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VE
Gemeindeverwaltung
AT GemA Matrei i. O. B · Bestandsgruppe
1709 März 11
AT GemA Matrei i. O. B-2-99 · Einzelstück · 1709-03-11
Teil von Gemeindeverwaltung

Maria Egger, Tochter nach Georg Egger am Egg unterm Klauswald schließt mit Josef Oberhäuser, als Vertreter seines mithausenden Bruders Christian Oberhäuser einen Eindingungsvertrag, Da Maria Egger wegen hohen Alters nicht mehr durch eigene Arbeit für ihre Ernährung sorgen kann, hat sie sich bei den Ober hauserischen Gebrüdern eingedingt, bei denen sie schon bisher wohnte. Diese versprechen für sie zeitlebens in gesunden und kranken Tagen zu sorgen, mit Gewand, Speis und Trank, sowie einer Liege(r)statt zu versehen. Nach ihrem Tod den Leichnam in geweihter Erde zu bestatten. Dafür müssen die Brüder Oberhäuser vom Vermögen Maria Eggers wegen der Abnährung nichts hinausgeben. Damit deren lebenslängliche Versorgung ausreichend gesichert ist, wird zur Besicherung des ihnen verschriebenen Vermögens der Maria Egger vor dem Pfleger Wolfgang Lasser dieser Vertrag errichtet, Siegler: Wolfgang Lasser Zeugen: Johann Kletenhamer, Marktrichter, Urban Stemberger, Bäckerjunge, Blasius Schmudtrauther, Matthias Zathamer, beide aus Defreggen, Simon Wibmer am Stein (Stain)

1706 Nov. 3
AT GemA Matrei i. O. B-2-98 · Einzelstück · 1706-11-03
Teil von Gemeindeverwaltung

Andrä Fetterer auf Zedlach verkauft für sich und seine Brüder Hans Matthias und Ruep dem Blasius Pate rer auf Zedlach das 1703 erworbene Gassergütl, welches dem Urbaramt freistiftbar ist, um eine ungenannte Summe Geld, welche den Gläubigern Andrä Petterers nach gerichtlicher Erkenntnis ausgehändigt wird. Siegler: Wolfgang Lasser, Pfleger mit Unterschrift Zeugen: Johann Khletenhamer, Gerichtsprokurator und Paul Hueber, des Pflegers Dienstknecht

1703 Mai 5
AT GemA Matrei i. O. B-2-97 · Einzelstück · 1703-05-05
Teil von Gemeindeverwaltung

Thomas Wibmer, Sohn des verstorbenen Ruep Wibmer am Stein (Stain), bekundet, daß seine mithausenden Brüder sein väterliches und mütterliches Erbe nach Anna Träger vom Urbargut, welches der St. Albans-Pfarrkirche freistiftbar ist, sowie eine salzburgische Beutellehenswiese samt toter und lebender Fahrnis heute um 502 Gulden 30 kr, einer Kuh und 10 1b Schmalz abgelöst haben. Hiemit verzichtet Thomas Wibmer gegenüber seinen Brüdern Hans und Simon auf weitere Erbansprüche. Siegler: Georg Lasser, Pfarrherr der St. Albans-Kirche, Wolfgang Lasser, Pfleger mit Unterschrift Zeugen: Johann Kletenhamer, Prokurator, Martin Rubi sayer, beide Bürger und Hans Waldner im Khränabith

1703 Mai 5
AT GemA Matrei i. O. B-2-96 · Einzelstück · 1703-05-05
Teil von Gemeindeverwaltung

Thomas Wibmer übergibt seinen ehelichen Geschwistern Hans und Simon Wibmer, sowie Afra, Rosina und Anna Wibmer seine innegehabten Anteile auf einer Bergwiese Mauereben oder Mayreben genannt, auf der Ruedamber Alm gelegen, weiters eine Wiese unter Threuen gelegen, die Plasischgerin genannt, auf der Ruedamer Alm gelegen. Schließlich übergibt er das Hinterauer Bergmahdl sowie die beiden Mähder Mußiggen am Steinerperg (Stainerperg) und die sog. Nasen (Nosen) am Bretterkogel (Pröderkogl), welche Ausbrüche aus dem Gut Hinterauer sind. Sie sind dem Erzstift Salzburg als Beuteilehen unterworfen. Siegler: Hofkammersekretsiegel Unterschrift: Hofmeistereiverwalter Adam Khienperger und Christoph Moritz Faber Zeugen: Johann Khlettenhamber, Gerichtsprokurator, Martin Rubisatzer, beide Bürger zu Windischmatrei

1702 März 24
AT GemA Matrei i. O. B-2-95 · Einzelstück · 1702-03-24
Teil von Gemeindeverwaltung

Niklaus Wibmer übergibt den Kindern des Georg Wibmer namens Georg, Peter, Balthasar, Martin und Eva seinen bisher innegehabten Hof mit 7/12 Lehensanteilen am Gut zu Hinterau in Kaitenhaus unterm Schloß Weißenstein nahe an der Matreier Landstraße liegend, mit Feuer- und Futterbehausung, Acker, einem Mahdstück, dem gemeinen Weiderecht als Beutellehen des Erzstiftes Salzburg, Siegel: Hofkammeramtssiegel Unterschriften: Hofmeistereiverwalter Adam Khienperger und Christoph Moriz Faber Zeugen: Johann Klettenhamber, Gerichtsprokurator und Martin Rubisazer, beide Bürger zu Windischmatrei

1701 Juli 2
AT GemA Matrei i. O. B-2-94 · Einzelstück · 1701-07-02
Teil von Gemeindeverwaltung

Zwischen Blasius Paterer und seinem Eidam Matthäus Wibmer, Sohn des Michael Wibmer, alle auf Zedlach hausend, kommt es zu einem Anwünschungsvertrag. Da Paterer keinen männlichen Nachkommen hat, nimmt er seinen Schwiegersohn Matthäus Wibmer als Erbsohn an Kindes statt an, damit er einst das Han(n)sergut auf Zedlach und eine halbe Schwaig zu Gru(e)ben samt halben Einfang in der Seinizen erbe. Dafür soll Wibmer alle Schulden über-'nehmen und Paterers Tochter Katharina, nunmehr Ehefrau Wibraers, 100 Gulden 3 Kühe, 1 Kalb, 5 Schafe, Federbett, Truhe, Eherock und Joppe als Muttergut sicherstellen. Paterer behält sich ein Vermögen von 300 Gulden zurück, welches zu genannten Bedingungen vererbt wird.

