Signatur
Titel
Datum/Laufzeit
- 1695 (Anlage)
Erschließungsstufe
Einzelstück
Umfang und Medium
Papier -Konzept 4 Blatt , Fragment
Archiv
Bestandsgeschichte
Abgebende Stelle
Eingrenzung und Inhalt
Rechtfertigung genannter Gemeindsleute und Rotten wegen der erfolgten Bestrafung für das abgehackte Holz. Lorenz Koch und andere beziehen sich auf alte Rechte von 1588. Auch Schmidten, Bogen und Gaist entnehmen seit undenklichen Zeiten ihre Hölzer von den Gemeinweiden, da sie keine eigenen Wälder besitzen. Die Gemeindsleute zu Kienzen bestreiten jede Schuld und verwahren sich gegen die Strafe von 30 Talern. Jakob Zobl bezieht sich auf ein 40jähriges Holzrecht. Hans Rief, Hans Renn und Michael Zobl von Schmidten behaupten, nur schlechtes Holz geschlagen zu haben. Auch Zählen verwahrt sich gegen die Strafe, da das Holz nur entsprechend den Weideanteilen genutzt wurde. Hans Fiegenschuech wurde mit 20 Taler bestraft, obwohl er lt. Kaufbrief von 1655 ein eigenes Waldele besitzt. Weitere Rechtfertigungen von Fricken, Nesslwenglen und Privaten folgen.
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Benutzungsbedingungen
Reproduktionsbedingungen
In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache
- Deutsch
Schrift in den Unterlagen
Anmerkungen zu Sprache und Schrift
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen
Findmittel
TLA-Mikrofilm: 2082 2083 2084
Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen
Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien
Verwandte Verzeichnungseinheiten
Anmerkung zur Veröffentlichung
Tiroler Geschichtsquellen 37/32/87
Alternative Identifikatoren/Signaturen
EAP
Themen
Orte
Namen
Genres
Identifikator "Beschreibung"
Archivcode
Benutzte Regeln und/oder Konventionen
Status
Entwurf
Erschließungstiefe
Teilweise