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Archivistische beschrijving
1854- 1880
AT GemA Holzgau 7-9-81 · Stuk · 1854 - 1880
Part of Gemeindeverwaltung

Steuerprotokoll, welches laufend alle Besitzveränderungen festhält und unter der Kat. Nr. die Namen der alten und neuen Eigentümer verzeichnet. Bei Aufteilungen oder Weiterverkauf ist die Aftersteuer oder Teilsteuer an den im Hauptkataster genannten Vorbesitzer zu entrichten.

1773 - 1825
AT GemA Holzgau 7-9-80 · Stuk · 1773 - 1825
Part of Gemeindeverwaltung

Ein über das Drittel Holzgau angelegtes Steuerprotokoll, welches laufend alle Veränderungen festhält. Unter den Namen der alten Besitzer werden die Ausbrüche dem neuen Besitzer zugeschrieben und die anteiligen Steuertaxen ausgewiesen. Auch Korrekturen irriger Taxierungen werden vermerkt.

1775 Hechenbach
AT GemA Holzgau 7-9-79 · Stuk · 1775
Part of Gemeindeverwaltung

Realientaxation der Gemeinde Höchenbach im oberen Lechtal, Gericht Ehrenberg von Kat. Nr. 556 bis Nr. 919, Bd. 55. Bei der Klassifikation bezieht man sich auf die Vorbemerkungen im Bd. 17 betr. Breitforchach, bezüglich der weiteren Vorgangsweise bei den Gewerbegerechtsamen auf Bd. 7 im Kataster des Marktes Reutte. Die Gemeindsleute am Höchenbach, Spillstuben, Langen, Direnau und Geföll werden in 82 Behausungen erfaßt. Beginnend mit den luteigenen Waldungen folgen mit Kat. Nr. 578 die Grundstücke unter dem Namen des jeweiligen Eigentümers bzw. Besitzers samt Taxation. Unterschriften: Matthias Singer und Johann Martin Pürcher, Schätzmänner

1833 - 1840
AT GemA Holzgau 7-9-78 · Reeks · 1833 - 1840
Part of Gemeindeverwaltung

Gesamtabrechnung des Josef Anton Scharf als Rechnungsleger über den Schulhausbau mit einem Kostenrahmen von 600 Gulden Anhand der 11 beiliegenden Quittungen und Rechnungen wird belegt, daß Anton Scharf für 16 Schulstühle 28 Gulden 51 kr, der Gemeindevorsteher Josef Anton Scharf von Holzgau für Materialfuhren 7 Gulden 18 kr, der Zimmermeister Josef Anton Walch 250 Gulden Christian Eugen Hermann für Bretter 6 Gulden 40 kr, Alois Walch für Arbeiten 24 Gulden 38 kr, Schlosser Johann Anton Lumper für ein Türschloß 3 Gulden 24 kr und Baumeister Josef Anton Kuen 200 Gulden erhalten haben.

1824 Dez.
AT GemA Holzgau 7-9-77 · Stuk · 1824-12
Part of Gemeindeverwaltung

Archenliste vom Holzgauer Feld am Lech und Flechenbach mit den geleisteten Tagschichten. Die Fronpflichtigen werden namentlich aufgelistet, geordnet nach den Ortsteilen Schenau, Holzau, Hechenbach, Spilstuben und Langen. Die gutgeschriebenen Fronschichten werden für 1825 fortgeschrieben und vom Archenmeister Johannes Klotz bestätigt. Am 9. Nov. 1825 überträgt der neue Archenmeister J. A. Lumpert die Guthaben der Archtage in die neue Liste.

1817 Nov. 5 Bezau
AT GemA Holzgau 7-9-76 · Stuk · 1817-11-05
Part of Gemeindeverwaltung

Schuldverschreibung des Josef Greber, Weißgerber zum Freyen am Schwarzenberg, für Gertraud Maldoner im Markt Reutte über ein Kapital von 300 Gulden Als Unterpfand dient sein Gut am Rein im Wert von 800 Gulden Am 19. Nov. 1838 wird die Schuld zediert.

1817
AT GemA Holzgau 7-9-75 · Stuk · 1817
Part of Gemeindeverwaltung

Zinsbuch für die Pfarre Holzgau. Die bis in das Jahr 1570 zurückreichenden Stiftungen werden mit der Nummer des Stiftsbriefes, der Höhe des entlehnten Kapitals, den jährlichen Zinsen (bis zu 5 %), dem Namen des Schuldners (Zinsers) und dessen Wohnort vermerkt. Insgesamt ist das Kapital von 116 Stiftsbriefen zwischen 10 Gulden und 1100 Gulden bei 116 Schuldner veranlagt. Die Zinszahlungen werden bis 1823 jährlich fortgeführt und durch Strichlisten nach Ortsteilen geordnet. Es folgt ein Verzeichnis der jährlichen Spenden zum Almosenbrot.

