Signatur
Titel
Datum/Laufzeit
- 1651-02-28 (Anlage)
Erschließungsstufe
Einzelstück
Umfang und Medium
Papier-Abschrift 12 Blatt unbesiegelt, unbeglaubigt
Bestandsgeschichte
Abgebende Stelle
Eingrenzung und Inhalt
Erzherzog Ferdinand Karl erläßt für den Gerichts- und Pflegsinhaber der Herrschaft im Pustertal ein Forstmandat und beruft sich auf sein Generalmandat von 1643, welches das Weidwerk die Gamspirsch und das Federspiel stark einschränkt bzw. verbietet und dem Forstknecht genannte Aufgaben zur Überwachung zu weist. Dagegen nehmen die Adeligen im Pustertal Stellung, weil ihnen sogar das Pirschen und Büchsentragen verboten wird, obwohl laut Memorial auf Schloß Rodeneck der Adel ausgenommen und von den Görzer Grafen privilegiert sei. Sowohl das fürstliche Stift Brixen als auch die Privilegienbestätigung beim Regierungsantritt 1646 habe sie bei den alten Rechten belassen und nun soll ihnen sogar das Büchsentragen verboten sein. Daher wird um Aufhebung des Jagdverbotes ersucht. Als Beilage sind die uralten görzischen Freiheiten über die Rechte des Adels im Pustertal beigefügt (St. Judica in der Fasten 1489, Schloß Heinfels). Siegler: Adel im Pustertal
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Benutzungsbedingungen
Reproduktionsbedingungen
In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache
- Deutsch
Schrift in den Unterlagen
Anmerkungen zu Sprache und Schrift
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen
Findmittel
TLA-Mikrofilm: 1652 1653
Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen
Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien
Verwandte Verzeichnungseinheiten
Anmerkung zur Veröffentlichung
Tiroler Geschichtsquellen 19/313
Alternative Identifikatoren/Signaturen
EAP
Themen
Orte
Namen
Genres
Identifikator "Beschreibung"
Archivcode
Benutzte Regeln und/oder Konventionen
Status
Entwurf
Erschließungstiefe
Teilweise