Affichage de 187 résultats

Description archivistique
(1350 Jan. 1 zu 8 gehörend)
AT GemA Zams 7-9-10 · Pièce · 1350-01-01
Fait partie de Gemeindeverwaltung

In der Urkunde vom 26. Mai 1496 ist die Almosen stiftung des Hermann Protpeck und seiner Frau Irmel inseriert. Die aus dem Erbe seines Vaters stammenden 14 Mark vom Gut Lerch und weitere 13 1/2 Mark aus dem Hof Tabeireich sowie aus dem Muttergutzu Trams sollen nicht allfälligen Leibserben zufallen, sondern mit den 20 lb Heiratsgut seiner Ehetrau dem Almosen gestiftet werden. Damit sollen 10 Mutt Korn und 8 Schot Käse auf genannten Grundstücken (im Zammer Feld, am Greppenacker, zu Hollersstauden, in Quadrat! (Quadrelle), zu Parsür (Persaure), in Abrecke usw.) besichert sein. Den Armen soll in seinem Hause ein Bett zur Ruhe, ein Abendessen und eine Unterkunft für die Kranken bereitstehen, unabhängig davon, wer das Haus erbt. Sollten die Erben diesem Auftrag nicht nachkommen, so ist der Kirchmair berechtigt, den Gaden nächst dem Keller in diesem Sinne zu besetzen. Sollte Frau Irmel überleben und nochmals heiraten, sollen ihr 6 Mark verbleiben, unbeschadet allfälliger Erben. Siegler: Konrad der Morocher, Richter, Konrad von Schro fenstein u. Vikar Heinrich von Zams. Zeugen: Konrad, Ulrich und Hartmann die Schrofensteiner, Hans der Walch von Peltneu am Arlberg (Botnew,... Heinrich der Propst... Hans Plankin Sohn.

1733- 1738
AT GemA Zams 7-9-100 · Série organique · 1733 - 1738
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Anläßlich des Frühmeß-Stiftungsentwurfs kommt es zwischen Gemeinde und Kirche zu jahrelangen Verhandlungen, die Bischof Kaspar Ignaz anläßlich seiner Visitation 1734 nicht beenden kann, da die Gemeinde aut dem Jus praesentandi besteht, obwohl Pfarrer Johann Schwenninger der Hauptstifter ist (4.000 Gulden und die restlichen 1.000 Gulden nicht aus dem Gemeindesäckel sondern von Partikularstiftern stammen und der Gemeinde ohnedies das Jus patronalus zugesprochen wurde. - Als Frühmesser Thomas Schennach 1737 nach drei Jahren Zams verläßt, drängt Zams neuerlich auf die Konfirmierung der Frühmeßstiftung und präsentiert Johann Pirmin Jais als Provisor. Die Gemeinde ist der Ansicht, daß ohne Zustimmung des Patrons, Schennach das Benefizium nicht verlassen dürfe. Daher präsentiert Zams Frühmesser Jais und ersucht um Bestellung zum Provisor. - Dekan Troyer ist der Meinung, daß die Stiftung nach Intention des Hauptstifters Pfarrer Schwenninger bereits eingerichtet sei und man das Stiftslibell nicht ändern könne. Am 8. Okt. 1738 kommt vom Konsistorium die Zustimmung, den in das Stiftslibell eingekauften Zammern den bisherigen Provisor Jais als Benefiziat anzunehmen. 39 Stück Akten, teils Konzepte, Zweitschriften und beglaubigte Abschriften, ca. 2 cm. (Alte Sign. 111)

1733 Juli 6, Innsbruck
AT GemA Zams 7-9-101 · Pièce · 1733-07-06
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Die o.ö. Kammer teilt dem Pfleger zu Landeck Meinrad Vischer von Rosenburg mit, daß Josef Hofer das erledigte Mesneramt zu Zams erhalten soll, da keine begriin dete Ursache dagegen spreche, auch wenn der Pfarrer dagegen sein sollte. Hofer besitzt die Tauglichkeit zum Mesneramt, kann eine ausreichende Kaution erbringen und bietet an, auf eigene Spesen einen Organisten zu halten. Sollte sich der dortige Pfarrer weiterhin weigern, obwohl ihm dessen Aufnahme ohnedies nicht zustehe, so ist der Mesner Josef Hofer trotzdem aufzunehmen. Der Pfarrer solle sich mit seinen Einwendungen hieher wenden.

1733 Juli 17
AT GemA Zams 7-9-102 · Pièce · 1733-07-17
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Mesnerinstruktion für Josef Hofer über seine Ein künfte und Verpflichtungen. Anläßlich des Ablebens des alten Mesners Georg Zobl wird das Mesneramt nach weltlicher und gleist!icher Zustimmung nach Erlegung der Kaution neu vergehen. Nach Beschreibung des Mesnergutes mit den zugehörigen Grundstücken und Genußrechten erhält Hofer aus den gestifteten Jahrtagen nach Fröch, Anna Gitterle, Herrn Fieger, Feurstain, Kaspar Vischer, Frey, Fabian Fadnmb und Maria Eberl, Eechleitner, Miller, für das Donnerstagsläuten, für die Gottesdienste bei St. Martin, für den Gaßner-Jahrtag, für Hunnisch, Störzinger, Platner, Tamherl, Hamberl, Paul Gstyr, Plangger, Christian Zangerl, Zircher und Gitterli, Leitner, Pranti, Jenebein Grass, für Kirchenwäsche und von der Siebenschmerzen-Bruderschaft insgesamt 18 Gulden 46 kr. Für Todesfälle, Taufen, Hochzeiten, Versehgänge usw. Wetterläuten erhält er genannte Stolgebühren. Dafür hat er dem Pfarrer zu assistieren, die Kirche zu schmücken, die Turmuhr zu betreuen, das Taglauten zu besorgen, die Ornate zu verwahren, die Mesnergiiter zu bebauen, einen Junkmeister für die Orgel zu halten, den Frühmesser im eigenen Haus zu beherbergen und die Schule zu halten. Siegler: Pfleger Magnus Meinrad Vischer von Rosenburg

1733 Okt. 9
AT GemA Zams 7-9-103 · Pièce · 1733-10-09
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Von Michael Gstyr von Zams wird von der hier an wesenden Waldkommission wegen einer ohne herrschaftliche Konzession neu errichteten Kuchl eine Bewilligungsgehühr von 6 Gulden für seine künftige Befugnis eingehoben und hiemit quittiert. Siegler: Josef Anton Paz als Kommissionsaktuar mit Unter schrift

1734 Mai 17, Zams
AT GemA Zams 7-9-104 · Pièce · 1734-05-17
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Christian Leitner jun. klagt wegen einer strittigen Ackergrenze die Gemeinde Zams bzw. das Mesentum, vertreten durch Josef Holer, Anwalt, Christian Kudig, Dorfvogt und Josef Trögi, sowie Martin Fadumb als Mesner (für die Georg Zobliscben Erben), Am Thurnacker befindet sich gegen Norden am gemeinen Steig eine Anewand oder Mahd, welche vom verstorbenen Mesner Georg Zobl genutzt wurde. Leitner als Inhaber dieses Thurnackers läßt nach den Marchsteinen graben und beansprucht daher die Anewant. Da die aufgefundenen drei Steine keine Klärung bringen, kommt es zu einem Vergleich und neu gesetzten Marchsteinen. Die Gerichtskasten werden auf Christian Leitner, den Georg Zoblschen Erben und die Gemeinde Zams mit je 1 Gulden gedrittelt. Siegler: Magnus Meinrad Vischer von Rosenburg, Pfleger der Herrschaft Landeck Zeugen: Anton Recheis und Anton Zannger, Rotgerber zu Zams

