Signatur
Titel
Datum/Laufzeit
- 1781-01-09 (Anlage)
Erschließungsstufe
Einzelstück
Umfang und Medium
Original Papier 4 Blatt mit aufgedrücktem Siegel
Archiv
Bestandsgeschichte
Abgebende Stelle
Eingrenzung und Inhalt
Vor Franz Karl Hosp, Anwalt der Pfarre Berwang, beschließt die Nachbarschaft Prandt eine Gemeindeordnung betreffend der Freiweide und der Gemeindearbeiten. Für jeden Zehent darf eine halbe Kuh als Weideaufschlag auf die sogenannte Freiweide aufgetrieben werden. Wer für das überwinterte Vieh nicht genug Freiweide hat, kann von einem Nachbarn solche Freiweiden um 24 kr übernehmen. Sollte die Freiweide nicht ausreichen, kann das Wintervieh gegen einen Aufschlag von 28 kr an die Gemeindekasse in die Gemeinweide getrieben werden. Ungenutzte Zehent- oder Gemeinweiden können durch anderes Vieh genutzt werden. Das Weidevieh einschließlich Jährlinge müssen bis Mariä Geburt dem Hirten täglich übergeben werden bei sonstiger Strafe von 1 kr je Tag. Für Gemeindearbeiten sind die tauglichsten Arbeiter abzustellen oder 12 kr in die Gemeindekasse zu bezahlen. Der Herbsttrieb auf die Felder ist drei Tage vorher durch den Escher anzukündigen. Siegler: Christoph Jakob von Sterzinger, Pfleger und Landrichter zu Ehrenberg
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Benutzungsbedingungen
Reproduktionsbedingungen
In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache
- Deutsch
Schrift in den Unterlagen
Anmerkungen zu Sprache und Schrift
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen
Findmittel
TLA-Mikrofilm: 1530 2057
Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen
Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien
Verwandte Verzeichnungseinheiten
Anmerkung zur Veröffentlichung
Tiroler Geschichtsquellen 37/2/18
Alternative Identifikatoren/Signaturen
EAP
Themen
Orte
Namen
Genres
Identifikator "Beschreibung"
Archivcode
Benutzte Regeln und/oder Konventionen
Status
Entwurf
Erschließungstiefe
Teilweise