(Samstag nach St. Marx-Tag) Matthias, Sohn des Kristan Pawraan von Sil(l)ian verkauft Haus und Hofstatt zu Sillian, zwischen Plannkleins und Niklas des Sneiders Häusl gelegen, oben an den Kirchweg herab an die gemeine Straße grenzend als freies Eigen dem Bartlmä Hölzl zu Sillian und dessen Ehefrau Barbara um 34 Mark Agier Pfennig. Siegler: Leonhard Hewfler, Stadt- und Landrichter zu Lienz (Luenntcz) Zeugen der Siegelbitte: Hans Churtcs, Jakob Paldruff, Jorg Schmid, Hans beim Tor, Thomas Jenebein, Bürger zu Lienz
Leonhard, Pfalzgraf in Kärnten, Graf zu Görz und Tirol, verleiht in seiner Gerichtsherrschaft Heinfels seinem Markte zu Sillian neben Heinfels (Hewnnfels) gelegen einen ewigen freien Jahrmarkt jährlich am hl. Kreuz-Tag. Dieser Jahrmarkt soll durch seinen Pfleger und Richter zu Heinfels in dem Markt zu Sillian öffentlich verkündet werden und die Freiung drei Tage davor und danach für Gewerbe, Kaufmannschaften und Handel nach Gewohnheit bestehen. Überdies wird allen Untertanen zu Sillian gestattet, kraft dieses Briefes künftig jede Woche am Dienstag im Markt zu Sillian einen Wochenmarkt abzuhalten. Weiters erhalten sie die Gnade, jährlich zu den üblichen Zeiten Landtaiding zu halten. Die Einhaltung der Jahres- und Wochenmärkte und was ein jeder hingeben und verkaufen will, soll vom jeweiligen Pfleger und Richter zu Heinfels entsprechend der Ordnung, wie sie in seiner Ordnung zu Lienz, in obbemeldter Herrschaft, zu Lande ob und unter seiner Klause ob Lienz aufgesetzt ist, beachtet werden. Siegler: Leonhard von Görz
(Pfinztag nach St. Valentin), Innsbruck; König Maximilian bestätigt den Untertanen in seiner Grafschaft Görz ihre Freiheiten und Rechte und beläßt sie bei ihrem alten Herkommen. Anläßlich dieser Bestätigung ersuchen die Leute von Sillian, ihnen ebenfalls ihre alten Rechte, welche ihnen von Lienhard Graf zu Görz zu einem Jahr- und Wochenmarkt verliehen wurden, anhand ihrer vor gelegten Freiheiten, Privilegien und Handfesten neuerlich zu bestätigen und zu konfirmieren.
Siegler: König Maximilian
Erzherzog Ferdinand (I), Graf zu Tirol und Gubernator der oberösterreichischen Lande, bekundet, daß die Leute zu Sill Dian vor ihm erschienen sind. Sie berufen sich darauf, daß sie von Leonhard von Görz mit einem Jahr- und Wochenmarkt sowie weiteren Privilegien versehen wurden, welche ihnen von Kaiser Maximilian konfirmiert wurden. Die Marktverleihungsurkunde Leonhards von Görz ist wörtlich inseriert und wird hiemit neuerlich konfirmiert. Siegler: Erzherzog Ferdinand
König Ferdinand, Graf zu Tirol, erläßt ergänzend zu seinem Marktprivileg, welches er 1525 als Gubernator der o.ö. Lande erlassen hatte, auf Bitte der Sillianer 10 Punkte, welche den Verkauf von Wein, Getreide, Salz und Vieh regelt. Er gebietet allen Hauptleuten, Burggrafen, Amtleuten, Pflegern, Richtern, Bürgermeistern und Räten, die Sillianer in ihren konfirmierten Marktfreiheiten zu schützen. Es soll der Verkauf auf dem Land oder Gau des Gerichtes Heinfels verboten sein. Es ist jedoch jedem Heinfelser Gerichtsmann gestattet, außer dem Großvieh Waren außerhalb des Jahrmarktes zu kaufen und zu tauschen. Auch die Art der Bezahlung der Handwerker usw. ist den Heinfelsern