Arzt bekundet als Obristjägermeister von Amts wegen, daß die Untertanen der Pfarre Tanhaimb um das Gemsjagen mit Feuerrohren, wie es ihre Vorfahren seit Erzherzog Friedrich ausübten, angesucht haben. Unterm 8. Juli wurde den Bittstellern die fürstliche Genehmigung dazu erteilt, die Gemspirsch innerhalb ihrer Pfarre mit Feuerrohren weidmännisch auszuüben. Somit wird allen ansässigen Tannheimern, außer Tag- und Handwerkern, im Tannheimer Gebirge das Gemsjagen zur weidmännischen Zeit mit genannten Einschränkungen erlaubt. Dafür haben sie die 53 Gulden Küchensteuer jährlich auf St. Nikolai zu entrichten. Dieser Freiheitsbrief ist in Anwesenheit des Überreiters und des Tannheimer Forstknechtes alljährlich zu verlesen.
An die Untertanen des Lechtals im Gericht Ernberg erging über den Oberforstmeister am 22. März ein Mandat Erzherzog Ferdinand Karls, wer künftig zum Gamspirschen zuzulassen ist. Da die Untertanen der Pfarre Thannhaimb um eine Bewilligung ansuchten und diese den Lechtalem gleichzustellen sind, wird von Ynsprugg das Gamspirschen in Gnaden bewilligt und auf die Ausfertigung des o.ö. Regierungs- und Kammerbefehls verwiesen.
Verpflegungsliste für Offiziere, Reiter und Fußvolk, welche unter dem Kommando des Kaspar Schoch nach Schwaz und und wieder über Tanhaimb heraus Zehrungskosten beanspruchten. Nach Gemeinden und Ortschaften werden alle Soldaten mit Name und Dienstgrad aus dem Gericht Ehrenberg aufgelistet und deren Kosten für Essen, Getränk und Wein, meist zwischen 20 und 48 kr, verbucht. Die Teilnehmer stammen aus Ober- und Unterhöfen, Khiezinge, Zöblen, Frickhen, Kliappell, Staig und Wies. Aus genannten Orten werden ca 100 Soldaten aufgelistet.
Jakob Thurnhueber, Festungshauptmann und Pfleger zu Emberg, wird vom Ausschuß der Pfarre Thanhaimb gebeten, eine Protokollabschrift wegen Einhaltung der Waldordnung anzufertigen. Der Waldmeister erscheint mit dem Thanhaimbischen Forstknecht Matthäus Ruff und Wolfgang Bischof und beruft sich auf den vom Waldmeister Uriel Albl am 13. Juli 1645 ergangenen Interimsbescheid, wonach sich die Thanhaimber des unerlaubten Holzhauens enthalten sollen. Nach deren Einwendungen ergeht folgender Bescheid: Die Untertanen des ganzen Tals Thanhaimb sollen sich wie die anderen Pfarren des Gerichts Ehmberg an die erzfürstliche Waldordnung halten, welche ihnen jährlich verlesen werden soll. Ohne Vorwissen des Waldmeisters darf in gemeinen Waldungen kein Holzschlag erfolgen. Erst nach Bewilligung und Auszeigung unter Schonung des Wildbrets, der Unterstände und des Federspiels darf mit Erlaubnis des Forstknechts oder des jährlich zu wählenden Holzriegers gehackt werden. In den eigenen Waldungen darf ohne Bewilligung des Waldmeisters gefällt werden. Weil sich Thanhaimb bisher nicht der Waldordnung unterworfen hat, werden die 6 Gulden Zehrungskosten des Waldmeisters und die Gerichtskosten durch die Gemeinde zu erstatten sein. Für diesen Bescheid bedankt sich der klagende Waldmeister. Die beklagten Ausgeschossenen begehren eine Abschrift und erheben (außer Höfen) Einspruch, daß die Holzuteilung nach Häusern, statt nach Weiden erfolgen soll. Siegler: Jakob Thumhueber, Pflegsverwalter
Auszug aus einem Bittschreiben des Gerichtsausschusses an den Steuereinnehmer Abraham Reinhard, welches vor dem Pfleger Jakob Thurnhueber, Richter Heinrich Sandler und Gerichtsschreiber Georg Reichart veranlaßt wurde. Wegen der vom Jahre 1638 bis 1644 ausgehändigten Ordinari- und Extraordinaristeurn per 15289 Gulden 54 kr ersucht der gesamte Ausschuß um eine entsprechende Quittung. Bezüglich der Bestätigung von 1646 müsse er sich noch gedulden, bis die Kammer die entsprechende Urkunde ausgestellt habe. Wegen der sechsmonatigen Kriegshilfssteuer könne man deren Höhe erst nach deren Fristablauf nennen. Wegen der beschwerlichen Truppeneinquartierungen konnte der Fleischpfennig noch nicht bezahlt werden, vielmehr hoffe man, daß das Gericht von dieser Steuer befreit werde. Ebenso hoffen die Gerichtsuntertanen, daß man ihnen die nächste Andräisteuer wegen Unvermögenheit und Armut erlasse. Dieses Schreiben wurde auf Bitte des Gerichtsausschusses durch die Gerichtsschreiberei dem Steuereinnehmer übermittelt.