18. Jahrhundert
AT GemA Matrei i. O. B-2-93 · Serie
Teil von Gemeindeverwaltung

Ladschreiben an alle Schützen, am 1. und 2. Dezember in einem nicht genannten Haus auf eine Schützenscheibe zu schießen. Für jeden Schützen sind 3 oder 6 Schuß möglich. Die Einlag auf 3 Schuß kostet 1 Gulden 9 kr.

18. Jahrhundert
AT GemA Matrei i. O. B-2-92 · Serie
Teil von Gemeindeverwaltung

Sprechrolle für den 3. Juden am Ölberg aus einem Passionsspiel mit Einsatzstichworten und Regieanweisungen. Laut Akt im Dekanatsarchiv wurde dieses alte Spiel zuletzt 1767 aufgeführt und eine Wiederaufführung 1791 nicht gestattet.

18. Jahrhundert
AT GemA Matrei i. O. B-2-91 · Serie
Teil von Gemeindeverwaltung

Der Einnehmer Sigmund Stampfer ersucht in seiner eigenen Behausung eine Bräuwerkstatt zu errichten und bittet die Kammer gleichzeitig um Befreiung. Dagegen protestiert das Wirtsgewerbe, da ohnedies aus Mangel einer Landstraße sie sich geschmälert fühlt und durch die Befreiung ihnen ihre bürgerliche Freiheit entzogen werde. Die Wirte haben Bedenken, daß ihre Taverngerechtigkeit insbesondere durch die begehrte Befreiung geschmälert und ihr bisheriges Gewerbe präjudiziert werde. Dorsalvermerk: 'Diese Verantwortung gehört in die Bürgerlad”

um 1700
AT GemA Matrei i. O. B-2-90 · Serie · 1700
Teil von Gemeindeverwaltung

Die gesamte Bürgerschaft von Windischmatrei ersucht die salzburgische Hofkammer, sie von der Stockrecht-Steuer zu befreien. Nach Bewilligung zur Verhackung des noch übrigen Drittels Landeggwald (Landwegswald) durch das Berggericht- und Waldmeisteramt bedankt sich die gesamte Bürgerschaft von Windischmatrei. Da jedoch zu vernehmen sei, daß ein 'leidenliches Stockrechts-Geföhl zu entrichten sein solle', bitten die Matreier wegen der schon für den Holzrechen ergangenen großen Lasten sie von dieser Gebühr zu befreien. Die große Mühe, das genehmigte Holz zu Wasser zu bringen und sodann 4 Stunden durch grobe, große Palfen durch die Ache zu triften und die Befürchtung, daß auch von Tiroler Seite Gebühren eingehoben werden, veranlassen die Untertanen zur Bitte um Befreiung, da sie als Salzburger Untertanen mit Dienst und Steuer ohnedies dem Erzstift Salzburg allein zugehören.

1698 Sept. 6
AT GemA Matrei i. O. B-2-89 · Einzelstück · 1698-09-06
Teil von Gemeindeverwaltung

Erhard Egger und Franz Waldner, Inwohner und Lederer zu Windischmatrei, verkaufen als Vormund für Christian und Margaretha, Kinder des Christian Gleinzer sei., mit Zustimmung der Urbarsobrigkeit dem Martin Rubisayer, Bürger allda, drei und drei Achtel Griesfleck in einem Stück unter dem Markt liegend um eine ungenannte Geldsumme. Der Grund grenzt im Osten an das Pizan und Matthias Aichpergers Gereith, im Süden an Sebastian Wol(f)segger, im Westen an Georg Unterlercher und im Norden an den Weg, der von der Brücke nach Seblas führt. Siegler: Wolfgang Lasser, Pfleger und Urbaramtmann Zeugen: Christian Waldner, Schuester und Simon Hueber, beide Inwohner zu Windischmatrei

1697 Okt. 25
AT GemA Matrei i. O. B-2-88 · Einzelstück · 1697-10-25
Teil von Gemeindeverwaltung

Zwischen der Bürgerschaft Windischmatrei und dem jetzigen Inhaber der Sag im Pach oberhalb des Marktes gelegen, namens Simon Gasser in Vertretung seines Vaters Jakob Gasser am Klaunz, kommt es zur Einigung wegen des Holzschnittpreises. Bis zu einer Größe von 3 Klafter kostet Tafel, Truhen und Bodenholz zu schneiden 1 kr, darüber aber 6 Pfennig. 'Eieggen' für Stadelböden unterliegen der freien Vereinbarung mit dem Sagmeister. Der mit dem verstorbenen Sagmeister Eustach Khöll getroffene Vertrag ist hiemit außer Kraft. Diesen Vergleich ratifizieren für die Bürger und Inwohner Dominikus Forstlechner, Berg- und Marktrichter, Hans Pruner und Matthäus Aichperger, Marktkämmerer. Siegler: Wolf gang Lasser, Pfleger Zeugen: Martin Edlmüller und Sebastian Häzer, lediger Dienstknecht

1696 Juni 26
AT GemA Matrei i. O. B-2-87 · Einzelstück · 1696-06-26
Teil von Gemeindeverwaltung

Nach Katharina Preßlaber, Ehefrau des Kaspar Wibmer auf Zedlach, kommt es zur Vermögensbeschreibung und -Verteilung. An Preßlaberischem Vermögen hinter läßt die Erblasserin laut Abrechnung vom 7. Okt. 1690 einschließlich Zinsen und Fahrnissen 496 Gulden 39 kr. An Unterhalts- und Pflegekosten für ihre letzten zwei Lebensjahre sind 160 Gulden bei Valentin Gänzer und Blasius Päterer angefallen. Nach Abzug der Gerichts kosten verbleibt ein Reinvermögen von 287 Gulden Davon erhalten die Kinder der verstorbenen Schwester Margarethe Wibmer (Frau des Valentin Gänzer) namens Peter, Heinrich, Barbara und Margarethe sowie die Tochter der verstorbenen Schwester Maria Wibmer (Frau des Blasius Päterer) namens Katharina und das natürliche Töchterl Maria je die Hälfte. Das Nachlaßvermögen wird bei genannten Personen angewiesen. Siegler: Wolfgang Lasser, Pfleger

1695 Juni 15
AT GemA Matrei i. O. B-2-86 · Einzelstück · 1695-06-15
Teil von Gemeindeverwaltung

Christoph im Bach ob Mit(te)ldorf im Gericht Vir gen verkauft mit Zustimmung der Pfarre Virgen als Grundherrschaft dem Matthias Wibmer auf Zedlach ein halbes Watschgerbau, samt dem halben Futterhaus und den dazugehörigen Grundstücken. Siegler: Josef Luz von Glätsch und Gampauch, Pfarrer zu Virgen, Wolfgang Lasser, Pfleger mit Unterschrift Zeugen: Michael Tausch, Schreiber, Lorenz Ortner und Oswald Schweinacher

