Stadt- und Landrichter Georg Egger von Kuefstain beurkundet eine Schuld verschreibung von 950 fl für Hans Anis er, Bäckermeister zu Ebbs. Adam Gschwentner, Salpetermacher (Solliter) zu Ebbs, hat anlässlich des Kaufes des Braunsecklgutes zu Oberndorf, welches dem Augustinerkloster Rattenberg grundrechtbar ist, folgende Schulden von Gogl übernommen: bei Sebastian Hochegger zu Waydring 657 fl, bei Martin Gast, Wirt zu Ebbs 63 fl 48 kr, bei Georg Glarcher zu Ebbs 17 fl, beim Landgericht Kueffstain mehrere Strafgelder wegen eines Raufhandels durch dessen Sohn Johann Gschwentner, bei Maria Pradler, Wirtin zu Kueffstain, 7 fl 28 kr, bei Jakob Holzer zu Aichlwang 17 fl 32 kr und weitere 6 fl bei der Nachbarschaft Ebbs für Schichtfuhren bei dem Archengebäude. Weitere 168 fl 36 kr hat Gschwentner dem Hans Aniser bar bezahlt. Siegler: Georg Egger, Stadt- und Landrichter Gelöbnis an: Johann Christoph Frölich von Frölichspurg Zeugen: Jakob Perihaller zu Mohrspach, und Anton Dominikus Gärtner, Schreiber der Landgerichtsschreiberei
Anmenhausrechnung vom Anmenspital Ebbs unter der Verwaltung des Michael Anker, Bauer beim Kailsen zu Oberndorf. Zu den bisherigen Kapitalien und Realitäten von 6.746 fl (inklusive den Kassarest von 112 fl) kommen 550 fl Kapitalzugänge und 175 fl Zinsen. Die Kirchenstiftungen betragen 75 fl, die Sammelgelder 308 fl und sonstige Einkünfte aus Quartiergeld und Viehverkäufen 222 fl. Somit beträgt das Oesamtvermögen samt allen Einnahmen 8076 fl, wovon alle Ausgaben für Verpflegung, Ofenholz, Steuern, Reparaturen, Arzneien und andere Bedürfnisse im Gesamtbetrag von 1047 fl bestritten werden. An 27 Darlehensnehmer wird ein Vermögen von fast 7000 fl zu einem Zinssatz von 3 % bis 5 % verliehen.
Rechnung über die Einnahmen und Ausgaben des Armenspitals Ebbs unter Verwaltung des Georg Sausgmber, Bauer beim Briggl zu Bittelheim. In Anwesenheit des Pfarrers Johann Georg Harasser, des Gerichts ad) unkten von Pütz, des Aktuars Peldner und der Gemeindevorsteher Christian Buchauer, Christian Gfaller, Ulrich Plarlander, Michael Anker, Matthias Achomer, Georg Hölzensauer, Christian und Josef Praschberger wird die Rechnung bestätigt.
Quartiersliste der einquartierten Soldaten der Attlari-Reservedivision mit genannten Quartieren.
Spitalsrechnung über das Armenspital der Schranne Ebbs vom 1. Nov. 1834 bis 31. Okt. 1835 unter der Verwaltung des Johann Baumgartner zu Hazenstött. Die verliehenen Kapitalien an 31 Darlehensnehmer behagen 4925 fl 26 kr. Teilweise reichen die Darlehen bis 1803 zurück. Die Rechnung wird in Anwesenheit der Gemeindevorsteher Martin Gast, Johann Hochmuth, Georg Hilzensauer, Johann Greiderer, Johann Schwaighofer und Thomas Karrer adjustiert und vor dem Gerichtsadjunkten, dem Pfarrer Georg Harasser und dem Ausschuss Christian Buchauer durchgegangen.
Das Kreisamt Schwaz unter Gasteiger übermittelt dem Spitalsverwalter Arzberger zu Kufstein die von der Landesstelle neu festgesetzte Verpflegstaxe von 25 kr pro Tag für Kranke in Spitälern. In den Spitälern Bozen, Kameid, Kaltern und Hall bleibt der Tagsatz für 1835/36 bei 20 kr, in den Stadtspitälern Trient und Brixen wird er von 30 kr auf 25 kr reduziert. Im Stadtspital Innsbruck gilt die abgestufte Verpflegungsgebühr von 10 kr für Ortsansässige, 25 kr für Tiroler und 30 kr für Nichttiroler. Zur statistischen Erhebung dient beiliegendes Formular.