1734 Dez. 28, Zams
AT GemA Zams 7-9-105 · Pièce · 1734-12-28
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Namens der Gemeindeversammlung tauschen Dorfvogt Christian Kudig und die Vierer Josef Hamberl und Andrä Lins mit Maria Schneller, Frau des Schuhmachers Michael Gstür (Anweiser Anton Recheis), das der Gemeinde gehörige von Martin Fadum erworbene halbe Haus, samt Stadel, Stall und Fruhgartl zu äußerst am Grieß(s), welches bisher von den Zoll- und Weglohneinnehmern genutzt worden ist - die andere Hälfte besitzt Josef Trögi - und mit 300 Gulden taxiert wird. Dafür gibt Maria Schneller ihre Haushälfte samt Stadel, Stall, Früh- und Baumgarten in der Mittergasse nächst dem Pfarrwidum, weiche sie von ihrem Vater Kaspar Schüller und Mutter Margareta geborene Leitner geerbt hat und mit 460 Gulden taxiert wird. Die Wertdifferenz von 160 Gulden hat Zams der Antauscherin zu vergüten. Das Zollhäusl ist mit 2 kr an das Schloß Landeck grundrechtbar, hingegen ist die Haushälfte in der Mittergasse frei und eigen. Siegler: Magnus Meinrad Vischer von Rosenburg, Pfleger der Herrschaft Landeck Siegelbitte an: Josef Holer, Anwalt und Gastgeborenezu Zams Zeugen: Franz Kolpp, Jakob Grissemann, Franz Payr, Mi chael und Josef Länderer, Christian Wächter, Christian Leitner, Johannes Pig und Andrä Schaufler

1738 April 23, Brixen
AT GemA Zams 7-9-106 · Pièce · 1738-04-23
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Kaspar Ignaz, Bischof zu Brixen, bekundet, daß Dr. Johann Schenninger sel., Pfarrer zu Zams, zu Lebzeiten eine Frühmeß gestiftet hat, demnach nunmehr mit den übrigen Partikularstiftern insgesamt 5.000 Gulden zusammengetragen wurden. Anläßlich der Visitation am 29. Aug. 1734 wurde folgender Stiftsbrief vereinbart: Die Hauplstiftung von 1.000 Gulden Pfarrer Sehwenn Ingers soll dem Kirchenvermögen einverleibt werden. Für weitere 4.000 Gulden sollen die Kirchspielleut von Zams mit ihrem Vermögen pfandweise haften. Das Patronatsrecht soll dem Ordinariat und der Gemeinde alternierend zustehen. Zams verpflichtet sich, nur einen tauglichen Priester aus der Diözese Brixen zu präsentieren. Der vorgeschlagene Priester Thomas Schennach wurde am 24. Nov. 1734 kont'essiert. Der Frühmesser soll täglich von Georg! bis Michaeli um 6 Uhr, danach um 7 Uhr die Messe lesen. Für den Hauptstiftcr und die Panikularstifter soll er wöchentlich genannte Messen halten. Im Advent und in der Pasten soll er der Jugend mittags die Christenlehr halten. Er soll dem Pfarrer dienen und für die Gemeinde die Seelsorge mittragen. Dafür erhält er vom Dorfvogt in 5 Raten insgesamt 200 Gulden das neue Fiühmeßhaus und jährlich 18 Klafter gehacktes Brennholz, Der Mesner erhält 6 Gulden zusätzlich. Siegler: Kaspar Ignaz, Bischof von Brixen, mit Unterschrift

1739 Febr. 19, Zams
AT GemA Zams 7-9-107 · Pièce · 1739-02-19
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Jenebein Fröch, Tischler zu Zams quittiert der Gemeinde Zams, vertreten durch den Dorfvogt Josef Länderer, 1t. Buch und eigener Aufzeichnungen 37 Gulden an Sitzgeldern zu schulden, diese jährlich zu Martini zu verzinsen und bei Aufkündigung zu Lichtmeß zurückzuzahlen. Siegler: Ludwig Linser, Gerichtsverwalter Siegelbitte an: Josef Holer, Anwalt zu Zams Zeugen: Georg Zobl, Adam Göbhart

1739 März 23, Innsbruck
AT GemA Zams 7-9-108 · Pièce · 1739-03-23
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Georg Anton Moritz, Zahlmeister des Bankal-Zahlamtes bestätigt der Gemeinde Zams, ein Strafgeld von 30 Gulden für ein unbefugt errichtetes Zollhüttl bar erhalten zu haben.

1739 Aug. 28, Zams
AT GemA Zams 7-9-109 · Pièce · 1739-08-28
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Auszug aus dem Protokoll anläßlich der Dekanalvisitation in der Pfarre Zams: Unter Punkt 5 verpflichtet sich der Zämme r Pfarrer Paul Christoph Attlmayr wie von alters her für seine Person, jedoch ohne Präjudiz, freiwillig zum Archenbau beizutragen, soviel Mutmal er selbst von den Gütern innehat. Bezüglich der Bestandsgüter hat es wie bisher zu verbleiben. Die Gemeinde Zams will den im gütigen Einverständnis vom Pfarrer geleisteten Beitrag zum Archengeäude - um sich mit dem eigenen Seelsorger in keinen Streithandel einzulassen - unter der Bedingung annehmen, daß er mit seinen eigenen Pferden und Knechten sich am Archenbau beteiligen kann und den Rest in Geld oder Korn an den Archenmeister abzuführen hat. Johann Länderer, Kurat in Landeck beglaubigt diese Protokollsabschrift mit Siegel und Unterschrift.

15. Jahrhundert
AT GemA Zams 7-9-11 · Série organique
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Weistum von Zams, welches die alten Rechte und Gewohnheiten der Freisassen des Gerichtes Landeck verzeichnet. Der freie Zuzug geht auf die Freiheiten König Heinrichs von Böhmen zurück und regelt u.a. die Steuerpflichten. Es wird die Strafe bei Totschlag, bei Flucht und bei freiwilliger Stellung festgesetzt. Es werden die Taidinge zu Weihnachten und Pfingsten terminisiert, die Aufgaben des Dorivogtes bestimmt, die Jagdrechte der Herrschaft umschrieben untldas Dienstjahr geregelt. Bei Beraubung eines Stadels soll die Hand abgeschlagen und die Geldstrafe zur Hälfte dem Richter und zur Hälfte dem Schrofensteiner bezahlt werden. Weners wird das Weinmaß geregelt, das Pfandrecht der Wirte, der Warenverkauf der Freisassen. Wer sich bei Totschlag nicht auf Wiesberg oder Schrofenstein stellt, kann sich dem Richter in Landeck überantworten. In der Dinggasse zu Zams sollen alle Maße und Waagen einheitlich sein. Weiters werden alle Holzriesen namentlich genannt. Die Haltung von Stieren, Widdern und Wintervieh wird geregelt, ebenso werden die Weidenutzung, die Weidegrenzen, der Viehtrieb, die Brückenerhaltung, die Schneeflucht, die Holznutzung und das Pofelrecht, festgeschrieben.

