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Date(s)
- 1796-03-14 (Creation)
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Papier -Abschrift Doppelblatt
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Oberbürgermeister Lob, Nebenbürgermeister Josef Wörle und Gerichtsverpflichteter Gotthard Koz bitten das Pflegamt Vils, das Wetterläuten wieder zu bewilligen. Denn in den letzten Jahren haben die Hochgewitter dem Getreideanbau sehr geschadet, zumal in dieser Höhe Hafer und Gerste ohnedies nur zur Hälfte reifen. Um die jährlichen Naturalabgaben auch künftig erbringen zu können, bitten die Untertanen, das Wetterläuten wieder einführen zu dürfen. Das Volk glaubt, daß die geweihten Glocken eine besondere Wirkung haben, um die Häuser und Felder vor Blitz und Hagel zu schützen. Gleichzeitig könne das anhaltende Geläute eine nützliche Erinnerung zum Gebet sein. In anderen Pfarren, besonders jenseits der Grenze, besteht bereits das Wetterläuten mit mehreren Glocken, sodaß Vils vom Glockenschall geradezu eingeschlossen ist. - Mit kreisamtlicher Genehmigung wird das Wetterläuten gestattet, obzwar es keine physikalische Wirkung habe. Doch sieht man im Geläute eine Hinwendung zu Gott und ein solches Zeichen diene der frommen Absicht zum Gebet.
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Language of material
- German
Script of material
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Physical characteristics and technical requirements
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TLA-Mikrofilm: 2100 2101 2102 2103 2104 2105
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Publication note
Tiroler Geschichtsquellen 38/33/149
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EAP
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Draft
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Partial