freigestellt. Weiters wird der Salzbedarf für die Sillianer geregelt. Das Großvieh soll von jedem Gerichtsmann nur auf dem Wochenmarkt gekauft oder vertauscht werden. Alle Waren, die auf dem Wochenmarkt nicht abgesetzt werden können, dürfen an anderem Ort oder Markt verkauft werden. Zu magere Ochsen müssen aber neuerlich in Sillian zum Kauf an geboten werden. Die Wirtshäuser haben für den entsprechenden Weinvorrat zu sorgen. Arme Gerichtsleut können Geld aufleihen. Wein und Getreide muß vorerst auf dem Wochenmarkt angeboten werden. Für die Vermarktung darf auch Almvieh abgetrieben werden. Siegler: König Ferdinand
Haimerand, Freiherr zu Rain und Somereckh, Pfleger des Brixener Bischofs Georg zu Heinfels fällt zwischen Leonhard, Thomas und Christoph Aesthofer zu Äesthof und der Bürgerschaft des Marktes Sillian wegen der Weidenutzung auf den Sillianer Zinsgütern und der Gemein-Weide unter Sillian bis an die Pannbrugggen reichend nach erfolgter Tagsatzung einen Schiedsspruch. Die Sillianer kommen mit den Aesthofern überein, daß diese bis 3 Wochen nach St. Georgen ihre Rinder von den Häusern gerade herab in ihren eigenen Anger treiben dürfen und die Weide vom Eck des Gatters, welches beim Fischbehälter steht, gerade hinüber in die Unter- Zaunschrot des großen Gveller-Angers nutzen dürfen. Was unterhalb hinab gegen die Pannbruggen und der Plaimbau zuneigt, soweit die Sillianer Grenzen reichen, besteht eine freie Gemein-Weide, wo sie ein Mitweiderecht genießen. Die Aesthofer sollen unter genannten Bedingungen über die benannte Zeit hinaus mit ihren Rindern abziehen und die Sillianer in ihren alten Rechten nicht einschränken. Den Sillianern bleibt Vorbehalten, ob sie die Weide von der Pannbruggen durch die Plaimbau hinab wieder zu Anger machen und einfangen wollen oder den Aesthofern einräumen. Der verzinste Grund der Sillianer ist von den Rindern der Aesthofer zu verschonen. Siegler: Haimerand, Freiherr zu Rain
Hans von Rost zu Aufhofen, Pfleger zu Uttenheim wird vom Fürstbischof zu Trient und Administrator zu Brixen am 5. Okt. 1547 beauftragt, in Kommission die Neuverlegung des Villgratenbaches nach dessen Ausbruch aus der alten Kunst gemeinsam mit Sillian und Panzendorf vorzunehmen, und die Untertanen der Herrschaft Heinfels zur Beitragsleistung zu veranlassen. Neben den Parteien Panzendorf und Sillian werden bei der Begehung Hans Rumbel von Lichtenau, Pfleger zu Michelsburg, der Zimmermann Jakob Told als Werchmann und Sachverständiger, Hans Joachim Freiherr zu Rain, Pfleger zu Heinfels beigezogen. Der Ausbruch des Villgratenbaches erfolgte oberhalb der Pannbruggen gegen Panzendorf, bis hinunter zur Aeshoffer-Bruggen und das alte Bachbett wurde vom Gries völlig eingeebnet. Bis unter die Pannbruggen soll der Bach in die alte Runst geleitet werden, jedoch in den Panzendorfer Auen soll ein neuer Runst vom Werchmeister ausgezeigt und vor den Parteien angelegt und bis zur Drau hin eingezäunt werden. Siegler: Hans von Rost Zeugen: Paul und Hans Mair zu Panzendorf, Georg Schärlinger, Richter, Hans Windegger Amtmann zu Heinfels, Sebastian Prugger und Hans Kirschner von Sillian; Zeugen der Siegelbitte: Christian Khern, Wolfgang Unierperger...
