Signatur
AT GemA Ehrwald B-2-18
Titel
1844 April 30 Reutte
Datum/Laufzeit
- 1844-04-30 (Anlage)
Erschließungsstufe
Einzelstück
Umfang und Medium
Original Papier 3 Blatt mit Verschlußsiegel
Archiv
Bestandsgeschichte
Abgebende Stelle
Eingrenzung und Inhalt
Per Gubemialdekret wird der Gemeinde Ehrwald untersagt, künftig für einheiratende fremde Weibspersonen das bisher gebräuchige Einkaufgeld von 25 Gulden abzuverlangen. Der Rekurs der Gemeinde Ehrwald vom 20. Okt. 1843 wird abgelehnt. Hingegen wird mit Dekret vom 22. Juni 1845 das Ansuchen des Sebastian Wilhelm abgelehnt, das für seine 1832 zugezogene Eherfrau bezahlte Einkaufgeld von 25 Gulden an ihn zurückzuzahlen. Da das Hofkanzleidekret von 1788 HEhrwald Nr. 16.758 in Ehrwald nicht kundgemacht wurde, worin das Einkaufgeld modifiziert wurde, kann die Gemeinde zur Rückzahlung nicht verhalten werden.
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Benutzungsbedingungen
Reproduktionsbedingungen
In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache
Schrift in den Unterlagen
Anmerkungen zu Sprache und Schrift
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen
Findmittel
TLA-Mikrofilm: 2027, 2028, 2037, 2055
Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen
Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien
Verwandte Verzeichnungseinheiten
Anmerkung zur Veröffentlichung
Tiroler Geschichtsquellen 37/7/18