1743 März 23, Zams
AT GemA Zams 7-9-110 · Pièce · 1743-03-23
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Bereits am 7. Nov. 1510 wurde zwischen der Gemeinde Zams und Hans Miller, als Inhaber der oberen Mühl in der Lötz ein Vergleich geschlossen, welcher am 12. Dez. 1678 durch einen neuen Vergleich mit Jakob Nag! ergänzt wurde. Bei der letzten Gemeindeversammlung wurde mit dem derzeitigen Miihlmhaber Michael Lannderer ein neuer Vergleich beschlossen: 1) Die alten Vergleiche sind aufgehoben. 2) Zur Erhaltung der Mühlwehr muß der Mühlinhaber 2/3 tragen. Wenn die Kosten 50 kl übersteigen, tragen er und die Gemeinde je die Hälfte. 3) Für das Wasserrinnwerk, welches auch zur Bewässerung der Bi uggfelderGüter und der Holztrift aus dem Zamner Loch dient, hat die Gemeinde bis an den Rechen 2/3 und der Müller 1/3 an Reparatur- und Baukosten zu tragen. Dafür verpflichtet sich Lannderer, der Gemeinde die Saghölzer zu genannten Tarifen zu schneiden. Die Einhaltung geloben dem Anwalt Josef Bohr seitens der Gemeinde Matthias Greil, Dorfvogt, Peter Wörz, Romanus Nagl, Jakob Salzgeber und Severin Streng als Vierer und der Miihlinhaber Michael Lannderer. Zeugen: Josef Lannderer, Müllers Bruder, Johann Josef Ho ler und Anton Knabl Siegler: Johann Josef Stöckhl, Pfleger der Herrschaft Lan deck

1743 Nov. 10, Zams
AT GemA Zams 7-9-111 · Pièce · 1743-11-10
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Die Gemeinde Zams stellt bei der Gerichtsobrigkeit zu Landeck eine hypothekarische Sicherstellung für die Roratestiflung. Zwei anonyme Stifter errichten für die Pfarrkirche Zams eine Stiftung für die Rorate- oder Engelämter in der Adventzeit mit einem Kap'lal von 800 Gulden bzw. 165 Gulden Das Stiftungsvei mögen von 965 Gulden wird bei der Gemeinde Zams sicher veranlagt und jährlich zu Weihnachten mit 4 % verzinst. Die Zinsen von 38 Gulden 36 kr sind vom jeweiligen Dorfvogt zur Bestreitung der Ämter verläßlich zu überbringen. Bei der am 25. Juli erfolgten Dorfveisammlung wurde das Gemeindevermögen (insbesondere die liegenden Güter) als Sicherstellung zum Fürpfand verschrieben Zur Bekräftigung haben der Dorfvogl Matthias Greill und die Vierer Peter Norz, Romanus Nagl, Jakob Salzgeber und Severin Streng den Pfleger der Herrschaft Landeck die Siegelbitte erstattet und um Ausfertigung dreier Reverse gebeten: ein Instrument kommt in das Archiv der gelstl. Kanzlei Brixen, das zweite in die Pfarrkirche und das dritte in die Gemeindeverwahrung. Siegler: Johann Josef Stöckhl, Pfleger zu Landeck Zeugen: Josef Lannderer und Jakob Greill von der Ge richtskanzlei

1743 Nov. 19, Zams
AT GemA Zams 7-9-112 · Pièce · 1743-11-19
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Matthias Greill, Dorfvogt zu Zams, und Jakob Salzgeber, Vierer, tauschen als Bevollmächtigte der Gemeinde mit Johannes Schranz in der Lötz eine halbe Mutmal große Mahd im Bruggfeld ob der Brüggen liegend, welche bisher der Gerichtsdiener genossen hatte. Sie grenzt an Karl Geiger, an den Gegenlauscher Johannes Schranz und an die Gemein, ist frei und eigen und wird mit 76 Gulden taxiert. Im Gegentausch überläßt Johannes Schranz eine Teilmahd aus jenen 10 Metzen landmahd im Bruggfeld, welche er heute von Lorenz Schauffler gekauft, geteilt und mit Marksteinen versetzt wurüe. Sie ist ein halbes Mulinal groß und grenzt an Elisabeth Termel, Jakob Greill oder an den gemeinen Wasser-Trog-Waal, an Maria Hamerl, Wachterische Witwe und an die Gemein. Die 1U Metzenland sind frei und eigen und werden mit 84 Gulden bewertet. Die 8 Gulden Wertunterschied werden an Schranz nicht ausbezahlt, weil er durch den Tausch eine vorteilhafte Grundzusammenlegung erwirkt hat. Siegler: Johann Josef Stöckhl, Pfleger der Herrschaft Lan deck Siegelbitte an: Josef Holer, Anwalt zu Zams Zeugen: Josef Länderer, Friedrich Schimpfössl, Jonas Salz geber und Lorenz Schaufler, alle zu Zams

1743 Nov. 20, Brixen
AT GemA Zams 7-9-113 · Pièce · 1743-11-20
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Ferdinand Josef Gabriel, Bischof von Hypsopol, Graf zu Sarnthein, Konsistorialpräsident zu Brixen, konfirmiert namens des Brixner Bischofs Kaspar Ignaz auf Veranlassung des Zammer Pfarrers Christian Witting eine Koratestiftung, Zwei anonyme Stifter haben 800 Gulden bzw. 165 Gulden sowie ein wuhlgefaßtes Bildnis des Englischen Grußes beigeschafft. Über das Stiftungskapital von 065 Gulden wurden am 10. Nov. 1743 drei Reverse (für das Konsistorialarchiv, die Pfarre und die Gemeinde) ausgestellt, worin sich die Gemeinde Zams verpflichtet, das Kapital bei sich mit 4 % anzulegen und zu Weihnachten die 38 Gulden 36 kr Zinsen auszuschütten, bei sonstiger Pfändung ihrer Güter. Dafür ist in der Adventzeit täglich ein gesungenes Rorate in der Pfarrkirche Zams um 6 Uhr abzu halten. Es sind 21 weiße Kerzen zu entzünden, wobei 15 beim gestifteten Bildnis stehen. Je Engelamt erhält der Pfarrer 45 kr und der Mesner bzw. Organist 15 kr. Der Rest ist für Paramente, Geläute und Opterwein bestimmt. Siegler: größeres Konsistorialsiegel mit Unterschrift Sarn theins

1744 Juli 7, Zams
AT GemA Zams 7-9-114 · Pièce · 1744-07-07
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Vor geistlicher und weltlicher Obrigkeit bringt die Gemeinde Zams namens des Pfarrmesneramtcs ihren Anspruch auf eine Mahd in der Oberpatscheid, 7 Mannmahd groß, vor, welche laut Mesnerinstruktion von 1662, 1707 und 1733 dem Mesneramt zugehört, jedoch von Maria Gitterle, Zircherische Witwe, beansprucht wird. Sie solle diese Mahd wieder zurückstellen, falls sie den Kauf nicht nachweisen oder ihr Eigentum nicht ausreichend belegen kann. Nach vorgenommenem Augenschein beharrt sie auf ihrem langjährigen Besitz, weshalb ein gütlicher Vergleich vereinbart wird. Durch einbrechendes Wasser wurde die Größe des Grundes vermindert und ist daher strittig. Wegen des geringen Wertes wird ihr der Grund zugesprochen. Dafür soll sie zum neuen Glockengebäude 12 Gulden 30 kr bar bezahlen und als eine Art Stiftung und Guttat einbringen, was die Vergleichspartner dem Pfleger geloben: für Maria Gitterle ihr Sohn Josef Zircher und der Anweiser Johann Zanngerl und für die Gemeinde der Dorfvogt Matthias Greil, im Beisein des Anwalts von Zams Josef Holer.

1744 Juli 7, Zams
AT GemA Zams 7-9-115 · Pièce · 1744-07-07
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Namens des Pfarrmesneramtes ersucht die Gemeinde Zams ein Stück Angermahd, welches laut Mesnerinstruktionen von 1662,1707 und 1733 in der Oberen Patscheid liegt (1/4 Mannmahd groß) und der Mesnerstiftung zugehört, da es von Maria Gitterle, Zircherische Witwe beansprucht wird, ohne daß sie die Angermahd gekauft hätte, wieder dem Mesneramt zurückzustellen. Nach Lokalaugenschein und Aufforderung an die Witwe, ihren Besitz gehörig nachzuweisen, beruft sie sich auf die langjährige Possesion. Da wegen der Größe - ein Teil könnte durch das Landwasser hingeflossen sein - Differenzen bestehen, wird nach mehreren Re zessen ein Vergleich beschlossen: Die Witwe soll das fragliche Fleckl unter dem Pfarrwidumgut, da es keinen großen Wert hat, für eigen behalten. Dafür soll sie für das neue Glockengebäude als Vergleichsgeld drei Dukaten zu 12 Gulden 30 kr bar bezahlen und als Stiftung einbringen. Sollte sie aber als unschuldig erkannt werden, wird ihr dieser Betrag wieder zurückerstattet. Die Unkosten werden nachgesehen.