Armeneinquartierungsprotokoll für das Viertl Ebbs vom 6. Sept. 1836 bis 5. Sept. 1837. Es werden die Güter namentlich genannt, welche Anton Leitner, Christian Hupf, Margreth Eder, Maria Sebacher, Maria Haidacher und Magnus Neuschmidt je 365 Tage beherbergt haben.
Rechnung über die Einnahmen und Ausgaben des Armenspitals in der Schranne Ebbs vom 1. Nov. 1835 bis 31. Okt. 1836 unter der Verwaltung des Johann Baumgartner. Darlehensnehmer sind Georg Hölzensauer zu Niederndorf, die Kinder nach Josef Haus, Niederndorf, Georg Eberwein zu Windshausen, Josef Weinold, Ebbs, Wolfgang Daxenbichler, Erl, Georg Osteimann, Erl, Martin Gast, Ebbs, Balthasar Nothegger, Walchsee, Andrä Hupf auf der Faistenau, die Kinder nach Georg Kaiser, Ebbs, Josef Leitner, Ebbs, Peter Daxerer zu St. Nikolaus, Josef Praschberger, Oberaufing, Josef Gschwentner, Zell, Johann Grat, Kufstein, Josef Gutfelder, auf der Sparchen, Reiterbauer zu Kirchdorf, Peter Sausgmber, Kirchdorf, die Kinder nach Georg Kraiser, Ebbs, Josef Kaufmann, Kufstein, Christian Holzner, Buchberg, Peter Guglberger, Buchberg, Josef Grasser, Erl, Johann Hilzensauer, Pfeifer am Steigental, Martin Schneider, Kro am Steigental, Maria Hilzensauer, Rettenschöss, Josef Stainer, Niederndorferberg und Maria Aires er, Walchsee.
Armeneinquartierungsprotokoll für das Viertel Ebbs vom 6. Sept. 1838 bis 5. Sept. 1839. Genannte acht Anne werden je 365 Tage in bis zu 18 Höfen für einen bis 45 Tage einzeln untergebracht, wofür die Gemeinde Quartiergeld zu bezahlen hat.
Das Landgericht teilt dem Spitalsverwalter von Ebbs mit, dass Vermächtnisse oder Geschenke eines Erblassers nicht zur Bestreitung des laufenden Aufwandes verwendet werden dürfen. Der Aufwand ist erst nach Vennehrungdes Stammvennögens aus den Fondserträgnissen zu decken.
Das Landgericht Kufstein teilt dem Spitalsverwalter mit, dass jeder Anne, der die Gasteiner Heilquellen benötigt, einärztliches Attest, die Bestätigung der Ortsobrigkeit über die Armut und 10 fl der Bittschrift an das Pfleggericht Gastein beilegen muss.
Josef Leitner, Bauer zu Untergötting, Kreuztracht Walchsee, gerichtlich bestellter Verrechner der Armenkassa, legt irr die Zeit vom 6. Juni 1798 bis 31. Juli 1799 Rechnung und ersucht in Anwesenheit des Landgerichtsschreibers Josef Ignaz Eysanckh am 9. Nov. 1799 um Entlastung. Wegen der Kriegsereignisse wird seine Funktion um drei Jahre verlängert. Zwischenzeitlich wurde von Johann Hölzl, vulgo Hausperger, ein Kapital von 600 fl rückgezahlt. Der Zinsertrag für vier Jahre betrügt 1992 fl. An Legaten wurden der Armenkassa 443 fl 48 kr übereignet. Mit dem Zinsertrag bei der Tiroler Landschaft ergibt das Gesamtvermögen bei der Armenkassa 19.316 fl 14 kr. Für die Armenunterstützung werden an genannte Ausschussleute über 400 fl bar ausbezahlt. Die Neuveranlagung der Kapitalien des Armenfonds bei den 71 genannten Privaten und öffentlichen Stellen umfasst fast 16.000 fl. Für vier Jahre wird ein Zinsertrag von über 1441 fl Zinsen errechnet. Vor den Ausschussleuten Johann Payr von Kirchbichl, Josef Filzer von Söll, Christian Nothegger von Ebbs, Michael Unterberger von Langkampfen wird Rechnungsleger Josef Leitner nach einem korrigierten Kassarest von 708 fl 28 kr und einem Gesamtvermögen von 17.569 fl entlastet. Da Kirchbichl und Söll wegen der Lage an der Landstraße die meisten Armen haben erhalten sie eine Zuteilung von 300 bzw. 80 fl. Künftig ergibt die Kapitalzuteilung nach dem Steuerfuß für die Schranne Kirchbichl 4185 fl für Söll 4.250 fl, für Ebbs 6.100 fl und für Langkampfen 3.034 fl. Siegler: Johann Georg Kolb, Stadt- und Landrichter zu Kufstein
Das Landgericht Kufstein setzt die Verpflegstaxe für 1840 pro Tag und Kopf auf 25 kr fest, wenn der Kranke keinen unentgeltlichen Anspruch auf die Spitalsaufnahme hat.
