Abrechnung über alle Eingänge und Ausgaben der Sammelgelder für die Bachverbauung. Die Sammler Alois Lutz und Josef Gutheinz erbringen 443 Gulden Banknoten und 43 Gulden Silbergeld. Für die Talsperren gehen vom Kommissariat 147 Gulden und vom Straßenmeister 105 Gulden ein. Die neue Sammlung von 1850 erbringt durch Johann Georg Rief und Josef Erdle 571 Gulden sowie Verkaufserlöse aus Türken usw. einen Gesamtbetrag von 4032 Gulden 41 1/2 kr. Die Ausgaben bis April 1851 betragen für Tagschichten, Schadensaufnahme, Talsperren, für Botengänge, für Tagesdiäten der Sammler und Material von Mai bis Nov. hingegen nur 1561 Gulden
Abrechnung über die Einnahmen und Sammelergebnisse, welche unter Vorsteher Matthäus Gutheinz von 1847 bis 1850 eingegangen sind. Die Vergütungen für Wasserschäden an die Gemeinde und namentlich genannte Private sowie Steueraushilfen und Sammelbeiträge erbringen 120 Gulden Davon erhält Johann Peintner für Getränke an den Straßenmeister, Herstellung der Bachrinne, für Pulver usw. 59 Gulden 29 kr. Weitere Sammlungen und Eingänge vom Landgericht und vom Bezirkskommissariat ergeben in den Folgejahren über 1755 Gulden Nach Abzug aller Ausgaben an genannte Personen verbleibt der Gemeinde unter Rechnungsleger Matthäus Gutheinz ein Guthaben von 1092 Gulden
Erläuterungen zu den Mängeln der ausgefullten Stiftungsoperate. Das Landgericht erklärt auf Anfrage der Gemeinde Nesselwängle die komplizierten Stiftungsbestimmungen, die von den örtlichen Stiftungsverwaltern teilweise nicht verstanden wurden.
Mahnschreiben der weltlichen und geistlichen Stiftungsvorstehung an die Gemeindevorstehung Näßelwengle, ehestens den fälligen Stiftungsausweis unter Zusammenwirkung der geistlichen und weltlichen Stiftvorstehung vorzulegen.
Vorsteher Xaver Hotter, Josef Martin Rief, Johann Peintner, Wirt von Rauth, sowie Schulaufseher Johann Georg Rief, Johann Ostried, Müller, Anton Mark und Josef Erdle aus Gaicht, weiters Matthäus Frischauf, Anton Kathrein und Johann Ostried, Schulgehilfe der Schule Rauth, protokollieren für die vom Gubemium 1842 genehmigte Schule in Rauth, daß sie das neuerstellte Schulhaus erhalten und die Requisiten, wie Tafeln, Schwamm und Kreide beschaffen wollen. Die Eltern der Schulkinder beschaffen das notwendige Brennholz. Die Reinigung übernimmt der Schulgehilfe Johann Ostried. Die Zinsen aus dem Schulfond (1000 Gulden Kapital) sind dem Schullehrer zu Martini und Georgi auszuzahlen. Der Schulweg ist im Winter durch Nesselwängle und Rauth offenzuhalten. Beide Teile verpflichten sich, Schulpreise aus der Schulprämienstiftung auszuteilen. Das Schulpatronat für die Schule Rauth liegt bei beiden Parzellen. Unterschrift: Johann Georg Rief, Schulaufseher
Das Landgericht erteilt der Gemeindevorstehung Neßlwengle lt. Gubemialdekret und zwei Hofdekreten die Weisung, die Stiftungen sicherzustellen. Zu diesem Zweck werden 7 Formulare beigegeben, worin alle Stiftungen, Korporationen, Gemeinden, Bruderschaften, Kapellen, Kirchen etc. gemeinsam mit der Ortsgeistlichkeit, den Vermögensverwaltem und Kirchpröpsten auszuweisen sind. Diese Operate sind bis Ende April 1844 vorzulegen.
Das Landgericht teilt dem Vorsteher zu Nesselwängle mit, daß die beim Gericht hinterlegten Gelder für den Schanzbau und die Feuerspritzen (vgl. Nr. 67) nunmehr abgerechnet sind. Demnach erhält Nesselwängle eine Rückvergütung von 154 Gulden 45 3/4 kr mit der Auflage, den Empfang zu bestätigen und den Betrag nachweislich gut zu verzinsen. Es wird der Gemeinde gestattet, aus diesem Betrag die Feuerspritze zu reparieren.