1815 März 1 Holzgau
AT GemA Holzgau 7-9-74 · Stuk · 1815-03-01
Part of Gemeindeverwaltung

Namensliste der Tagschichten, welche für die Holzgauer Brücke erbracht wurden. Geordnet nach den Ortsteilen Schenau, Holzgau, Schigge, Hechenbach, Spilstuben, Direnau, Gefel, Sulzelbach, Oberstockach und Stögen werden die abgeleisteten und noch schuldigen Schichten durch Strichlisten vermerkt und in Guldenbeträge umgerechnet. Insgesamt wird eine Arbeitsleistung im Wert von 304 Gulden 38 kr erbracht.

1810 Dez. 27 Holzgau
AT GemA Holzgau 7-9-73 · Stuk · 1810-12-27
Part of Gemeindeverwaltung

Johann Hueber zu Langen verkauft seinen zwei Basen Anna und Rosalia Hueber, beide ledig und volljährig, ein Wohnhaus zu Langen mit Haus-Nr. 15, welches er am 21. Feber 1809 erworben hatte, um 2294 Gulden Dabei befinden sich ein Stadel, Stallungen, ein Kasten, samt Hofmark, Anger, Frühgartl und Fahrnisse sowie Güter und Wiesen.

1810-1849 Holzgau
AT GemA Holzgau 7-9-72 · Reeks · 1810 - 1849
Part of Gemeindeverwaltung

Sulzthaler Heuteilungsprotokolle aus den Jahren 1810, 1817, 1821, 1825, 1833 und 1849. Auf Ansuchen der bestellten Gewalthaber von Sulztal, Gregor Hämmerl zu Scheuen und Stefan Mark zu Staudach, bzw. Konstantin Kapeller von Staudach und Ignaz Maldoner zu Scheuen, bzw. Johann Hämmerle und Josef Anton Mark, dann Josef Anton Schueler von Stockach und Engelbert Kern, bzw. Stefan Bader und Peter Frischman usw. werden die interessierten Gemeinden Oberstockach, Sulzbach, Schenau, Dirnau, Schiggna und Geföll zur Auslosung der Heuteile auf ihre Häuser für die nächsten vier Jahre mit genannten Grundstücken auf genannte Berechtigte ausgewiesen. Insgesamt kommen 195 Heuteile zur Verlosung. Auch in den folgenden Jahrzehnten bis in das 20. Jahrhundert erfolgen diese Auslosungen.

1807-1811
AT GemA Holzgau 7-9-71 · Reeks · 1807 - 1811
Part of Gemeindeverwaltung

Zinsbuch für die Pfarrkirche zur Holzgau, wieviel jeder dem Herrn Pfleger zu zinsen hat. Bis 4. Juni 1811 führt das Zinsbuch Johann Eugen Hermann, danach hat es der (bayerische) 'König genommen und wir dürfen nichts mehr tun.' Ab 7. April 1808 müssen alle Kirchenkapitalien mit 5 % vezinst werden. Alle Zinspflichtigen werden mit der jährlichen Zinsleistung namentlich verzeichnet und deren Einzahlung durch Strichlisten vermerkt. Ab 1809 werden jährlich zwei Zinstermine mit Kennzahlen angeführt. Auch sonstige Rückzahlungen und Entlehnungen werden notiert.

1806 Jän. 28 Holzgau
AT GemA Holzgau 7-9-70 · Stuk · 1806-01-28
Part of Gemeindeverwaltung

Vor Ignaz Klotz, Anwalt des oberen Lechtales und Josef Scharf, Gerichtsverpflichteter des Drittels Holzgau, kommt es zum Entrichtvertrag nach Susanna Katz, Ehefrau des Jakob Anton Kathrein. Die am 7. Dez. 1802 Verstorbene hinterläßt die Kinder Johann Lorenz (18 Jahre), Josef Anton (14) und Maria Anna (3). Die Kleider werden mit 12 Gulden 15 kr taxiert. An Erbschaften nach Sigmund Katz und den Eltern der Verstorbenen Thomas Katz und Agnes geborene Kathrein, sowie ihren Vettern Johann und Peter Katz bringt die Susanna Katz ein Vermögen von 771 Gulden in die Ehe ein. Nach Abzug der Todfallskosten, Messen und Gerichtskosten verbleibt ein Reinvermögen von 762 Gulden 15 kr, welches bei dem am 25. März 1800 erfolgten Hauskauf auf GefÖll aufging, welches die Kinder somit zur Hälfte erben.

1805 Jän. 16 Elbigenalp
AT GemA Holzgau 7-9-69 · Stuk · 1805-01-16
Part of Gemeindeverwaltung

Die Ausschüsse mit genannten Vertretern des Ober-, Mitter- und Unterlechtals bereinigen die Einnahmen und Ausgaben, die in den letzten vier Jahren bei den drei Anwaltschaften entstanden sind. Die Gebühren für Viehausfuhren erbrachten insgesamt 107 Gulden 14 kr, wovon die Spesen, Wegerhaltungskosten und Ausgaben für den Eilboten Isidor Heßling mit 55 Gulden 39 kr zu bestreiten sind. Diese Kosten werden nach dem Steuerfuß aufgeteilt und der Überschuß anteilig auf die drei Anwaltschaften umgelegt. Diese Talrechnung wird von folgenden Ausschußleuten anerkannt und unterfertigt: Josef Scharf, Ignaz Klotz, Johann Falger, Josef Walch, Johann Anton Scheidle, Josef Ignaz Schnöller, Johann Anton Kapeller, Josef Anton Lumpper, Nikolaus Anton Gritsch und Johann Lechleitner.