1745 März 10, Brixen
AT GemA Zams 7-9-116 · Pièce · 1745-03-10
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Unter Kaspar Ignaz, Bischof zu Brixen ratifiziert Josef Gabriel Graf Sarnthein, Bischof zu Hypsopol, als Konsistorialpräsident die zwischen Pfarrer Christian Witting und der Gemeinde Zams ausgehandelte Stolordnung. Der Pfarrer muß alle Sonnund Feiertage um acht Uhr (Winter um 9) Messe lesen; jeden Samstag von St. Johann bis St. Bartlmä die Feldprozession zu den ersten vier Kapellen halten; mit der Marien-Bruderschaft die Monatsmeß und Prozession halten; im Advent die täglichen Rorateämter feiern; von den Stiftgütern die Waal- und Archenkosten mittragen; alle Stiftmessen laut Urbar halten; die Widumgüter in baulichem Zustand halten; das Feuer wegen der Nähe zur Kirche sorgsam hüten; den Durchgang vom Widum zu Chor und Sakristei stets verschließen. - Dafür verzichtet die Gemeinde auf die Haltung des Zehentstiers, des Schweines und genannte Verköstigimgsverpflichtun; en durch den Pfarrer. An Stolgebühren für Todesfälle, Hochzeiten, Taufen, Osterbeichte, Seelämter, Versehgänge, Kreuzgänge werden je nach Vermögen genannte Beträge fixiert. Die Einhaltung geloben Matthias Greil, Jakob Salzgeber, Severin Streng, Roman Nagl und Peter Werz vor dem Anwalt Josef Holer, welche durch Pfleger Johann Stöckhl am 18. Dez. 1744 bekräftigt wird. Siegler: großes Konsistorialsiegel

1749 März 24, Zams
AT GemA Zams 7-9-117 · Pièce · 1749-03-24
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Mesnerinstruktion für Paul Allemann und Anna Maria geborene Schneller, verwitwete Hofer. Anläßlich des Todes des alten Mesners Josef Hofer wird das erledigte Mesneramt der hinterlassenen Witwe und deren jungem Ehemann Paul Allemann verliehen. Sie erhalten die gesamten Mesnergüter mit halbem Haus an der Mittergasse neben dem Widum, die Stolgebühren aus Jahrtagen, Bruderschaftsmessen, Hochzeiten, Begräbnissen, Versehgärigeti, laufen, aus dem WetterläiUen usw. Dafür hat Allemann die in den früheren Instruktionen (1733, 1707, 1662) angeführten Mesnerdienste laut genannten 1(1 Punkten gegen eine Kaution von 1500 Gulden zu vollziehen und der Gemeinde Zams für den Schulfonds 200 Gulden Kapital zu erlegen oder mit 4 % zu verzinsen Für die Stiefkinder Johannes, Franziska und Brigitte Hofer hat er zu sorgen, da sein Vorgänger Hofer nur wenig Vermögen hinterließ. Unter Anweiser Michael Hötlricgl verpflichten sich die Witwe und ihr Ehemann gegenüber Josef Holer, Anwalt und Gastgeborenezu Zams zur Einhaltung der Instruktion. Zeugen: Johann Zanger), Dorfvogt, Friedrich Schimpfössl und Severin Holer. Nach Präsentation vor der Obrigkeit wird am 3. März 1750 vor dem neuen Dorfvogt Jakob Greill usw. nochmals das Handgelübde geleistet. Siegler: Johann Josef Stöckhl, Pfleger zu Landeck

1749 Dez. 9
AT GemA Zams 7-9-118 · Pièce · 1749-12-09
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Zams besitzt das Alm- und Weiderecht auf dem Langesberg (Langetsberg) und herabwärts bis an die Wiesenzäune hin und hin durch Oberzammerberg. Die Nachbarn am Lahnbach und Taschhof (Taschprof) haben diese Grenzen mit ihrem Vieh vom Stall aus besonders im letzten Frühjahr aus Unachtsamkeit und Unwissenheit der Hirten überfahren und dadurch die Gemeinde Zams geschädigt. Daher verlangt Zams eine Entschädigung und Ersatz der Kosten, was von den Beklagten zugebilligt wird. Diese versprechen, die Grenzen nicht mehr zu überfahren und die Zäune zu erhalten. Dafür wird ihnen von Zams die Vergünstigung zuteil, mit ihrem Vieh vom Stall aus ober der sogenannten Paiznerin-Wiese dem Zaun nach die Gemeine Gasse zu und wieder herab gegen das Haus fahren zu dürfen. Die Durchfahrt wird bis auf Widerruf gestattet, wenn dabei nicht geweidet wird. Im Übertretungsfalle wird diese Umkehr widerrufen. Durch Unterschrift verpflichten sich Paul Wörz, Christian Schweiger, Josef Gstir, Georg Schlaler, Thomas Tamberl, Reminus Mall, Georg Konrad und Sebastian Damberl vor dem Anwalt Josef Holer zur Einhaltung. Von Zams unterschreiben: Jakob Greill, Dorfvogt, Ignaz Recheis, Michael Traxl, Josef Nainer und Matthäus Troger als Vierer

ca. 1750
AT GemA Zams 7-9-119 · Série organique · 1750
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Geleitschreiben des Anwalts Josef Holer an seinen Bruder Franz Anton in (Innsbruck), worin er mitteilt, daß die 4.200 Gulden am 15. des gleichen Monats an Regimentsrat Graf von Welsberg gegen Empfang einer Zession übersandt wurden, um sie bei der Tiroler Landschaft im Namen der Gemeinde Zams zu veranlagen, Gleichzeitig ersucht er seinen Bruder, daß die Schuldobligation bei der Landschaft ordentlich errichtet wird; daß die Zession auf die Gemeinde Zams und nicht auf die Frühmeß abgegeben werde und daß die Verzinsung erst auf Georg, Jakob oder danach, jedoch nicht auf Lichtmeß fällig werde. Alles weitere überläßt er seinem Bruder, damit kein Nachteil erfolge. Sollten die verschiedenen Geldarten wider Erwarten nicht alle angenommen werden, solle man beim geheimen Hofsekretär Johann Ferdinand von Freysing oder seiner Schwiegermutter Ursula Vischer von Rosenburg das Geld wechseln oder einen Vorschuß erbitten, um binnen 14 Tagen alles zuTÜckzuerstatten. Darunter folgt die Aufstellung der Geldsorten 306 1/2 spanische und französische Münzen im Wert von 2.298 Gulden 45 kr, 373 Dukaten zu 1.562 Gulden 3(1 kr, 39 bayrische Karolinen zu 180 Gulden somit insgesamt 4.200 Gulden

spätes 15. Jahrhundert - 1572
AT GemA Zams 7-9-12 · Série organique · 1572
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Rodordnung zur Abfertigung des Kauf mannsgutes. Jeder, dei in die Rod (Reihe) kommen will, soll zu St. Gertraudi den Schätzern und Bietern zu Zams Zusagen und sodann mit Wagen bereitstehen. Ist die Rod an ihm, so soll er selbst führen, oder sich vom Nachbarn vertreten lassen. Einen Fremden anzustellen, ist bei Strafe verboten. Wer das Zugvieh (meen) nicht in Zams hat oder über Nacht ausbleibt, darf keine Rod führen. Wird er vom Bieter zur Rod aufgefordert, darf er sie nicht auslassen, außer wenn das Vieh krank ist. Ist die Fuhr schwerer als fünf Sam, darf ein zweiter Wagen ausgelost werden. Von dem Rodgeld ist dem Wäger 1 kr zu geben. An einem Sonn- oder Feiertag darf nur mit Billigung des Dorfvogts oder der Nachbarschaft gefahren werden. Kaufmannsgut darf nicht,egen Prutz oder Imst aufgenommen werden, außer es wird gegen Füssen oder Glurns geführt. Die Fuhr muß innerhalb einer Stunde aufgenommen werden. Wer sein Zugvieh verkauft, muß trotzdem in der Rnd bleiben (bis St. Gertraudi). - Nachträge: betreffend Viehhaltung, Verhinderungsgründe, Kaution und Beendigung der Rod von 1572. Kommt jemand zu spät vom Schwabenland, Etschland oder i-Iall, so vertritt ihn der Nächste in der Rod.

