Michael und Johannes Tyaler (Dial-ler), Brüder zu Zams, verkaufen dem Franz Partoll als Dorfvogl und Bevollmächtigten von Zams, die von ihrem Vater Jakob Tyaler überkommene Wiese auf dem Langesberg (Langetsberg) am Alpzaun, welche bis zu Georg Greills Wiese hinauf ausgemarkt ist, um 45 Gulden und I Gulden Trinkgeld. Für den überlassenen Dünger bringt die Gemeinde 10 Gulden in Abzug. Der Zahlungsrest von 36 Gulden ist bis Lichtmeß zu überweisen. Diese Vereinbarung wird durch Handgelübte an Josef Hol er, Anwalt zu Zams, bekräftigt. Zeugen: Basilius Hann, Franz Wolf als Führer, Kaspar Nagl Siegler: Josef Holer, Anwalt mit Unterschrift Unterschrift der Verkäufer: Hans und Michael Dialler (sic) Nachtrag vom 11. März 1732 Die Verkäufer quittieren dem Dorfvogt Franz Partoll den Zahlungsrest bar erhalten zu haben, Unterschrift Josef Holers, Anwalt.
Kaiser Karl VI. verleiht auf Bitte der Untertanen und der Gemeinde Zams ihrem bestellten Lehenträger Josef Holer den Weglohn und Zoll zu Zams, welcher von der Fürstlichen Grafschaft Tirol zu Lehen rührt, da der vorherige Lehensträger Balthasar Grissemann verstorben ist. Dafür ist Zams verpflichtet, die Brücken, Wege und Straßen von Starkenbach bis zur Landecker Brücke in baulichem Zustand zu halten. Josef Hol(l)er leistet als neuer Lehensträger den leiblichen Eid. Als Nachtrag wird in die Urkunde der 'gesteigerte Weglohn' Roß, Wagen und Lasten nachgetragen. Siegler: Kaiser Karl VI.
Georg Stillepacher zu Falterschein, Gedingstatt Zams, schließt mit dem Dorfvogt Christian Wächter als Vertreter der Gemeinde in der Wirtsbehausung des Josef Holler einen gütigen Vergleich wegen eines Pfändungsstreites und verschiedener Materialien. Auf Verlangen der Gemeinde wird der Vergleich protokolliert und durch den Gerichtsverpflichteten Balthasar Grissemann und den Beiständern Franz und Johann Partoll sowie Josef Holler durch Handgelöbnis bekräftigt.
Zwischen Jakob Schenherr und der Gemeinde Zams kommt es zur Abteilung des Zollhauses auf dem Grieß, die anläßlich des Kaufes am 25. Nov. 1692 beschlossen worden war. Folglich soll der Gemeinde zustehen: die Stube samt dem Stubenkammerl zur Landstraße hin, in der Küche die Hälfte gegen die Slubenkammer zu. Durch eine Trennwand, die in den Kreuzbalken geht, ist die Küche zu teilen. Auch im Keller ist die I Iälfte gegen die Landstraße durch eine Schiedwand mit eingesetzter Tür für die Gemeinde abzutrennen, damit die Gemein nicht mit Krautdüften und groben Plunder am Ein- und Ausgang behindert wird. Schonherr ist verpflichtet, der Gemein den Eingang zu überlassen. In Stall und Stadel soll die Gemeinde ebenfalls durchaus den halben Teil gegen die Landstraße hin haben. Die Holzleg gegen das Dorf gehört der Gemeinde, ebenso der halbe Frühgarten gegen die Landstraße; Schenherr hat den Teil gegen den Unterreil(h). Bei weiteren Zubauten soll die Gemein den Teil gegen die Landstraße haben. Auch beim Backofen trägt Zams die Hälfte und hat das Genußrecht. Seitens der Gemeinde bestätigt dies Balthasar Grissemann, Gerichtsverpflichteter und Christian Wächter, Dorfvogt. Zeugen: Franz Partoll und Martin Dadumb
Thomas Gstyr zu Rifenal (Rofenahl) am Zammer berg verkauft an die Gemeinde Zams unter Christian Wächter als Dorfvogt, seine von Christoph Schlater eingetauschte Galtwiese, das Hochmannemalul, frei und eigen, 2 Mannmahd groß um 35 Gulden und 30 kr verehrten Leutkauf. Der oberste Teil hat inmitten einen Markstein und einen Feichtenbaum mit eingebautem Kreuz und ist mit einem Zaun der Alp versehen. Siegler: Magnus Meinhard Vischer von Rosenburg, Pfleger der Herrschaft Landeck Siegelbitte an: Balthasar Grisseman, Gerichtsverpflichteter und Gastgeborenezu Zams Zeugen: Josef Holer, Gastgeborene Georg Schueler, Paul Gitterl, Franz Lins und Kaspar Nagl Quittungsvermerk von 1730... Gstyr quittiert dem Dorfvogt den Empfang des Kaufgeldes samt Zinsen im Beisein seines Vetters Christian Gstyr und Christoph Schlater, beide Zantmerberg, Christian Rudig und Josef Holer zu Zams mit eigener Unterschrift.
Anton Zangerl, Rotgerber zu Zams, vergleicht sich vor versammelter Gemeinde wegen einer Viehweide. Da Zangerl Vieh wintert und im Frühjahr und Herbst auf die Angermahd treibt, soll er künftig so lange er die Atzung nutzt, jährlich 1 Gulden 38 kr Atzgeld bezahlen. Da Zangerl der Gemeinde für die l^iten-Atzung 26 Gulden bezahlt hat, wovon Zams jährlich 1 Gulden 18 kr Zins genießt, hat er nur noch einen Rest von 20 kr zu entrichten, wozu er sich durch Unterschrift verpflichtet. Nachtrag vom 28. Dez. 1753: Anton Zangerl, Rotgerbermeister, verpflichtet sich für den aus den Jahren 1728 bis 1753 noch offenen Atzungsabtragsrest von 4 Gulden 32 kr, welcher ihm hiemit nachgesehen wird, die gemeinen ßrunnentrichln durch seinen Obstgarten neben dem Dorfbach ohne weiteren Ersatz ständig führen zu lassen.