1802 März
AT GemA Holzgau 7-9-68 · Stuk · 1802-03
Part of Gemeindeverwaltung

Waldrieger Johann Eugen Bermann macht die Anzeige, daß Ignaz Maldaner am Hechenbach in der Steinleinwiese am Schiggerberg eine Heupille errichtet hat. Das Holz hat er aus dem Holzgauer Aufschlag entnommen, weil er sich auf einen Revers von 1759 berufen kann, der sich auf den Schiggerberg bezieht und nichts Gegenteiliges bewiesen werden kann. So hat man ihm das Holz überlassen, doch hat er die Heupille größer gemacht.

1801 Mai 13 Holzgau
AT GemA Holzgau 7-9-67 · Stuk · 1801-05-13
Part of Gemeindeverwaltung

Müller Johann Georg Scharf stellt für die Gemeinde Holzgau einen Verzichtrevers aus, daß er für seinen neuen Stadel am Holzgerberg kein Holz aus dem Gemeindewald entnimmt, sondern nur aus dem Eigenwald. Sollte er nur einen einzigen Stamm von der Holzger Gemeindewaldung nehmen, ist die Gemeinde berechtigt, auf seine Kosten den Stadel unweit bei Christian Lumppers Wiesmahd zu entfernen. Unterschriften: Josef Straub, Anwalt und der Aussteller Zeugen: Ignaz Klotz und Johann Georg Falger

1800 Jän. 13 Holzgau
AT GemA Holzgau 7-9-66 · Stuk · 1800-01-13
Part of Gemeindeverwaltung

Abrechnung des Steuereintreibers Johann Adam Gritsch von Hechenbach in Vertretung für den Johann Falger auf der Spilstuben für das Jahr 1799 im Holzgauer Steuerdrittel. Die letzte Steuerabrechnung stammt von Augustin Pfefferle. Die Steuereinnahmen ohne Spilmansau und Trauberg betragen 404 fl 31 1/4 kr bei 50 Steuereinheiten von je 8 fl 5 kr. Die große Wustungssteuer beträgt 2668 fl 30 kr und wurde von Josef Scharf, Franz Schneller usw. in der Anwaltsbehausung überreicht. Dazu kommen noch einige Gulden Leibkreuzer. Über das gesamte Steueraufkommen von 3118 fl erteilt Gerichtskassier Josef Leopold Daniel die Quittung für die Steuertermine, einschließlich der landschaftlichen Steuer. Zusätzlich werden für die Steuer(ein)treiber die Spesen abgerechnet und die Rechnungsleger entlastet.

1791 Okt. 31
AT GemA Holzgau 7-9-65 · Stuk · 1791-10-31
Part of Gemeindeverwaltung

Kirchenrechnung für die Dreikönigskirche zu Pflach der Pfarre Breitenwang. Das Gesamtvermögen samt Zinsen beträgt 3487 Gulden 48 kr. Die Ausgaben von insgesamt 26 Gulden 8 kr beziehen sich auf Andachtsgelder, Kerzenwachs, eine Laterne, Steuern, die Mesnerbesoldung für Josef Scheicher, Reparaturen der Kirchenfenster und den Schulbeitrag mit 11 Gulden Ein weiterer Vermögensextrakt für die St. Oswaldskirche zum Steeg von Oktober 1792 bis Oktober 1793 mit einem Gesamtvermögen samt Zinsen von 2123 Gulden 30 kr liegt bei. Darin enthalten ist eine Meßstiftung und Erhaltung des ewigen Lichts durch Franz Karl Hueber von Dolhenau. Die Ausgaben mit über 31 Gulden für den Kaplan und 8 Gulden für Almosenbrot, 16 Gulden für den Mesner, 6 Gulden für den Organisten, Kerzen, Hostien, Opferwein, Weihrauch, Baumöl für das Ewige Licht, Steuern, an Josef Retter für Reparatur der Kirchenuhr, Georg Gritsch für Turmarbeiten usw. betragen insgesamt 155 Gulden 28 kr.

