Signatur
Titel
Datum/Laufzeit
- 1850 - 1851 (Anlage)
Erschließungsstufe
Einzelstück
Umfang und Medium
Papier Abschrift Doppelblatt
Archiv
Bestandsgeschichte
Abgebende Stelle
Eingrenzung und Inhalt
Spitalsordnung für die Milde Anstalt der Schranne Ebbs. Obwohl der Schrannenverband aufgelöst ist und jede Gemeinde künftig für ihre Armen zu sorgen hat, soll das Spital in Ebbs fortbestehen. Die Gemeinden Buchberg, Ebbs, Erl, Niederndorf und Walchsee dürfen je nach Verhältnis ihrer Steuerleistung die Pfründenplätze besetzen. Nicht beanspruchte Pfründenplätze werden dem Armenfonds der jeweiligen Gemeinde gutgeschrieben. Hat eine Gemeinde mehr Pfründner im Spital als ihr zustehen, so muss sie den jährlichen Abgang decken. Personen, die nicht im Spital wohnen, dürfen weder verköstigt, noch verarztet oder beschenkt werden. Die außerhalb des Spitals befindlichen Armen einer Gemeinde dürfen ausschließlich vom Armenfonds verpflegt werden. Die Pfründner müssen quartalsweise erfasst werden. Armensammlungen, Taxen, Tanzbewilligungen, Strafgelder etc. sind an den Annenfonds der jeweiligen Gemeinde abzuführen. Arztrechnungen für Spitalspatienten müssen frühzeitig im Folgejahr eingereicht werden. Begräbniskosten für Pfründner sind aus dem Spitalfonds zu bezahlen. Der Hilfspriester von Ebbs erhält für die Spitalsseelsorge jährlich 5 fl. Alle fünf fahre ist ein Vermögensinventar aufzunehmen. Rückbezahlte Kapitalien müssen wieder fruchtbringend angelegt werden. Die fünf Gemeinden wählen alle drei Jahre einen Spitalsverrechner, der sonst keine Gemeindefunktionen haben darf. Der Verrechnet und die fünf Ausschussmänner treffen sich mindestens alle Quatembersonntage in Ebbs, visitieren das Spital, entscheiden sich für die Aufnahme neuer Pfründner, revidieren die Jahresrechnrurgen und machen größere Einkäufe. In wichtigen Fällen sind auch die fünf Gemeindevorsteher einzubeziehen. Der gesamte Gemeindeausschuss kommt nur zur Adjustierung der Spitalsrechnrmg zusammen. Jede Gemeinde hat das Recht, eine Spitalsrechnurrg einzufordem.
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Benutzungsbedingungen
Reproduktionsbedingungen
In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache
- Deutsch
Schrift in den Unterlagen
Anmerkungen zu Sprache und Schrift
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen
Findmittel
TLA-Mikrofilm: 463, 1627, 2194-2198
Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen
Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien
Verwandte Verzeichnungseinheiten
Anmerkung zur Veröffentlichung
Tiroler Geschichtsquellen 46/8/27