Erzherzog Ferdinand (XL) ... gefürsteter Graf zu Tirol bekundet, daß die Leut gemeiniglich zu Sillian ihn ersuchten, die von Graf Leonhard von Görz verliehenen Jahr- und Wochenmärkte, auch andere Freiheiten, Privilegien und Handfesten, welche ihnen von Kaiser Ferdinand bestätigt wurden, neuerlich zu konfirmieren. Die Marktverleihung Leonhards von Görz von 1469 (vgl. Nr. 302) ist wörtlich inseriert. Siegler: Ferdinand II. mit Unterschrift
Die Gerhaben der fünf Kinder des verstorbenen Hans Moser, Kürschner und Bürger zu Sillian, verkaufen mit Einverständnis des Karl von Winckhlhoven.,Pfleger der Herrschaft Heinfels als Grund- und Freistiftherrschaft den Gatterhof enthalb Sillian schattenhalben dem Hans Köckh ob dem Porthner am Berg gegenüber dem Ässthof gelegen. Dazu gehören alle Grundstücke, Almrecht, sowie die Behausung, Hofstatt und Garten unter dem Markt Sillian, unter Simon Walders Behausung unter der Landstraße gelegen. Diese zweite Liegenschaft ist der Frauenpfarrkirche zu Sillian zinsbar und wird samt Inventar, Vieh, Leibkleidern des Verstorbenen, Truhen, Bett und Polster, Zinnkannen, Heu und Streu zum Gesamtpreis von 735 Gulden und 5 Gulden Leutkauf im Hamen der Mündel an Hans Köckh verkauft. Siegler: Karl von Winckhlhoven. Zeugen der Siegelbitte: Hans Porchner, Anwalt zu Heinfels, Martin Mayr, Hans Kundtherr, Hans Windegger, Balthasar Troyer
Georg Windegger, Bäcker und Bürger zu Sillian, tritt das von seinem Vater Hans Joachim Windegger zugestandene Stück Erdreich, genannt das Goderle, enthalt der Brau an der Schattseite zwischen Sillian und Arnbach gelegen, weiches teils Wiese teils Acker ist, freiwillig an den Freistiftsherrn Pankraz Prackh von Asch zu Fragberg, Pfleger der Herrschaft Heinfels ab, um dieses Grundstück dem Thomas Weber, Rotgerber zu Arnbach, zu verleihen. Es grenzt im Osten an Thomas Weber, im Süden an Georg Albein, im Westen und Norden an die Gemein. Für diese Abtretung hat Thomas Weber 200 Gulden und 4 Gulden Leutkauf sowie 22 kr Zehrgeld an Windegger erlegt. Siegler: Pankraz Prackh, Pfleger zu Heinfels Siegelbitte an: Florian Peyster, Gerichtsschreiber zu Heinfels Zeugen der Siegelbitte: Martin Mayr, Georg Alban (Albein), Philipp Kam merlander, genannt Schickher, alle drei Bürger zu Sillian
Erzherzog Maximilian der Deutschmeister, bevollmächtigter Regierer in der oberund vorderösterreichischen Lande, konfirmiert im Namen seiner Brüder nach Ableben seines Vaters Erzherzog Ferdinand (II.) auf Bitte der Bürgerschaft von Sillian, Herrschaft Heinfels, das Jahrmarkt- und Wochenmarktprivileg von Graf Leonhard von Görz, wie es bereits von Kaiser Ferdinand (I.) und jüngst von Erzherzog Ferdinand (II.) bestätigt worden war. Die Marktverleihung Leonhards von Görz vom 28. Juni 1469 ist wörtlich inseriert (vgl. Nr. 302). Siegler: Maximilian der Deutschmeister mit Unterschrift
Auf Begehren der Bürgerschaft wird von Peter Purwalder eine verbesserte Bürgerschafts-Ordnung errichtet und dem Gerichtsbuch einverleibt. Geregelt werden der Zuzug und die Einbürgerung, der Verkauf von Besitz, die Beherbergung von Armen und Kranken, die Einhebung des Bürgergeldes in einem Büchl, die Nutzung des Kornkastens und der Badstube zum Flachsdörren, Feuerschutzmaßnahmen, die Einzäunung der Gemeinweide, Pflege der Bewässerung am Sonnenberg, Anbauordnung der Feldfrüchte, Durchfahrtsrechte, die Kälberweide beim Gaterhof und ob dem Ratezental, die Einschränkung auf das Wintervieh bezüglich der Gemein, die Anstellung von Ziegen- und Schweinehirten gegen genannte Vergütung, der Almauftrieb für Roß und Ochsen, der Schutz des Waldes ob Höllntal, Raczental, Lanerbach usw., die Robot für die Landstraße, die Anstellung eines Eschers samt Vergütung, sowie die Festlegung von sechs Ausschußmitgliedern und die jährliche Verlesung der Bürgerschaftsordnung um Georgi. Die verbesserte Ordnung ist durch 52 Unterschriften gefertigt, welche dem Landrichter das Handgelübde zur Einhaltung erstatteten. Siegler: Peter Purwalder (?) Zeugen: Pankraz Valthenner zu Hof, Daniel Kholbenthaller und Thomas Syndt aus Kartitsch
