Einzelstück 31 - 1850/51

Signatur

AT GemA Ebbs B-2-31

Alternative Identifikatoren/Signaturen

Titel

1850/51

Datum/Laufzeit

  • 1850 - 1851 (Anlage)

Erschließungsstufe

Einzelstück

Umfang und Medium

Papier Abschrift Doppelblatt

Bestandsgeschichte

Abgebende Stelle

Beschreibung

Spitalsordnung für die Milde Anstalt der Schranne Ebbs. Obwohl der Schrannenverband aufgelöst ist und jede Gemeinde künftig für ihre Armen zu sorgen hat, soll das Spital in Ebbs fortbestehen. Die Gemeinden Buchberg, Ebbs, Erl, Niederndorf und Walchsee dürfen je nach Verhältnis ihrer Steuerleistung die Pfründenplätze besetzen. Nicht beanspruchte Pfründenplätze werden dem Armenfonds der jeweiligen Gemeinde gutgeschrieben. Hat eine Gemeinde mehr Pfründner im Spital als ihr zustehen, so muss sie den jährlichen Abgang decken. Personen, die nicht im Spital wohnen, dürfen weder verköstigt, noch verarztet oder beschenkt werden. Die außerhalb des Spitals befindlichen Armen einer Gemeinde dürfen ausschließlich vom Armenfonds verpflegt werden. Die Pfründner müssen quartalsweise erfasst werden. Armensammlungen, Taxen, Tanzbewilligungen, Strafgelder etc. sind an den Annenfonds der jeweiligen Gemeinde abzuführen. Arztrechnungen für Spitalspatienten müssen frühzeitig im Folgejahr eingereicht werden. Begräbniskosten für Pfründner sind aus dem Spitalfonds zu bezahlen. Der Hilfspriester von Ebbs erhält für die Spitalsseelsorge jährlich 5 fl. Alle fünf fahre ist ein Vermögensinventar aufzunehmen. Rückbezahlte Kapitalien müssen wieder fruchtbringend angelegt werden. Die fünf Gemeinden wählen alle drei Jahre einen Spitalsverrechner, der sonst keine Gemeindefunktionen haben darf. Der Verrechnet und die fünf Ausschussmänner treffen sich mindestens alle Quatembersonntage in Ebbs, visitieren das Spital, entscheiden sich für die Aufnahme neuer Pfründner, revidieren die Jahresrechnrurgen und machen größere Einkäufe. In wichtigen Fällen sind auch die fünf Gemeindevorsteher einzubeziehen. Der gesamte Gemeindeausschuss kommt nur zur Adjustierung der Spitalsrechnrmg zusammen. Jede Gemeinde hat das Recht, eine Spitalsrechnurrg einzufordem.

Bewertung, Vernichtung und Terminierung

Zuwächse

Ordnung und Klassifikation

Benutzungsbedingungen

Reproduktionsbedingungen

In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache

  • Deutsch

Schrift in den Unterlagen

    Anmerkungen zu Sprache und Schrift

    Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen

    Findmittel

    TLA-Mikrofilm: 463, 1627, 2194-2198

    Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen

    Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien

    Verwandte Verzeichnungseinheiten

    Verwandte Beschreibungen

    Anmerkung zur Veröffentlichung

    Tiroler Geschichtsquellen 46/8/27

    EAP

    Zugriffspunkte (Thema)

    Zugriffspunkte (Ort)

    Zugriffspunkte (Name)

    Zugriffspunkte (Genre)

    Identifikator "Beschreibung"

    Archivcode

    Benutzte Regeln und/oder Konventionen

    Status

    Erschließungstiefe

    Daten der Bestandsbildung, Überprüfung, Löschung/Kassierung

    Quellen

    Bereich Zugang