Nach Vorladung durch den Gerichtsdiener beschließt die Gemeinde: 1) In der Patscheid sollen die Schafe und Ziegen im Frühjahr nur 2 Tage grasen, da die Unterberger die Milatzung haben. 2) In der sog. Finas (Fanais) darf nur mit Kühen geweidet werden. 3) Alles übrige hat wie im Atzungsbuch vermerkt zu verbleiben. 4) Erfolgt in Ober- und Unterreit, Bruggfeld und Au bei fruchtbarem Wetter im Frühjahr ein Abbruch, so wird der Rod nach in der Patscheid und in Finais (Fanaiß) geweidet. 5) In der Gemeinde sollen alle Brunnen (außer des Pfarrers und Severin Hamberls) von der Gemeindekassa erhalten werden. Auch Josef Holer, Gastgeborene Josef Hamberl und die Inhaber der Gitterle-Behausung haben ihre Brunnen und Zuleitung selbst zu erhalten. 6) Der Hauptbrunnen am Bach soll großer sein, um auch in kalten Wintern zu fließen. Dazu trägt die Gemeinde die Hälfte bei. 7) Um das Wasser sauber zu halten, ist das Waschen im Brunnen bei 12 kr Pfandgeld verboten. Siegler: Meinrad Vischer von Rosenburg, Pfleger der Herrschaft Landeck
Anläßlich der Beschwerde vom 27. Dez. 1727 beschließt die Gemeindeversammlung nach Einberufung durch den Gerichtsdiener, wie zuletzt 1708 beschlossen, keine Fremden mehr aufzunehmen, da für die eigenen Gemeindekinder kein Platz sei. Der Dorfvogt Franz Payr und die Vierer Christian Wächter, Gregor Lanpach, Michael Tyaier, Martin Fadumb nehmen zu Protokoll, daß 1) jeder Fremde 100 Gulden außer die Unterberger, bezahlen muß. 2) Inwohner entrichten jährlich 10 Gulden 3) Bereits mit Haus und Gut versehene Zuzügler werden geduldet, wenn sie zwischen 3 und 10 Gulden 1t. Namensliste bezahlen. 4) Wer der Gemeinde schadet, wie der Tör(c)her und Kraxenlrager, wird entfernt. 5) Vagierende Personen sind laut Polizeiordnung an ihren Geburtsort abzuschieben. Sollten der Dorfvogt und die Vierer diese Maßnahme nicht durchsetzen, werden sie vom Amt enthoben und mit 10 Gulden bestraft. Die Belastung des Gemeindesäckels wegen der Erhaltung der Brunnen, Wasserleitungen, Wege, Straßen und Brückenbauten, der 4 Herdenstiere, des Pfarrers, Mesners und Organisten soll somit durch die Unbehausten erleichtert werden. Dies wird von den 101 genannten Gemeindebürgern beschlossen. Siegler: Meinrad Vischer von Rosenburg, Pfleger zu Lan deck
Archivinventar 'alter Schriften aus der Gemein detruhe mit 169 Signaturen. Urinventar bis Nr. 79 von einem .Schreiber um 1728 angelegt. Nr. 1/2 Ehehaftordnungen o.J. mit genauer Inhaltsangabe der §§ 15-31 (4 Blatt); Nr. 3 Atzbrief § 1-9 o.J. (2 Blatt); Nr. 4 Grenzmarken für Kronburg-Zams o.J. (2 Blatt); Nr. 5 Urteil gegen Eichiiolzer (Aichholzer) o.J. Nr. 6 Vergleich mit Veit von Adrian wegen Weggeld 1500; Nr. 7 Vergleiche von Maximilian von 1500 und Nr. 8 von Ferdinand Karl; Nr. 10 Weglohn betr. - Die weiteren inhaltlich erfaßten Urkunden Nr. 11-81 haben keine Datierung, doch ist die Signatur auf allen Stücken zu finden und in vorliegenden Regesten als 'alte Sign.' angeführt. Ab Nr. 82) wechseln die Schreibcrhände. die Datierung setzt mit 1731, 1728 wieder ein, jedoch nicht chronologisch. Die Nr. 105 - 150 betreffen Nachträge von ca. 1750 - 1803. Von 169 Signaturen trägt Nr. 156) die jüngste Datierung mit 1816; Mit Inventarnummer Nr. 105) wird ein jüngeres Inventar vom Anfang des 19. Jhs. angeheftet.
Balthasar Grissemann, Gerichtsverpflicbteter und Gastgeborenezu Zams bestätigt der Gemeinde und Nachbarschaft mit diesem Reversbrief, daß er denjenigen Weg, welchen er sonst als Inhaber neben seiner Haus befindlichen Tunglacke, von dem sogenannten Griesser Brunnen bis an das obere Reith-Waal-Briiggl, zu erhalten und zu beschütten habe, heuer wegen anderer für die Gemeinschaft geleisteter Dienst nicht reparieren müsse. Unterschrift: Balthasar Grissemann
Bisher haben die vier Gassen (Griesser-, Laimgru(e)ber-, Oberdörfer- und Mittergasse) je einen Hirten und eigene Herdenstiere gehalten. Je zwei Gassen haben die Alpen am Langesberg (Langetsberg) und im Zammer Loch abwechselnd befahren. Da das Vieh in der Griessergasse stark zugenommen hat, fühlen sich die Laimgruber benachteiligt und veranlassen einen Gemeindebeschluß durch die Dorfversammlung: 1) 2) Der Dorfvogt soll beim Hörnerschneiden das Vieh zählen und in vier gleiche Stückzahlen teilen. 3) Die Sommerweiden sollen wie bisher von jeweils zwei Gassen alternierend genutzt werden. 4) Jeder der vier Hirten muß gleich tauglich sein. 5) Die Hirtenpaare sollen gemeinsam gehen und zugleich die Kost empfangen. 6) Die vier Herdstiere sollen weiter reihum eingestellt, jedoch gemeinsam aus dem Hausgeld mit je 10 Gulden finanziert werden. 7) Die Stiere sind auch hei Futterteuerung gut zu halten, bei sonstiger Strafe von 1/2 !b Wachs an die Kirche. Zur Einhaltung verpflichten sich vor dem Gerichtsverpflichteten Balthasar Grissemann, der Dorfvogt Kaspar Fadumb, die Vierer Johann Zirciier, Ignaz Salzgeber, Georg Schneller und Christian Rudig, sowie genannte 38 Vichhalter der Gemeinde. Siegler: Abraham Stöckhl, Pfleger der Herrschaft Landeck
Laut Verleihbrief des Oberjägermeisteramtes vom 31. Okt. 1720 wird die Aufteilung der Au hinter dem Zammer Kornfeld für 30 Star Land bewilligt und somit den behausten Nachbarn (außer dem Pfarrwidnm) ausgelost. Dazu geben die Zammer folgende Waalordnung zu Protokoll: 1) Vom Wasserwaal auf die Ober- und Unterreit darf ein Wasser entnommen werden. 2) Der Waaldamm soll 6 Schuh hoch und 7 Schuh breit bleiben, nicht erniedrigt und nicht abgegraben werden. 3) Auch für die Feldäcker darf der Damm nicht umgegraben oder aufgebrochen werden. 4) Sollten die Au-lnhaher die Ober- und Unterreit-!nhaber schädigen, ist eine Strafe von 36 kr oder auch mehr zu bezahlen. 5) Die Durchfahrtsrechte von der Arche über das Maurig-Weg-Brüggl und gegen die Grueben bleiben für die Gemeinde aufrecht. Die Au-Inhaber sollen von der Landstraße über das Waälbrüggj dem Inn nach bis an das Forchach-Waldete fahren. 6) Das Forchach-Waldele bleibt unaufgeteilt, um bei allfälligen Wasserschäden Archenholz zu haben. Durch Marchsteine wird dieses IIölzl geschützt bei sonstiger Strafe von 24 kr Pfandgeld. 7) Die oberste Au des Franz Wolf wird vermarkt. Protokollführer: Josef Holer. Die Einhaltung geloben Kaspar Fadumb, Dorfvogt, Johann Zircher, Georg Schneller, Christian Rudig und Ignaz Salzgeber als Vierer.