Hans Heinrich Sanier, Richter der Herrschaft Emnberg, beruft auf Antrag des Ausschusses der Pfarre Praitewanng und des Urban Pfeffer, Mair der Pfarre Aschau, den gesamten Gerichtsausschuß ein. Von Tanhaimb sind Melchior Ammann, Gerichtsamtmann, Thomas Tauscher und Georg Grad erschienen. In Anwesenheit des Hauptmanns und Pflegers Jakob Tumhuber, des Richters, sowie des Gerichtsschreibers Georg Reichart werden den Ausschußleuten die Anträge der beiden Pfarren, das Ladungsschreiben, der an den Richter ergangenen erzfürstliche Befehl betreffend der drei Extrasteuertermine, das Schreiben des Steuereinnehmers Abraham Reinhart an den Pfleger, die Bewilligung der monatlichen Kriegshilfe und das von der Landschaft ergangene Schreiben wegen der Ordinari- und Extraordinaristeuer und das abgegangene Schreiben wegen des Fleischpfennigs und des Rauchfutters verlesen und an die Ausgeschossenen auf deren Kosten Abschriften all dieser Schreiben, sowie des abgegangenen Auslaufs an die Hauptleute Matthias Schmauz, Sebastian Kefer und Pelagio Claudi angefertigt. Wegen der Beschwerde über die Wustung ergeht an den Rechnungsführer ein Bescheid, und wegen des benötigten Holzes wird dem Waldmeister Uriel Albl eine Nachricht zugeschickt. Nach Erläuterung obiger Schreiben geloben die Bevollmächtigten des Gerichtsausschusses, den Bescheiden nachzukommen. Doch melden die Lechtaler gegen Teile der Gerichtsrechnung Vorbehalte an. Siegler: Heinrich Sandler, Richter zu Emnberg
Erzherzog Ferdinand Karl bestätigt auf Bitte der getreuen Untertanen zu Tanhaim einen Freiheitsbrief Herzog Friedrichs von Österreich betreffend die Freiheiten für die Leute im Lechtal, die sein Vater Erzherzog Leopold konfirmiert hat. In der väterlichen Konfirmation vom 27. Juli 1622 werden die Freiheiten Herzog Friedrichs von 1416 (vgl. Urk. Nr. 1) inseriert und sind in Ferdinand Karls Bestätigung neuerlich wörtlich wiedergegeben. Abschließend wird allen Pflegern zu Ehrenberg aufgetragen, auch künftig seine Untertanen im Lechtal und insbesondere in Tannheim in diesen Freiheiten Herzog Friedrichs zu schützen und zu schirmen. Siegler: Erzherzog Ferdinand Karl
Abrechnung über Botengänge und Bereitschaftsdienste vom 6. Okt. 1646 bis 30. April 1647 in der Pfarre Tanhaimb, gegliedert nach Ortschaften. Die Nachbarn auf der Staig sind mit den Dragonern 94 Tage und Nächte an der Straße gegen Wertach in Bereitschaft gelegen. Ebenso waren die Nachbarn auf der Kapell, auf der Wies, von Frickhen, von Schattwald, von Zöblen, von Khinzin, von Unterhöfen, von Oberhöfen, von Schmidten, Gaist und Im Pogen, vom Berg, von Schwendt, Lumperg, Eng und Gren, sowie von Haldesee, Hindesee, Holler, Nesselwengle und Rauth zwischen 6 und 124 Tage zu Fuß in Bereitschaft. Pro Tag werden 18 kr. vergütet. Für Ordonnanzdienste nach Sonthofen, Reiti und und Enge erhalten Willi Rief, Marx Peuntner, Gregor Sprenger, Hans Schlager und Hans Graff Spesenersatz. Insgesamt werden in der Pfarre Tanhaimb 217 Gulden 50 kr vergütet.