Abrechnung der Gemeinde Tannheim mit Jungholz wegen des aus dem Schanzbau bestehenden Guthabens von 2196 Gulden 33 3/4 kr. Lt. Belegen des Matthäus Zobl und der Peintnerischen Kinder bleibt noch ein Konkurrenzbeitrag von 1278 Gulden auf die Gemeinden Nesselwengle, Grän, Thannheim, Zöblen, Schattwald und Jungholz nach dem Steuerfuß aufzuteilen. Zuvor ist jedoch die für Tannheim angeschaffte neue Feuerlöschspritze per 600 Gulden zu verrechnen. Lt. Gubernialbewilligung trifft es Tannheim 200 Gulden und Grän, welches die alte Tannheimer Feuerspritze erhielt, 100 Gulden Die restlichen 300 Gulden sind auf obige Gemeinden zu aufzuteilen.
Steuerliste für die Gemeinde Neßlwängle für das Jahr 1840 mit den Namen der schuldigen Parteien von Neßlwängle (63), Haller (11), Schmitten (3), Getting (8) und Rauth.(14), welche von Steuertreiber Lorenz Zeller von Gelting angelegt wurde. Neben den ortsansässigen Steuerpflichtigen sind noch jene begüterten Parteien namentlich aufgelistet, die außerhalb der Gemeinde wohnhaft sind. Von der Ordinaristeuer ist der Georgitermin steuerlich erfaßt und von der Wustungssteuer sind die Termine zu Andräi (154 Gulden, Lichtmeß (61 Gulden, Georg! (182 Gulden und Jakobi (92 Gulden ausgewiesen.
Gemeindevorsteher Thomas Rief setzt auf Antrag des Landgerichtes den neuen Totengräber Josef Zobl von Haller ein. Für das Grab eines Erwachsenen samt dem Läuten der großen Glocke erhält er 1 Gulden und sonst nichts. Der Grabmacher darf in kein Wirtshaus mehr gehen, denn dieser alte Brauch ist abge stellt. Für das Grab eines Kindes erhält er 24 kr und sonst nichts mehr. Dieser Gemeindebeschluß wird durch Riefs Unterschrift bestätigt.
Josef Lutz quittiert dar Maria Barbara Schatz an Einkaufgeld 10 Gulden und weitere 1 Gulden 30 erhalten zu haben, und diese mit 5 % zu verzinsen.
Nach anfänglicher Weigerung der Filialgemeinden Neßlwengle, Grän, Zöblen und Schattwald zu den Reparaturkosten an der Pfarrkirche in Tannheim beizutragen, kommt es bei der Tagsatzung zu einem Rückzieher. Die Gemeindevorsteher Josef Anton Woher, Sebastian Pfaundler, Josef Georg Zitt und Michael Prenn nehmen ihren Protest zurück und weigern sich nicht mehr, zum Bau der Pfarrkirche beizutragen.
Vier Quittungen vom 24. April, 30. Okt.und 1. Nov (zweifach), welche der Gemeindekassier Matthäus Lutz zum Haller für die Ausbezahlung an den Brunnenmeister Josef Anton Gutheinz, an den Schullehrer Johann Sebastian Hengg für Schulbücher, an den Kuraten Johann Glätzle als Fixum und für Wettermessen für die Gemeinde Nesselwängle entgegennimmt.
