Signatur
AT GemA Anras 7-9-87
Titel
1769 Mai 29, Anras
Datum/Laufzeit
- 1769-05-29 (Anlage)
Erschließungsstufe
Einzelstück
Umfang und Medium
Original Papier Libell 11 Blatt mit aufgedrücktem Siegel
Archiv
Bestandsgeschichte
Abgebende Stelle
Eingrenzung und Inhalt
Vor dem Pfleggerichtsanwalt Matthias Anton Hefter wird zu Recht erkannt, daß die Oberkollser Nachbarschaft zur Einhütung der Kühe und Kälber auf der Anraser Alm berechtigt ist. Daher dürfen die Oberkollser dort ihr WTintervieh weiden, da sie den Besitz durch Zeugenaussagen genügend nachgewiesen haben. Die Prozeßkosten und die beiderseitigen Zeugenaussagen sind von den Anrasern zu tragen. Dagegen beschweren sich Anras und Rain und behalten sich den Instanzenweg vor. Siegler: Matthias Anton Hefter, Anwalt und Gerichts schreiber
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Benutzungsbedingungen
Reproduktionsbedingungen
In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache
- Deutsch
Schrift in den Unterlagen
Anmerkungen zu Sprache und Schrift
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen
Findmittel
TLA-Mikrofilm: 547 548 549
Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen
Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien
Verwandte Verzeichnungseinheiten
Anmerkung zur Veröffentlichung
Tiroler Geschichtsquellen 20/82
Alternative Identifikatoren/Signaturen
EAP
Themen
Orte
Namen
Genres
Identifikator "Beschreibung"
Archivcode
Benutzte Regeln und/oder Konventionen
Status
Entwurf
Erschließungstiefe
Teilweise