1695 April 12
AT GemA Matrei i. O. B-2-85 · Einzelstück · 1695-04-12
Teil von Gemeindeverwaltung

Nach Absterben der Gebrüder Paul, Lorenz und Jakob Khürchamer fällt ihr innegehabtes oberes Griesfleckl (Grießflöckhl) zu Windischmatrei wieder an den Bestandsherren, nämlich die Herrschaft Windischmatrei zurück (Erzbischof Johann Ernst). Daher verleiht Wolf gang Lasser als Pfleger und Amtmann im Namen der Hofkammer laut Befehl vom 13. Jan. das Griesfleckl dem Michael Klaunzer, Inwohner und Lederer um 42 Gulden sowie 2 Gulden 6 kr Anleitgeld. Das Nutzungsrecht gilt nur für die mannstämmigen Erben Klaunzers. Siegler: Wolf gang Lasser

1694 Nov. 22
AT GemA Matrei i. O. B-2-84 · Einzelstück · 1694-11-22
Teil von Gemeindeverwaltung

Marktrichter Dominikus Forstlechner, Matthäus Aichperger, Hans Pruner, Michael Perger, Paul Tradtner und Hans Gloggner klagen für die Mitinteressenten gegen die Nachbarschaft Seblas und beziehen sich auf den Teilbrief von 1639, weil diese das Erlenlaub auf der Unterau über die Grenze hinaus gehackt und das ab gefallene Laub samt Holz weggeführt haben. Es wird enschieden, den Teilungsvertrag von 1639 aufzuheben, doch werden die Kläger abgewiesen, für den Laubgenuß eine Entschädigung zu erhalten. Siegler: Wolfgang Lasser, Pfleger zu Windischmatrei

1692 Mai 8
AT GemA Matrei i. O. B-2-83 · Einzelstück · 1692-05-08
Teil von Gemeindeverwaltung

Der Bürgerausschuß zu Windischmatrei begehrt von den Nachbarschaften Brüggen (Prugg), Waier (Weier) und Ganz, daß die Weide zwischen Ache und Isel neu verwercht werde, um sie nach der Überschwemmung wieder gebrauchen zu können. Da die Brugger den Vergleich vom 18. April 1679 nicht einhielten, wird ihnen eine Säumnisklage zugestellt. Nach Augenschein wird zwischen den Parteien ein gütlicher Vergleich getroffen, daß jeder drei Tage Robot für die Verwerchung leistet und die verfügbaren Pferde einsetzt. Das benötigte Holz ist aus der Bürgerlad zu bezahlen. Dagegen protestiert der Bürgerausschuß. Daher wird den Bruggern allein die Verwerchung zwischen Isel und Ache aufgetragen, damit die Unkosten kompensiert sind. Die Verwerchung der Wairer (Weyerer) 'Eyelen' soll unter den Betroffenen binnen 14 Tagen vereinbart werden. Gegen diesen Bescheid protestieren die Beklagten, desgleichen wird gegen die Unkosten von beiden Seiten Einspruch erhoben. Siegler: Wolf Lasser

1690 Dez. 9, Rattenberg
AT GemA Matrei i. O. B-2-82 · Einzelstück · 1690-12-09
Teil von Gemeindeverwaltung

Johann Ernst, Erzbischof von Salzburg ratifiziert am 29. April 1699 die zwischen der tirolisch-salzburgischen Kommission in Rattenberg ausgehandelten Ergänzungspunkte wegen der Waldgrenze im Zillertal, wegen Viehhandels, Zoll und Grenzmarken zu Lengberg (Lamberg). Laut Vertrag von 1409 sollen die Tiroler Untertanen in der Herrschaft Lienz, Gericht Virgen und Defreggen, wenn sie Vieh nach Windischmatrei treiben, ebenso wie die Matreier, wenn sie zu Lienz handeln, die Zollstätten Matrei und Lienz gegenseitig mautfrei passieren, wobei es zu verbleiben hat. Der Grenzstreit zwischen der Herrschaft Lienz und Lengberg soll durch genannte Grenzmarken und mit Wappen versehenen Grenzsteinen beider Länder beigelegt werden. Die Herrschaft Lienz soll für den Blutbann im Gericht Lengberg und das Geleit allein zuständig sein, jedoch die Lengbergische Obrigkeit benachrichtigen. Die Bergwerke im Gerieht Lengberg sollen durch Holzlieferungen aus Tirol laut Vertrag von 1533 versorgt werden, die Viehmärkte Salzburgs im Zillertal sollen wieder aufgehoben werden.

1687 Juni 26
AT GemA Matrei i. O. B-2-81 · Einzelstück · 1687-06-26
Teil von Gemeindeverwaltung

Ruprecht Wibmer am Stein (Stain) versichert das Heiratsgut seiner Schwiegertochter Ursula Stainer, welche mit seinem Sohn Hans Wibmer verheiratet ist. Sie hat ihr am 9. Dez. 1679 ererbtes väterliches und mütterliches Vermögen von 200 Gulden weiters vier Kühe, 1 Kalb, 6 Schafe, Federbett, Bettgewand, Truhen und Kleidung eingebracht. Dafür hat er für seinen Sohn an Morgengab 25 Gulden und auf das eingebrachte Geld den 3. Pfennig, somit 66 Gulden 40 kr als Widerlag zugesagt. Somit wird ihr Vermögen auf 291 Gulden 40 kr berechnet und auf dem Urbargut am Stein hypothekarisch sichergestellt und verschrieben. Siegler: Wolf Adam Lasser, Pfleger und Amtmann mit Unterschrift Zeugen: Hans Gloggner, Bürger und Schuhmacher zu Matrei und Stefan am Ste(a)in

1687
AT GemA Matrei i. O. B-2-80 · Einzelstück · 1687
Teil von Gemeindeverwaltung

Die Verordneten des Gerichtsausschusses von Windischmatrei und Defreggen beschweren sich beim Bergrichter Dominikus Forstlechner wegen einer Neuerung in Waldungssachen. Man wolle nicht von jedem Stamm Zimmerholz 1 kr bezahlen, sondern wie früher bei Errichtung eines Feuer- oder Futterhauses nur ein Pauschale von 1 Gulden Auch die Neuerung, daß man von jeder Holzröhre für den Brunnen 1 kr geben soll, galt früher als Hausnotdurft. Es ist gegen alte Gewohnheit, daß man für Gemeinschaftsarbeiten Robot ohne Entschädigung leisten müsse. Früher war es auch nicht verboten, in den Lärchenwäldern Plissen zu rechen, um sie als Streu zu verwenden. Da viele Güter keine Almrechte haben, könne man ihnen das Weiden in den Lichtungen nicht verbieten. Früher durfte man im Frühling auch die Ziegen in die Waldung treiben, da ohnedies nur wenige Ziegen haben. Künftig sollen von jedem Lärchen Fichten-, Föhren- und Zirbenstamm 2 bis 3 kr bezahlt werden, obwohl früher nur die Lärchen bei der jährlichen Waldverleihung damit belegt waren. Die Zehrung für Waldmeister, Roß und Knecht bei der Auszeigung wird abgelehnt. Man solle die alten Gewohnheiten so belassen wie sie auf der hochfürstlichen Waldung auf Kienburg (Khüenburg) üblich seien.

