Einzelstück 70 - 1750 Feber 12

Signatur

AT GemA Fendels 2-2-70

Alternative Identifikatoren/Signaturen

Titel

1750 Feber 12

Datum/Laufzeit

  • 1750-02-12 (Anlage)

Erschließungsstufe

Einzelstück

Umfang und Medium

Papier Abs ehr, 6 Blatt

Bestandsgeschichte

Abgebende Stelle

Beschreibung

Vom Gerichtsausschuß Laudegg wird in Steuersachen einhellig beschlossen, daß die Gemeinde nach Abzug eines Freibetrages von 25 Gulden von jedem Gulden Grundzins, die Landsteuer und die Extrawustungen und Anlagen zu versteuern hat. Der Komzins soll je Mut taxiert werden: 1 Mut Weizen mit 2 Gulden 1 Mut Roggen mit 1 Gulden 30 kr und Gerste mit 1 Gulden 18 kr. Weiter Taxen werden für Alpbutter, Käse, Zieger, Kitze, Hühner, Kapaune, Schweinsschultem und Eier genannt. Unter 3 kr Grundzins wird nichts abgezogen. Von milden Stiftungen und ablöslichen Zinsen wird nichts taxiert. Wer den Grundzins ablöst, ist steuerlich wie die anderen Grundherren zu behandeln.

Bewertung, Vernichtung und Terminierung

Zuwächse

Ordnung und Klassifikation

Benutzungsbedingungen

Reproduktionsbedingungen

In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache

  • Deutsch

Schrift in den Unterlagen

    Anmerkungen zu Sprache und Schrift

    Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen

    Findmittel

    TLA-Mikrofilm: 1909

    Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen

    Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien

    Verwandte Verzeichnungseinheiten

    Verwandte Beschreibungen

    Anmerkung zur Veröffentlichung

    Tiroler Geschichtsquellen 38/38/70

    EAP

    Zugriffspunkte (Thema)

    Zugriffspunkte (Ort)

    Zugriffspunkte (Name)

    Zugriffspunkte (Genre)

    Identifikator "Beschreibung"

    Archivcode

    Benutzte Regeln und/oder Konventionen

    Status

    Erschließungstiefe

    Daten der Bestandsbildung, Überprüfung, Löschung/Kassierung

    Quellen

    Bereich Zugang