Einzelstück 35 - 1730 März 9 Reutte

Signatur

AT GemA Holzgau 7-9-35

Alternative Identifikatoren/Signaturen

Titel

1730 März 9 Reutte

Datum/Laufzeit

  • 1730-03-09 (Anlage)

Erschließungsstufe

Einzelstück

Umfang und Medium

Papier-Abschrift Doppelblatt

Bestandsgeschichte

Abgebende Stelle

Beschreibung

Auf Veranlassung des Hans Georg Falger von der Spillstube als Vertreter der Gemeinschaften Hechenbach, Dirnau, Langen, Spillstuben und Geföll ergeht der herrschaftliche Befehl, daß die Holzgauer und Oberschener in dem sog. Jochund Asumbwaldele einstweilen kein Holz schlagen dürfen, bei sonstiger Strafe von 10 Thaler. Solange der Rechtsstreit anhält, darf nur für den Archenbau und für das Asumbmühlwerk Holz entnommen werden. Den Holzgauern und übersehenem wird aufgetragen, ihre Holzrechte auf dem Joch binnen 6 Wochen und 3 Tag nachzuweisen, wonach die von Falger vertretenen Gemeinden keine Rechte hätten. Diese Befehlsabschrift wird von Johann Friedrich Schnöder im Namen seines Vaters Philipp, Anwalt des oberen Lechtales, publiziert.

Bewertung, Vernichtung und Terminierung

Zuwächse

Ordnung und Klassifikation

Benutzungsbedingungen

Reproduktionsbedingungen

In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache

  • Deutsch

Schrift in den Unterlagen

    Anmerkungen zu Sprache und Schrift

    Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen

    Findmittel

    TLA-Mikrofilm: 2059 2062

    Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen

    Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien

    Verwandte Verzeichnungseinheiten

    Verwandte Beschreibungen

    Anmerkung zur Veröffentlichung

    Tiroler Geschichtsquellen 37/17/26

    EAP

    Zugriffspunkte (Thema)

    Zugriffspunkte (Ort)

    Zugriffspunkte (Name)

    Zugriffspunkte (Genre)

    Identifikator "Beschreibung"

    Archivcode

    Benutzte Regeln und/oder Konventionen

    Status

    Entwurf

    Erschließungstiefe

    Teilweise

    Daten der Bestandsbildung, Überprüfung, Löschung/Kassierung

    Quellen

    Bereich Zugang