Einzelstück 706 - 1840 Okt. 2, Imst

Signatur

AT StA Imst 7-9-706

Alternative Identifikatoren/Signaturen

Titel

1840 Okt. 2, Imst

Datum/Laufzeit

  • 1840-10-02 (Anlage)

Erschließungsstufe

Einzelstück

Umfang und Medium

Original Papier Doppelblatt

Bestandsgeschichte

Abgebende Stelle

Beschreibung

Der Landrichter von Imst, macht die Marktgemeinde aufmerksam, daß das gemeinschaftliche Weiden, ohne Einverständnis der Wiesenbesitzer verboten ist. Mehrere Wiesenbesitzer wurden beim Landgericht vorstellig, um die bisher gemeinschaftlich ausgeübte Herbstweide abzustellen. Somit muß das Landgericht den gemeinschaftlichen Auftrieb des Viehs so lange verbieten, bis die Marktgemeinde einen Rechtstitei nachweisen kann. Sollte diese einstweilige Verfügung übertreten werden, so ist für jedes Stück Vieh ein Pfandgeld von 24 kr zu bezahlen. Es bleibt jedermann unbenommen, sein Vieh unter Aufsicht eines Hirten auf eigenem Grund weiden zu lassen. Die Gemeindehirten sind davon in Kenntnis zu setzten. Für die Dauer der Herbstweide sind für den Ober- und Untermarkt je ein Pfänder zu bestimmen.

Bewertung, Vernichtung und Terminierung

Zuwächse

Ordnung und Klassifikation

Benutzungsbedingungen

Reproduktionsbedingungen

In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache

  • Deutsch

Schrift in den Unterlagen

    Anmerkungen zu Sprache und Schrift

    Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen

    Findmittel

    Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen

    Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien

    Verwandte Verzeichnungseinheiten

    Verwandte Beschreibungen

    Anmerkung zur Veröffentlichung

    Tiroler Geschichtsquellen 32/M422

    EAP

    Zugriffspunkte (Thema)

    Zugriffspunkte (Ort)

    Zugriffspunkte (Name)

    Zugriffspunkte (Genre)

    Identifikator "Beschreibung"

    Archivcode

    Benutzte Regeln und/oder Konventionen

    Status

    Entwurf

    Erschließungstiefe

    Teilweise

    Daten der Bestandsbildung, Überprüfung, Löschung/Kassierung

    Quellen

    Bereich Zugang