Kaspar Fadumb, als Dorfvogt von Zams, und die Vierer Johannes Zircher, Christian Rüdiger, Georg Schneller und Ignaz Salzgeher bestätigen dem Pfarrer von Zams Dr. Johann Schenniger im Namen der Gemeinde für die weitere Abhaltung der Friihmeß, daß er dazu keine Verpflichtung habe, sondern dies freiwillig lue. Dafür übernimmt die Gemeinschaft das von den Widumgütern zu zahlende Archengeld und befreit den Pfarrer von der Zahlungsverpflichtung. Sie quittieren somit, daß sie, so lange der Pfarrherr die Frühmeß lesen läßt, er für die Archenerhaltung keine Zahlungsverpflichtung habe, so weit es die Widumgüter betrifft. Siegler: Abraham Stöckhl, o.ö. Regimentsadvokat und Pfle ger der Herrschaft Landeck Siegelbitte an: Martin Jais, Gerichtsschreiber Zeugen der Siegelbitte: Martin und Franz Schneller, Schreiber
Jakob Christoph Recordin von Nein, Obrister Forstmeister in Tirol verleiht von Amts wegen zu Erbbaurecht den Zammer Untertanen auf deren Bitte an die o.ö. Hofkammer ein Stück Grund an den Inn und die Gemein angrenzend, mit einer Größe von 30 Star, welcher durch Dekret des Jäger- und Forstmeisteramtes am 9. August 1720 bewilligt wurde. Der Verkauf darf nur mit Vorwissen des Bergrichteramtes zu Imst als zuständiger Grundherrschaft erfolgen (nachträglicher Einschub: lt. Befehl vom 22. Jan. 1721 ist das Pflegamt I^uideck zuständig und dorthin auch der Grundzins zu entrichten). Als Grundzins ist jährlich zu Martini für ein Star Land 3 kr, somit 1 11 30 kr zu erbringen. Siegler: Jakob Christoph Recordin von Nein, Obrister Forstmeister
Martin Fadumb, Maurermeister, verkauft mit Zu stimmung Abraham Stöckls, Pfleger der Herrschaft Landeck, als zuständigem Grundherren der Gemein und Nachbarschaft zu Za ms, vertreten durch den derzeitigen Dorfvogt Daniel Nagl, Matthias Schueller, Handelsmann, Anton Recheis, Georg Schneller und Jenewein Leutner eine halbe Behausung, samt Stadel, Stall und Frühgarten zu Zams am Gries (Grieß) nächst der Brüggen oder sog. Öde (Ed) gelegen, welche er 1703 von Josef Schenherr gekauft hat. Die andere Haushälfte hat noch Schenherr inne. Das Haus grenzt im Osten an Daniel Nagl, im Süden, Westen und Norden an die Gemein. Davon sind jährlich 2 kr an das Schloß Landeck zu zinsen und 45 kr Landsteuer. Kaufpreis: 280 Gulden Trinkgeld 2 Gulden verzehrten Leutkauf 1 Gulden Siegler: Abraham Stöckl, Pfleger zu Landeck Siegelbitte an: Balthasar Grissemann, Gerichtsverpflichteten Zeugen: Veit Tripp zu Perjen Dorsalvermerk: Daniel Nagl quittiert am 3. Febr. 1722, daß er der Gemeinde zum verkauften Zollhäusl auf seinem Boden die Erbauung eines Backofen und die Benützung des Galtbrunnens bewilligt hat.
Vor Pfleger Abraham Stöckhl und Gerichtsschreiber Martin Jais kommt es zur Aufnahme eines Verhörprotokolls wegen Weidestreits auf Rifenal. Die Nachbarn von Zams Balthasar Grissemann, Gerichtsverpflichteter, Georg GreilI, Dorfvogt, Matthias Schneller, Anton Schimpfössl, Ignaz Salzgeber, Severin Hamberl, Kaspar Fadumb, Daniel Nagl und Johannes Zircher klagen die Rifenaler, weil sie zuwider des Weidevergleichs vom 12. Aug. 1710 neben den festgesetzten Weideplätzen Gallugg, Anreil und Patscheid auch noch den Baumwald, Pirchig oberm Dorf und die sog. Tramswiese begehren und sich auf das 1694 ergangene Urteil stützen, welches jedoch darüber nichts aussagt. Daher wird den erschienenen Rifenalern Christian Gstür, Daniel, Thomas und Paul Gstiir, Christoph Schlater und Andrä Konrad aufgetragen die drei Orte zu meiden. Die Zammer sollen inzwischen keine Pfändung vornehmen, außer bei vorsätzlichem Auftrieb durch die Rifenaler.
Johann Li unser, Handelsfaktor und Gastgeborenezu An gedair (Anngalayr), und Johannes Troger als Gewalthaber der Gemeinschaft Angedair quittieren, daß sie von der Gemeinschaft Zam(b)s jene 700 Gulden erhalten haben, welche ihnen im Vergleichsweg am 9. Febr. 17t 1 obrigkeitlich zugesproeben worden waren. 200 Gulden wurden 1711, weitere 200 Gulden 1712 und der Rest heute bar erlegt. Hiemit verzichten sie auf weitere Ansprüche. Siegler: Josef Anton Spergser von Grünberg, Pfleger der Herrschaft Landeck Siegelbitte an: Martin Jais Zeugen der Siegelbitte: Anton Prantauer zu Perfuchs und Sebastian Nigg, Linsers Hausknecht
Kaiser Karl VI. verleiht nach dem Tode Kaiser Josefs I. auf Bitte der Untertanen zu Zams ihrem bestellten Lehensträger Balthasar Grissman den Weglohn und Zoll, welcher von der fürstlichen Grafschaft Tirol zu Lehen rührt, zu Lehen. Anläßlich des Todes seines Bruders Kaiser Josef l. und deraufhin ausgeschriebenen Lehensberufung wird er um neuerlichen Empfang des Lehens gebeten. Daher sollen die Zammer weiterhin den Weglohn und Zoll lehensweise innehaben. Dafür sind die Untertanen und die Gemeinde Zams verpflichtet, Brücken, Wege und Straßen von Starkenbach bis Landecker Brücke immer in einem baulichen Zustand zu halten und sie sollen ihn oder seine Hofkammer in keinem Fall und in keiner Weise mit einer Beitragsforderung belasten. Der 'gesteigerte' Wegzoll für Roß, Wagen, Lasten und Vieh bleibt unverändert niedrig. Siegler: Kaiser Karl VI.