1750 Juni 8, Innsbruck
AT GemA Zams 7-9-120 · Pièce · 1750-06-08
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Durch Hofkammerbefehl wird dem Pflegsverwalter Josef Stöckhl die Einquartierung des Umgeldschreibers Anton Pöschl in Landeck oder Zams verordnet. Er soll eine anständige Wohnung gegen billigen Zins erhalten. Wenn dies nicht möglich ist, so hat Pöschl, solang er den Weinschreibei dienst versieht, von der Gemeinde Zams das nächst der Brücke von der Gemeinde Zorns erbaute Zollhäusl gegen einen Jahreszins von 6 Gulden bestandsweise zu erhalten. Die auf diesortige Verordnung demolierte Küche darf wieder errichtet werden, muß jedoch nach seinem Abzug wieder abgetragen werden. Weitere Reparaturen hat Pöschl selbst zu bestreiten. Über erfolgte Durclifülirung ist anher zu berichten. Darauf antwortet die Gemeinde Zams an den Pfleger, daß sie ihm vorerst den Einzug in das Zollhäusl verboten habe, bis er von der hohen Behörde die Konzession dazu habe, zumal ja keine Küche vorhanden sei. Es wird ersucht, den 'sehr leidentlichen Zins' an den Herrn Umgelter Lachartinger zu überweisen.

1751 März 16, Schloß Uandeck
AT GemA Zams 7-9-121 · Pièce · 1751-03-16
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Nach Klage der Gemeinden Zams, Angedair, Perfuchs und Stanz wegen Weideverletzung der Nachbarn zu Ober- und Untereichholz auf der Oberen Tramswiese mit erfolgter Viehpfändung im Vorjahr, kommt es zu einem Vergleich. Nach Augenschein auf der Tramswiese, Roßwiese, Weinmanns- und Weibersebene sowie dem Gapplesrain berufen sich die Kläger auf den Vertrag vom 16. Okt. 1595 (Vgl. Urk. Nr. 30) und verlangen von den Hofinhabern zu St. Georgen, Rafein und Eichholz, sich daran zu halten. Zams ist durch Anwalt Josef Holer und Dorfvogt Jakob Greill vertreten. Da die Eichholzer nicht vorsätzlich handelten, kommt es gegen Ersatz aller Unkosten zum Vergleich. Zur Einhaltung des allen Vertrags verpflichten sich von Untereichholz Jakob Partoll, Georg Wächter, Georg Payr, Johannes Recheis, Josef Wächter, Paul Walch, Lukas Schranz, Kar! Streng, Johann und Matthäus Recher, Nikolaus Jörg, Simon Schueler, Johannes Stöcker und Johann Juen; von Obereichholz Matthäus und Josef Streng, Thomas Streng und Anton Jörg. Der Viehtrieb am Weg über der Fließer Platte bis an die Hüetles-Wiese, über die Mooswiese und über PföbesEgg wird den Untereichholzern gestattet. Siegler: Johann Josef Stöckhl, Pfleger zu Landeck

1751 Juli 15, Zams
AT GemA Zams 7-9-122 · Pièce · 1751-07-15
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Michael Schnappinger bestätigt, daß am 14. Juli 1751 Leopold von Spaur, Bischof von Brixen, für die Pfarre in Zams drei Glocken geweiht hat, welche bereits im Turm hängen. Die größte Glocke ist zu Ehren der Schmerzhaften Mutter Gottes und des Apostels Andreas, die mittlere zu Ehren der Maria Magdalena und die dritte der hl. Anna gewidmet. Siegler: Michael Schnappinger, Ordenskleriker

1756 April 19
AT GemA Zams 7-9-123 · Pièce · 1756-04-19
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Die Gemeinde Zams erhält zur Sicherstellung für die Vollendung der Priesierlaufbahn des Franz Borgias Sptss eine Gegenkaution. Severin Pöll zu Tobadill (Tabendill), Kurator für Franz Spiss, Philosophiestudent, bietet gemeinsam mit der Mutter des Studenten namens Magdalena Fadumb (Anweiser ihr Vetter Paul Fadumb) der Gemeinde Zams anläßlich des Eintritts in den Petriner-Orden für die Errichtung des Mensaltitels eine Kaution an, damit er das Subdiakonat und die Priesterweihe erlangen kann. Andernfalls ist die Gemeinde von allen Verpflichtungen freizustellen. Zur Sicherstellung wird das mütterliche Vermögen und jenes des Vormunds an die Gemeinde verpfändet. Als Pfandverschreibung gelten die halbe Behausung, Hofstatt, Stall und Stadel sowie genannte Äcker neben der Pfarrkirche und die Grundstücke des Franz Spieß in der Hurlach und am äußeren Gensbühel. Die Einhaltung der Gegenkaution wird durch Ilandgeiöbnis der Mutter, ihres Anweisers und des Kurators an den Anwalt Josef Moler bekräftigt. Zeugen: Thomas Recheis, Metzger und Franz Mantl, Haus knecht Siegler: Johann Josef Stöckhl, Pfleger der Herrschaft Lan deck

1758 April 10, Innsbruck
AT GemA Zams 7-9-124 · Pièce · 1758-04-10
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Die Repräsentation und Hofkammer genehmigt mit 11. März der Gemeinde Zams auf deren Bitte die Feuerstattgerechtsame von der Fröchischen Behausung auf das gemeindeeigene alte Zollhäusl zu übertragen und dort eine Küche, 3 Kammern, Stube, Stadels und Stall auf dem öden Gemeindegrund zu errichten. Die baufällige alte Behausung ist abz ul ragen und die zweite Stubengerechtigkeit erlischt. Die Neuerrichtung wird ausdrücklich in Mauerwerk ausgeführt, weil sie weniger Holzkonsum erfordert. Zu Martini ist jährlich der Translationszins von 3 kr an das Zollamt Finstermünz zu entrichten. Siegler: Kammerpräsident und Räte Josef Graf Trapp, Seba stian Graf und Karl Freiherr von Sternbach

1758 Juni 26, Zams
AT GemA Zams 7-9-125 · Pièce · 1758-06-26
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Jakob Rudig, Dorfvogt, und die Vierer Matthäus Röcher, Christian Turner, Georg Zangerl und Josef Zircher verkaufen namens der Gemeinde Zams dem Mitnachbarn Matthias Fadumb 1/3 vom Haus, Hof, Stadel, Stall, Frühgarten und Baumgarten im Oberdorf, welches der Käufer und Marcella Zangerl zu 2/3 besitzen, um 34 Gulden Die Gemeinde hat das Drittelhaus von den Fröchischen Erben vor etlichen Jahren an sich gebracht. Der Hausanteil ist durch eine Jahrtagsstiftimg in gleicher Höhe belastet, welche der Käufer an Johann Zangerl zediert, was ihm die Gemeinde quittiert. Außer 4 kr Jahrtagsstift an das Pfarrwidum ist das Haus frei und eigen. Der Käufer übernimmt den Anteil unter der Bedingung, daß er die Feuerstelle in der Küche bis Georgi 1759 abträgt, da die Feuerstättengerechtigkeit (derzeit vom Bestandsmann Ambros Trögt unverzinslich genutzt) auf das gemeindeeigene Zollhaus! übertragen wird. Die Einhaltung dieser Vereinbarung gelobt Matthias Fadumb dem Johann Josef 1-Ioler, Gastgeboreneund Anwalt. Zeugen: Christian Rudig, Josef Neuner, Balthasar Zangerl, Jakob und Matthias Greil Unterschriften des Dorfvogts und der Vierer