Berichtigung zum Vergleichsprotokoll vom 13. Nov. 1823, worin die auswärtigen Realitätenbesitzer irrtümlich zum Schul- und Kirchenbeitrag nach Nesselwängle herangezogen wurden. Für die Einwohner von Gaicht, welche in der KG Nesselwängle Häuser und Grundstücke haben, bleibt der Beitrag nach Nesselwängle aufrecht. Andere auswärtige Grundbesitzer sind von dieser Konkurrenzpflicht befreit, da sie in den Steuerkataster von Weißenbach konkurrieren. Hingegen ist Gaicht von Beiträgen zur Schule, Kirche und Arche nach Weißenbach loszusprechen. Doch hat die Gemeinde Gaicht den Betrag für den Pfarrer und Organisten zu Wängle weiterhin zu leisten. Unterschriften: Matthias Osterried, Vorsteher, Josef Anton Woher, Vorsteher, Johann Georg Zöhrer und Matthias Frischauf
Pfarrer Johann Georg Kotz übermittelt einen beglaubigten Auszug aus dem 1793/94 von den Oberbehörden genehmigten Pfarrfixum von 225 Gulden und die Stolgebühren, welche die Gemeinden Nesselwängle, Grän, Zöblen und Schattwald betreffen. Anläßlich der Einführung des Pfarrers Kotz in seine Rechte werden die Zahlungstermine für das Fixum von je 112 Gulden 30 kr zu Georg! und Andräi festgelegt. Davon haben Nesselwängle/Grän und Zöblen/Schattwald seit dem Bestehen der Pfarre Tannheim je ein Drittel beizutragen, obwohl sie einen eigenen Priester haben. An Groß- und Kleinzehent sowie an Stolgebühren zahlen Nesselwängle jährlich 13 Gulden Grän 12 Gulden und Zöblen 7 Gulden jeweils am 15. Dez.
Kirchpropst Thomas Rief quittiert dem Kassier Matthäus Lutz den Erhalt von 12 Gulden 30 kr.
Steuerregister für die Privaten in Weißenbach, welche Grundstücke und Bergmähder in der Katastralgemeinde Nesselwängle liegen haben und für besagte Jahre 31 Steuertermine mit 14 Gulden 51 kr an den Steuertreiber Johann Georg Rief von Rauth abzuführen haben. Von hundert Häusern in Weißenbach haben 51 genannte Hausbesitzer Grundstücke in Nesselwängle und sind dorthin steuerpflichtig.
Ausgaben vom 1. Sept. 1824 bis 1. Sept. 1825, welche neben Nesselwängle, Haller, Schmitten, Getting und Rauth die Gemeinde Gaicht anteilsmäßig treffen. Die Kosten für Kurat Glätzle, Organist Johann Hengg, den ehemaligen Vorsteher Ludwig Peintner, Pulver für Fronleichnam, Versicherung und Kaminfegen für das Schulhaus, für Meßwein, für Wettermessen, für Johann Georg Zörrer von der Gaicht, für Stolgebühren an den Tannheimer Pfarrer, für Polizeidiener, Pfarrerdiener, Organisten, für die Hebamme, für die Verpflegung der Franziskaner usw. belaufen sich auf insgesamt 356 Gulden 44 kr, welche nach dem Schlüssel für die Grund- und Gewerbesteuer auf die obigen fünf Ortsteile aufzuteilen sind. Unterschrift: Josef Anton Gutheinz, Vorsteher
Zwischen Nesselwängle und Gaicht wird nach Erhöhung des Zinssatzes auf 5 % für das Kirchenvermögen (5493 Gulden und das Schulkapital (657 Gulden ein Vergleich geschlossen. Da der Zinsertrag für die Kongrua und Sachauslagen nicht ausreicht, müssen von der Kuratiegemeinde Nesselwängle, zu der auch Gaicht gehört, 177 Gulden zusätzlich aus Steuermitteln aufgebracht werden. Zu diesen Ausgaben hat Gaicht anteilmäßig beizutragen. Gaicht verpflichtet sich auch, bei Bau- und Reparaturkosten für Kirche, Widum und Schulhaus den gesetzlichen Beitrag zu leisten. Auch die Verlustabdeckung bei besonderen Ereignissen übernimmt Gaicht anteilmäßig. Rauth verpflichtet sich, dem Mesner in Nesselwängle Hafer und Butter in natura oder bar sowie für jeden Verstorbenen 24 kr bzw für ein Kind 12 kr zu geben und sich an den übrigen Stolgebühren zu beteiligen. Die Flachssammlungen an den Kuraten sind nach alter Gepflogenheit beizubehalten. Dafür verpflichtet sich Nesselwängle, keine Ausgaben über 20 Gulden ohne gerichtliche Genehmigung zu machen und die Umrechnung nicht mehr nach Häusern sondern nach der Steuerveranlagung vorzunehmen. Die Einhal tung des Vergleichs bestätigen durch Unterschrift Ludwig Peintner, Gemeindevorsteher, Josef Georg Singer vom Ausschuß, Matthäus Zobl, Gerichtsanwalt und Johann Glätzle, Kurat, sowie weitere genannte 69 Beitragspflichtige aus Gaicht, Nesselwängle, Haller, Schmitten und Getting. Richter Marberger bestätigt am 21. Dez 1823, daß mehr als 2/3 der Einwohner diesen Vergleich unterfertigt haben. Am 3. Jän. 1824 sanktioniert das Kreisamt Imst die Konkurrenzpflicht mit dem Vorbehalt, daß Gaicht seine Beiträge an Pfarrer und Organisten der Mutterkirche weiter leisten muß.