1686 Mai 26
AT GemA Matrei i. O. B-2-79 · Einzelstück · 1686-05-26
Teil von Gemeindeverwaltung

Blasius Paterer auf Zedlach quittiert der Edel frau Maria Lasser, geborene Jud, Ehefrau des Wolf Adam Lasser, Pfleger und Amtmann zu Windischmatrei, daß sie ihm für sein Hauswesen 100 Gulden bar geliehen hat. Paterer verpflichtet sich, jährlich zu St, Georgi 5 Gulden Zinsen zu zahlen. Es wird vereinbart, daß beide Seiten zum St. Ursulatag das Kapital kündigen können. Zur Sicherstellung verschreibt Paterer seine halbe Urbarschwaig zu Gru(e)ben in der Seinizen, welche dem Urbaramt Matrei freistiftbar ist, zum hypothekarischen Fürpfand. Siegler: Sigmund Stampfer, Gerichtsschreiber und Pflegsverwalter mit Unterschrift Zeugen: Stefan Pergamenter zu Kaltenhaus und Alban Preßla ber auf Schweinach

1686 Mai 15
AT GemA Matrei i. O. B-2-78 · Einzelstück · 1686-05-15
Teil von Gemeindeverwaltung

Die Bürger Matthäus Aichperger, Hans Gloggner und Paul Tratner sowie die Interessenten Christian Waldner, Andreas Schweinacher, Thomas am Clannz, Melchior Khöll, Paul Stesser und Ambros Claunzer als Inhaber der Ladstatter Wiesen (des L. Wissachs) ob Presslab klagen Sebastian Matersperger und Ulrich Oberizer auf Presslab, da sie vor St. Urbani täglich mit ihren Rindern und Schafen auf Ladstatt fahren, um aus Eigennutz ihre eigenen Wiesen zu verschonen, obwohl sie nur für die Schafe vor und nach den Pöntagen dazu berechtigt seien, Es wird entschieden, daß die beiden Beklagten künftig die eine Woche drei und die andere Woche vier Tage mit ihren selbst überwinterten Schafen vor und nach den Pöntagen wechselweise in die Ladstatter Wiesen (L. Wissach) fahren. Auch dürfen sie dreijährige Kälber vor und nach den Stichtagen auftreiben. Siegler: Sigmund Stampfer, Einnehmer und Gerichts schreiber Zeugen: Dominikus Forstlechner, Bergrichter, Kaspar Lagner an der Gassen und Blasi Nideregger zu Seblas

1685 Jan. 14
AT GemA Matrei i. O. B-2-77 · Einzelstück · 1685-01-14
Teil von Gemeindeverwaltung

Katharina Mattersberger, Ehefrau des Alban Preßlaber auf Schweinach bekundet, daß ihre ehelichen Brüder Oswald, Sebastian und Mathes Mattersberger, alle auf Schweinach hausend, ihr das mütterliche Erbe nach Rosina Lumasegger sei. um 31 Gulden entrichtet haben. Hiemit verzichtet sie auf ihr mütterliches Erbe. Siegler: Wolf Adam Lasser, Pfleger und Amtmann der Herrschaft Windischmatrei Zeugen: . Andrä Schweinacher zu Hinterkirchen, Ulrich Preßlaber im Markt und Gregor Khäl auf Pfaffnerberg am Klaunzerberg

1680 Dez. 14
AT GemA Matrei i. O. B-2-76 · Einzelstück · 1680-12-14
Teil von Gemeindeverwaltung

Hans Stainer zu Bichl (Püchl) in der Herrschaft Windischmatrei verkauft dem Michael Wihmer auf Zedlach sein Watschgerbau Samasischg, insgemein das Strumergut (Stromayrgut), genannt in der Hinteregger Rotte gelegen, welches dem Herrschaftsurbar freistiftbar ist. Das Mühlrecht ist dem Schloß Bruck mit Stift und Anlait unterworfen. Siegler: Wolf Adam Lasser, Pfleger und Amtmann der Herrschaft Matrei Zeugen: Stefan Perger zu Kalten haus, Marx Staller zu Zagareth, und Lorenz Wallner, Dienstknecht

1679 Juni 9
AT GemA Matrei i. O. B-2-75 · Einzelstück · 1679-06-09
Teil von Gemeindeverwaltung

Der Ausschuß der Bürgerschaft Matrei namens Matthäus Aichperger, Alban Gloggner, Erhard Pruner und Martin Forstlechner in Beistandschaft des Dominikus Forstlechner klagen gegen Stephan Perger zu Halten haus, da er auf der Hinterau neben seinem Haus und Grund das Laub alleine und vor dem festgesetzten Tag aufreche und auch die Erlen abhacke und somit gegen den am 9. Nov. 1602 ergangenen Gerichtsabschied verstoße. Dem Beklagten wird beschieden, erst nach dem gemeinsamen Aufruf der Interessenten den allgemeinen Laubrechen zu nutzen, Er solle sich nicht mehr anmaßen, die Erlen, außer was man für die Wercher benötigt, Brennholz zu schlagen. Als Schadenersatz muß er der Bürgerschaft 2 Gulden bezahlen, die Gerichtskosten bezahlen und 3 Gulden Strafgeld entrichten. Siegler: Wolf Adam Lasser, Pfleger und Amtmann der • Herrschaft Windischmatrei

1679 Mai 29
AT GemA Matrei i. O. B-2-74 · Einzelstück · 1679-05-29
Teil von Gemeindeverwaltung

Den vom Marktausschuß beklagten Bichlern (Pichlern) und Wairern (Weyrern) wird gerichtlich aufgetragen, das Werchgebäu neben dem Hochpüchl hinaus dem Vertrag vom 26. Nov. 1677 gemäß zu machen, bei sonstiger Strafe von 1 Taler pro Wätschger. Siegler: Wolf Adam Lasser, Pfleger und Amtmann