Peter. Paul, Je ne wein und Thomas Gstyr zu Rifenal (Röienal) auf dem Zammerberg quittieren der Gemeinde Zams. jene 250 Gulden Vergicrchsgeld und 25 Gulden für hl. Messen, somit 275 Gulden bar erhalten zu haben, welche die Gemeinde den Rifenalern laut Vergleich von 1710 schuldete. Siegler: Joseph Anton Spergser von Grünberg, Pfleger zu Landeck Siegelbitte an: Balthasar Grissemann Zeugen: Johannes Prantauer zu Stanz, Veit Tripp, Zimmer meistei zu Perjen (Pryenn)
Zams und Angedair vergleichen sich nach 75jäh tigern Weidestreit auf Patsc.heid (vgl. Ctde.-Archiv Latidcck Nr. 27). Die Einhaltung des Vergleichs geloben für Zants: Johann Zircher, Dorfvogt, Anton Schimpfössl als Gewalthaber, Daniel Nagl und Kaspar Vischer als Führer, Christian Wächter, Georg Zobl sen., und Christoph Tschott, Wirt und Gastgeborene für Angedair (Angadayr): Johann Linnser, Christian Greiter, Johann Weinzirl, Andrä Prantl, Domanig Tasch, Johann Troger, Jakob Raggl und Anton Prantauer. Zeugen und Mittelsleut: Josef Lannderer, Gerichtsverpflichteter zu Perfuchs, Josef Schneller, Gastgeborenezu Fließ, Roman Heis zu Perjen und Gerichtsschreiber Martin Jais. Siegler: Josef Anton Spergser von Grünberg, Pfleger der Herrschaft Landeck
Nach bOjährigem Weidestreil kommt es zwischen Zams und Rifeual (Röfenat) zum Vergleich, da das Urteil vom 23. März 1694, welches den Gslyr (Gstiir) einen Mitgenuß an allen Zammer Rechten zusprach, bekämpft wurde. Die Parteien einigen sich nunmehr, alle Unkosten zu halbieren, sich wieder zu versöhnen und einen gemeinsamen Gottesdienst zu halten. Weggeld, Rod- und Niederlaggeld, Einkaufgeld und andere Gemeindeeinkünfte sollen nur den Zammern zustehen. Die Weidenutzung soll laut Urteil von 1694 auf Gallugg, Anreit und Patscheid auch den Bergern zustehen. Die Zammer müssen den ilerger 275 Gulden vergüten und für 25 Gulden Ornate stiften, die Berger um 25 II Messen lesen lassen. Ziehen Berger nach Zams, zahlen sie 20 O statt 50 Gulden Einkaufgeld, die bereits hier wohnen nur 10 Gulden Die Rifenaler sind vom Zammer Weggeld befreit. Die Wirtskosten für die Mittelspersonen halbieren sich die Parteien. Namens des Pflegers geloben sie die Einhaltung des Vergleichs dem Gerichtsschreiber Martin Jais: für Zams Dorfvogt Johann Zircher, Anton Sehimpfössl, Christian Wächter, Daniel Nag!, Georg Zohl, Kaspar Vischer, Balthasar Grissemann, Wirt usw. Für die Berger: Christian, Peter, Jenewein, Paul u. Thomas Gstür. Zeugen: genannte Mittelsleut Siegler: Josef Anton Spergser, Pfleger zu Landeck
Die Gemeinde Zams ersucht vor Gerichtsschreiber und Pfleger Martin Jais um Ratifizierung ihres Gemeindebeschlusses, keine fremden Personen mehr in die Gemeinde aufzunehmen. Das Anbringen um Protokollierung wird von den Abgeordneten Balthasar G risse mann, Johannes Zircher und Johannes Sehimpfössl vorgebracht. Anlaß des Gemeindebeschlusses war die Zunahme der fremden Zuzügler, sodaß die eigenen Gemeindekinder keine Herberg mehr bekommen konnten und die Feldfriichte nicht mehr ausreichten. Daher darf kein Zammer mehr fremden Leuten - außer diejenigen, die sich schon hier befinden - ohne Vorwissen der ganzen Gemeinde einen Unterschlupf gewähren. Bei Mißachtung dieses Beschlusses ist der Gemeinde ein Pfandgeld von 3 Gulden zu zahlen und die fremde Person auszusiedeln. Wer sich mit einer Auswärtigen verheiraten will, muß vor der Hochzeit 8 Gulden Einkaufgeld bezahlen. Da der Gemeinde Zams an einer guten Polizeiordnung gelegen ist, wird dieser Beschluß gutgeheißen und zu Protokoll genommen. Siegler: Josef Anton Spergser von Grünberg, Pfleger der Herrschaft Landeck
Kaiser Josef I. verleiht auf Bitte der Untertanen und der Gemeinde von Zam(b)s dem neu bestellten Lehenträger Balthasar Grissemann den Weglohn und Zoll zu Zams zu Lehen, weil dessen Vorgänger Tobias Sterzinger verstarb. Dafür ist Zams verpflichtet, Brücken, Wege und Straßen von Starkenbach bis zur Landekker Brücke in baulichem Zustand zu halten und die Hofkammer in keinem Fall zu einem Beitrag zu veranlassen. Dies einzuhalten gelobt der neue Lehenträger Balthasar Grissemann durch leiblichen Eid. Die genannten Weggebühren für Roß, Wagen und Vieh werden aus früheren Lehenbriefen unverändert übernommen. Siegler: Kaiser Josef I.