Abrechnung der Erträge für den Kuraten in Nesselwängle. An Bargeld erhält er von der Gemeinde 128 Gulden von der Kirchenvorstehung 120 Gulden und für den Hilfspriester 11 Gulden 26 kr. Mit den Einnahmen für 195 Messen, große und kleine Stolgebühren aus dem zehnjährigen Durchschnitt, für allgemeine Gebete, an Flachsgaben und Erträgnissen der Grundstücke betragen die Einkünfte des Kuraten Glätzle über 550 Gulden Für allfällige Ertragsausfälle haftet die Gemeinde bis zu diesem Betrag, wozu sich der Gemeindevorsteher Ludwig Peintner und die Ausschußleute Andreas Abelzhauser, Johann Tauscher und Josef Schreiber verbürgen.
Georg Guetheinz zu Klein-Nesslwengle legt für das Rechnungsjahr 1815/16 die Einnahmen von 566 Gulden und Ausgaben von 530 Gulden vor. Vom Vorgänger Franz Tauscher übernimmt er einen kleinen Kassarest. Johann Georg Hengg und Andreas Schwöllenbach haben bereits einen Vorschuß erhalten. Der Zinsenertrag aus Gemeindevermögen, welches bei Monika Maul, Franz Weyrater, Simon Grisser, Anton Obreyter, Alex Fischer und Johann Woher veranlagt ist, beträgt über 53 Gulden Die Gemeindeabgaben von 82 Häusern betragen für zwei Jahre zu mehreren Terminen fast 400 Gulden Weitere Einnahmen stammen von der Gemeinde Rauth sowie von Hochzeitsgeldem des Kajetan Hengg, Johannes Weinhard, Johannes Rief, Christian Hörbst, Josefa Erdl und Franz Rid., vom Riedel Rauth und Gacht, aus Bestandzinsen des Faktors Lehner und vom Einkaufgeld des Franz Rid. Größte Ausgaben sind das Fixum an den Kuraten mit 282 Gulden sowie an den Lehrer und Organisten Johann Georg Hengg mit 116 Gulden die Stolgebühren an den Tannheimer Pfarrer mit 28 Gulden und an den Mäusefänger Andreas Schwöllenbach mit 40 Gulden Kleinere Posten sind: an den Brunnenmeister Philipp Ölhaf, für die Kaminbesichtigung des Franz Josef Schönherr, an den Gerichtsamtmann, an Schmied Anton Hengg, an Anton Abelzhauser, an den Glaser Josef Abelzhauser für das Schuhaus, für Pulver an die Schützen, für Wachs und Wein, für Arbeiten Ludwig Peintners am Triefelbach, für den Johannissegen, an die Hirten auf Krinnen, an Andreas Schwöllenbach und Konrad Abelzhauser und für Brot. Aliquot werden die Ausgaben für die 14 Häuser der Gemeinde Rauth und Gelebt berechnet.
Josefa Unold, Witwe Hartfuhr zu Unterhöfen (Anweiser Franz Geist), schuldet dem Schulstiftfond zu Nesselwengle ein von Helena Tauscher übernommenes Stiftgeld von 100 Gulden Der Zins von 4 % ist zu St. Georgi fällig. Das Schuldbekenntnis gelobt Unold dem Amtmann Johann Georg Zobl. Zeugen: Johann Georg Zobl von Schattwald und Christian Rief von Zöblen
Ausgabenverzeichnis für Rauth, Gaicht und Nesslwengle für Schulausgaben an Johann Georg Hengg, an den Tannheimer Pfarrer, den Karaten für Schulbücher, den Sebastian Freidling für Widumreparatur, den Schlosser in Weißenbach, an den Ludwig Peintner für Wein, den Gerichtsamtmann zu Tannheim nach Brandschatzung des Schulhauses, für Steuerleistungen usw. Zur Deckung der Auslagen sind noch über 8 Gulden offen, die auf die 107 Haushalte aufzuteilen 24INesselwängle sind. Der Organist Johann Georg Hengg und der Mäusefänger haben bereits einen Vorschuß erhalten.
