Signatur
Titel
Datum/Laufzeit
- 1763-08-07 (Anlage)
Erschließungsstufe
Einzelstück
Umfang und Medium
Papier Doppelblatt Zweitschrift mit Rückvermerk des Pflegers Hofier
Archiv
Bestandsgeschichte
Abgebende Stelle
Eingrenzung und Inhalt
Die beklagten Nachbarn zu Oberkolls stellen gegenüber dem Pfleger und Anwalt der Herrschaft Anras fest, nachdem er ihnen die öffentlich zugänglichen Gemeinde- und Hutschafts Verträge zur Einsicht vorgelegt hat, daß alle Auflagen, wie Einhaltung der Brücken, Wege, Verköstigung der Hirten usw. nach den Anteilen der besitzenden und innehabenden Huben berechnet werden. Daraus ergebe sich, daß die Nachbarn zu Oberkolls den übrigen Anrasern gleichgesetzt und somit auch gleiche Rechte haben. Daher haben Anras, Rain und Planitzen bzw. deren Gewaltträger Martin Niderwiser die Beweislast, daß die Oberkollser von der Mithutschaft auf der Anraser Margrethenalm ausgeschlossen sein sollen. Die Beklagten hätten durch Kundschaften zur Genüge dargetan, daß sie zur Almnutzung berechtigt seinen.
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Benutzungsbedingungen
Reproduktionsbedingungen
In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache
- Deutsch
Schrift in den Unterlagen
Anmerkungen zu Sprache und Schrift
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen
Findmittel
TLA-Mikrofilm: 547 548 549
Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen
Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien
Verwandte Verzeichnungseinheiten
Anmerkung zur Veröffentlichung
Tiroler Geschichtsquellen 20/70
Alternative Identifikatoren/Signaturen
EAP
Themen
Orte
Namen
Genres
Identifikator "Beschreibung"
Archivcode
Benutzte Regeln und/oder Konventionen
Status
Entwurf
Erschließungstiefe
Teilweise