Nach dem Tod des Mesners Hans Zobl erhält sein Sohn Georg Zobl das Mesneramt gegen Kaution und Bürgschaft mit folgender Instruktion: Vom Mesnerhaus, Stadel, Stall, 2 Frühgärten und Backofen, alles hinter der Pfarrkirche neben dem Widum gelegen sind zu Martini 18 kr Zins im Widum abzuliefern. Zum Mesnergut gehören Äcker hinter dem Turm, zu Pu nt (Pundt), in der Peunt und zu Mauren, 3 Mähder im Pruggfeld ob der Pruggen, eine Mahd unter der Pruggen, die Angermahd im Gilgenanger, auf den Oberzammer Angern, auf Unterreit, in Oberpatscheid, die Wiese zu Planggenstein und die Spätwiese im Grün (Grin) mit genannten Grenzen. Von 9 Jahrtagen erhält er zwiscehn 8 und 30 kr, für das Donnerstagläuten 3 Gulden und für die Gottesdienste bei St. Martin 3 Gulden insgesamt 8 Gulden 23 kr, für Begräbnisse zwischen 6 kr und 36 kr, von der Hochzeit nur das Mahl, für das Wetterläuten die üblichen Läutgarben. Er hat sich täglich beim Pfarrer zu melden, das Ewige Licht zu betreuen, die Kirche zu reinigen, alles zu versperren, die Turmuhr in Gang zu halten, das Tagläuten zu verrichten, die Ornate zu verwahren und für alles mit seiner Frau Johanna geborene Gitterle mit dem Gesamtvermögen zu haften. Dies gelobt er dem Pfarrer Damian Gieriger und dem Gerichtsverpflichteten Georg Hamberl. Siegler: Josef Anton Spergser, Pfleger zu Landeck Zeugen: Christian Wächter, Dorfvogt, Matthias Leitner, An ton Schimpfössl, Jakob Hamberl, Christian Haid, Johannes Zircher, Balthasar Grissemann, Georg Greill und Hans Georg Zangerl, Maler
Kaiser Josef (I.) verleiht den Untertanen und der Gemeinde Zams auf ewige Zeit als Lehen den Weglohn und Zoll. Als Lehensträger wird Tobias Sterzinger mit Eid verpflichtet. Dafür übernehmen die Untertanen und die Gemeinde Zams die Verpflichtung, die Brücken, Wege und Straßen von Starkenbach bis zur Landecker Brücke auf immer in vollkommenen baulichen Zustand zu erhalten, wobei die Hofkammer in keine Weise einen Beitrag leisten wird. Die einzeln angeführten Gebühren für Fuhrwerke und Tiere liegen zwischen 4 Vierern und 5 Kreuzern. Unterschrift: Bartlmä Hagg (Lehenssekretär)
Kaiser Josef I. leistet über die o.ö. Kammer eine Pfandverschreibung von 22.500 Gulden Das Gericht Landeck sollte 1703 abgelöst werden, mußte jedoch wegen der Kriegsereignisse vertröstet werden. Die gemeinsam mit den Gerichten Laudegg, Naudersberg und Pfunds vollbrachte glückliche Aktion zur Befreiung des Vaterlandes wurde von Landeck initiert, was wegen der Befestigung der Straßen und Pässe große Kosten verursachte. Die vom Pfandinhaber der Gerichte Landeck und Pfunds aufgekündigte Summe von 22.500 Gulden wird von der Kammer darlehensweis zu 6 % übernommen. Der jeweilige Pfleger soll die Zinsen von den jährlichen Gerichtsfällen bezahlen und die Untertanen, so den jährlichen Gerichtsgefällen bezahlen und die Untertanen, so lange diese Hypothek auf diesen Herrschaften liegt durch die Steuereinnahmen bestchern. Der Pfleger soll zur Steuerablieferung so lange nicht verpflichtet sein, bis genannte Summe samt ausständigen Zinsen ganz zurückgezahlt ist. Als gegenseitige Kündigungsfrist wird ein Vierteljahr vor Lichtmeß vereinbart. Unterschriften: Spaur, Deyring, Coreth, Sternbach
Kaiser Leopold (I.) verleiht den Gemeinds leuten des Gerichtes Landeck auf deren Bitte zwei Jahrmärkte, eine finanzielle Anerkennung und Zollfreihcit, weil sie anläßlich des Bayerneinfalls im Juni 1703 an die 500 Grenadiere und Dragoner beim Durchmarsch von Finstermünz nach Nauders und Vinschgau gemeinsam mit den Gerichtleuten von Laudegg, Pfunds und Naudcrsberg die Feinde totgeschossen, erschlagen oder gefangen haben und 45 Dragonerpferde erbeuteten. Für ihr rühmliches Wohlverhalten und den patriotischen Eiter wird den vier Gerichten am Pfingstdienstag und am 6. Oktober je ein Jahrmarkt verliehen und :hnen eine Erkenntnis von 2.000 Gulden überschickt. Die Landecker sollen ihre Märkte am Pfingstdienstag und am Montag nach Rosari auf der sog. Öde (Ed) abhalten. Überdies wird den Untertanen des Gerichts Landeck die ausgebetene Zollbefreiung für den Handel ihres überwinterten Viehs an den Zollstätten Nauders, Finstermünz und Täufers gewährt.
Protokollauszug der herrschaftlichen Waldkommis sion betreffend die Ziegenweide im Frühjahr und Herbst in den Rauhen Schroten ob dem Bruggfeld. Im Sommer darf die eigene Amtsmais nicht betreten werden, weil der Wald viel Schaden leidet. Der Auftrieb soll im Frühjahr und Herbst bei rauhem Wetter in den eigenen Gütern, im Sommer aber von der Zammer Brüggen über das Purschi- und Galzeregg, auch über die Haslwand auf den Schafgötsche (Schafgatsch) hinauf geschehen. Statt 166 sind nur noch 150 Stück Gais bewilligt. Für die Rifenaler und Lahnbacher wird die Stückzahl von 127 auf 106 reduziert.
Pfarrer Damian Giennger zu Zams einigt sich bei einer Tagsatzung mit den Gemeindevertretern von Zams, Lukas Trögel, Dorfvogt, Salomon Schaur, Christian Wächter, Fidelis Recheis und Matthäus Kolpp, anläßlich der Kirchen- und Almosenrechnung wegen des Widum- und Kirchengebäudes einen Rechnungsrest von 50 Gulden an die Gemeinde zu überwälzen. Weiters übernimmt Zams die bischöflichen Unkosten lt. Rechnung vom 10. Nov. 1698 zur Hälfte, somit 50 Gulden wovon es Zammerberg mit 11 Gulden 6 kr trifft. Die Gemeinde Zams gelobt dem Gerichtsschreiber Matthäus Kolb die 100 Gulden zu bezahlen oder landesüblich zu verzinsen. Pfarrer Ginger ist mit der Verzinsung des Kapitals einverstanden und stellt keine weiteren Forderungen. Siegler: Pfarrer Damian Giennger und Gerichtsschreiber Kopp
Vor Gerichtsherr Hans Georg Gienger und Mat thäus Kolb, Gerichtsschreiber kommt es zwischen Jakob Nagl, Müller in der Lötz (Lez) und der Gemeinde Zams wegen der Erbauung der Wasserweiher in der Lötz, die zur Bewässerung des Bruggfeldes und zum Müldbetrieb benötigt werden, zu einer gütlichen Einigung: Die Gemeinde soll 3/5 und Nagl 2/5 der Bau- und Erhaltungskosten tragen. Weiters obliegt Nagl als größtem Nutznießer die sorgfältige Ab- und Einkehr des Wassers. Wird das Wasser im Bruggfeld benötigt, darf Nagl nur mit einem Stein mahlen, um zur Zeit der Wässerung die Güter mit dem Restwasser zu versorgen.