Inventar des Gemeindearchivs Neßlwängle mit allen in der Gemeindetruhe befindlichen Schriften. Das Archivinventar beginnt chronologisch mit der Brunnenordnung von 1565 (vgl. a, b) und registriert bis 1813 insgesamt 30 Schriftstücke. Es folgen zahlreiche Nachträge mit Evidenthaltung bis 1913. Von den alten Schriften sind fast alle erhalten. Ja es sind aus dem erfaßten Zeitraum wesentlich mehr Stücke erhalten, als das Inventar bis 1850 angibt. Folglich dürften in der Gemeindetruhe nur die wichtigsten Schriften gelagert gewesen sein.
Lt. Testament der Oertrude Peintner vom 9. Feber 1809 wird den Armen nach vorliegender Inventur ein Legat von 400 Gulden der Schule 125 Gulden und dem Gotteshaus 300 Gulden von der Obrigkeit zugesprochen. Diese 825 Gulden werden lt. Abhandlung vom 10. Mai 1810 berichtigt und berücksichtigen bereits das bei Johann Gutheinz zu Getting seit 1794 aushaftende Kapital samt Zinsen.
Unterfertigter Gerichtsverpflichteter Johann Lechleitner quittiert, daß ihm Josef Schuech in dem Preitforchach 23 Gulden 17 kr samt Zinsen bar bezahlt habe. Damit wird Christian Spieß aus der Bürgschaft entlassen.Original Papier 1 Bl. mit Unterschrift
Nach einer Tagsatzung wegen eines Durchfahrtsrechtes kommt es zwischen dem Kläger Johann Georg Gutheynz und den Beklagten Johann Georg Tauscher sowie Philipp Oelhaf zum Vergleich. Nach Beiziehung der Gemeinde Näßelwengle unter Andreas Anold, Lorenz Rief und Josef Anton Hummel erklärt der Kläger, daß das Vieh im Herbst beim allgemeinen Viehauftrieb durch die in der Skizze dargelegte Lücke durchgelassen wird. Zu diesem Zweck darf die Lücke bei Johann Scherbers Peunte geöffnet werden. Es darf jedoch niemand den vor dem Haus des Klägers eigentümlichen Grund benützen oder stören. Bezüglich des Wildbachs oder Triffenbachs verpflichtet sich die Gemeinde zur Vorbeugung der sehr heftigen Ausbrüche, diesen fleißig zu archen. Sollte der Bach trotzdem ausbrechen, so ist Gutheynz verpflichtet, die Durchleitung des Baches durch die strittige Lücke bis in die sog. geschenkten Güter zu gestatten. Siegler: Alois Johann von Froschauer, Pfleger und Landrichter der Herrschaft Ehrenberg
Kurat Leopold Gritsch bestätigt der Gemeinde Nesselwengle für die Brunnennutzung folgende Bedingungen: Die Brunnenführung und Unterhaltung erfolgt auf Kosten des Kuraten. Aus dieser gütlichen Bewilligung darf niemals ein Nutzungsrecht abgeleitet werden. Bei Wassermangel ist dieser Brunen zuerst zuzuschlagen. Unterschrift: Leopoldus Gritsch, Kurat
Zwischen der Familie Tauscher (Wirtshaus des Lorenz Tauscher mit Brunnenrecht samt Fischkalter) und dem Kuraten Leopold Gritsch kommt es zu einer Nutzgenußvereinbarung. Lt. Brunnenbrief steht dieser Wirtsbrunnen ab dem Brunnenhäusl in alleiniger Nutzung und Erhaltung der Familie Tauscher. Die weitere Ableitung des Brunnenwassers zum Widum geschieht nur 'aus Liebe und Willkür', weshalb bei Wassermangel der Familie Tauscher kein Nachteil widerfahren darf. Diese Nutzung beschränkt sich nur auf den 'so ruhigen und liebevollen Herrn Kuraten Leopold Gritsch' ad personam, welcher an der Hauptsäule eine Nebensäule mit zwei Querfingem ab dem Brunnenrohr anbohren darf, soweit es der Wasservorrat gestattet. Die Einleitung des Wassers in den Widum soll durch die Gemeinde unentgeltlich erfolgen. Sollte die Gemeinde diesen Brunnen in die Wasserrod einschließen, so darf dadurch die Brunnengerechtsame der Familie Tauscher nicht leiden. Unterschrift: Matthäus Tauscher, Brunneninhaber
