Signatur
Titel
Datum/Laufzeit
- 1756-07-06 (Anlage)
Erschließungsstufe
Einzelstück
Umfang und Medium
Papier Abschrift Doppelblatt mit Insert von 1645
Archiv
Bestandsgeschichte
Abgebende Stelle
Eingrenzung und Inhalt
Pfleger Johann Stöckl fordert die Ralsberger auf, die Almrechle auf Dawin (Tobin, Tabin) durch Urkunden binnen 14 Tagen zu belegen, widrigenfalls sie gepfändet würden. Laut Alpvergleich ist den Nachbarn des Zehents Pians (Pyanns) die Gerichtsalm Dawin zur Nutzung zugestanden, wie im Landecker Gerichtsprotokoll vom 30. Juni 1645, ausgestellt von Pfleger Jakob Stöckl, zu entnehmen ist. Demnach sind die Ralsberger berechtigt, im vorderen Dawinwaid wöchentlich am Montag und am Donnerstag bis eine Woche vor der Almauffahrt bis zum mittleren Truien und bis an die äußerste Hech ob dem Gampel aufzufahren. Bei Unwetter steht den Alminhabern das Schneefluchtrecht bis an die Ralsbergwiese zu und im Notfall darf auch Holz genommen werden. Da die Ralsberger aber nunmehr täglich den Dawinwaid nutzen und bis zur Gmarer Stallatzung Vordringen, ersuchten die Pianser als Inhaber der Alpe Dawin, den Raisbergern obrigkeitlich aufzutragen, dies zu unterlassen und den Vergleich der Alp-Abteilung von 1645 einzuhalten, bei sonstiger Pfändung.
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Benutzungsbedingungen
Reproduktionsbedingungen
In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache
- Deutsch
Schrift in den Unterlagen
Anmerkungen zu Sprache und Schrift
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen
Findmittel
TLA-Mikrofilm: 1913 1914
Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen
Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien
Verwandte Verzeichnungseinheiten
Anmerkung zur Veröffentlichung
Tiroler Geschichtsquellen 31/1
Alternative Identifikatoren/Signaturen
EAP
Themen
Orte
Namen
Genres
Identifikator "Beschreibung"
Archivcode
Benutzte Regeln und/oder Konventionen
Status
Entwurf
Erschließungstiefe
Teilweise