Johannes Zobl, Mesner zu Zams, bekundet, daß er bei Einsetzung in das Mesneramt durch seine verstorbene Mutter Maria geborene Gapp sei. für ihn eine Sicherstellung von 1.0(10 Gulden geleistet und gegenüber dem Gotteshaus die Bürgschaft übernommen habe. Da sie verstorben sei, habe die Nachbarschaft Zams eine Spezialverschreibung und Bürgschaft von ihm gefordert. Somit verpflichtet er sich, folgende Grundstücke als Kaution an die Pfarrkirche zu verschreiben: 3 1/2 Mannmahd auf den Än gern (Enngern), ein Mutmal Acker in Pardann (Partenn), 15 Mezenland Acker gegen den Oberreiter gelegen, 4 Mezenland im Osten an die Kölderischen Kinder grenzend und 8 Mannmahd Lärchwiesen samt Wald, alles frei und eigen mit genannten Grenzen. Er verpfändet der Kirche auch all sein restliches Vermögen, womit die Bürgschaft seiner Mutter nichtig ist. Siegler: Hans Georg Gionngcr zu Grienbichl und Schaiden stein, Pfandsinhaber und Pfleger der Herrschaft Landeck Zeugen der Siegelbitte: Elias Kliolb, Gerichtsschreibcr, Josef Sterzinger, Kronburgischer Urbaramtmar.n, Jakob Hamberl, Gastgeboreneund Georg Zangerl, alle aus Zam(b)s
Zur Bewässerung der Frühmähder auf der Oberund Unterreith in der Keifenau hat die Gemeinde Zams einen Tragwaal aufgeworfen. Zur Schadenskompensaliqn wird den Brüdern Sigmund und Adam Weinzirl zu Lundeck, durch deren Äcker in der Keifenau der Wassergraben führt, ein Vergleich durch die Gemeinde ungebeten. Sigmund Weinzirl erhält ein Prantl als Eigentum und 36 kl sowie dessen Gattin 3 Gulden Verehrung. Adam Weinzirl erhält einen Grund in Zams nächst seiner Robaten gelegen 'in der Freie von Martin Hamberls Lucken' mit genannten Anrainern. Dazu erhält er Weiderechte unter seinem Acker (zwischen dem alten Zammer Feldgatter und Kurat Thomas Kravogls Steigacker) gegen Erhaltung des Gatters. Sollte durch den tiefen Graben an Weinzirls Äckern ein Schaden entstehen, so hat ihn die Gemeinde zu vergüten. Die Kosten bei der Grundherrschaft hat die Gemeinde zu tragen, ebenso die Wasserschäden an der Landstraße. Die Einhaltung garantieren für Zams: Johann Güterl, Dorfvogt, Fe legi Güterl, Josef Sterzinger, Gastgeborene Jakob Georg, Erasmus Kolpp, Georg Zorn und Bernhard Tachl; für die Weinzirls: Adam seihst und der Schwiegersohn Ludwig Linser für Sigmund W. dem Gerichlsschreiber Elias Kolb. Siegler: Hans Georg G(i)ennger zu Griebichl u. Schaiden stein, Pfleger und Pfandsinhaber zu Landeck Zeugen. Hans Zangerl zu Perfuchs und Hans Zangerl zu Stanz
Kaiser Leopold verleiht auf Bitte .der Untertanen von Zams den Weglohn und Zoll zu Zains. Obwohl dieser Zoll wegen unterlassener Requisition heimgefallen ist, wird er gegen Erlag eines Laudemiums (Ehrschatz) dem bestellten und vorgeschlagenen Lehenträger Josef Sterzinger verliehen. Dafür sind die Zammer verpflichtet, die Brücken, Wege und Straßen von Starkenbach bis zur Landecker Brücke unklagbar in baulichem Zustand zu halten. Die Hofkammer hat zur Erhaltung in keiner Weise einen Beitrag zu leisten. Darüber hat Sterzinger einen Lehenseid geleistet. Der Zoll beträgt für ein beladenes Saumroß 4 Vierer, für einen beladenen Wagen (4-6 Vorspannpferde) 5 kr, für einen Einspänner 2 kr, für einen Wagen mit 2-3 Vorspannpferden 3 kr, für ein Schwein 4 Vierer, Schafe und Ziegen zum Verkauf je 4 Vierer, I Stangen ('= Deichselpferd 4 kr, Pferde zum feilen Kauf I kr, Rindvieh 1 kr. Siegler: Kaiser Leopold
Scluildquittungen der o.ö. Kammer und der Tiroli schen Landschaft aus dem 17. Jahrhundert mit Löschungsvermerken. Ouitümg des Brudermeisters Matthias 1-eitner. des Gastgebs Josef Holer, mehrere Rechnungsbelege 1723/24, Dorfvogtrechnung des Franz Kolp, Vereinbarungen zwischen Pfarre und Gemeinde (a >e Sign. 138/139), Quittung des Dorfmeister Balthasar Grissernann, Vergleich des Johannes Big, Pfarrer Johann Schwenningers Zehentgenuß, Abrechnung des Dorfvogts Christian Rudig, Quittung des Dorfvogts Josef Haueis, des Severin Schneller, des Anton Troger, Schreibereikosten für Oberjägermeisteranu, Privatschreiber Josef Dietrichs, Losung für Schlosser Josef Höllngl, Schuldbrief von Johann Turner, Protokollgebühr an Waldmeister Leopol0 Müllbauer, Schuldzession der Judith Hamerl, Quittung für Feuerspritze 1812, Vergleich wegen Branntweinbrennens, (Alte Sign. 162) Widumhäuserin Josepha Vogts Anstellung, Zinsquittung von Elisabeth Zangerl, Steuerquiltung für Friihmeßstiftiitig 1826, Quittung von Kirchpropst Alexander Krautschneider, Marschkonkurrenz 1839, Steuereintreibung durch Gerichtskassier 1840, Guhernialdekret belr. Kapital Verzinsung.
Nach dem Instanzenprozeß der Rifenaler (Refenaller) Jakob Gstir und Konsorten gegen Jakob Jörg als Bevollmächtigten von Zams, kommt es nach der Kommissionserkenntnis unter Melchior Mayr zu Mayrheim vom 23. Juni bzw. 12. Nov. 1666 nach Ausmarkung der Wun und Weid auf Gallugg, Anreit und Patscheid zu Ungebühr und Gewalt, weshalb die Rifenaler (Refenaller) neuerlich klagen, 8 Beilagen vorlegen und Zeugenaussagen reproduzieren. Nach Darlegung aller genannter Gründe spricht die Kommission die Gemeinde Zams von der Klage frei, weil die Kläger, Gstir selbst, besonders Michael und Christian, unterstützt von den stärksten Nachbarn (Paul Giüerle, Georg Zangerle und Hans Nagl) sich der Gemeinde Zams widersetzten. Auf Geheiß des Dorfvogtes war das von den RIfenalern (Refenallern) gepfändete Vieh abzuholen. Es sei nicht erwiesen lt. Gerichtsdiener Martin Achner, daß der Dorfvogt Jakob Jörg die Tätlichkeiten anbefohlen habe. Daher ist Jörg von der Klage freizusprechen, wofür er sich bedankt und bittet, einen Appellations-Bescheid nicht zuzulassen. Siegler: Melchior Mayr
Melchior Mayr zu Mayrheim, o.ö. Regimentsrat wird mit Regimentsdekret vom 23. Juni 1666 als Kommissar im Instanzenprozeß zwischen Jakob Gslirr, Georg und Christian Gstirr und den Erben nach Hans Gstirr, alle zu Rifenal (Rufenal) als Kläger und Jakob Jörg, Bevollmächtigter für Zams, als Beklagter bestimmt. Nach Einsicht aller Unterlagen betreffend die Weide auf Gallugg. Anreit und Patscheid wird iestgestellt, daß der Kläger Jakob Gstirr und Konsorten dem Urteil von 1664 weder rechtlich noch inhaltlich etwas Neues hinzufügen können. Daher werden die Zammer von der Klage freigesprochen und mit Kommissionsurteil vom 23. Juni 1666 wird die Gerichtskostenaufteilung wie bisher mit 3/4 für Gstirr und mit 1/4 für Zams festgesetzt. Siegler: Melchior Mayr
Vor Pfleger Jakob Stöckhl, Gerichtsverpflichteten Kaspar Prantauer und Gerichtsschreiber Elias Kolb kommt es zwischen der Gemeinde Zams als Kläger und den Gemeindsleuten zu Saurs, Obsaurs, Schönwies, Lasalt und Slarkenbach als Beklagte wegen Überfahrung, Pfändung, Gerichtskosten und Sehadensgutmachung zu einem Vergleich. Die Zammer Ehehaft wird verlesen und von beiden Seiten unwidersprochen angenommen. Den Saurem wird die Ehehaft in allen Punkten obrigkeitlich schriftlich erteilt. Die Pfändung wird gegenseitig vereinbart und von den Zämme rn, Saurem, Zammerbergern und Angedairern ein Pfänder bestellt, welcher künftig in den in der Ehehaft genannten Orten die Pfändung vornehmen .soll. Als Pfandgeld werden für ein Roß oder Rind 24 kr und für ein Schaf oder eine Gais 3 kr festgesetzt. Die Saurer müssen Zams für die erfolgte Überfahrt mit 10 Gulden entschädigen. Für die Unterpatscheid und die erfolgte Verbesserung müssen die Saurer, die es betrifft, 36 Gulden zahlen. Die Gerichtskosten und die Streitkosten zahlen die Zammer allein, die Zehrungskosten zur Hälfte.