1759 April 1, Zams
AT GemA Zams 7-9-126 · Pièce · 1759-04-01
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Christian Thurner zu Zams verkauft dem Balthasar Zangerl, Dorfvogt der Gemeinde Zams, und den Gemeindevierern Johannes Zangerl, Josef Recheis, Ambros Trögl und Paul Fadumb als nominierte Vertreter von Zams ein Stückl Mahd im Bruggfeld am Zollhäusl gelegen, 171 Klafter groß, welches er am 12. Nov. 1743 von Brigitte Fadumb, Gattin des Anton Lins gekauft hatte. Es grenzt im Osten an Kleopha Pig und Andrä Lins’ Witwe Maria Pechtl, im Süden an die Gemeine Landstraße, im Westen an das Zollhaus! und das Pfarrwidumgut und im Norden an Kassian Perwanger. Es war vormals dem Kloster Siams grundrechtbar. Der Kaufpreis von 73 Gulden hat Thurner dem Josef Recheis mit heutigem Tag zediert, was er der kaufenden Gemeinde Zams quittiert. Innerhalb eines Jahres und vier Tagen ist ein Rückkauf möglich. Siegler: Johann Josef Stöckl, Pfleger der Herrschaft Landeck Zeugen: Anton Zangerl, Rotgerber, Christian von Stadl, Ig naz Recheis, Josef Neiner, Bartlmä Schwaißgut, Andrä Schaufler, Friedrich Schimpfößl, Daniel Tachl und Michael Traxl

1763 Febr. 5, Zams
AT GemA Zams 7-9-127 · Pièce · 1763-02-05
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Michael Traxl, Dorfvogt, Matthias Greil, Anton Lins, Josef Recheis und Martin Tscheider als Gemeindevierer, weiters Christian Rudig, Josef Nneuer, Johannes Zanger! und Josef Maueis, Gastgeborenezu Zams, als Gemeindeausschuß bekennen namens der Gemeinde Zams, daß sie von David Gramaiser, Gastgeborenein Lasalt, für die Errichtung der Brücke und andere Gemeindeobliegenheiten 1.000 Gulden bar aufgeliehen haben. Sie verpflichten sich das aushaftende Kapital jährlich mit 4 % zu verzinsen und in zwei Raten zu 500 Gulden zurückzuzahlen bei Verpfändung aller Güter und Kapitalien der Gemeinde. Siegler: Johann Josef Stöckli! von Gerburg, Dr. jur. Lic., Pfleger der Herrschaft Landeck Siegelbitte-Anlobung bei: Johann Holer, Gastgeborenezu Zams Zeugen: Josef Winkler, Anwalt und Gastgeborenezu Karres, An ton Zangerl, Feldscherer zu Zams

1763 Aug. 15
AT GemA Zams 7-9-128 · Pièce · 1763-08-15
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Franz Grissemann aus Zirl soll als Mesner, Schul halter und Organist in Zams aufgenommen werden. Die Stube im Mesnerhaus ist jedoch zu klein und feucht, was seine hölzernen Musikinstrumente ruinieren würde.. Daher überläßt Cleopha Pig ihm 1/4 der Mesnerbehausung im Oberstock, damit das Mesnerstüble und das anschließende Kammerl zu einer qualifizierten Stube erweitert werden können. Die Gemeinde verpflichtet sich, ihr als Leibrente jährlich 7 Gulden zu reichen und sie von den 19 Gulden Reparaturkosten aus der Zeit des verstorbenen Mesners Paul Alleman zu befreien. Sie tritt also der Gemeinde Zams ihren oberen Wohnanteil samt Baum- und Frühgartl ab, um den Lehrer einziehen zu lassen. Dies gelobt sie dem Anwalt Josef Holer, ihrem Vetter Michael Traxl und Severin Schneller, Jo bann Zangerl, Josef Recheis, Bartlmä Schweißguett, Matthäus Tamerl, Balthasar Zanger], Josef Payr u, Genannte Zeugen: Christian Schwarz und Josef Gstyr aus Zams Siegler: Johann Josef Stöckl, Pfleger der Herrschaft Landeck

1765 April 16, Landeck
AT GemA Zams 7-9-129 · Pièce · 1765-04-16
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Laut Steuerbereitungsprotokoll von 1751 sind in der Keifenau (Khauffenau) folgende 18 Inhaber und Besitzer mit 32 Anteilen im Gesamtwert von %9 Gulden verzeichnet: Juliana Recheis (1 Teil), Anna Maria Satzger (2), Widurngut (3), Mesnergut (1), Kaspar Wohlfahrter (2), Eva Schneller (1), Friedrich Tieienhrugger (1), Dominikus Röck (3), Johann Huiseier (3), die Spaiserische Tochter (2), Christian Eder (4), Johann Einher (3), Matthias Kaggl, Martin Gundolph, Andrä Recheis und Maria Marthin je 1. Diese Besitzer blieben von den Verarehungskosten für den Wasserwaal bisher befreit, da er 1762 hinweggerissen worden war. Da die Gemeinde Zarns die 32 Anteile gleich ihren Gütern durch die erforderlicher. Archenhauten versorgt, ist sie berechtigt, wie von allen übrigen Güterinhahern das jährliche Archengeld proportional vorzuschreiben, wobei die genaue Bewertung noch festzulegen ist. Unterschrift: Johann Basilius, Gemeindevorsteher und Mitinter essent

AT GemA Zams 7-9-13 · Pièce · 1443-05-07
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Jakob Gaerucz, Jäger, und Chlewy Raderer, derzeit Forstmeister im oberen und unteren Inntal, beziehen sich auf den Verleihbrief Herzog Friedrichs, selig, und auch auf jenen vom röm. König Friedrich (III.), Herzog zu Österreich, Graf zu Tirol, als Vogt Herzog Sigmunds, und verleihen auf Bitte des Dorfmeisters und der Nachbarschaft im Dorf Zams auf deren Begehren die Rekultivierung auf den 'Oberreiten'. Die zu rodende Au grenzt halb an das Feld beim Dorf und halb an den gemeinen Innrunst, im Westen an die Landstraße, die über die Landbrücke geht. Die Au gehörte zum Feld, wurde aber durch Wassergewalt verschüttet und ist zugewachsen. Zams begehrt, die Au zu roden, einzufangen, da sie nicht als Forst oder Freiung gilt. Nach Besichtigung genehmigen die Forstmeister die Rodung der Au, um sie zu verbessern und als Feld zu nutzen. Siegler: Thomas Schenckh auf Angedair Zeugen: Meister Heinrich Palierer von Imst (Vmbst), Hans Chiirsner von Imst und Hans Wischauff von Fließ

1766?
AT GemA Zams 7-9-130 · Pièce · 1766
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Johannes Heiner quittiert, daß er aus der Surfel (?) Holz und Archenpfoslen für den Oberreit-Waal ausgeführt habe. Unterschrift: Johannes Heiner von Stanz Im Archiv-Inventar als Säge-Schuld-Obligation, bezeichnet. Original Papier 1 Bl. undatiert. (Alte Sign. 150)