Johannes Gutheinz zu Getting quittiert, daß er im Erbwege nach seinem verstorbenen Vater Nikolaus Gutheinz dem Johann Peintner, k.k. Wegmeister zu Nösselwengle, seit 1794 230 Gulden schuldet. Nach Aufnahme eines weiteren Darlehens von 516 Gulden 26 kr lautet der Schuldschein auf insgesamt 746 Gulden 26 kr. Die Verzinsung erfolgt jährlich am 16. Mai mit 4 %. Als Sicherstellung verschreibt der Schuldner sein zu Getting stehendes Haus samt umliegenden Grundstücken, einen Acker vor dem Gessenbach, zwischen Johann Georg Gutheinz und Franz Anton Lutz gelegen, sowie einen Acker bei der Stelzen, neben Johann Peintner und Georg Rief liegend. Vor dem Gerichtsamtmann der Pfarre Thannheim Johann Georg Zobl wird das Gelöbnis erstattet. Zeugen: Josef Zobl, Glaser aus dem Schattwald, Johann Georg Frick, Oberhöfen Siegler: Alois Johann von Froschauer, Pfleger und Landrichter der Herrschaft Ehrenberg
Vor Johann Peter Schilcher, k.k. Waldmeister zu Ehrenberg und Vils, Johann Zobl, Gerichtsamtmann der Pfarre Tannheim, kommt es wegen der strittigen Seehalde zur Vermarkung mit den Gerichtsverpflichteten Andreas Abeltshauser, Johann Fässer, Ludwig Pohler und Konrad Abeltshauser, Christian Schratz zum Haller einerseits und den Haldenseer Ausgeschossenen Franz Zobl, Johann Guthainz, Johann Peintner, Josef Gugger, Franz Fiechtl und Martin Gutheinz anderseits. Da beim Lokalaugenschein keine Marken gefunden wurden, einigten sich beide Parteien auf ein sichtbares Rinnerle unweit der Blettbachrinne als neue Grenze. Beginnend ober der Landstraße werden genannte drei Grenzsteine beschrieben. Siegler: Alois Johann von Froschauer, Pfleger und Landrichter der Herrschaft Ehrenberg
Auszug aus der Vermögensergänzung und Austeilung nach Johann Peintner, k.k. Zöllner und Wegmeister sei. zu Nößlwängl. zwischen seinen hinterlassenen Kindern und der Gemeinde. Demnach vermacht er der Gemeinde Nößlwängl 600 Gulden Kapital, um aus den Zinsen den Kauf des nötigen Baumöls für das Ewige Licht in hiesiger Kirche leichter bestreiten zu können. Dafür tritt er das bei Thomas Maul zu Getting, bei Franz Weyrater, bei Beatus Hindenlang und Barbara Schratz und Sohn Johannes Peintner aushaftende Kapital samt Zinsrückständen an die Gemeinde ab.
Das Waldamt Ehrenberg, Aschau und Vils nimmt den neu aufgestellten Waldrieger Johann Baptist Fässer in die Pflicht, um alle Waldvergehen getreu zu beobachten und schriftlich zu melden und selbst seine Verwandten nicht zu decken. Kein Stamm darf ohne Genehmigung geschlägert werden. Jeder Holzexzeß muß der Gemeinde angezeigt werden, wenn der Täter nicht eruierbar ist. Das konfiszierte Holz ist zum Nutzen der Gemeinde zu verwenden. Das ausgezeigte Brenn- und Bauholz ist samt Gemeindeordnung dem Waldamt bekanntzumachen. Schnittholz darf nur genehmigt werden, wenn der Antragsteller keine Vorräte mehr hat. Vor der Brennholzzuteilung ist der Bedarf an Bauholz zu erheben. Jedermann ist an die landesfürstliche Waldordnung und die neuerlich aufgerichtete Gemeindeordnung zu erinnern. Jeder vom Waldrieger angezeigte Exzeß wird unnachsichtlich bestraft.