1679 April 18
AT GemA Matrei i. O. B-2-73 · Einzelstück · 1679-04-18
Teil von Gemeindeverwaltung

Der Bürgerschaftsausschuß Windischmatrei klagt, daß Peter Unterrainer, Jakob Waldner und Sebastian Unterrainer zu Brüggen (Pruggen) die Weide Am Stoß auf der Virger Seite und wo der Arnitzbach (die Ahrn) in die Isel fließt wegen Vernachlässigung der Werchgebäude ein Teil hinweggerissen wurde. Auch wären die Brugger schuldig, den Weg vom Gries hinaus zum Bildstöckl bei Schneeverwehung freizumachen. Matrei legt einen Gerichtsbescheid vom 6. Juni 1636 vor, wonach die Brugger die Weide Am Stoß zu verwerchen haben, Besonders wo der Arnitzbach (die Ahrn) und die Isel Zusammenkommen, soll die Weide wieder 'herzue gebracht werden'. Wegen der Schneeräumung wird entschieden, daß die Bürgerschaft von außen herein bis an BichleHPüchlerJ-Winter-Kirchweg zuständig ist und von dort bis ans Gries die Brugger den Weg freihalten sollen. Die Einhaltung geloben für die Bürgerschaft: Matthäus Aichperger, Sebastian Winckhler, Alban Gloggner, Erhard Pruner und Peter Hinterauer; und für die Brugger Jakob Waldner, Peter Unterrainer, Sebastian Schweinacher und Wolf Waldner in der Au. Siegler: Wolf Adam Lasser, Pfleger und Amtmann

1678 März 31
AT GemA Matrei i. O. B-2-72 · Einzelstück · 1678-03-31
Teil von Gemeindeverwaltung

Grenzbeschreibung des Burgfriedens um den Markt Windischmatrei. Beginnend bei der Mahd Wunder lach, schräg herein dem Lasach (Lazach) zu, hinter dem Hinterkircher-Gut gegen den Klaunzbichl auf die Schrofen zu, dem Steig gegen die St. Florians-Kapelle folgend bis an das Unterpacher-Gut, von demselben nach der Daberleiten (Taberleiten) hin an den Glanzerberg hinter den Grund Purgweg, nach dem Schloßweg hinzu, zuinnerst das Schloßmoos hinab zu innerst des Lehengrundes, die Eden genannt, hin an das große Wasser, die Achen entlang bis neben erwähnten Wunderlach oder Zotenstein. Diese Grenze des Burgfriedens hat man von alten Personen und verschiedenen alten Schriften erhoben und damit diese im Gedächtnis bleibt, wird sie vom Pfleger und Amtmann Wolf Adam Lasser durch Handschrift und Siegel beglaubigt in die Bürgerschafts-Lad gelegt. Siegler: Pfleger Wolf Adam Lasser mit Unterschrift

1677 Mai 21
AT GemA Matrei i. O. B-2-71 · Einzelstück · 1677-05-21
Teil von Gemeindeverwaltung

Balthasar Stainer am Stein (Stain) bezieht sich auf sein am 24. April 1670 errichtetes Testament, welches außer Punkt 1 neu zu verfassen ist. Diese Neufassung ist gleichlautend mit Nr. 47/6. Siegler: Wolf Adam Lasser, Pfleger mit Unterschrift

1677 Mai 21
AT GemA Matrei i. O. B-2-70 · Einzelstück · 1677-05-21
Teil von Gemeindeverwaltung

Balthasar Stainer übergibt seinen drei Söhnen Simon, Stefan und Christian Stainer zwei Berg mähder, die Musigg am Stainperg und die Nasen genannt am Bretterkogel (Proterkogl) gelegen, welche Ausbrüche aus dem Gut Hinterau sind und vom Erzstift Salzburg zu Beutellehen herrühren. Dafür leisten die Söhne den lebenslänglichen Unterhalt für den Vater. Siegler: Kammeramtssekretsiegei Unterschriften: Hans Jakob Khnoblach und Adam Khienperger, HofmeistereiVerwalter und Rentamtssekretäre

1677 Mai 21
AT GemA Matrei i. O. B-2-69 · Einzelstück · 1677-05-21
Teil von Gemeindeverwaltung

Balthasar Stainer am Stein (Stain) bezieht sich auf sein am 24. April 1670 errichtetes Testament, welches nunmehr außer Punkt 1 zu revidieren ist. Er verfügt ein christliches Begräbnis samt Meß. Zweitens vermacht er dem hiesigen Spitalhaus 50 Gulden wovon seine Erben die jährlichen Zinsen und eine jährliche Seelenmeß in der St. Albans-Kirche mit genannten Legaten zu erbringen haben. Seinem Sohn Peter im Gericht Kals sind einschließlich Muttererbe 410 Gulden zu entrichten, wovon er die anderen Brüder Simon, Stefan und Christian abzugleichen hat. Weiters übergibt er die Ruedamer- oder Christerschwaig, dem Stefan die Zoppetinger- oder Pichlerschwaig (Püchlerschwaig) und weitere Grundstücke gemeinschaftlich. Dafür sind die Übernehmer verpflichtet, die Schulden zu übernehmen, den Vater zu verpflegen und ihm jährlich 30 Gulden Zehrpfennig zu reichen. Siegler: Wolf Adam Lasser, Pfleger Zeugen: Dominikus Porstlechner, Bergrichter und Waldmeister, Kaspar Englberger, Schreiber, Sebastian Winckhler Gastgeborene Erhard Pruner, Kupferschmied, Jakob Egger, Lederer, Urban Lasacher und Konrad Miller, Inwohner zu Matrei.

