Signatur
Titel
Datum/Laufzeit
- 1640-10-24 (Anlage)
Erschließungsstufe
Einzelstück
Umfang und Medium
Original Pergament, 20 cm x 61 cm Siegel anhangend
Name des Bestandsbildners
Bestandsgeschichte
Abgebende Stelle
Eingrenzung und Inhalt
Vor Pfleger und Richter Severin Stöckl zu Landeck, seinem Gerichtsschreiber Jeremias Kolp und Anwalt Georg Kössler zu Schnann,als Beisitzer,, kommt es zwischen GilgTachl, Gastgeb zu Pettneu und der Gemein und Nachbarschaft wegen Reparierung und Erhaltung
des Tanzhauses zum gütlichen Vergleich. Das Tanzhaus soll der Gemein, hingegen die Stallung darunter dem Tachl gehören. Das Tanzhaus soll für Hochzeiten, Tanz, Gemeindezusammenkünfte usw. allein für die Gemein dienen. Zur Sicherheit sollen Tanzhaus und Stall durch ein Schloß versperrt und der Schlüssel beim Dorfvogt verwahrt werden. Tachl ist zur Erhaltung des Tanzhauses verpflichtet.
Siegler: Severin Stöckl
Zeugen: Christoph Kolp, Geschworener zu Pians, Martin Hafenlueg, Gerichtsprokurator zu Landeck, Hans Munggenast zu Grins
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Benutzungsbedingungen
Reproduktionsbedingungen
In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache
Schrift in den Unterlagen
Anmerkungen zu Sprache und Schrift
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen
Findmittel
Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen
Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien
Verwandte Verzeichnungseinheiten
Anmerkung
Urkunde antiquarisch von Kurt Tschiderer 2016 angekauft.