Erzherzog Ferdinand Karl erläßt für den Gerichts- und Pflegsinhaber der Herrschaft im Pustertal ein Forstmandat und beruft sich auf sein Generalmandat von 1643, welches das Weidwerk die Gamspirsch und das Federspiel stark einschränkt bzw. verbietet und dem Forstknecht genannte Aufgaben zur Überwachung zu weist. Dagegen nehmen die Adeligen im Pustertal Stellung, weil ihnen sogar das Pirschen und Büchsentragen verboten wird, obwohl laut Memorial auf Schloß Rodeneck der Adel ausgenommen und von den Görzer Grafen privilegiert sei. Sowohl das fürstliche Stift Brixen als auch die Privilegienbestätigung beim Regierungsantritt 1646 habe sie bei den alten Rechten belassen und nun soll ihnen sogar das Büchsentragen verboten sein. Daher wird um Aufhebung des Jagdverbotes ersucht. Als Beilage sind die uralten görzischen Freiheiten über die Rechte des Adels im Pustertal beigefügt (St. Judica in der Fasten 1489, Schloß Heinfels). Siegler: Adel im Pustertal
Die Bürgerschaft Sillians und die Nachbarschaft von Arnbach, beide Gericht Heinfels, vergleichen sich wegen der Gemein-Weide entlang der Gemeindegrenzen und der strittigen Zaunerrichtung durch die Arnbacher. Es geht um den Zaun von Vrlasbach sonnseitig hinüber an die Schattseiten am Frauenbach. Bei einer Tagsatzung unter Joachim Troyer von Aufkirchen. Pfleger der Herrschaft Heinfels, vertreten durch Jakob Christoph Troyer. Pflegamtsadjunkt, Johann Anton Eysanckh von Marienfels, Landgerichtsschreiber, Leonhard Camerlander von Kartitsch und Jakob Kolbenthaler wird entschieden, daß entlang genannter Mark alles was darüber liegt der Nachbarschaft Arnbach als Gemein zu Nutzen ist. Daher ist Arnbach berechtigt, auf eigene Kosten entlang der Grenzmarken einen Zaun zu errichten. Vor dem Gerichtsadjunkt Balthasar Achorner geloben von Sillian Peter Studer, Bäcker, als Bürgermeister, Christoph Mayr. Leopold Kranebifcer, Joachim Mayr, Peter Kopfgueter, alle Gastgeber. Thomas Mayr. Georg Schraffl. Kaspar Kückh, Jakob Schranzhofer. Peter Lercher, Hans Mest, Georg Walder und Christoph Reiter sowie genannte Arnbacher. den Vergleich einzuhalten. Siegler: Joachim Troyer von Aufkhirchen. Pfleger zu Heinfels Zeugen: genannte Mittelsmänner und Peter Riedler. Weggeldeinnehmer zu Panzendorf
Franz Anton Achorner, Landrichter der Herrschaft Heinfels läßt auf Bitte der Sillianer eine Bürgerschaftsordnung neu aufrichten, da die ältere ziemlich abgeschlissen und etwas ruiniert wurde. Sie wurde vom Landgerichtsschreiber von Wort zu Wort abgeschrieben (vgl. Nr. 312 vom 9. Jan. 1606). Als Vorlage diente aber die Ordnung vom 17. Mai 1648. Diese wurde verfaßt, weil sich die alte gelobte Ordnung seither etwas verändert hat und die damaligen Bürger bereits verstorben sind. In 21 Punkten wird auch die Einbürgerungsgebühr für Gewerbetreibende mit 25 Gulden und für Inwohner je nach Vermögen mit 4 bis 7 Gulden 30 kr festgelegt. Am 9. Jan. 1676 wird diese Ordnung von Landrichter Ambros Kirchmayr bekräftigt. Damals waren die Zeugen: Zacharias Prantner, Hans Krautgasser aus Oberarnbach und Jakob Valtiner. Siegler: Franz Anton Achorner
