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- 1767-10-24 (Creation)
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Papier Abschrift 4 Blatt mit Vorladungsvermerk zum 26. Nov. für beide Parteien
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Anras und Rain wenden sich mit ihrer Gegenzusammenfassung kontra die Oberkollser im Weidestreit auf der Anraser Ochsenalm an die Pfleggerichts-Anwaltschaft Anras. Die Gewaltträger von Anras Bartlmä Reit(t)er und Martin Niderwieser nehmen auf die von Oberkolls vorgebrachte Stellungnahme vom 26. März (vgl. Nr. 75) Bezug. Die Gegendarstellung fußt auf dem Vertrag vom 28. Juni 1553 und beiliegenden Karten. Die Kläger hätten keinen Rechtstitel, diese Alm mit ihren Kühen zu nutzen. Auch die zeitweiligen Nutzungsrechte seien nirgendwo festgeschreiben. Alle Zeugen bekennen, daß sie mit ihrem Vieh gewichen seien. Dies sei ein Zeichen, daß sie keine Weiderechte beanspruchten. Es gehe im Prozeß um kein allgemeines Nutzungsrecht sondern nur um einen unerlaubten Vorteil weniger Gutsinhaber. Übrigens protestiere man gegen die mutwillig verursachten Prozeßkosten durch die Oberkollser.
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Language of material
German
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Physical characteristics and technical requirements
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TLA-Mikrofilm: 547 548 549
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Tiroler Geschichtsquellen 20/78