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Title
Date(s)
- 1840-10-02 (Creation)
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Extent and medium
Original Papier Doppelblatt
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Scope and content
Der Landrichter von Imst, macht die Marktgemeinde aufmerksam, daß das gemeinschaftliche Weiden, ohne Einverständnis der Wiesenbesitzer verboten ist. Mehrere Wiesenbesitzer wurden beim Landgericht vorstellig, um die bisher gemeinschaftlich ausgeübte Herbstweide abzustellen. Somit muß das Landgericht den gemeinschaftlichen Auftrieb des Viehs so lange verbieten, bis die Marktgemeinde einen Rechtstitei nachweisen kann. Sollte diese einstweilige Verfügung übertreten werden, so ist für jedes Stück Vieh ein Pfandgeld von 24 kr zu bezahlen. Es bleibt jedermann unbenommen, sein Vieh unter Aufsicht eines Hirten auf eigenem Grund weiden zu lassen. Die Gemeindehirten sind davon in Kenntnis zu setzten. Für die Dauer der Herbstweide sind für den Ober- und Untermarkt je ein Pfänder zu bestimmen.
Appraisal, destruction and scheduling
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Conditions governing reproduction
Language of material
German
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Publication note
Tiroler Geschichtsquellen 32/M422