1766 Febr. 1, Zams
AT GemA Zams 7-9-131 · Pièce · 1766-02-01
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Josef Huener, Dortvogt, Josef Haueis, Gastgeborene Franz Grissemann, Gasthalter, Josef und Ignaz Recheis, Balthasar und Johann Zangerl, sowie Matthäus Tamherl als verpflichteter Gemeindeausschuß von Zams stellen dem Michael Holzknecht im Anger der Pfarre Wenns, Gericht Imst wohnend einen Schuldbrief über insgesamt 500 Gulden verzinslich zu 4 % zu Lichtmeß, aus, damit die Gemeinde das abgebrannte und wiedererbaute Frühmesser- und Mesnerhaus finanzieren kann. Siegler: Johann Josef Stöckl, Pfleger der Herrschaft Landeck Siegelbitte an: Johann Holer, Gastgeborenezu Zams Zeugen: Anton Zangerl, Feldscherer zu Zams, Bartlmä Schuechter zu Rifenal (Rofenahl) auf Zammerberg und Kassian Kneringer aus Zams

1769 Okt. 25, Schloß Landeck
AT GemA Zams 7-9-132 · Pièce · 1769-10-25
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Wegen eines strittigen Waldbezirkes in der Unteren Höllwiese wird von der Gemeinde Zams ein Lokalaugenschein veranlaßt. Vor Richter Johann Josef Stöckl von Oerburg, Franz Josef Linser, Gerichtsprokurator und Johann Strele, Oberschreiher erscheinen die Vergleichsparteien Johann Holer, Anwalt zu Zams, Franz Grissemann, Gastgeborene Michael Traxl und Sebastian Länderer als Bevollmächtigte der Gemeinde, Matthias Greil als Kundschaftsgeber und Martin Göbhard als Innhaber der Höllwiese. Gebhart kaufte die Wiese von Margarethe Trögl sei. und beansprucht den Wald, obwohl die Gemeinde dort wiederholt und unwidersprochen Vieh gepfändet habe. Bei Abholzung entstehe dort eine große Murengefahr für das Dort, da schon jetzt Steinschlag drohe. Im Kaufbrief Göbhards ist ein Waldkauf nicht erwähnt. Der Wert des Waldes würde den einstigen Kauf der Wiese um das Doppelte übersteigen. Der 80jährige Greil bekundet, daß der Wald vom Forst Überreiter der Gemeinde überlassen worden sei. Somit wird der Besitz der Gemeinde als Bannwald zuerkannt und Göbhard abgewiesen. Doch darf er die Stauden unter seiner Wiese aushacken. Die Gemeinde als Anrufer soll die Gerichtskosten von 4 Gulden tragen. Siegler: Johann Josef Stöckhl, Pfleger

1770 Sepl. 12
AT GemA Zams 7-9-133 · Série organique · 1770
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Zwischen Uindeck (Vgl. Angedair Urk. Nr. 49) und Zams kommt es zur Vermessung und Aufteilung der Landecker Öde, beruhend auf dem Vergleich vom 15. Nov. 1769. Zams ist durch Jakob Rudig vertreten und erhält 21.916 Klafter.

1771 April 16
AT GemA Zams 7-9-134 · Pièce · 1771-04-16
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Der zu Zams gehörige Öd-Grund wird unter den Gemeimlsleuien anfgeteilt, wo hei für den GalgenInihel 459 Kl abgezogen werden. Abzüglich der drei Feldwege bleiben 20.277 Kl zu verteilen! Die neun Hauptabschnitte werden durch Los auf genannte Steuerpflichtige verteilt. Der gewählte Aulteiler Franz Josef Unser führt mit Josef Moler, Anwalt, Josef 1 laueis, Dorfvogt, Severin Holer, Josef Geiger, Anton Troger und Anton Lins die Aufteilung durch.

1777 Okt.16, Innsbruck
AT GemA Zams 7-9-135 · Pièce · 1777-10
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Alexander Josef Graf Kinigl, Obristjägermeister, verleiht von Amts wegen die Umdecker Öde an genannte 161 Interessenten. Die zugeteilten Parzellennummern werden unter dem Namen des Eigentümers genau beschrieben. Insgesamt ist davon ein Grundzins von 3 Gulden 12 kr zu entrichten.

1771 Sept. 3
AT GemA Zams 7-9-136 · Pièce · 1771-09-03
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Vor Pfleger Johann Josef Stöckl kommt es wegen der Almnutzung auf Sack zu einem Vergleich. Die Zammer, vertreten durch Johann Josef Holer, Anwalt, Josef Haueis, Dorfvogt, Severin Matthias Holer, Anton Lins und Josef Geiger als Vierer, sowie Matthias Greil und Jakob Aschacher, Oberjäger, weiters genannte Bevollmächtigte von Zammerberg, Saurs und Angedair vergleichen sich mit Grainais (Anwalt Leonhard Scharf) wegen der Alpgrenze Im Sack, Sacktal (Sack) im hinteren Zammer Gebirge. Zams soll die strittige Alpe bis hinab, wo man 1746 ein Stück geräumt hat und mit Zuntern einen Zaun machte (nächst der dort befindlichen Brunnenquelle), der gegen das Mintschenjoch hinaufzieht, künftig mit dem ganzen Hirtenstab ungehindert das Vieh weiden, ohne einen weiteren Anspruch von Gramais zu befürchten. An genannten Grenzen sollen Marken angebracht werden. Die Gramaiser verpflichten sich, entlang dieser Grenze einen guten Zaun unentgeltlich zu machen und zu erhalten. Sollte das Vieh den schlechten Zaun durchbrechen, dürfen die Zammer pfänden. Siegler: Johann Josef Stöckl, Pfleger der Herrschaft Landeck Zeugen: Johann Stephan Vischer, Handelsherr und Ulrich Recheis, Organist zu Landeck

1771 Okt. 25, Gramais
AT GemA Zams 7-9-137 · Pièce · 1771-10-25
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Die Gemeinde Gramais verpflichtet sich, bei der festgesetzten Grenze (Markstein mit drei Kreuzen) in dem Sack zu verbleiben, den Zaun ausgenommen. Die Gramaiser behalten sich das Gegenrecht zu pfänden vor, wenn das Zammer Vieh unter die bestimmte Grenzmark herabkommt. Ebenso sind die Zammer zur Pfändung berechtigt, wenn das Gramaiser Vieh über die Mark hinaufkommt.

1772 Dez. 29
AT GemA Zams 7-9-138 · Pièce · 1772-12-29
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Von der Gemeinde Zams wurde das öde Fleckl Grund hinter dem Bruckfeld, wo die Schießstatt stand, um 72 Gulden an Anton Länderer, Mitzoller, und Josef Nuener, Wegmacher, verkauft und der Erlös der Pfarre für den Kirchen- und Turmbau geschenkt. Die beiden Käufer haben den öden Grund zu einem Acker verbessert. Dagegen beschweren sich die genannten neun Bruggfeld-Güterinhaber, weil ihnen dadurch das Bewässerungswasser genommen werde. Daher wird beschlossen: 1) Die neun sollen wie bisher das Wasser gebrauchen; 2) Sie sollen selbst den Waal durch Nueners Neurautacker ziehen und die Arbeitsleistung mit der Kirchenfron abrechnen. 3) Nuener solle 6 Gulden als Entschädigung aus dem Kirchengeld erhalten. 4) Um die Unterlieger Josef Geiger, Barllmä Schweißguet und Anton Payr nicht zu schädigen, soll nach Gebrauch das neue Wasser wieder abgeleitet werden. Um Einwendungen und Verzögerungen vorzubeugen, wird der Neuwaal noch mit Wasserrinnen ausgetäfelt und die Unkosten vom Kirchengeld getragen. Unterschrift: Johann Josef Holer, Anwaltschaftsverwalter

1778 Nov. 5, Landeck; Nov. 8, Zams
AT GemA Zams 7-9-139 · Pièce · 1778-11-05
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Die Oberreit-Güterinhaber zu Zams ersuchen die Inhaber der unter dem Weg gegen den Inn hin gelegenen Äcker in der Reifenau (Kcufenau), den 1772 vom Hochwasser hinweggerissenen Waal wieder errichten und in brauchbaren Zustand setzen zu lassen, da ihre Feldfrüchte ohne Bewässerung Schaden nehmen. Dieser Bitte wird zugestimmt, wenn durch den Waal-Neubau ihre Äk-ker nicht geschädigt werden. Andernfalls müßten die Inhaber in der Keifenau von den Zammern entschädigt werden. Die Interessenten verpflichten sich namentlich, beim Archen- und Waalbau die Landecker nicht zu schädigen. Genannte Zammer leisten drei Tage später durch Unterschrift und Handgelöbnis der Obrigkeit die verbindliche Zusage.