1872 Aug. 13
AT GemA Matrei i. O. B-2-68 · Einzelstück · 1872-08-13
Teil von Gemeindeverwaltung

Dem Augustin Eder, Inwohner und Kürschner zu Windischmatrei wurde aus dem Gries unterm Markt ein Einfang bewilligt. Auf Veranlassung der Bürgerschaft fordert Alban Gloggner als deren Vertreter, daß Eder sich weiter verpflichtet, weil er seinen Grund nicht an dem ausgezeigten Ort, sondern etwas weiter innen nächst bei Jakob Stockhers Einfang eingezäunt hat, daß man durch sein Grundstück gehen und fahren darf, solange die Straße vom Wasser weggerissen ist. Er solle sich mit Stöcker vergleichen, damit die Straße durch ihre Einfänge durch ein geräumiges Gatter an der selben Stelle hindurch geführt werden könne. Siegler: Wolf Adam Lasser, Pfleger und Amtmann der Herrschaft Windischmatrei

1670 März 14
AT GemA Matrei i. O. B-2-67 · Einzelstück · 1670-03-14
Teil von Gemeindeverwaltung

Der Markt- und Landgerichtsausschuß zu Win dischmatrei klagt die Meister des Weberhandwerks wegen der erhöhten Loden- und Leinenpreise. Michael am Pergament Thomas Hopfgartner zu Prun und Wolf Stainer zu Bichl (Pichl) und Urban Gloggner vom Marktausschuß erkennen nicht an, daß wegen engerer Kämme der Loden höhere Löhne erfordere. Entweder gelte der alte Lohn oder die Gemeinde nehme sich die Freiheit, für Loden und zum Leinwerk andere Webermeister zu bestellen. Die Weber bezweifeln, daß andere Weber das Well- und Leingarn billiger verarbeiten können. Das Gericht stellt es der Gemeinde frei, da die Weber die Kläger freisprechen, für Leinwerch und Loden andere Weber anzustellen. Wenn jedoch die fremden Weber nicht belohnt werden können, sollen die Beklagten den Vorzug haben. Siegler: Wolf Adam Lasser, Dompropstlicher Pfleger und Amtmann

1668 März 6
AT GemA Matrei i. O. B-2-66 · Einzelstück · 1668-03-06
Teil von Gemeindeverwaltung

Lorenz Prößer und Alban laxer vergleichen sich mit Michael und Lorenz Riiepler, Andrä Perger, Georg Schneider und den Mitinteressenten Gabriel Perger und Ambros Raneburger, alle am Berg in der Seinizen hausend, wegen der Holz und Streu-Durchfahrt und eines Wasser-Teilstock-Rechtes. Künftig sollen Beklagte ihr für den Hausbedarf benötigtes Holz und Stroh aus dem Odwald durch den Mühlbach herabbringen und durch Georg Schneiders Zaun auf dem alten Weg führen. Was aber außerhalb des Mühlbachs hinter den Gründen herabkommt, ist erst bei Schnee und Eis durch Lorenz Prößers Gruppenmahd und Taxers Petoggengrund zu führen. Wegen der Wassernutzung werden am Teilstock zwei Schlösser angebracht, wovon einen Schlüssel Alban Taxer und den anderen seine Mitnachbarn haben. Siegler: Wolf Adam Lasser, Dompropstlicher Pfleger der Herrschaft Windischmatrei Zeugen der Siegelbitte: Dominikus Forstiechner, Bergrichter, Wolf Stai ner zu Bichl (Püchl)

1667 März 29
AT GemA Matrei i. O. B-2-65 · Einzelstück · 1667-03-29
Teil von Gemeindeverwaltung

Jakob Lottersberger, Bürger und Schneider meister zu Windischmatrei, quittiert den beiden Marktkämmerern Moriz Aichperger und Blasius Wolgemueth, daß er sich verpflichtet, für seinen Schwager Hans Schmalzl 22 Gulden und für sich selbst als Zulaßgeld 10 Gulden und 8 Gulden Darlehen, also insgesamt 40 Gulden zurückzuzahlen. An Zinsen sind von jedem Gulden 3 kr zu bezahlen. Beiderseitiger Kündigungstermin ist zu Quatember-Lucis-Sonntag. Zur pfandrechtlichen Sicherstellung verschreibt er seine Bürgerbehausung samt Garten und zwei Urbarhofteile im Burgfrieden. Wolf Adam Lasser, Pfleger Siegler: Zeugen: Dominikus Forstlechner, Bergrichter und Wald meister, Paul Tradtner jun., Inwohner

1662 Mai 1
AT GemA Matrei i. O. B-2-64 · Einzelstück · 1662-05-01
Teil von Gemeindeverwaltung

Die Kämmerer der Bürgerschaft Windischmatrei Moriz Aichperger und Blasi Wolgemueth sowie der Werchbaumeister Alban Gloggner ersuchen das Berggericht, Holz für die Wasserbauten und Brunnenröhren aus dem Wald an der Fahrau zur Hegung in Bann zu legen. Daher wird innerhalb genannter Grenzen der Wald in Verbot genommen und es darf niemand außer mit berggerichtlicher Bewilligung Holz schlagen oder 'Tachsen' schneiden und 'Röschen' hacken, bei sonstiger Strafe von 5 Gulden pro Stamm. Siegler: Dominikus Forstlechner, Bergrichter und Wald meister zu Windischmatrei

1658 März 6
AT GemA Matrei i. O. B-2-63 · Einzelstück · 1658-03-06
Teil von Gemeindeverwaltung

Niklas Stainer, Inwohner und Schmied zu Win disehmatrei, als Bevollmächtigter des Oswald Forstlechner und dessen Ehefrau Agatha geborene Santer verkauft mit Zustimmung der Urbarsobrigkeit den Brüdern Martin und Sebastian Forstlechner seine halbe Hausmühle ob dem Amthof am Bach im hiesigen Markt samt dem dazugehörigen Mühlzeug um 28 Gulden und 2 Vierling Roggen Leutkauf. Die Käufer haben die selben Rechte wie sie zwischen Alban Forstlechner sei. und Josef Khöll als vorige Inhaber am 20. Febr. 1616 im Spanzettel vereinbart und durch vidimierte Abschrift dem neuen Käufer zugestellt wurde. Siegler: Martin Ebenperger, Pfleger und Amtmann mit Unterschrift Zeugen: Sigmund Stampfer, Gerichtsschreiber und Christian Stainer, Bürger und Metzger zu Matrei

1656 Mai 27
AT GemA Matrei i. O. B-2-62 · Einzelstück · 1656-05-27
Teil von Gemeindeverwaltung

Die Nachbarschaft auf Zedlach klagt gegen Georg Oberruggentaller, weil er seine Ziegen zum Schaden ihrer Wiesen hüten lasse und sein Vieh, welches er beim Hinteregger- und Rüg gentaller-Gut überwintere, auf die Zedlacher Weide auftreibe und dem auf gerichteten Vertrag zuwider, auch das Kleinvieh in den Wald treibe, wo die Roß, Kühe und Rinder ihre Weide haben. Er schulde den Almhirten Kost und Lohn, vernachlässige die schuldigen Roboten, weshalb nur schwer Hirten zu bekommen seien. Es wird entschieden, daß auf die Gemein nur das in der Zedlacher Rott überwinterte Vieh aufgetrieben werden darf. Zugekauftes oder aufgenommenes Vieh darf nicht auf der Gemein weiden, bei sonstiger Strafe von 10 Gulden Gleichzeitig wird beklagter Oberruggentaller angewiesen, die gemeinen Almhirten zu entlohnen und beim Weg- und Brückenbau pflichtmäßig seine Roboten zu leisten. Neue Holzriesen sind zu unterlassen, um dem Oberruggentaller keinen Schaden zuzufügen. Die Gerichtskosten sind von beiden Parteien je zur Hälfte zu tragen. Siegler: Martin Ebenperger, Pfleger und Amtmann der Herrschaft Windischmatrei