Das Landgericht Kufstein teilt der Armenfonds Verwaltung in Ebbs mit, dass die Begräbniskosten für im Spital Verstorbene gleich dem Innsbrucker Stadtspital für den Sarg nur- 50 kr, für die Graböffnung 45 kr, für die Leichenträger 20 kr und für die geistlichen Funktionen 45 kr betragen dürfen.
Drei Arzneirechnungen des Wundarztes Rußegger für den Knaben Georg Elsensohn, die Fischerwirtin Maria Gradl und Schneidermeisterin Margarethe Hitzinger, alle drei von Walchsee.
Medikamentenrechnung des Wundarztes Rußegger für Barbara Wohlfahrtstetter, welche im Schulhaus zu Walchsee während der Behandlung der Lungenschwindsucht einquartiert war. Die Armut der Patientin wird durch Vikar Melchior Himberger und Gemeindevorsteher Johann Georg Feiler mit Unterschrift bestätigt und die Rechnung durch die Provinzial-Staatsbuchhaltimg am 4. Juni überprüft und adjustiert. Eine weitere Rechnung wird für Johann Nothegger wegen Schwindels und Halblähmung des Armes gestellt.
Das Landgericht Kufstein teilt dem Wundarzt Franz Rußegger mit, dass seine Rechnungen auf Kurkosten für die Behandlung der Annen von Walchsee und die Medikamentenkosten für genannte Patienten richtiggestellt wurden. Die korrigierten Rechnungsbeträge sind aus dem Annenfondsvennögen von Ebbs gegen Quittung zu vergüten.
Wundarzt Franz Rußegger quittiert, dass er aus dem Schrannenarmenvermögen von Ebbs 12 fl 52 kr für die Behandlung der Annen Barbara Wohlfahrtstätter und Johann Nothegger von Walchsee erhalten hat.
Das Landgericht Kufstein verständigt den Wundarzt Franz Rußegger in Walchsee über die durch k.k. Gubemium richtiggestellte Medikamentenrechnung aus dem Jahr 1843 für die Armen. Demnach erhalten die Arzneilieferanten und der Wundarzt vom Armenfonds und von der Gemeinde Walchsee eine geringe Rückvergütung.
Chirurg Franz Rußegger quittiert, dass er als Nachhagszahlung für die Behandlung der Annen Georg Elsensohn, Maria Gradl und Margarethe Hitzinger aus dem Annenfonds der Schranne Ebbs 46 kr erhalten hat.
Annenvater Simon Raubinger stellt für 1841 alle Realitäten und nutzbaren Rechte für das Armenhaus der Schranne Ebbs im Gesamtwert von 2714 fl zusammen. Die unbelasteten Objekte bestehen aus dem Wohngebäude für die Armen und Siechen (1000 fl), einem Obstgarten (100 fl), dem Acker mit 2950 Klaftern (900 fl), 2 Morgen Wald (30 fl) und 2 Einfängen (630 fl). Dazu kommt noch ein vom Ehepaar Anton Rainer zugekaufter Zufahrtsweg aus dem Jahr 1839 im Wert von 84 fl.
Das Landgericht Kufstein eröffnet dem Spitalsverwalter zu Ebbs, dass 1t. Präsidialerlass beim Medikamentenbedarf des Armenversorgungshauses ein dreijähriger Durchschnitt der Arzneikosten zu errechnen ist, damit die Staatsbuchhaltung anhand der Patientenzahl und Verpflegsdauer die täglichen Kosten für den Arzneiaufwand errechnen kann. Das k.k. Landgericht Kufstein hat nach Vorlage der Medikamentenkonten aller Krankenanstalten den Quartalsbedarf auszuweisen.