AT GemA Zams 7-9-14 · Pièce · 1452-06-18
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Anläßlich der Streitigkeiten zwischen Imst einerseits und denen von Zams und Saurs anderseits wegen des innehabenden Kerats am Senf(t)enberg und Berg Ersem (Essen) kommt es zu einer Neuvermarkung. Als Sprecher fungieien: Franz Waibel von Roppen, Hans Sturm von Hippach, Ght. St. Petersberg, Hans Wammes von Prantach, Martin Thüser von Plans. Die Ausmarkung am Senkenderß beginnt ob dem Tal am Sack. Weitere Marksteine sind am Tewen 'ind herab im Teich (Sattl in dem Sack), herab in den Bach. Diese Grenze soll von keinem Teil überfahren werden, auch wenn der andere Teil ihn nicht nutzt. Erst nach dem St. Markus-Tag darf eine Nutzung mit Wissen des anderen Teils erfolgen. Siegler: Jörg Diepeskircher Zeugen der Siegelbitte: Jas Weber, Christian Lasegger, Eberhard Passer, Oswald Hautrall von Tarrenz, Hans Vied von Isländers

1779 März 17, Zams
AT GemA Zams 7-9-140 · Pièce · 1779-03-17
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Vor dem Pfleger Johann Josef Stöckl, Anwalt Josef Holer, Schreiber Johann Strele und den versammelten Gemeindeausschüssen von Zams und Schönwies kommt es nach Vollendung der Gemeinderechnung anläßlich der Erbauung und Erhaltung der Landecker Brücke zur Übereinkunft, sich des Schiedsspruchs der Hohen gubernierenden Landesstelle zu unterwerfen, um keinen nachteiligen Vergleich einzugehen. Es ist zu bedenken, daß sie wegen der neu hergeslellten Zammer Brücke von Hoher Behörde nur einen geringen Kostenersatz erhalten und auch wegen der jährlich aufzuwendenden Archenkosten sich mit Schulden belasten, die ihre bescheidenen Finanzkräfte der Gemeinde übersteigen.

1779 Juni 12, Reutte
AT GemA Zams 7-9-141 · Pièce · 1779-06-12
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Das Kreisamt Reutte teilt dem Pflegamt Landeck mit, daß die Konkurrenz zur Landecker Brückenerhaltung von der Landesstelle in allen fünf Punkten gebilligt wird: 1) Die Gedingstätten Fließ und Zams haben zu diesen Brückenbaukosten 400 Gulden beizutragen. 2) Die Erltal tu ngskos teil dieser Brücke sind von den beiden Gemeinden mit 1/5 zu tragen. 3) Die Verardningskosten dürfen von den Brük-kenkosten nur insoweit abgezweigt werden, als sie zur Brückensicherung notwendig sind, somit 29 Klafter von der Brücke hinein. 4) Angedair muß wegen öfteren Gebrauchs der Brücke künftig 100 Gulden und 1/5 der Reparaturkosten tragen. 5) Die Abzahlung der Baukosten kann in drei Jahresraten erfolgen Reutte 6. Juni 1779 (präsentato 12. itmi) Unterschrift: Kreishauptmann Franz Laicharding

1781 Febr. 3, Zams
AT GemA Zams 7-9-142 · Pièce · 1781-02-03
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Pfarrer Josef Balthasar Aichhorner, Dekan zu Zams, stiftet zu seinem Seelenheil einen ewigen Jahrtag von 100 Gulden welchen Betrag er der Gemeinde bar bezahlt, wofür diese die Kaution stellt. Der Dorfvogt und die Vierer nehmen namens der Gemeinde diese Stiftung dankend an und haben dafür folgende Bedingungen zu erfüllen: Jährlich soll am 3. Jänner (erstmals 1782) das Seelenamt gehalten werden. Von den 4 Gulden Zinsen erhält der jeweilige Pfarrer für die Stiftsmesse 1 Gulden 15 kr, der Mesner 12 kr, der Organist 12 kr, der Balgzieher 3 kr und die Kirche für Licht und Paramente 18 kr aus der Gemeindekassa. Die restlichen 2 Gulden verbleiben der Gemeinde, doch ist zu Lebzeiten des Stifters dieser Betrag an ihn auszuzahlen. Siegler: Johann Josef Stöckl, Pfleger der Herrschaft Landeck

1781 Okt. 6, Zams
AT GemA Zams 7-9-143 · Pièce · 1781-10-06
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Michael Recheis, Metzger zu Zams, verkauft dem Josef Röcher, Schustermeister, ebenso Martin Bregenzer und Paul Turner, alle drei von Zams, ein Stück Bergwiese, die Sattlerin oder jetzt Scheinalpe genannt, welche ob dem Rennfeld liegt und laut Steuerfassuan ungefähr 8.000 Klafter groß ist. Sie grenzt an Josef Sommerauer, Josef Holer und Franz Grissemann, weiters an den Gemeindewald, an das Rennfeldbach I und die Gemein. Die Wiese ist frei und eigen und wurde von Recheis am 29. März 1770 von Franz Moritz, Wirt und Gastgeborenezu Angedair gekauft. Der Kaufpreis von ßüO Gulden wird von Turner mit 200 Gulden bar bezahlt. Die restlichen 400 Gulden werden zu 4 % verzinst und durch alle drei Käufer sichergestellt. Überdies erhält die Ehefrau des Verkäufers von Pani Turner ein Trinkgeld von einem Dukaten. - Die drei Käufer sind gegenüber Zams verpfichtet, die Atzung den übrigen Wiesennachbarn mit ihrem Vieh zu gestatten. Siegler: Johann Josef Stöckl, Pfleger der Herrschaft Landeck Zeugen: Christian Nagl, Peter Schaufler, Jakob Zobl und Jo hannes Haueis

1782 Nov. 26, Zams
AT GemA Zams 7-9-144 · Pièce · 1782-11-26
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Sebastian Länderer zu Zams verkauft mit Vollmacht seines Vetters dem Franz Wittber aus dem Stanzertai das ganze Haus Nr. 8 mit Stube, Küche, Kammer, Keller, Stadel, Stall und Frühgarten bei der Zammer Brücke, welches dem Zollamt Finstermünz 3 kr Translationszins zu erlegen bat, sowie Mahd und Acker im Bruckfeld an das Haus grenzend. Es stoßt im Osten an Bartlmä Schneller, und Matthias Tamerls Erben, im Süden an sein Häusl, im Westen an den Feldweg und im Norden an Kassian Perwangers Erben. Als Dienstbarkeit ist der Nachbarin Eleonora Holer, Frau des Josef Gstür, Bierwirt, die Ausfahrt von ihrem Stadel zu gewähren. Die Kaufsumme beträgt einschließlich des Stubendaches und der Scharschindeln auf der Diele 4M Gulden Davon sollen 250 Gulden auf Lichtmeß bar bezahlt und der Rest mit 4 % bei Pfandsicherstellung des Kaufobjek tes verzinst werden. Anlober: Johann Josef Holer, Anwalt zu Zams Zeugen: Jakob Rudig, Josef Gstür und David Gramaiser, Wirt und Gastgeborenein Lasalt Siegler: Johann Josef Stöckl von Gerburg, Pfleger und Land richter der Herrschaft Landeck