Das Pflegamt Ehrenberg entscheidet im Streit zwischen Nesselwängle und dem Tannheimer Pfarrmesner Justus Erdl, daß lt. Pfarrvertrag jedes Haus der ganzen Pfarre dem Mesner jährlich einen Vierling Läuthafer reichen solle. Um Irrtümem vorzubeugen, sollen zwei gleichartige Vierling nach obigem Maß angefertigt werden, wovon eines der Mesner und eines die Gemeinde verwahren sollen. Der ausständige Hafer ist dem Mesner nachzureichen.
Das Pflegamt Ehrenberg teilt der Gemeinde mit, daß das sehr schadhafte Langhaus und die einsturzgefährdete Empore (Borkirche) zur Vermeidung eines größeren Unglücks sofort repariert werden solle. Dem Mesner wird in Gegenwart des Karaten Franz Zobel aufgetragen, die Kirche von zwei, drei Bausachverständigen inspizieren zu lassen. Am 22. Sept.stellen die Werkmeister einhellig fest, daß eine Seite einzustürzen drohe. Die Baukosten von 150 Gulden sind von sämtlichen Kuratiegemeinden zu tragen. Nach Vollendung des Baues ist die Baurechnung dem Pflegamt zur Einsicht vorzulegen.
Glockengießer Johann Grassmair teilt der Gemeinde mit, daß die alte Glocke 7 Zentner 88 Pfund wiegt. Die Hälfte der Rechnung ist bei Abholung der Glocke und die Hälfte nach Jahr und Tag zu bezahlen.
Das Kreisamt Imst teilt mit, daß das Ansuchen der Gemeinde Nösselwengle um Abhaltung der Stuhlfeste in der eigenen Gemeinde vom Bischof in Augsburg genehmigt wird, wenn der Pfarrer in Tannheim weiter die alten Stuhlfeste und die Hochzeitsstol bezahlt bekomme, wie sie im Bestallungsbrief vom 11. Okt. 1747 und im Vergleich von 1760 festgelegt wurden. Der Mesner in Tannheim hat von den Nösselwenglem für das Scheidungsleuten nichts zu verlangen, doch gebührt ihm für das Wetterläuten die Stol, auch wenn dieses jetzt unterbleibt.
Gemeinderechnung des Gewalthabers Matthias Woher, welche er dem Nachfolger Lorenz Pohler nach Überprüfung durch den Gerichtsverpflichteten Josef Guetheinz und Johann Georg Tauscher vorlegt. Der offene Rechnungsrest von 14 Gulden 21 3/4 kr wird von der Gemeinde durch Andreas Abeltshauser, Josef Anton Weber, Christian Hörbst, Anton Obreither, Hansjörg Guetheinz und Anton Schraz mit Unterschrift bestätigt. Hauptausgaben werden für Schulhaus und Schulmeister, für 24 Schulbücher, für Pulver, für Arbeitsschichten und für Steuern verbucht. An Eingängen verzeichnet der Rechnungsleger vom Dorfmeister Josef Abelshauser 35 Gulden und vom Dorfmeister Josef Seheiber 35 Gulden sowie an Mausgeld vom Gerichtsamtmann 51 Gulden 10 kr.
Matthias Woher von Nesslwengle wird vom Gericht aufgefordert, wegen der Verarchung den mit der Gemeinde getroffenen Vergleich von 1767 binnen 8 Tagen in Güte zu regeln. Andernfalls ist der Gerichtsamtmann beauftragt, den für die Verarchung notwendigen Grund im Rechtsweg einzuklagen und zu diesem Zweck Matthias Weber und die Gemeindevertreter Christian Leuprecht, Josef Gutheinz und den Gerichtsverpflichteten Josef Gutheinz am 14. Juli nach Reutte in die Pflegamtsbehausung vorzuladen. Johann Georg Zobl, Gerichtsamtmann zu Unterhöfen, begleitet dieses Dekret ein und leitet es am selben Tag an Weber weiter.
Gerichtsamtmann Tauscher beauftragt den Gewalthaber Lorenz Rief, daß er dem Dorfmeister Johann Erdle den Auftrag erteile, alle Pferdehalter zur Beaufsichtigung ihrer Pferde zu veranlassen. Wer seine Pferde am Weg zum Galtalpele Krinnen nicht beaufsichtigt, muß mit Pfändung und empfindlicher Strafe rechnen. Im Betretungsfalle müssen die Pferde im Pfandstall ausgelöst werden.