1653 Juni 27
AT GemA Matrei i. O. B-2-61 · Einzelstück · 1653-06-27
Teil von Gemeindeverwaltung

Martin Lasacher 'inhalbs Wasser' (jenseits) übergibt wegen Alters seinen Kindern Josef und Elisabeth die vom hiesigen Pfarrwidum freistiftbaren Güter am Oberlasach, das Viertel aus dem Gut zu Mitteldorf (Grundherr: St. Albans Kirche) und ein kleines Mahdstück, welches dem Kloster Neustift dienstbar ist. Weitere genannte Grundstücke und sämtliche lebende und tote Fahrnis - außer, was er seiner Tochter verordnet hat - übernimmt sein Sohn Josef Lasacher gegen Bezahlung der Schulden. Die Tochter hat, bis ihr mütterliches Erbe fällig wird, dem Vater 50 Gulden herauszugeben. Bei Verheiratung erhält sie eine Kuh, vier Schafe, Bettgewand und eine Truhe mit Schloß und Band, sowie das Hochzeitsmahl vom Übernehmer. Siegler: Hillarius Frey, Pfarrherr zu Windischmatrei, Martin Ebenberger, Pfleger Zeugen: Sigmund Stampfer, Gerichtsschreiber, Peter Moriz zu Ganz und Peter Madersperger zu Klausen

1655 Juni 16, Salzburg
AT GemA Matrei i. O. B-2-60 · Einzelstück · 1655-06-16
Teil von Gemeindeverwaltung

Margarethe Wibmer, Ehefrau des Vin zenz auf Schweinach, vergleicht sich mit ihren drei ehelichen Brüdern Jakob, Kaspar und Ruprecht Wibmer wegen des von ihrem Vater Paul Wibmer sei. hinterlassenen Mahdstückes hinter Gruben, der Pschorz(alm) (Bsörz) genannt, in der Seinizen gelegen, welches vom Erzstift Salzburg zu Beutellehen ist. Sie verzichtet hiemit auf ihren Viertelanteil. Siegler: Kammeramtssekretsiegel Unterschrift: Kammerrat, Generaleinnehmer und Kriegszahl meister Marzellinus Khnoblach Zeugen: Paul Köll und Paul Tradtner, beide Bürger und Schmiede zu Matrei, Matthäus am Stein (Stain)

1653 April 29
AT GemA Matrei i. O. B-2-59 · Einzelstück · 1653-04-29
Teil von Gemeindeverwaltung

Die Bürgerschaft von Windischmatrei, vertreten durch die Marktkämmerer Moritz Aichperger und Balsius Wolgemueth klagen die Nachbarschaften zu Bichl (Püchl) und Waier (Weyer), weil Wasser den Fahrweg zerstört hat. Der Weg zu den Weidegründen unter dem Bichl und am Lasach wurde aus Nachlässigkeit der Beklagten, weil sie die 'Wercher' nicht ein gehalten haben, durch das Wasser weggerissen. Daher möge die Obrigkeit einen neuen Weg ausstecken und die Beklagten sollen künftig das Werch besser sichern. Nach Lokalaugenschein wird der Weg von der Nikolauskirche hinaus zu einem Teil durch das Amtsmoos neu verlegt, wofür hinauf wärt s zum Ausgleich ein Stück aus der Gemeinweide zu ersetzen ist. Die Bichler (Pichler) und Wairer (Weirer) sind verpflichtet, diesen neuen Weg in ewige Zeiten mit notwendigen Werchgebäuden zu versichern. Die Matreier haben ihre alten Werche so zu verändern, daß die 'Schrägen” nicht zu weit hinausgehen und dadurch kein 'Wurfgepeu' entstehe. Siegler: Franz Martin Ebenperger, Pfleger und Amtmann der Herrschaft Windischmatrei Zeugen: Georg Reyacher und Urban Taxer, beide Inwoh ner zu Matrei

1653 Jan. 30, Matrei
AT GemA Matrei i. O. B-2-58 · Einzelstück · 1653-01-30
Teil von Gemeindeverwaltung

Balthasar Stainer und sein Sohn Chri stian am Stein (Stain) bestätigen der Ehegattin und Mutter Maria geborene Khöll, in deren Vertretung ihr Vater Peter Khöll vor Gericht erscheint, daß sie als Heiratsgut in das Stainerische Hauswesen 100 Gulden 2 Kühe, 3 Schafte samt Lämmern, Bett und Bettgewand, Truhe, Eherock, Tücher und Joppen eingebracht hat. Stainer bekundet, daß er seiner Ehefrau als Morgengabe 15 f] und für ihr eingebrachtes Vermögen jeden 3. Pfennig, also 33 Gulden 20 kr versprochen habe. Somit besichert er eine Gesamtsumme von 148 Gulden 20 kr mit Zustimmung der Urbarsobrigkeit auf seinem Gut am Stein. Siegler: Martin Ebenperger, Pfleger Zeugen: Blasi Wolgemueth, Bürger und Gastgeborenezu Ma trei, Christian Petarnig, Inwohner und Thomas am Klaunz

1652 April 17, Innsbruck
AT GemA Matrei i. O. B-2-57 · Einzelstück · 1652-04-17
Teil von Gemeindeverwaltung

Befehlsabschrift der o.ö. Kammer, daß von den in der Lienzer Mautfreiheit interessierten Kärntnern (Kernern) an der Lienzer Klause kein Zoll abgefordert werden soll. Dem Richter an der Lienzer Klause Hans Gasteiger wird zur Erläuterung des Bescheids betreffend der Orte Windischmatrei, Winklern, Drauburg und Interessenten wegen der Teilhabung an den Lienzerischen Privilegien mitgeteilt, daß unter der Bedingung kein Aufschlag einzuheben sei, daß auch die Kärntner Untertanen ebenso zollfrei passieren können. Diese Anordnung gilt, bis eine weitere Weisung erfolgt.

