Signatur
AT GemA Matrei i. O. B-2-64
Titel
1662 Mai 1
Datum/Laufzeit
- 1662-05-01 (Anlage)
Erschließungsstufe
Einzelstück
Umfang und Medium
Original Papier Doppelblatt mit aufgedrücktem Siegel
Bestandsgeschichte
Abgebende Stelle
Eingrenzung und Inhalt
Die Kämmerer der Bürgerschaft Windischmatrei Moriz Aichperger und Blasi Wolgemueth sowie der Werchbaumeister Alban Gloggner ersuchen das Berggericht, Holz für die Wasserbauten und Brunnenröhren aus dem Wald an der Fahrau zur Hegung in Bann zu legen. Daher wird innerhalb genannter Grenzen der Wald in Verbot genommen und es darf niemand außer mit berggerichtlicher Bewilligung Holz schlagen oder 'Tachsen' schneiden und 'Röschen' hacken, bei sonstiger Strafe von 5 Gulden pro Stamm. Siegler: Dominikus Forstlechner, Bergrichter und Wald meister zu Windischmatrei
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Benutzungsbedingungen
Reproduktionsbedingungen
In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache
- Deutsch
Schrift in den Unterlagen
Anmerkungen zu Sprache und Schrift
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen
Findmittel
TLA-Mikrofilm: 1203 1204 1205
Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen
Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien
Verwandte Verzeichnungseinheiten
Anmerkung zur Veröffentlichung
Tiroler Geschichtsquellen 21/55
Alternative Identifikatoren/Signaturen
EAP
Themen
Orte
Namen
Genres
Identifikator "Beschreibung"
Archivcode
Benutzte Regeln und/oder Konventionen
Status
Entwurf
Erschließungstiefe
Teilweise