1786 April 17 Holzgau
AT GemA Holzgau 7-9-64 · Stuk · 1786-04-17
Part of Gemeindeverwaltung

Eugen Schoch am Hechenbach verkauft dem Johann Georg Scharpf zwei Mezland Baugut bei den Ilmen, das Ilmen-Ackerle genannt, am Holzgauer Feld liegend um 300 Gulden zu genannten Zahlungsmodalitäten. Siegler: Christoph Jakob Sterzinger, Pfleger und Landrichter der Herrschaft Ehrenberg Siegelbitte an: Johann Georg Lumpper, Anwalt des oberen Lechtales Zeugen der Siegelbitte: Johannes Lumpper, Christian Kärle, Johann Georg Hermann, Johannes Hämerle, Josef Knitl, Ignaz Scharpf und Martin Osterrieder, alle zu Hechenbach, dann Christian Schoch auf der Spihlstuben und Johann Amann auf Thanheim

1785 Mai 3 Reutte
AT GemA Holzgau 7-9-63 · Stuk · 1785-05-03
Part of Gemeindeverwaltung

Der Gemeinde Oberstockach und Sulzbach wird obrigkeitlich aufgetragen, ungesäumt das Archengebäude an der Holzgauer Brücke in guten unklagbaren Stand zu bringen, andernfalls für alle Schäden zu haften ist und überdies eine namhafte Strafe anfällt. Unterschrift: Christoph Anton Sterzinger, Rat und Pfarrer Publikationsvermerk des Anwalts Johann Georg Lumper

1772 Nov. 20 Innsbruck
AT GemA Holzgau 7-9-62 · Stuk · 1772-11-20
Part of Gemeindeverwaltung

Baugenehmigung für Franz Schueler auf der Spilstuben zur Errichtung eines Stadels von 15 x 12 Schuh auf seiner zugekauften Wiese am Schlechterberg durch den Obristjägermeister Alexander Josef von Kinigl. Mit der Auflage, das Bauholz aus dem Eigenwald zu entnehmen, jährlich 3 kr Rekognitionszins an das Ehrenberger Forstamtsurbar zu zahlen, erteilt der Ehrenberger Pfleger Josef Jakob von Sterzinger die Verleihungsurkunde, worin die Baugenehmigung des Obristjägermeisteramtes inseriert ist.

1771 März 18 Holzgau
AT GemA Holzgau 7-9-61 · Stuk · 1771-03-18
Part of Gemeindeverwaltung

Josef Anton Lang auf der unteren Schiggen und dessen Frau Maria geborene Hueber verkauften am 4. Feber dem Johannes Schnöller am Hechenbach 6 Metzland Baugut, welches unter den Häusern das Verkäufers und denen der Josef Rieserischen Töchter liegt. Dazu wird eine neue Heupille errichtet, wozu Lang aus seinem eigenen Wald das Holz entnahm. In Vertretung des Käufers verpflichtet sich nunmehr Josef Anton Klotz sen. für seinen Schwager, der nach Holland als Händler verreiste, auch künftig zur Erneuerung oder Renovierung nur Bauholz aus dem eigenen Wald zu nehmen und keinerlei Holz aus dem Gemeindewald zu beziehen. Dazu verpflichten sich der Verkäufer und Klotz gegenüber dem Anwalt Johann Georg Lumpper. Zeugen: Ignaz Scharpf im hinteren Feld und Johann Martin Lumper auf der Spielstuben Siegler: Kaspar Joachim von Tschusy, Pfleger und Landrichter der Herrschaft Ehrenberg

1766 Okt. 15 Innsbruck
AT GemA Holzgau 7-9-60 · Stuk · 1766-10-15
Part of Gemeindeverwaltung

Gutachten der Juridischen Fakultät in Vhnsprugg wegen der strittigen Verarchung am Hechenbach zwischen den Gemeinden Holzgau und Oberschönnen als Kläger und den Gemeinden am Höchenbach, Spilstuben und Langen als Beklagte. Um das allen Gemeinden gehörige Holzgauer Feld durch eine dauerhafte Archenverbauung besser zu schützen, ist die Mithilfe aller Gemeinden notwendig, doch verweigern die Gemeinden am Hechenbach die Unterstützung an der Lechverbauung, bis ihnen die Holzgauer auch bei der Verbauung des Hechenbachs beistehen. Die Fakultät meint, daß die Holzgauer als Appellanten für die Verarchung des Hechenbachs nicht herangezogen werden sollten. Durch die ordentliche Verarchung des Hechenbachs könnte den anwachsenden Gewässern vorgebeugt werden, da deren Austritt 1762 und 1764 nur durch Nachlässigkeit entstanden sei. Es ist nicht zu vermuten, daß die Appellanten Holzgau und Oberschönnen ihre wertvollen Felder einer offensichtlichen Wassergefahr aussetzen würden.

1766 ca.
AT GemA Holzgau 7-9-59 · Reeks · 1766
Part of Gemeindeverwaltung

Appellation der Gemeinde Holzgau wegen der strittigen Verarchung gegen die Gemeinden am Hechenbach, Spilstuben und Langen. Dabei geht es um die unerlaubte Abholzung im sog. Schmidswaldele. Im Ersturteil wird den Klägern die Unterstützung bei der Verarchung zugesprochen, (vgl. Vorakten von 1764 f).