1650 Juli 4
AT GemA Matrei i. O. B-2-56 · Einzelstück · 1650-07-04
Teil von Gemeindeverwaltung

Kaiser Ferdinand III. bestätigt den Lienzern die von seinem Vater Erzherzog Ferdinand II. am 21. Okt. 1599 in Graz ausgefertigte Mautfreiheit in Oberdrauburg, welche auf ein Privileg des letzten Grafen Leonhard von Görz zurückgeht, und bereits von Kaiser Maximilian im Jahre 1500 konfirmiert wurde. Diese von den Lienzern beantragte Mautfreiheit gilt auch für die Herrschaft Windischmatrei. Lienz konnte anhand seines Statutenbuches belegen, daß die in Oberdrauburg mit einem Zoll belegten Welschen Weine und anderen Handelswaren für die Lienzer Bürger mautfrei sind. Aufgrund oben inserierter Konfirmationen ist jeder Bürger von Lienz, aber auch von Saxenburg, Toblach und Windischmatrei maut- und zollfrei, wenn er Kaufmanngüter, Wein und Viktualien zum Hausbedarf oder zum eigenen Handel aus Gmünd, Spittal, Vellach, Winklern, Kirchheim, St. M. an der Mauten oder Drauburg’ kauft oder handelt. Zur Legitimation müssen die Lienzer vom Bürgermeister ein Billet oder eine Kundschaft vorweisen, um von der Tiroler Maut ausgenommen zu sein.

1650 Febr. 17
AT GemA Matrei i. O. B-2-55 · Einzelstück · 1650-02-17
Teil von Gemeindeverwaltung

Vergleich zwischen der Bürgerschaft Windisch matrei und den Klausnern wegen Roßpfändung. Martin Forstlechner, Bergrichter, Moritz Aichperger, Blasius Wolgemueth, beide Marktkämmerer, Sebastian Winckhler, Martin Resinger, Paul Khöll, Veit Räneburger, Christian Petärnig und Jakob Pernpämer als Vertreter Matreis klagen gegen Peter Mattersperger, Peter Schweinacher und Bartlmä Mülpacher wegen vier auf der Bürgerau gepfändeter Roß, weiche Mattersperger und Schweinacher gehören. Weil die Klausner aber die Holzrobot nach Schloß Weißenstein verrichten mußten, gab man die Pferde aus dem gerichtlichen Pfandstall frei. Die drei Beklagten sollen, da sie einen Mitgenuß auf der Bürgerau nicht beweisen können, zur Vermeidung von Kosten gutwillig darauf verzichten. Sollten sich die Roß nachts auf die Bürgerau verirren, sind sie bis spätestens 12 Uhr am folgenden Tag zurückzutreiben, bei sonstiger Pfändung durch die Bürgerschaft. Für die Pfändungskosten von 2 Gulden müssen die drei Klausner aufkommen, doch die Gerichtskosten sind auf beide Parteien aufzuteilen. Siegler: Martin Ebenperger, Pfleger und Amtmann der Herrschaft Windischmatrei

1647 Juni 3-5
AT GemA Matrei i. O. B-2-54 · Einzelstück · 1647-06-03
Teil von Gemeindeverwaltung

Zwischen Tirol unter Christoph Walter und Salzburg unter Pfleger Martin Ebenberger kommt es unter Beiziehung des Bergrechtes von Windischmatrei Martin Forstlechner zur Waldbeschreibung, die im hintersten Tal in der Seinizen beginnt. Es werden 32 Waldregionen mit ihren Grenzen, ihrem Baumbewuchs, Holzart und Alter, Schäden und Nutzungsberechtigten, weiters im Defreggen die Waldungen beschrieben und festgelegt, wie die Holzbringung möglich ist.

1646 April 25
AT GemA Matrei i. O. B-2-53 · Einzelstück · 1646-04-25
Teil von Gemeindeverwaltung

Zwischen Paul Ortner auf Zedlach und Georg Vorder wird ein Bestandkontrakt geschlossen. Ortner überläßt sein Gut ... mit Behausung samt Grund außer der Ellerwischg dem Georg Veider auf 6 Jahr und dann weiter Jahr für Jahr zum Bestand, Ortner behält sich in der Feuerbehausung die untern zwei Gaden alleine und teilt die Kuchl mit Georg Veider. Weitere Bedingungen werden genannt. Siegler Martin (?) Ebenperger, Pfleger Zeugen: Matthias Khürcher, Tischler, Stefan Ganzer und Dionys Guetmann auf Zedlach

1640 Okt. 9
AT GemA Matrei i. O. B-2-52 · Einzelstück · 1640-10-09
Teil von Gemeindeverwaltung

Die Marktkämmerer Blasi Wolgemueth und Paul Paurnfeind mit Beistand Hans Resingers für die Matreier Bürgerschaft sowie Karl Träger einerseits und die Nachbarschaft zu Hinterburg anderseits vergleichen sich wegen des Laubhackens, Trotz obrigkeitlichen Verbots in der Tragen Laub zu hacken, haben die Hinterburger heuer wieder Erlen abgestreift und damit das Urbargut gefährdet, Daher wird durch Bescheid den Hinterburgern und Trägern aufgetragen, zwischen dem Gogowischgg-Bichl und Gesteng die nächsten sechs Jahre keine Erlen zu hacken. Diese sind zu hegen und sodann ist neuerlich um die Hackbewilligung anzusuchen, bei sonstiger Strafe von 10 Gulden Die Gerichtskosten sind zu 2/3 von den Hinterburgern zu tragen. Siegler: Sebastian Pöldt, Pflegsverwalter zu Win dischmatrei Zeugen: Sigmund Stampfer, Richter

1639 Nov. 17
AT GemA Matrei i. O. B-2-51 · Einzelstück · 1639-11-17
Teil von Gemeindeverwaltung

Die Schwaiger zu T(hlauern als Kläger verglei chen sich mit den Inhabern der Daberalm (Daher-Alm) wegen der gepfändeten Schafe. Michael Aichperger, Stefan Perger, Alban an der Gasse, Klemens Velder und Lukas Hinterauer klagen gegen Moriz am Pergament Paul Unterruggentaller, Lorenz und Georg Schmider, als Inhaber der Alm Daher (Täber), weil sie entgegen den Verträgen Rinder und Schafe über den Daberbach hinaus gegen Olle auf die Weide der Kläger trieben. Deshalb wurden etliche Schafe gepfändet und in den Pfandstall überbracht. Die Parteien vergleichen sich, es bei den alten Verträgen unverändert zu belassen. Sollte das Vieh über den Steg oder sonst über den Bach in die Weide der Kläger gelangen, ist es durch die Daberer (Däberer) zurückzutreiben, bei Androhung von 5 Gulden Strafe. Siegler: Wolf gang Lasser, Pfleger und Amtmann von Windischmatrei Zeugen: Hans Resinger und Kaspar Mayr, Bürger und Gerichtsprokuratoren