Erfassung der schulfähigen Jugend in der Pfarre Praitenwang, welche für die Schülerbeschreibung in Betracht kommt. Die Beschreibung erfolgt in der Reihenfolge der Hausnummern unter Nennung des Vaters, seines Berufes und seiner schulfähigen Kinder. So hat Johann Georg Schwaighofer zwei Kinder, namens Magdalena (10), welche zwei Jahre die Schule frequentierte und Josef (7), welcher vorigen Winter erstmals die Schule besuchte. Im Haus Nr. 2 hat Schustermeister Johann Paul Schnazer zwei Kinder namens Andreas (11), welcher 2 Winter die Schule besuchte. Tochter Maria Anna (6) kann noch nicht in die Schule. Im Haus Nr. 3 hat Thomas Koremann 4 schulfähige Kinder namens Franz (10), Anton (7), Kaspar (6) und Katharina (9). Davon waren erst Franz und Katharina je einen Winter in der Schule.
Franz Weirather aus dem Bogen quittiert dem Johannes Peintner, Zoller im Nesßlwengle, daß er von ihm 100 Gulden erhalten hat, wofür er ihm diesen Schuldschein ausstellt. Unterschrift Weuraters
Auf Auftrag des Vizekreishauptmannes Christoph Jakob Störzinger wird der sog. Gemeindsberg mit den bisher gemeinschaftlich genossenen Heimweiden zu Nesslwengle, Getting, Schmitten und Haller vom Gerichtsamtmann Matthäus Tauscher in 390 Weiden parzelliert und auf 83 Behausungen verteilt. Zur Bewirtschaftung dieser Weiden wird eine Gemeindeordnung in 15 Punkten erlassen. Eine Parzelle wird mit 9 Gulden taxiert und darf nur um 6 Gulden verkauft oder mit 20 kr an Gemeindebürger verpachtet werden. Auswärtige dürfen nur an die Gemeinde verkaufen. Im Herbst zugekauftes Vieh unterliegt bis Georgi genannten Weidebeschränkungen. Pro Weide darf nur ein Pferd gehalten werden. Für ein Rind wird 3/4-Weide und für ein Kalb 1/4-Weide mit genannten zeitlichen Einschränkungen festgelegt. Für das Galtvieh sind die Alpen Gimpl, Gessenwang und Krinnen weiter gemeinschaftlich zu nutzen. Schafe dürfen vor St. Galli nicht in die besten Böden wie Lehn, Alpert und Ebrinnen getrieben werden. Bleiben Weideparzellen übrig, so können von weniger begüterten Hofstätten bis zu 1 1/2 Weiden zugekauft werden. Bei Weidefrevel werden bis zu 4 Gulden Strafe angedroht. Zu St. Georgi ist die Stückzahl des Weideviehs schriftlich zu melden. Bezüglich Hirtenlohn, Pfänder und Dorfmeister bleibt die alte Gemeindeordnung von 1664 aufrecht. Für Pferde sind genannte Spätweiden Vorbehalten. Am 24. Okt. wird die neue Ordnung vor der versammelten Gemeinde verlesen und die Einhaltung von 27 genannten Vertretern gelobt. Zeugen: Michael Bemzott, Anton Frickh und Leopold Zobl, alle von Haldensee Siegler: Kaspar Joachim Tschusy, Pfleger und Landrichter der Herrschaft Ehrenberg
Der Faßmaler Josef Obermiller und seine Brüder aus Füssen verpflichten sich vertraglich, in der Filialkirche zum Nesslwengle die Seitenaltäre zu fassen. Die Architektur soll durchgehend in feingeschliffenem Marmor sein, die Statuen in weißem Alabaster und die Beizeichen in Gold. Die Engel sind ebenfalls in Alabaster und die Flügel vergoldet herzustellen. Verzierungen wie Laubwerk, Kapitelle, 'Schafblatten' und anderes Beiwerk müssen aus gutem Gold hergestellt werden. Der Preis von 300 Gulden RW wird in mehreren Jahresraten zu genannten Terminen und Zinssätzen einvernehmlich festgelegt. Unterschriften: Josef Anton Schonger, Benefiziat, Jörg Guetheinz, Johann Peintner, Josef Tanscher, Lorenz Rief, Martin Wöber, Ignaz Paintner. Kaspar Körbst, Heiligenpfleger, Lorenz Tauscher, Josef und Konrad Obermiller, Maler zu Füssen