1765/66
AT GemA Holzgau 7-9-58 · Reeks · 1765 - 1766
Part of Gemeindeverwaltung

Protokollauszüge samt Vorakten-Abschriften von 1695 und 1730 betreffend den Archenstreit zwischen Holzgau/Oberschennen und den Beklagten von Hechenbach, Langen und Spilstuben, welche als Vorlage für das Rechtsgutach\HHolzgau ten der Juristenfakultät in Innsbruck dienten. Die 11 vorgelegten Abschriften betreffen die Vollmachtserkärungen der Streitparteien, ein Gutachten des Waldmeisteramtes, Extrakte aus früheren Forstamtserklärungen, obrigkeitliche Befehle, eine schriftliche Eingabe des Josef Lang und des Josef Knitl, ein obrigkeitliches Vergleichsprojekt für die Holzgauer, ein Lokalaugenscheinsprotokoll, ein Vergleichsprotokoll des Pflegamtes und die jüngste Rekursschrift samt Gerichtstaxen.

1764 März 9 Reutte
AT GemA Holzgau 7-9-57 · Stuk · 1764-03-09
Part of Gemeindeverwaltung

Franz Anton PfÖfferle richtet an seine Mitgemeindsleute Josef Lang und Josef Anton Scharfer zu Holzgau wegen des widersprüchlichen Brückenholzvergleichs die Aufforderung, eine neue Vollmacht auszustellen, worin alle Gegenstimmen namentlich genannt werden sollen, da er sonst nichts ausrichten könne. Es sei notwendig, daß der Anwalt die Namen der Befürworter und Gegner aufschreibe und deren Meinung mitteile. Sodann sollen die Bevollmächtigten und gewählten Gewalthaber nach Reutte heruntergeschickt werden, um mündlich zu verhandeln.

1764 Feber 14 Holzgau
AT GemA Holzgau 7-9-56 · Stuk · 1764-02-14
Part of Gemeindeverwaltung

Holzauszeigungslisten der gewählten Brückenbaumeister für die Lechbrücke. Die ausgewiesenen Stämme werden von den Entnahmestellen beschrieben und vom Anwalt Georg Lumpper bestätigt. Eine weitere Holzauszeigung zur Deckung der Holzgauer Brücke erfolgt 1766 unter Christian Perman von Holzgau, Thomas Strobl von Stockach, Ignaz Scharpf von Unterstockach, Georg Falger am Hechenbach, Georg Spettl von Dickenau und Josef Walch von Steeg. Weitere Holzentnahmen erfolgen 1769, 1774, 1779, 1786, 1789, 1791/92 usw. bis 1822 für Neuerrichtung oder Reperaturen.

1764 ca.
AT GemA Holzgau 7-9-55 · Stuk · 1764
Part of Gemeindeverwaltung

Revisionsverfahren der Gemeinden Holzgau und Oberschönen bei der Regierung und beim o.ö. Gubernium gegen die Gemeinden Hechenbach, Spielstuben und Langen wegen der strittigen Verarchung des Lech(stromes), der Gemeinschaftsarbeiten und Beschaffung des Archenholzes aus dem Schmidswaldele unter dem schwarzen Dobel. Es wird ersucht, dieses Holz auch für die Verarchung des Hechenbachs verwenden zu dürfen. Holzgau beruft sich neben zahlreichen Argumenten auch auf die Holzzuteilung eines anderen Waldes für die Gemeinden am Hechenbach, sowie für Langen, Domau und Gföll vom 8. Mai 1707 unter Pfleger Johann Gaudenz von Rost, um die Gefahr von den Holzgauer Feldungen abzuwehren.

1763 Juni 6 Reutte
AT GemA Holzgau 7-9-54 · Stuk · 1763-06-06
Part of Gemeindeverwaltung

Vor Pfleger Kaspar Joachim von Tschusy, Gerichtsschreiber Willibald Schneller, dem Gemeindevertreter in Grießtal Josef Anton Knitl und dem Forstknecht Johann Anton Pader wird zu Protokoll genommen, daß der Brückenmeister Johann Georg Schödle, wohnhaft in Grienau, zur Erhaltung der Lechbrücke auf der Lendt mit den Mollenhof-Interessenten unter Engelhard Kappeller und Johannes Pader von Penglerwald wegen des Brückenholzes ein Einverständnis erzielt hat, welches auf dem Memorial vom 16. Mai 1683 beruht. Demnach dürfen für die Brücke 15 oder 16 Fichtenstämme aus dem MollenBannwald unter den Penglerwalder Häusern für die Lechbrücke verwendet werden. Johann Pader ist auch nicht dagegen, weiteres Holz aus dem Wald unter der großen und kleinen Wiese für den Brückenbau zu entnehmen, was auch die von Kranichen nicht verweigern werden. Siegler: Willibald Schnöder, Gerichtsschreiber

