Signatur
Titel
Datum/Laufzeit
- 1728-10-21 (Anlage)
Erschließungsstufe
Einzelstück
Umfang und Medium
Orig, Papier-Libell 9 BL, durch Mäusefraß beschädigt
Bestandsgeschichte
Abgebende Stelle
Eingrenzung und Inhalt
Dienstinstruktion des Landgerichts Kueffstain für die zwei verpflichteten Aufseher bzw. Überreiter zur neu errichteten Bettlerordnung (als Ergänzung zurgedruckten Bettlerordnung). Es wird zwischen inländischen und ausländischen Bettlern unterschieden. Trotz Almosen, Kost und Kleidung sollen die armen Leute zur Arbeit angehalten werden. Die Dauer der Almosen wird von der Obrigkeit festgesetzt. Die Bettelleute müssen an Sonn- und Feiertagen die Messe besuchen, um danach die Almosen empfangen zu können. Übertreter sind mit Prügelstrafe zu züchtigen und der Obrigkeit anzuzeigen. Weitere Überwachungsaufgaben der Überreiter werden beschrieben. Siegler: Stadt- und Landlichter Egger von Kueffstain
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Benutzungsbedingungen
Reproduktionsbedingungen
In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache
- Deutsch
Schrift in den Unterlagen
Anmerkungen zu Sprache und Schrift
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen
Findmittel
TLA-Mikrofilm: 2239 2240 2241 2242
Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen
Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien
Verwandte Verzeichnungseinheiten
Anmerkung zur Veröffentlichung
Tiroler Geschichtsquellen 46/11/16
Alternative Identifikatoren/Signaturen
EAP
Themen
Orte
Namen
Genres
Identifikator "Beschreibung"
Archivcode
Benutzte Regeln und/oder Konventionen
Status
Entwurf
Erschließungstiefe
Teilweise