Signatur
Titel
Datum/Laufzeit
- 1606-03-17 (Anlage)
Erschließungsstufe
Einzelstück
Umfang und Medium
Original Per-Libell; anhangendes Siegel fehlt
Archiv
Bestandsgeschichte
Abgebende Stelle
Eingrenzung und Inhalt
Tessenberg klagt Panzendorf wegen unerlaubter Nutzung des Sag- und Zimmerholzes im Schatt- oder Panzendorferwald. Nach erfolgter Gerichtshandlung und Einvernahme der Kundschaften am 29. Febr. 1604 kommt es zum Befehl des Fürstbischofs Christoph Andreas von Brixen, welcher hier inseriert ist: Es sollen die Tessenberger den Mitgenuß im Panzendorfer Wald haben, doch nur zur notwendigen Erbauung und Erhaltung ihrer Häuser. Wegen des weggeführten Holzes und der daraus entstandenen Unkosten sollen die Panzendorfer den Tessenbergern Schadenersatz leisten. Gegen diesen am 2. März 1806 erfolgten Befehl erhebt Panzendorf Einspruch und wendet u. a. ein, daß die Tessenberger auch zur Erbringung des Robotholzes auf Schloß Heinfels verpflichtet seien. Panzendorf lehnt daher einen Vergleich ab. Über diesen Sachverhalt verlangen beide Parteien die Ausstellung einer Ausfertigung. Siegler: Sigmund Mor, Landrichter zu Heinfels Zeugen: Peter Purwalder, Christoph Schärlinger und Marx Zingerl, alle Bürger zu Sillian
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Benutzungsbedingungen
Reproduktionsbedingungen
In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache
- Deutsch
Schrift in den Unterlagen
Anmerkungen zu Sprache und Schrift
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen
Findmittel
TLA-Mikrofilm: 1638
Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen
Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien
Verwandte Verzeichnungseinheiten
Anmerkung zur Veröffentlichung
Tiroler Geschichtsquellen 19/1
Alternative Identifikatoren/Signaturen
EAP
Themen
Orte
Namen
Genres
Identifikator "Beschreibung"
Archivcode
Benutzte Regeln und/oder Konventionen
Status
Entwurf
Erschließungstiefe
Teilweise