Kaiser Karl VI. konfirmiert auf Bitte der Bürger des Marktes Sillian die letzmals bestätigten Privilegien, welche von Graf Leonhard von Görz erstmals zu Abhaltung des ewigen freien Jahrmarktes am hl. Kreuztag am Langes sowie des Wochenmarktes verliehen wurden. Die Erstverleihung vom 28. Juni 1469 (vgl. Nr. 302) sowie die Konfirmierungen Kaiser Maximilians vom 17. Februar 1508 (Nr. 303), von Erzherzog Ferdinand vom 21. März 1525 (Nr. 304), von König Ferdinand vom 7. Febr. 1533 (Nr. 305), von Erzherzog Ferdinand II. vom 20- Jan. 1573 (Nr. 308) und von Erzherzog Maximilian dem Deutschmeister vom 28. April 1605 (Nr. 311) werden wörtlich inseriert. Siegler: Kaiser Carl VI. mit orig. Unterschrift
Hans Kheckh, Bauersmann am Kheckhberg, Landgericht Heinfels, übergibt, da er bereits über 80 Jahre alt ist, seinem Sohn Hans jun. aus erster Ehe mit Agnes Vollgrueber das Kheckhergut am Kheckhberg zu Baurecht um 2450 Gulden welches er von seinem Vater Georg Kheckh gekauft hat. Der weichende älteste Sohn Andrä zu Obervirschach wurde bereits ausbezahlt. Die beiden weichenden Töchter Anna (verheiratet mit Benedikt Webhofer) und Agnes (verheiratet mit Andrä Kheck von Rauter) erhalten laut Entrichtsvertrag je 1000 Gulden Da der älteste Sohn Andrä bereits mit 2200 Gulden entrichtet wurde, sind ihm von Anerben künftig nur noch der väterliche Rock, ein rotes Hemd, zwei Ellen schwarzer Loden und 6 Star Roggen zu geben. Enkel Peter (Sohn des Andrä) kann auf Kosten des Übernehmers unentgeltlich das Tuchmachergewerbe erlernen. Siegler: Johann Georg Hanneberg, o.ö.-Regimenlsadvokat und Landrich ter der Herrschaft Heinfels Zeugen: Jakob Werner und Franz Boeder, Schreiber
Waldteilungsvergleich zwischen den Gutsbesitzern, Gewerbetreibenden und Söllhäuslern zu Arnbach. Waldmeister Wennser bezieht sich auf den Vertrag von 1732, welcher die Holznutzung des stadtseitig liegenden Gemeindewaldes regelt. Wegen des zu befürchtenden Holzmangels muß eine Waldteilung vorgenommen werden. Genannte 15 Gutsbesitzer von Arnbach sind gegen eine Beteiligung der Söllhäusler. Es wird die Waldteilung von Sillian als Muster vorgeschlagen. Schließlich einigt man sich, alle Feuerstätten nach einem abgestuften Schlüssel zu beteiligen. Güter und Gewerbe erhalten 3/4 eines Anteiles und die Söllhäusler die Hälfte, ohne Beteiligung am Archenholzwaid. Zeugen: Beisitzer Anton Riser und Johann Jakob Villplaner, Schreiber Siegler: Josef Ignaz Bernwerth von Bernstein, Landrichter der Herrschaft Heinfels
Die o.ö. Repräsentation und Hofkammer verleiht auf Bitte der Bürgerschaft von Sillian im Namen der kaiserlichen Majestät den Astrain. Diese Öde mit vielen Steinen belegte Weide ohne den mindesten Holzbewuchs, soll eingefangen und fruchtbar gemacht werden. Sie grenzt im Osten an die übrige Sillianer Gemeinde, im Süden an die Gschwendtnerischen Güter, im Westen an den Asthof und im Norden an die Drau. Da kein Zutrieb vorhanden und wiederholt Überschwemmungen eine Weidenutzung verhindern bestehen keine Bedenken gegen diese Verleihung. Das dazu benötigte Zaunholz ist aus dem Eigentumswald zu nehmen. Ab St. Martini 1750 sind jährlich 6 kr Grundzins auf das Schloßurbar Heinfels zu entrichten. Siegler: o.ö. Käthe Josef Graf Trapp, Sebastian Graf Trapp und Franz Ignaz Sterzinger