1763 März 19 Holzgau
AT GemA Holzgau 7-9-53 · Stuk · 1763-03-19
Part of Gemeindeverwaltung

Die Holzgauer Vertreter Josef Lang und Josef Scharpf, sowie der Waldrieger Christian Perman vergleichen sich mit dem Brückenmeister Johann Georg Schädle wegen des entnommenen Brückenholzes aus dem Mollen-Bannwald, um die 1762 auf der Lendt hinweggerissene Lechbrücke zu ersetzen. Schädle verspricht, sämtliche Unkosten zu ersetzen. Holzgau ist berechtigt, die 15 Stämme und 3 weitere Stücke, welche in der hinteren Mühle bei Anton Schädle liegen, an sich zu nehmen. Schädle verspricht, künftig jede Abholzung im Holzgauer Revier gänzlich zu unterlassen, weil er dazu keine Berechtigung habe. Mit dieser gütlichen Einigung ist der Waldrieger vorbehaltlich der herrschaftlichen Strafe einverstanden. 17/'Holzgau Zeugen: Josef Knitl zu Walchen, Jakob Lang am Sulzbach Unterschrift: Johann Georg Lumpper, Anwalt Siegler: Willibald Schneller, Gerichtsschreiber

1763 März 5 Reutte
AT GemA Holzgau 7-9-52 · Stuk · 1763-03-05
Part of Gemeindeverwaltung

Josef Anton Schneller, Anwalt des unteren Lechtales, in Elbigenalp wohnhaft, wird obrigkeitlich aufgefordert, wegen des strittigen Brückenholzes zwischen Christian Permann, Bevollmächtigter von Holzgau, und Johann Georg Schädle, bestellter Brückenbauer von Unterginnau, einen Vergleich anzustreben. Schädle hat die Fällung von 15 Bäumen im Holzgauer Mollen-Bannwald veranlaßt. Sollte keine gütliche Einigung möglich sein, wird für Mittwoch, den 23. März, eine Tagsatzung um 8 Uhr vor dem Pfleger Tschusy in Reiti anberaumt.

1760 Feber 23 Holzgau
AT GemA Holzgau 7-9-51 · Stuk · 1760-02-23
Part of Gemeindeverwaltung

Thomas Hämerle, Fuhrmann in der Holzgau, verspricht, daß er zu seiner neu erbauten Heupille auf Schüggerberg ober der Gassen auf der Schlecht stehend keinerlei Holz aus dem Holzgauer Gemeindewald jetzt oder künftig für Ausbesserung oder Neuerbauung entnehmen werde. Zeuge: Josef Knitl und Johann Martin Lumpper, beide aus der Pfarre Holzgau Unterschrift: Johann Georg Lumpper, Anwalt RV: Nach Thomas Hämerle folgen sein Tochtermann Josef Huber, Barbier, dann dessen Sohn Josef Alexander, sodann 1808 sein Bruder Johann Baptist Huber in Spielstuben, 1854 dessen Tochtersohn Anton Spettl.

1759 Feber 20 Holzgau
AT GemA Holzgau 7-9-50 · Stuk · 1759-02-20
Part of Gemeindeverwaltung

Josef German Hueber, Organist und Mesner zu Langen, Johann Michael Hueber auf der Spielstube und Michael Schoch in Asum ersuchen nachträglich, das Holz für die vier errichteten Heupillen auf Schiggerberg aus dem Holzgauer Holzaufschlag zu genehmigen. Die Heupilleninhaber haben auch bei der o.ö. Repräsentation und Hofkammer um die nachträgliche Sanktionierung mit dem Versprechen angesucht, nie mehr ein Holz aus dem Holzgauer Aufschlag zu entnehmen, sondern aus eigenen Holzvorräten zu erhalten. Die Einhaltung versprechen Genannte dem Johann Georg Lumpper, Anwalt des oberen Lechtales. Zeugen: Christian Lang, Eisenhändler zu Hägerau, und Christian Schreyiack in der Dickhen Siegler: Kaspar Joachim von Tschusy, Pfleger und Landrichter der Herrschaft Ehrenberg

1754 Feber 1 Holzgau
AT GemA Holzgau 7-9-49 · Stuk · 1754-02-01
Part of Gemeindeverwaltung

Revers des Josef Schneller, welcher von der ganzen Gemeinde und den Waldinhabem aus dem Birkenwald 18 Stämme kauft. Er verspricht dem Waldmeister das übliche Stockgeld und der Gemeinde 4 Gulden Unterschriften: Josef Anton Klotz, Waldeigner, Christian Hani, Rieger