Verzeichnis der Spitalsrechnungen und der Rechnungsführer des Armenhauses: Josef Leitner 1798 ff, Johann Kendlinger 1813, Christian Lechner 1818 Ulrich Harlander 1824 Sebastian Gradl 1827, Michael Anker 1831, Georg Sausgrub er 1832, Johann Baumgartner 1834, Balthasar Hock 1838, Johann Praschberger 1841, Thomas Mitterweißacher 1845, Johann Kurz von Erl 1846 usw.
Durch einstimmigen Beschluss der unterfertigten Gemeindevorsteher Thomas Praschberger, Simon Raubinger, Martin Guglberger, Martin Anker und Matthäus Fischpacher wird hiemit Michael Greiderer, Kaisererbauer am Feldberg in der Pfarre Ebbs, als künftiger Verrechner des Schrannenspitals von Ebbs gewählt.
Spitalsordnung für die Milde Anstalt der Schranne Ebbs. Obwohl der Schrannenverband aufgelöst ist und jede Gemeinde künftig für ihre Armen zu sorgen hat, soll das Spital in Ebbs fortbestehen. Die Gemeinden Buchberg, Ebbs, Erl, Niederndorf und Walchsee dürfen je nach Verhältnis ihrer Steuerleistung die Pfründenplätze besetzen. Nicht beanspruchte Pfründenplätze werden dem Armenfonds der jeweiligen Gemeinde gutgeschrieben. Hat eine Gemeinde mehr Pfründner im Spital als ihr zustehen, so muss sie den jährlichen Abgang decken. Personen, die nicht im Spital wohnen, dürfen weder verköstigt, noch verarztet oder beschenkt werden. Die außerhalb des Spitals befindlichen Armen einer Gemeinde dürfen ausschließlich vom Armenfonds verpflegt werden. Die Pfründner müssen quartalsweise erfasst werden. Armensammlungen, Taxen, Tanzbewilligungen, Strafgelder etc. sind an den Annenfonds der jeweiligen Gemeinde abzuführen. Arztrechnungen für Spitalspatienten müssen frühzeitig im Folgejahr eingereicht werden. Begräbniskosten für Pfründner sind aus dem Spitalfonds zu bezahlen. Der Hilfspriester von Ebbs erhält für die Spitalsseelsorge jährlich 5 fl. Alle fünf fahre ist ein Vermögensinventar aufzunehmen. Rückbezahlte Kapitalien müssen wieder fruchtbringend angelegt werden. Die fünf Gemeinden wählen alle drei Jahre einen Spitalsverrechner, der sonst keine Gemeindefunktionen haben darf. Der Verrechnet und die fünf Ausschussmänner treffen sich mindestens alle Quatembersonntage in Ebbs, visitieren das Spital, entscheiden sich für die Aufnahme neuer Pfründner, revidieren die Jahresrechnrurgen und machen größere Einkäufe. In wichtigen Fällen sind auch die fünf Gemeindevorsteher einzubeziehen. Der gesamte Gemeindeausschuss kommt nur zur Adjustierung der Spitalsrechnrmg zusammen. Jede Gemeinde hat das Recht, eine Spitalsrechnurrg einzufordem.
Das k.k. Gubemium für Tirol und Vorarlberg erlässt eine Instruktion mit 35 §§ für den Spitalsarzt.
Anweisung und Belehrung des k.k. Landesguberniums für Tirol und Vorarlberg hinsichtlich einer zweckmäßigen Krankenpflege sowohl zu Hause als in Spitälern anlässlich des Eindringens der morgenländischen Cholera. Hiermit wird das Zirkular (Sanität Nr. 22004/2898) vom 31. Aug. 1831 durch genannte 38 §§ ergänzt.
Mit Gubemialverordnung, Sanität ZI. 28468/4064, wird eine Hausordnung für sämtliche Kranken-, Pfründner- und Versorgungsanstalten erlassen. Die Ordnung gliedert sich in die Obliegenheiten für die Gemeinde-, Seelsorgs- und Landgerichtsvorsteher (6 §§), in die Obliegenheiten des Hausaufsehers (11 §§), in die Obliegenheiten des Wärterpersonals (6 §§) sowie in die Ansprüche und Obliegenheiten der Pfründner.