Waldabteilungsbrief für die Interessenten der Gemeinde Arnbach, Volgger, Tötter, Rautter und Stainlamber. Die Bauern und Söllhäusler werden m der schattseitigen Bewaldung vom Frauenbach an der Sillianer Mark bis zu dem Winnebacher Gemeindegrenzbach (siehe Prot, vom 16. Aug. 1749, Nr. 318) an der Holznutzung beteiligt. Nutzungsberechtigte innerhalb genannter Grenzen sind: Maria Fronthaller geborene Rauter und Josef Köckh, Christian Pircher Rotgerber, Benedikt Webhofer, Hans Krautgasser, Georg Köckh, Josef Kraller, Johann Volgrueber und Josef Stander, Josef Pircher, Blasi Kraller, Kaspar Kotier, Hans Miller, Niklaus Köckh, Mesner, Hans Volgrueber, Josef Hunthofer und Gregor Fingerer, Peter Köckh, Jakob und Simon Gietl, Peter Hochkofler, Christian Pircher, Josef Bergmann, Jakob Wistaller, Niklaus Egger, Josef Miller, Christian u. Josef Aigner, Hans Volgger, Josef Wisers Erben, Martin Basler, Peter Troyer, Josef Rainer, Pinter, Josef Zeiger, Bartlmä Mang und Christian Troyer. Die Lobung zu erstatten weigern sich: Josef Pircher und Georg Köckh. Siegler: Josef Ignaz Bernwerth von Bernstein, Landrichter Jakob Josef Wennser, Waldmeister im Pustertal Beisitzer: Anton Riser, Wirt zu Sillian Zeugen: Candidus Walter, Johann Jakob Vilplanner, Schreiber
Textbuch für die Tiroler Passion, verfaßt und neu überarbeitet vom Pfarrer und Dekan Josef Andreas Perattoner. Laut Vorbemerkung ist diese Passions-Tragödie schon über 15 Jahre nicht mehr gespielt worden und nunmehr auf Verlangen der Bürgerschaft mit meist neuen Schauspielern auf dem völlig neu hergestellten Theater in 'ansehnlicher Kleidung' am Palmsonntag und Karfreitag 1765 aufgeführt worden. Christusdarsteller ist laut Aktoresliste Kooperator Georg Josef Hölzl, Petrus: Andreas Mair, Maria: Agnes Mosin und Herodes: Johann Schranzhofer. Es werden an die 80 Schauspieler namentlich angeführt.
Alexander Josef Graf von Kinigl verleiht als Oberstjägermeister im Auftrag des o.ö. Guberniums dem Thomas Forcher, Bürger zu Sillian auf seine Bitte hin eine Baugenehmigung. Die alte sehr baufällige Futterbehausung soll versetzt und zu oberst an seiner Peunte in gleicher Größe neu erbaut werden (50 x 40 Schuh und 22 Schuh hoch). Das untere Stockwerk muß gemauert sein und für den Oberstock ist das Abbruchholz zu verwenden. Was von der alten Futterbehausung nicht zu gebrauchen ist, darf durch neues Holz aus dem zugeteilten Wald ergänzt werden. Siegler: Alexander Josef Graf Kinigl
Maria Theresia konfirmiert für die Meister des Schreiner- oder Tischlerhandwerks zu Innsbruck die am 12. November 1607 verliehenen und am 28. Sept. 1647 erneuerten Artikel für die Hauptlade in Innsbruck, welche wörtlich inseriert sind und am 5. Juli 1777 kollationiert und notariell beglaubigt auf Ersuchen der Tischler im Gericht Sillian ausgestellt werden. Brudersxeister, Schlüsselmeister und Geschworene der Tischler Hauptlade in Innsbruck lassen diese Abschrift der konfirmierten Handwerksfreiheiten einer Viertellade den Sillianern zukommen, um den schädlichen 'Pfuschereien' besonders durch die Zimmerleute vorzubeugen. Laut erneuerter Freiheiten ist zum zweiten Meisterstück ein Fensterstock zu machen und sind alle geleimten und gefaßten Arbeiten allein dem Tischlerhandwerk Vorbehalten. Unterschriften: Notariatsbeglaubigung und Unterschriften des Johannes Baumgartner, Brudermeister, Ferdinand Koch, Schlüsselmeister und Andreas Migsch
Kaiser Josef II. konfirmiert auf Bitte der Bürger des Marktes Sillian die letztmals von Kaiser Karl VI. am 28. Aug. 1717 (vgl. Nr. 316) bestätigten Privilegien, welche von Graf Leonhard von Görz erstmals zur Abhaltung des ewigen freien Jahrmarktes am hl. Kreuztag am Langes sowie des Wochenmarktes verliehen wurden. Die Erstverleihung vom 28. Juni sowie die weiteren Konfirmierungen von 1568, 1525, 1533, 1573 und 1605 sind wörtlich inseriert. Siegler: Kaiser Josef II mit orig. Unterschrift
Theaterstück in zwei Aufzügen von Doktor Erharter über 'Abraham und Isack, ein Melodram' das Sinnbild des Erlösers darstellend, aus Metostasii frei und verständlich für das Landvolk übersetzt und mit mehreren Arien versehen.