1748 Feber 13./18.
AT GemA Holzgau 7-9-48 · Stuk · 1748-02-13
Part of Gemeindeverwaltung

Gemeindebeschluß zwischen den Gemeinden und Nachbarschaften Holzgau, übersehenen, Penglerwald und Schiggen wegen der gemeinsamen Schafweide, welcher auf dem Befehl vom 21. März 1720 beruht. In 23 Punkten wird die Trennung der Schafe vom Melch- und Galtvieh in genannten Grenzen festgelegt, doch sollen die Schigger Schafe getrennt hinter dem Schigger Schermb weiden. Die Weidezeiten in der Holzgauer Gaisgasse und Schenauer Au werden festgelegt und die Strafen bestimmt. Es darf nur das Wintervieh aufgetrieben werden. Weitere Punkte betreffen die Stierhaltung, Entfernung der Steine und Holzzäune, Vermeidung neuer Heupillen, Ausputzung der Viehweiden, die Anstellung von Hirten, deren Lohn, den Archen- und Wegbau, die Schafe der Penglerwalder und Kranicher, das Verbot des Flachsdörrens, die unbewohnten Häuser, die Ziegenhaltung, die Flurschäden, die Gatter, die Roßweiden, die Geißhirten, die Kühe und den vorangegangenen Vergleich vom 13. Feber 1748, welcher inseriert ist. Die Einhaltung der Dorfordnung geloben von Holzgau Josef Lang, Josef Schoch und Josef Knitl sowie Genannte von den Nachbargemeinden. Die Konfirmation erfolgt am 12. Feber 1749 mit genannten Gewalthabern vor Gericht. Siegler: Kaspar Joachim Tschusy, Pfleger und LandrichterOriginal Papier -Libell 20 Bl. kartoniert, aufgedr. S. abgefallen

AT GemA Holzgau 7-9-47 · Stuk · 1743-02-07
Part of Gemeindeverwaltung

Josef Schoch, Gewalthaber der Gemeinde Holzgau, und Christian Scharpf, Gewalthaber der Gemeinde übersehenen, wird obrigkeitlich verboten, in den Wohnhäusern Flachs zu dörren, bei sonstiger Strafe von 5 Gulden wovon 3 Gulden der Herrschaft, 2 Gulden dem Anzeiger und 1 Gulden der Gemeinde gehören. Am 8. Sept. wird das Dekret vor dem Gotteshaus zu Holzgau vom Anwalt Philipp Schneller publiziert und den betreffenden Gemeindsleuten deutlich vorgehalten.

1743 Feber 7 Hechenbach
AT GemA Holzgau 7-9-46 · Stuk · 1743-02-07
Part of Gemeindeverwaltung

Auf Ersuchen der Ausschußleute Josef Anton Singer von Oberholzgau, Josef Schoch von Unterholzgau, Hans Georg Lang von übersehenen und Anton Lang von Schiggen soll ein obrigkeitliches Pönale eingeführt werden, falls die Dorfbewohner zu den festgesetzten Gemeinschaftsarbeiten nicht erscheinen. Ab sofort kann der Dorfmeister für unentschuldigte oder ungehorsame Mitbewohner ein Strafe von 30 kr, die zur Hälfte der Gemeinde zufällt, aussprechen. Unterschrift: Franz Hueber, Gerichtsschreiber RV: Die Penglerwalder sollen ihren Bannbrief den obigen Nachbarn zur Einsicht vorlegen.

1743 Feber 7 Holzgau
AT GemA Holzgau 7-9-45 · Stuk · 1743-02-07
Part of Gemeindeverwaltung

Franz Anton Hueber, Richteramtsverwalter, verordnet dem Christian Scheidle, Anwalt des mittleren und unteren Lechtales, ein Holz- und Weideverbot. Auf Ersuchen des Josef Schoch, Gewalthaber der Gemeinde Holzgau, und Anton Huebers, namens der Gemeinde übersehenen, wird den Ober- und Unterstockachem verboten, auf dem Penglerberg Vieh zu weiden oder Holz wegzutragen. Es bleibt den Stockachem aber unverwehrt, ihr Geißvieh durch den Penglerberg auf die Gampenmähder zu üblicher Zeit auf- und abzutreiben.

1743 Feber 1 Elbigenalp
AT GemA Holzgau 7-9-44 · Stuk · 1743-02-01
Part of Gemeindeverwaltung

Auf Antrag des Josef Anton Lang, Josef Schoch und Christian Friz als Gewalthaber der Gemeinden Holzgau, Ober- und Unterschiggen sowie Oberschenen werden folgende Jungwälder in Bann gelegt. Im Einvernehmen mit dem Forst- und Waldmeister Johann Georg Zwerger werden die Täler hinter den Unterschigger Schermen, der Birkenwald, an das Blazer Heuries und Plazer Tal grenzend, das Miteregg und Lausebele, an das Pirstigries und das Großwassertal grenzend, sowie die Sumpfe im Holzgauer Wald bis zu den Wengler Gütern mit genannten Grenzen in Bann gelegt. Übertretungen werden mit 3 Gulden bestraft, wovon der Herrschaft 2 Gulden dem Rieger 30 kr und der Gemeinde 30 kr gehören. Weiters sind dem Anzeiger 6 kr und für jeden Ast 6 kr zu zahlen. Die Aufhebung des Banns ist nur mit Bewilligung der Gemeinden und des Waldmeisters möglich. Rieger ist Josef Anton Lang. Siegler: Josef Johann von Pach, Pfleger und Landrichter der Herrschaft Ehrenberg Siegelbitte an: Franz Anton Hueber, Gerichtsschreiber Zeugen: Christian Scheidle, Anwalt des mittleren und unteren Lechtales, Christina Rnitl von Übersehenen und Anton Hueber

1739 Jän. 30
AT GemA Holzgau 7-9-43 · Stuk · 1739-01-30
Part of Gemeindeverwaltung

Josef Schoch reversiert der Gemeinde Holzgau und Schenau, daß er für seine Gerberwerkstatt das benötigte Holz für den Kessel entweder aus seinem eigenen Holzschlag oder durch Zukauf beschaffe. Er versichert der Gemeinde, daß er kein Holz aus dem gemeinen Holzschlag entnehme und bestätigt dies durch seine Unterschrift.