Anläßlich der Neuanstellung des Mesners Johannes Zobl werden die Mesnergüler vom Gerichtsschreiher Elias Kolb unter Beiziehung des Gerichtsverpflichteten Pelegrin Giterl, des Zammer Dorfvogts Sigmund Kolp und Jakob Georgs samt den Genußrechten neu beschrieben. Zum Mesneramt gehören das Haus samt Stadel, Stall und zwei Frühgärten in der Mittergasse, welche von Georg Zanger! für das Mesentum gekauft wurden. Genannte Äcker hinter dem Turm, in der Pennt, zu Mauren, ob der Pruggen und die zugehörigen Mähder werden mit Grenzen beschrieben. Die Mesnereinkünfte aus Jahrtagen, Gottesdiensten bei St. Marlin, Begräbnisgeld. Taufgeld, Versehgängen, Hochzeiten, Wettcriäuten und Tagläuten werden aufgelistet. Der Mesner hat stets auf die Uhrzeil (wegen der Wasserrod) zu achten, dem Pfarrer fleißig aufzuwarten, seine Abwesenheit zu melden, das Gotteshaus zu kehren, das Ewige Ficht zu betreuen und die Kirchen- und Friedhofstüre zu verschließen. Seine Mutter Maria geborene Gapp haftet mit 1.000 Gulden Bürgschaft für die Ornate laut Inventar für Schäden und Verluste. Zeugen der Bürgschaft sind Hans Fad um und Jakob Georg. Siegler: Pfarrer Marx Tepsl von Zams und Pflegsverwalter Jakob Stock!
Auf Bitte der Gemeindsleute von Zams bei der o.ö. Regierung werden ihnen die beiden Urteile betreffend den Wassergenuß auf der Zammer Alpe in Premstall (Premstal) und da. bei der großen Fichte entspringende Wasser, sowie die strittigen Weiderechte in Ober- und Untcrpatscheid, Gallugg und großen Anreit (Anreith), welche durch alle drei Instanzen liefen, am 18. Febr. 1064 zusammengefaßt, bestätigt und besiegelt Das Wasserrecht wird den Zammern im Ersturteil bestätigt, in der Appellation vom 17. Sept. 1658 durch Rilenal (Rufenall) als Kläger abgewiesen und im Revisionsurteil wird entschieden, daß die Rifenaler die Kommissionskosten allein zu tragen haben. - Beim Weidestreit hingegen wird den klagenden Rifenalern das Weiderecht bestätigt, aber in der Unterpatscheid nur eine Mitatzimg für Ziegen und Schafe gestaltet, jedoch nicht für Rindvieh. Sie dürfen die Weiden der Zammer nur maßvoll genießen und nicht überweiden. Auch in der Kammerläulerung und im Revisionsurteil wird das Ersturteil und der Kommissionsbescheid Cyriac Troyers, o.ö. Regimentsrat bestätigt. Daher bezahlen im Weideslreit die beklagten Zammer die Kommissionskosten. Siegler: Erzherzog Sigismund Franz Pergament -Libell, 6 Bl., S. anh. vom 23. Jan. 1664 an Pflegsverwalter von Landeck Jakob Stöckl ausgefertigt; Beglaubigung des Prunklibells (Goldinitialen) vom 18. Febr. 1664. (Alte Sign. 61)
Georg Christoph Graf von Arzt, Obiisljägermeister Erzherzog Ferdinand Karls, verleiht von Amts wegen dem Adam Khirschl, Archenmeister zu Zams, auf dessen Ansuchen vom 8 Febr. 1654 einen fünf Mannmahd großen Grund in der Oberpatscheider Au unter dem Schloß Kronburg in der Gemeinde Zams. Er grenzt im Osten an Blasius Giterl, im Süden an Georg Zobl, Erasmus Kolp, an das Gut des Klosters Stams usw., im Westen und Norden an den Innstrom. Von der zu Erbbaurecht verliehenen Au sind jährlich an die Pflegherrschaft Landeck 12 kr Grundzins und an die St. Andrä-Pfarrkirche zu Zams 6 kr Afterzins zu entrichten. Siegler: Graf Arzt
Erzherzog Eerdinand Karl verleiht auf Bitte der Untertanen und Gemeindsleute von Zams nach Tod des letzten I^hensträgers Adam Weinzirl, dem neuen Lehensträger Ulrich Hamerl den Weglohn oder Zoll zu Zams, so wie er am 5. Juni 1651 letztmals anläßlich der Zollerhöhung verliehen worden war. Die Zammer sollen diesen gesteigerten Weglohn und Zoll künftig ohne weitere Reichung der jährlichen 18 Mark Berner lehensweise innehaben. Dafür sind sie verpflichtet, die Brücken, Wege und Straßen vom Starkenbach an bis zur Landecker Brücke zu erhalten. So lange Hammerl Lehensträger ist, hat er getreu, gehorsam und dienstfertig zu sein und muß einen leiblichen Eid leisten. Der gesteigerte Weglohn wird wie 1651 für Vieh und Transporte festgesetzt. Siegler: Erzherzog Ferdinand Karl mit Unterschrift
Vergleich zwischen Zams und den Nachbarn in der Madau wegen Weidestreitigkeiten. Zains klagt die Bauleute der St. Andrä-Pfarrkirche wegen ungebührlicher Abatzung und Abmähung in der Madau. Darauf werden 2 Böcke gepfändet, die jedoch von den Madauern aus den Pfandställen nicht ausgelöst werden. Die Madauer sind auch säumig, die Steuer in die Gedingstatt Zams zu zahlen. - Nach Beilegung des Streits werden vom Richter Jakob Stockhl (Gerichtsschreiber Elias Kolb, Beisitzer Kaspar Prantauer zu Perfuchs u. Christiand Heis zu Perjen) die Vergleichsschriften vorgelesen, um sich daran beiderseits zu halten und die Grenzen einzuhalten. Die 16 Gulden Wustung müsssen die Madauer sofort bezahlen. Als Gutmachung werden von den Singerischen Madauern 10(1 Gulden und von den Hintern Madauern 50 Gulden eingehoben. Künftig muH sich der Zammer Dorfvogt nach Augenschein mit den Hirten um bessere Information kümmern. Die Wirtskosten zahlt der Kläger und die Gerichtstaxen beide Parteien zur Hälfte. Die Einhaltung geloben von Zams Paul Giterl, Dorfvogt, Ulrich Hamerl, Kirchmair, Balthasar Tialer, Georg Zobl, Baiegi Giterl und Jakob Georg; von den Beklagten: Hans Singer, sein Bruder Christian, Thomas und Balthasar Wolf, Georg Scharff und Hans Wolf. Siegler: Pflegsverwalter und Richter zu Landeck Jakob Stockhl