Katastralprotokoll der Gemeinde Ebbs. Das Schätzungsprotokoll sämtlicher Realitäten im Viertel Ebbs (Nr. 149) wird vom Landgerichtsschreiber Joachim Eichta beginnend mit Barbara Hausberger unter der Kat. Nr. 1057 bis Matthias Singlsberger unter der Kat. Nr. 1303 kopiert. Es werden sämtliche Grundstückseigentümer und alle deren in Ebbs liegenden Liegenschaften samt deren Anrainer nach dem Vorbild des Theresianischen Katasters beschrieben und taxiert. Auf Blatt 144 54 wird die Kopie des Schätzungsprotokolls Nr. 155 (Kat. 1130) unter der Jahreszahl 1779 geführt.
Weitere Akten bzw. Rechnungen der Spitalsverwaltung Ebbs 1850 - 1881.
Einquartierungsprotokoll der k.k. Truppen im Viertl Ebbs. Die Infanterie Nr. 14 Baron Klebeks, die Kompanie von Borschari, die Melass-Dragoner und das Parda-Regiment werden in den Ortschaften Eichelwang und Oberndorf im Okt. und Nov. zu Schanzarbeiten einquartiert und verköstigt. Es handelt sich um 56 bis 141 Soldaten, die zwischen einem und zehn Tagen auf genannten Höfen zwischen zwei und 20 Tagen samt Pferden untergebracht werden.
Die Aufnahme des Johann Hupf von Walchsee in das Armenspital wird vom Vikar Anton Harlander, vom Gerichtsausschuss Jakob Wumig und vom Mitnachbarn Josef Schnek empfohlen und am 11. Juni 1817 vom Gericht Kufstein bewilligt. Der 62jährige Hupf hat keinen Notpfennig, seine Kräfte sind erschöpft und er ist kreuzlahm, weshalb er sich das kärgliche Brot durch Handarbeit nicht mehr verdienen kann. Wegen seiner Gebrechlichkeit kann er das Almosenbrot von Haus zu Haus nicht mehr selbst einsammeln.
Spitalsrechnung über die Einnahmen und Ausgaben beim Armenspital der Schranne Ebbs, welche für das Rechnungsjahr 1818/19 von Peter Praschberger, Bauer zu Großwolfing, erstellt wurde. Die Ausgaben von 862 fl werden detailliert aufgelistet und alle Rechnungsleger namentlich genannt. Das Kapital ist bei 18 genannten Kreditnehmern veranlagt und erbringt bei einem Zinsfuß von 5 % 215 fl Zinsen. Als neuer Verreebner wird Christian Rechner, Bauer beim Burger zu Ossental, bestimmt.
Weitere Spitalsrechnung des Armenspitals der Schranne Ebbs, erstellt von Ulrich Harlander, Krämer in Walchsee, für das Rechnungsjahr 1824/25. Das Hauptvermögen beträgt 6.826 fl 27 kr. Die Abrechnung wird in Gegenwart sämtlicher Gemeindevorsteher der Schranne Ebbs durchgegangen, für richtig befunden und der Rechnungsleger aus der Pflicht entlassen. Als neuer Abrechner wird Sebastian Gradl, Bierbrauer zu Mühlgraben, verpflichtet.
Unterschriften: Sebastian Gradl, Michael Harlander, Josef Ritzer, Johann Daxerer, Jakob Estermann, Andrä Buchauer, Johann Grindler, Georg Kraiser, Wolfgang Anker und Johann Kalschmid
Spitalsrechnung von Ebbs für das Armenspital für das Rechnungsjahr 1825/26, vorgelegt vom Verrechner Sebastian Gradl. Das Kapitalvermögen von 4.167 fl, und die Realitäten von 2.660 fl erhöhen sich um den Zinsenertrag von 18 Darlehen um 202 fl. Die Kirchenstiftungen von Ebbs, Niederndorf, Erl und Walchsee befragen 276 fl, das Sammelgeld aus den Kirchen 297 fl, was insgesamt 635 fl ergibt. Die 42 genannten Ausgabenposten belaufen sich 705 fl, sodass sich eine Differenz von 70 fl ergibt.
Armenfondsrechnung des Michael Anker, Bauer beim Kailsen zu Oberndorf, über die Einnahmen und Ausgaben des Armenspitals zu Ebbs vom 1. Nov. 1830 bis 31. Okt. 1831.