Vor dem Pfleger Anton von Rosst und dem Richter Hanns Zehenntner beantragt der gesamte Ausschuß des Gerichts Ernnberg, daß der Kaspar Rauscher, Kommandant und Bürger zu Reift über die Kriegsschäden von 63029 Gulden und die Wachtkosten detailliert Rechnung legen soll. Den genannten Ausschußleuten vom Markt Reift und von der ganzen Pfarre Praitenwanng, den Pfarren Haiterwanng, Lermoß, Aschau, Ober-, Mitter- und Unterlechtal, Perwanng und Piechlpach sowie den Abgeordneten Thomas Tauscher, Gerichtsamtmann, Georg Gradt, Martin Wözer, Melchior Amann, Andreas Renn, Mesner, Georg und Martin Zobl, alle von Tanhaim, legt Kaspar Rauscher seine Abrechnung summarisch vor, die für das Gericht Ernnberg Kriegskosten von insgesamt 200125 Gulden ausweist. Die Kosten der einzelnen Regimenter werden getrennt angegeben. Das von der Kammer ergangene Dekret an Rauscher bezüglich Schanzarbeiten, des erbauten Schanzhauses zu Vilsrain und des für die Schanzarbeiten verhackten Waldes ist beigefügt. Nach Verlesung aller Unterlagen ergeht nach dem mündlichen Vortrag des Tobias Kheller als erbetenem Vormund des Gerichtsausschusses, an Rauscher der Gerichtsbescheid, daß er für jede Pfarre getrennt innerhalb eines halben Jahres eine neue Abrechnung über die Kriegskosten vorzulegen habe. Für diesen Bescheid bedankt sich der Gerichtsausschuß. Siegler: Anton von Rosst, Pfleger im Gericht Emnberg
Michael Cronner, Hauptmann zu Hindenlang im Kirchdorf, und Hans Scholl, Wirt und Gastgeborene quittieren als bevollmächtigter Ausschuß der Gemeinde Hindenlang, daß ihnen Thomas Tauscher und Georg Gradt von Thanhaimb jene 220 Gulden welche ihre Gemeinde als Beitrag zum Kauf des Weges über die Hirschäcker unterm Hindenlanger Joch bis zum Kirchdorf Hindenlang benötigten, vollkommen zurückbezahlt haben. Sie versichern, diesen Weg auf eigene Kosten erhalten zu wollen. Siegler: Gottfried Heinrich Egloff von Zell zu Immendingen und Christoph Straub, augsburgischer Pfleger der Herrschaft Rettenberg
Jahresabrechnung der Tal- oder Gemeinderechnung von Thanhaimb ab dem 18. Juni 1841 mit 911 Gulden 40 kr Einnahmen und 1088 Gulden 10 kr Ausgaben. Vor Ferdinand Pischl, Festungskommandant zu Emberg, Hans Zehenntner, Richter, Georg Grad, Wirt, Peter Schraz, Jenewein Laucas und Wolfgang Bischoff, Gerichtsschreiber, wird der Gerichtsamtmann der Pfarre Tannhaimb, Georg Tau scher, von seiner schriftlichen Talrechnung samt Beilagen im Beisein genannter Ausgeschossener entlastet und neuerlich in die Pflicht genommen. Siegler: Hans Zehenntner, Richter der Herrschaft Emberg
Vor Hans Zehenntner, Richter der Herrschaft Emberg, Festungskommandant Ferdinand Eischi, vor den Beisitzern Oswald Keller, Waldmeister, und Kaspar Rauscher, Bürger zu Reift, sowie dem Gerichtsschreiber Wolfgang Bischoff erscheinen die Gemeindsleute Georg Tauscher, Gerichtsamtmann, Georg Gradt, Wirt, Hans Zobl, Martin Wözer, Christian Hörbst, Peter Schraz, Andrä Weyrater, Hans Mayr, Nikolaus Hörbst und Hans Zobl, Sattler, und bringen vor, daß verschiedene ausländische Weideberechtigte seit zehn Jahren keine Steuern bezahlen. Bei der Tagsatzung erscheinen von Kempten der Stadtschreiber Josua Weinling und Anton Guter und werden aufgefordert, die aufgelaufenen Steuern für die 165 Weiden auf genannten Alpen an die Gemeinde Tanhaim zu refundieren. Für jede Weide trifft es jährlich 3 kr, somit 8 Gulden 15 kr oder für zehn Jahre 82 Gulden 30 kr. Die Kempter rechtfertigen sich, daß sie wegen der Kriegs- und Sterbläufe die Steuern nicht reichen und sie deshalb die Alpen in den letzten zehn Jahren auch nicht benützen konnten. Man einigt sich gütlich, die ausständige Steuer in zwei Raten nachzuzahlen. Dafür übernehmen die Kläger die Gerichtskosten. Der Vertrag vom 1. Dez. 1610 soll weiter in Geltung bleiben. Elias Schmid soll die Abfindung für vier Weiden fristgerecht erstatten. Obgenannte Parteien geloben die Einhaltung dieses Vergleichs. Siegler: Hans Zehenntner, Richter der Herrschaft Emberg