Georg Christoph Graf von Arzt, Obristjägermeister Erzherzog Ferdinand Karls, verleiht von Amts wegen auf Bitten der Inhaber der Güter unter Zammer Brüggen die sogenannte Au, welche den Zammern vor Jahren zu einer Spätmahd ausgesteckt und nunmehr zu einer Frühmahd timgewandelt wurde. Die Grenzen stimmen mit dem alten Verleihbrief überein. Die nunmehrige Frühmahd dient zur Aufzucht von Heu und Grummet und zur Weide im Frühjahr und Herbst, so wie dies auf den umliegenden Brugg-Feldern und Grummetböden üblich ist. Die Bauleute verpflichten sich, jährlich zu Martini in das Landecker Herrschaftsurbar 2 Gulden 30 kr Grundzins zu entrichten. Siegler: Graf Arzt Dorsalvermerk: Diesen Brief hat mir Johann Güterle geben von der Au unter der Brüggen.
Georg Christoph Graf von Arzt, Obristjägenneister Erzherzog Ferdinand Karls, verleiht den Nachbarn von Zams und Angedair auf deren Bitte ein Stück Grund auf ihrer Gemein, die Keifen au (Keiffenau) genannt. Der ausgesteckte und verliehene Ort Grund grenzt im Osten an die Landstraße und den Inn, im Süden an die Landstraße, an Sigmund und Adam Weinzirls Feldzaun und an den Rain, im Norden an den Fußsteig, Archenweg und Innstrom. An Grundzins sind jährlich zu Martini 1 Gulden 30 kr durch den Dorfvogt in das Landecker Urbar zu reichen. Die Grundherrschaft behält sich das Vorkaufsrecht. Siegler: Graf Arzt
Erzherzog Ferdinand Karl verleiht einen erhöhten Zoll- lind weglohn. Bereits Kaiser Maximilian hat im Jahre 1500 den Gemeindsleuten von Zams den ehemals Schenkischen Weglohn zur Weg- und Straßenerhallung verliehen. Nach Streit mit Schenk hat Zams die Wegerhaltung übernommen und dafür eine jährliche Abgeltung von 18 Mark Berner Gült an das Haus Österreich laut Lehenhrief am St. Urbanstag bezahlt. Wegen abnehmenden Handels, Überschwemmungen und hoher Reparaturkosten an Straßen und Brücken ist die Erhaltung unmöglich geworden. Zumal sich die Trappischen Lehensträger weigern, auf die 18 Mark Berner aus dem maximilianischen Vertrag zu verzichten. Nach Verhandlungen mit der o.ö. Regierung im Jahre 1648 wird den Zammern die Erhaltung der Brücken und Straßen vom Starkenbach bis zur Landecker Brücke aufgetragen. Dafür werden die 18 Mark nachgelassen und der gesteigerte Weglohn für ein Saumroß mit 4 Vierer, für eine Wagenladung (4-6 Pferde) mit 5 kr, 2 - 3 Pferde Vorspann mit 3 kr, 1 Pferd mit 2 kr, für Schweine, Schafe, Ziegen je 4 Vierer für ein Stangenpferd 4 kr und sonstiges Vieh mit 1 kr festgesetzt. Siegler: Erzherzog Ferdinand Karl mit Unterschrift
Matthias Walch am Egg, Pfarre Fließ, verkauft mit Zustimmung des Grundherren Hans Unser, Handelsmann und Gastgeborenezu Landeck, der Gemeinde Zams eine 12 Mannmahd große Wiese in der Golden ob Zams um 80 Gulden und 1 Thaler verehrten Leutkauf. Das Grundstück grenzt allenthalben an die Gemeinde Zams und war bisher Hans Unser grundrechtbar. Mit seiner Zustimmung wird er aus diesem Grundrecht entlassen gegen 'Hineinstoßung eines anderen eigen Stück Wiesmahds am Egg der Pfarre Fließ gelegen'. Da Unser auf das Grundrecht verzichtet ist die Wiese nunmehr frei und eigen und steuerfrei. Siegler: Hans Unser, gewester Grundherr Zeugen: Josef Zürcher, Metzger, Hans Schatz, Dienstknecht zu Landeck und Ludwig Unser, Schreibereidiener
Vergleich zwischen den Schloßinhabern zu Kron burg sowie den Gemeindsleuten zu Zantmerberg und Obsaurs mit den Zammern wegen der Almgrenzen auf Meranzalpe (Merans) unter dem bestellten Kommissar Severin Stöckl, Pfleger zu St. Petersberg, und genannten Beisitzern: Am Mitteregg sollen beide Streitparteien bis hinauf zum Schrofen den gleichen Milgenuß haben. Die Almgrenze ist der Meranzbach (Weißenbach). Den Zammern wird binnen Halbjahresfrist die Beweisführung für eine andere Grenze eingeräumt. Zams muß den Klägern wegen Säumnis an Unkosten 100 Gulden in zwei Raten gutmachen. Weitere Kosten sind je zur Hälfte zu tragen. Die Einhaltung des Vergleichs geloben seitens der Kläger Hans Unser, Kronberger Amtmann, Georg Georg, Peter Turner, Christian Walch und Georg Konrad; seitens der Beklagten Pfarrer Jakob Feuerstein, Beleg! Giterl, Adam Weinzirl und Hans Nagl. Zeugen: Balthasar Jeich, Anwalt zu Imst, N. Schlechl zu Inns bruck, Balthasar Moser zu Grins und Christian Winkler, Anwalt und Gastgeborenezu Karres (Kars)