1738 Okt. 25 Reutte
AT GemA Holzgau 7-9-42 · Stuk · 1738-10-25
Part of Gemeindeverwaltung

Im Pflegamtshaus kommt es vor dem Pfleger Franz Karl Freiherr von Rost, den Beisitzern Franz Michael Föderle, Josef Linder und Johann Nigg, Schustermeister und Gerichtsverpflichteter, dem Gerichtsschreiber Willibald Schnöder zwischen den Holzgauer Gewalthabern Hans Georg Lang und Josef Schoch als Kläger und den Vertretern von Hechenbach, Spillstuben, Langen und Dirnau namens Hans Georg Singer und Hans Georg Falger nach Zeugeneinvernahme und Lokalaugenschein wegen der Holznutzung am Joch zur Erkenntnis, daß die Beklagten den Mitgenuß des Zunterholzes innerhalb genannter Grenzen haben. Falls die Kläger das Holzungsrecht außerhalb dieses Bezirkes mit den Beklagten auch ober dem Schwarzen Tal in dem Lärchwaldele Laterach beanspruchen, so müssen sie den Besitz nachweisen. Wegen des Holzmangels ist der Zunterholzhau mit Bescheidenheit und nach Befund des Waldmeisteramts zu betreiben. Die Kläger haben die Kosten zu tragen. Siegler: Franz Karl Freiherr von Rost, o.ö. Hofkammerrat und Pfleger der Herrschaft Ehrenberg

1734 Juli 17/22 Reutte
AT GemA Holzgau 7-9-41 · Stuk · 1734-07-17
Part of Gemeindeverwaltung

Dem Anwalt Philipp Schneller wird vom Pflegamt Reiti aufgetragen, daß Hans Hämberle und Georg Loeß künftig ihre Schafe nicht mehr im Wildtal unbefugt auftreiben sollen, bei sonstiger Strafe von 6 Thalem. Hans Georg Knitel auf Geföl klagt, daß bereits am 9. Juli 1727 ein derartiger Befehl mißachtet wurde. Die Beklagten haben sich binnen 6 Wochen und 3 Tag zu äußern. Künftig sind die Schafe in den Pfandstall zu treiben und je Stück mit 2 1/2 kr zu pfänden. Loeß rechtfertigt sich, daß seine Schafe in der Nacht ausgerissen seien, da nicht immer ein Hirte dabeistehen könne.

1731 Okt. 4
AT GemA Holzgau 7-9-40 · Stuk · 1731-10-04
Part of Gemeindeverwaltung

Augenscheinsprotokollauszug, der nach Angaben der beklagten Gewalthaber Singer und Balger vom strittigen Joch vom Lech aus angefertigt wurde. Das Joch beginnt an der Zulzbacher Waldgrenze unweit der Holzgauer Brücke und reicht bis in das in Bann gelegte Schmidtwaldele am Schwarzen Tal mit einer Fläche von 102 Klafter. Genannte Grenzen und Flächen werden nach Größe und Bewuchs beschrieben, soweit dies vom Tal aus möglich ist.

1731 März 1 Reutte
AT GemA Holzgau 7-9-39 · Stuk · 1731-03-01
Part of Gemeindeverwaltung

Dem Philipp Schnöder, Anwalt des oberen Lechtales wird von der Ehrenberger Pflegobrigkeit aufgetragen, den Gemeinden Oberschenen und Holzgau vorerst das Holzrecht im Wald ober den Oberschigger Häusern ebenso wie den Schiggem einzuräumen. Die Abgeordneten Hans Georg Lang von Holzgau und Josef Schoch protestieren gegen den von Christian Maldoner von Tschiggen durchgesetzten Bannwald, da sie seit altersher dort ihre Holzrechte hätten. Dieses Recht stellte auch Maldaner nicht in Abrede, weshalb das Verbot aufgehoben wird.

1730 Dez. 29 Reutte
AT GemA Holzgau 7-9-38 · Stuk · 1730-12-29
Part of Gemeindeverwaltung

Neuerliche Terminsetzung im Jochstreit, welche auf die Ladung vom 17. März Bezug nimmt. Die Fristerstreckung erfolgt auf Ersuchen des Josef Schoch in Winkl und des Hans Georg Lang bei der Holzgau, um die Besitzrechte gegen die Nachbarn am Hechenbach, Dirnau, Langen, Spilstuben und Geföl nachweisen zu können.